Dürfen Eltern jeden zum Gespräch mitbringen?

  • Gespräche führt man mit den "Erziehungsberechtigten"!!! Falls eine Person auf Wunsch der Mutter anwesend ist, würde ich das Gespräch zwar führen, allerdings mit der Mutter!!!! Der andere darf zuhören und sonst hat er eigentlich nichts weiter zu sagen.
    Und in Zukunft auch darauf bestehen, dass man keine Gespräche führt mit Personen, die nicht erziehungsberechtigt sind. Also, nie ein Gespräch mit der Person führen, wenn nicht die Mutter dabei ist.

  • Gespräche führt man mit den "Erziehungsberechtigten"!!! Falls eine Person auf Wunsch der Mutter anwesend ist, würde ich das Gespräch zwar führen, allerdings mit der Mutter!!!! Der andere darf zuhören und sonst hat er eigentlich nichts weiter zu sagen.
    Und in Zukunft auch darauf bestehen, dass man keine Gespräche führt mit Personen, die nicht erziehungsberechtigt sind. Also, nie ein Gespräch mit der Person führen, wenn nicht die Mutter dabei ist.

    In einigen Bundesländern ist es aber vom Schulgesetz her vorgesehen, dass auch andere Personen in schulischen Belangen als sorgeberechtigt gelten, wenn Mutter und/oder Vater das so wollen. Das ist total unterschiedlich geregelt; Niedersachsen beispielsweise "reicht" es, wenn das Kind mit einem Lebensgefährten/einer Lebensgefährtin und einem Elternteil zusammenlebt. Andere Bundesländer (z.B. Sachsen-Anhalt) wollen dagegen eine schriftliche Erklärung der Eltern.

    Sei immer du selbst! Außer, du kannst ein Einhorn sein - dann sei ein Einhorn! :verliebt:

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