Rückstufung in EG 10 bei Festanstellung

  • Hallo,


    nachdem ich nun ca. ein Jahr als Vertretungslehrerin gearbeitet habe, hat mir meine Schulleitung eine Festanstellung ermöglicht. Was eigentlich ein großes Glück sein sollte, empfinde ich nun aber teilweise als ziemliches Ärgernis. War ich als Vertretungslehrkraft in EG 11 Stufe 1 eingestuft, soll ich nun in der Festanstellung (+ dazugehörige pädagogische Weiterbildung) nur in EG 10 Stufe 1 eingestuft werden. Ich empfinde das als ungerecht, auch, wenn die Begründung dafür recht plausibel scheint: Und zwar war die Stelle auf Musik ausgeschrieben und in diesem Fach habe ich nur einen Bachelorabschluss, was dazu führt, dass ich nur in Sek 1 (GHR-Bereich) unterrichten darf und dies eben die EG 10 Stufe 1 mit sich bringt (Vorzeiten würden noch angerechnet werden). Mein Zweitfach Darstellendes Spiel, in welchem ich wöchentlich momentan 10 Stunden unterrichte (also anteilsmäßig recht viel bei 24,5 Wochenstd.) wurde überhaupt nicht berücksichtigt mit der Begründung, dass die Stelle ALLEIN für Musik ausgeschrieben wurde. In diesem Fach bzw. dem dazugehörigen Studium Theaterwissenschaften kann ich aber ein Diplom vorweisen.
    Nun frage ich mich gerade: MUSS nicht eh immer ein Zweitfach dabei sein? Und wie sieht ein Widerruf der Rückstufung aus? Im Moment habe ich noch einen Vertretungsvertrag bis 7.4., die "Umstellung" auf den Festvertrag läuft gerade, ich hab aber noch keinen richtigen Vertrag, sondern bekomme immer nur irgendwelche "Infos" über meine Einstufung etc. Wenn ich jetzt einen Widerruf anleier, dann zieht sich die Festeinstellung wahrscheinlich noch mehr hin und ich steh die Osterferien ohne Gehalt da oder ähnlich Ärgerliches.


    Was würdet ihr machen und ist das überhaupt rechtens?


    Gruß,
    Beethaufen


    P.S.: Nebenbei bin ich auch noch Klassenlehrerin (was ich selbst ein wenig verantwortlungslos von der Schulleitung finde) und unterrichte fachfremd zwei weitere Fächer - insofern mach ich nicht nur "so´n bisschen Kunst", sondern hau richtig rein. Da finde ich meine Eingruppierung einfach daneben. Auch, wenn das Klassenlehrer-Dasein wohl nicht mehr Gehalt rechtfertigt (vor dem Gesetz zumindest), da man sowas von nem Lehrer wohl erwarten darf. ;)

  • Was für einen Abschluss in Musik müsstest du denn haben für die EG11?
    Könntest du den eventuell extern nachholen?


    Auf jeden Fall ist es schon mal gut, wenn du jetzt die Festanstellung kriegst.

  • Ich denke, ich müsste den Master in Musik nachholen, um in EG 11 zu kommen. Ich dachte nur, dass die Eingruppierung am Anfang ziemlich fest sei und man nur in Ausnahmefällen höher gestuft wird. Aber vielleicht ist ja eine Erweiterung des Abschlusses ein solcher Ausnahmefall. Im Teilzeitstudium könnte ich den Master schon noch nachholen und würde letztendlich in EG 11 in der höchstmöglichen Stufe (5) angekommen auch 150 Euro netto mehr bekommen als in EG 10. Würde sich schon lohnen, aber ich weiß nicht, ob ich es kräftemäßig schaffe, neben Schulalltag und pädagogischer Weiterbildung auch noch einen Master zu machen...(der in Teilzeit auch nochmal 4 Jahre dauern würde.)

  • Ist darstellendes Spiel ein Schulfach??
    Ich denke, du kannst ganz froh sein, ohne Staatsexamen und Ref einen festen Vertrag mit E 10 bekommen zu haben. Mit Bachelor Musik eine Festanstellung und Ferien durchgezahlt und ÖD...


    Ich würde mir eher überlegen, ob ich fachfremd und Klassenleitung machen will. Wenn du das aber freiwillig machst, ist das halt trotzdem kein Anlass für Höhergruppierung. Es zählt das Studium, nicht der Aufgabenbereich.

  • Ich denke, ich müsste den Master in Musik nachholen, um in EG 11 zu kommen.

    Ich weiß nicht, wie das bei euch ist. Ich glaube aber, dass du zwei Fächer mit Ref für die passende EG brauchst. Dazu müsste zunächst Theater ein Schulfach sein.

  • Ja, sicher ist "Darstellendes Spiel" ein Schulfach. Gibt es nur nicht an jeder Schule, da es nicht viele Lehrer gibt, die dazu ausgebildet sind. Allerdings ist es ein sehr bereicherndes Fach. :)


    Fachfremd ist bisher kein Problem, da diese Fächer meinen Neigungen entsprechen. Die Klassenleitung zu übernehmen, war quasi unausgesprochene Voraussetzung, um den Festvertrag zu bekommen. ;)
    Ja, die Klassenleitung ist auch kein Grund für eine Höhergruppierung, aber das Diplomstudium (sprich: "Theaterstudium") schon, finde ich - da ich ja immerhin in dem dazugehörigen Fach 10 Std./Woche unterrichte. Insofern habe ich schon zwei Fächer, wobei das eine davon scheinbar keine Rolle spielt und ich finde schon, dass es eine Rolle spielen sollte, da es das Studium mit dem höheren Abschluss ist.

  • Tatsache, sehe gerade, dass NDS es als Fach eingeführt hat. Hm, schwierig. Immerhin kann man das Fach aber lediglich mit Weiterbildung unterrichten. Und man stellt dich für Musik ein.


    Ich meine nur, dass du gerne Klassenleitung bist und andere Fächer unterrichtest ist schön, aber daraus lässt sich trotzdem kein Anspruch ableiten.


    Ich weiß es auch nicht sicher. Google doch mal die Quereinsteigerbedingungen bei euch. Ich kenne es so, dass man das Ref braucht, ggf. ein Fach nachstudieren muss. Klar ist es ärgerlich für dich, weil du in der Vertretung mehr bekommen hast. Ich fürchte aber, dass die Behörde dich trotzdem so billig wie möglich einstellt. Argumentieren kannst du ja so wie hier, ich würde allerdings davon ausgehen, dass du keinen Anspruch auf die höhere EG hast. Es muss ja auch für die "gerecht" bleiben, die zwei Staatsexamen gemacht haben: Wenn Bachelor reichen würde, könnte sich der Staat die Lehrerausbildung sparen.


    Ich würde mir schriftlich geben lassen, was ich tun muss, um die E11 zu kriegen.

  • Kriegst du jetzt einen FESTEN Vertrag ohne Weiterbildung oder Ref?
    So ungerecht und willkürrlich es erscheint, insbesondere, wenn du als Vertretung mehr bekamst, aber irgendwie hast du nur einen Teil des Abschlusses (und nicht mal genau den, den Lehrämtler offiziell machen), da ist es eher ein 6er im Lotto, dass du überhaupt die feste Stelle bekommst, nee?
    Ist dein Diplom ein Uni-Abschluss oder 'nur' FH oder tpz?

  • Ganz so ein 6er im Lotto ist es nicht, ich werde nicht direkt unbefristet eingestellt, sondern nur bis 2019 - aber zumindest für eine ausgeschriebene Stelle, die KEINE Vertretungsstelle ist. Bis 2019 soll ich die pädagogische Weiterbildung absolvieren (neben Vollzeitarbeit), werde dafür 5 Std./Woche freigestellt, um zu einem Studienseminar zu fahren. Wenn ich DAS dann geschafft habe, ist es möglich, mir eine unbefristete Stelle anzubieten. Ist aber schon Glück, dass ich nach nur einem Jahr mit diversen Vertretungsstellen nun für eine "richtige" ausgeschriebene Stelle eingestellt werde und die pädagogische Weiterbildung machen darf. Ich habe von anderen Quereinsteigern gehört, die 11 Jahre lang nur Vertretungsstellen bekamen...Wenn ich die pädagogische Weiterbildung erfolgreich absolviert habe, kann ich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis beginnen. Bis dahin bin ich "auf Probe".


    Also, hab mich missverständlich ausgedrückt.


    Diplom ist ein Uni-Abschluss. Ich habe insgesamt 2 Abschlüsse: ein Diplom und einen Bachelor. Das Diplom wird bei der Einstellung aber unter´n Tisch gekehrt, weil die Stelle auf Musik ausgeschrieben ist und ich in diesem Fach nur einen Bachelor habe.


    Naja, ich schreib der Landesschulbehörde einfach mal.


    Quereinstieg mit Ref wäre für mich nichts. Außerdem ist die pädagogische Weiterbildung, von der ich oben sprach, ja im Grunde genommen sowas wie ein Ref, nur mit mehr Unterrichtsstunden nebenbei (19,5 anstatt 12 im Ref) und mehr Gehalt. Wenn die mir das jetzt schon anbieten, mach ich das auch auf diesem Wege.

  • Lehrer in NDS, die zwei Fächer mit 1. Stex abgeschlossen haben, dann ein Referendariat gemacht und ein 2.Staatsexamen in den Fächern abgelegt haben, werden in der SEK 1 mit EG 11 eingruppiert. Du hast kein Staatsexamen und kein Referendariat. Deswegen bekommst du E10.
    Dass Diplom und Bachelor Uniabschlüsse sind, ist richtig und wertfrei, dass du dieselbe Arbeit machst fühlt sich vielleicht für dich ungerecht an. Die Behörde handelt m.E. aber richtig. Versuchen zu handeln kannst du allemal.

  • Die Eingruppierung ist laut EntGO-L richtig.


    Als wissenschaflicher/universitaerer Hochschulabschluss zaehlt nur ein Studium, wo die Regelstudienzeit 7+ Semester betraegt. BAT Protokoll.


    Da muesste man aber mal fragen, weshalb das andere Diplom nicht beruecksichtigt wird.

  • Da muesste man aber mal fragen, weshalb das andere Diplom nicht beruecksichtigt wird.

    Wird es m.E. Mit dem Musik-Bachelor allein wäre wahrscheinlich gar nichts zu machen.

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