Besoldungsstufe bei GHR ISP (NRW)

  • Hallo liebe Lehrer,


    ich habe mal eine Frage bezüglich der Gehälter und ja, ich habe die Suchfunktion bereits benutzt und bin nicht fündig geworden.


    In NRW werden Grundschullehrer ja nach A12 bezahlt und Sonderpädagogen nach A13. An der Uni in Bielefeld gibt es jedoch die Möglichkeit Grundschullehramt mit integrierter Sonderpädagogik (ISP) zu studieren.
    Daher meine Frage: Wenn man letzten Endes beide Abschlüsse hat und dann an einer Grundschule arbeitet, wird man dann auch nach A13 bezahlt, so wie ein Sonderpädagoge, oder nach A12, wie ein Grundschullehrer?


    LG,
    Wiebowski

  • Es ist genauso, wie Callum es vermutet hat. Hat man wirklich beide Abschlüsse, kann man sich aussuchen, in welchem Bereich man das Ref. macht und hat nachher beide Lehrbefähigungen. Danach kommt es wirklich drauf an, auf welche Stelle man sich bewirbt. Ich habe mich nach dem Studium für die GS und gegen die Sonderpädagogik entschieden und bekomme A 12, auch wenn ich zusätzlich auch die Befähigung für das Lehramt Sonderpädagogik habe.
    Freunde von mir haben sich anders entschieden, arbeiten jetzt als Sonderpädagoge und werden nach A 13 bezahlt.

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