Dienstgespräch während der Ferien

  • Guten Abend an alle,


    ich habe zwei Fragen zum Thema Dienstgespräch.
    Kann ein Schulleiter verlangen, in den Ferien ein Dienstgespräch zu führen, obwohl man in der Zeit verreist ist?
    Und : Ist es generell rechtens, Dienstgespräche in den Ferien zu führen?


    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Was meinst du mit Dienstgespräch? So etwas wie ein Mitarbeiterjahresgespräch? Oder ein Planungsgespräch?

    Sei immer du selbst! Außer, du kannst ein Einhorn sein - dann sei ein Einhorn! :verliebt:

    • Offizieller Beitrag

    Das hatten wir vor ein paar Wochen bereits auf mehreren Seiten diskutiert, wenngleich es sich hier um ein Elterngespräch handelte.
    Letztlich ist das aber ganz gleich. Wenn Du in Urlaub bist, bist Du in Urlaub. Dann hat die SL Pech gehabt. Dennoch könnte es aber sein, dass Du dann in den ggf. verbleibenden Ferien zum Gespräch erscheinen musst. Ferien sind nicht mit Urlaub gleichzusetzen.



    Elterngespräche in den Ferien?!

  • Hier geht es scheinbar aber um ein Gespräch mit der Schulleitung und das obwohl bekannt ist, dass die Lehrerin im Urlaub ist. Ist schon ein anderer Sachverhalt, denke ich.

  • Hallo, wir müssen 30 Tage Urlaub einreichen und müssen rein theoretisch in der restlichen Zeit erreichbar sein. Ich bin Angestellte, kenne das zumindest aus Sachsen-Anhalt von Beamten aber genauso. Habt ihr keine Regelung dieser Art?

  • Das würde mich jetzt aber auch mal interessieren. Bei uns gibt es zumindest für die Beamten KEINE Pflicht, Urlaub einzureichen/anzukündigen. Nun finden bei mir an der Schule auch keine Konferenzen, Gespräche oder Ähnliches in den Ferien statt (das scheint eine Ausnahme zu sein. Aber ne tolle Ausnahme :) )


    Mir ist völlig klar, dass theoretisch unser SL auf einmal beschließen könnte, die Einschulungskonferenz liegt in der letzten Ferienwoche oder Ähnliches. Wie sieht es denn da rechtlich aus, wenn man Urlaub gebucht hat? Wir haben ja nunmal offiziell niemals "frei", sondern nur "unterrichtsfreie Zeit".


    Wie gesagt, das ist bei mir nicht der Fall, interessieren würde mich der rechtliche Rahmen aber trotzdem.


    Gruß,
    DpB

    • Offizieller Beitrag

    In NRW muss man in der Zeit, die über den Urlaubsanspruch hinausgeht, für dienstliche Zwecke zur Verfügung stehen. Explizit schließt da die letzte Woche von den Sommerferien ein. Da sollte man also keinen Urlaub planen.
    Es empfiehlt sich, der SL mitzuteilen, dass man in Urlaub ist mit dem freundlichen Hinweis, dass man nach dem Urlaub zur Verfügung steht.
    Die SL hat m.E. auch in Hessen keine rechtliche Handhabe einen geplanten Urlaub zu verhindern, es sei denn, es wäre wirklich zwingend. Ein "Mitarbeitergespräch" dürfte nicht dazu zählen.

  • Ich weiß nicht, wie es "offiziell" ist, aber aus meinen vorhergehenden Schulen und der aktuellen Schule kenne ich es so, dass die SL bekannt gibt (aktuell per Aushang am Mitteilungsbrett der Schulleitung) zu welchen Ferienzeiten man für dienstliche Dinge zur Verfügung stehen muss. Darunter fallen aber bei uns keine Mitarbeitergespräche (Ausnahme: letzte Sommerferienwoche), sondern dann nur Konferenzen o.ä., die viele betreffen und anderweitig nicht unterzubringen sind oder wo es aus irgendwelchen Gründen Sinn macht. Wir haben beispielsweise in der letzten Osterferienwoche einen Tag einen Fortbildungskurs, der für alle unsere Lehrkräfte verpflichtend ist. Diese Termine stehen aber schon zu Schuljahresbeginn fest. Sicherlich kann es mal den Fall geben, wo man ein Gespräch mit einem Mitarbeiter in den Ferien führen muss, das ist (und sollte) Ausnahme sein sowie eine für alle machbare Terminabsprache erfolgen.

    Sei immer du selbst! Außer, du kannst ein Einhorn sein - dann sei ein Einhorn! :verliebt:

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