Eltern akzeptieren Erziehungsmaßnahme nicht.

  • Wie geht ihr mit solchen Eltern um? Ich möchte meinen Fall zum Gespräch laden und Sinn und Zweck dieser bestimmten Erziehungsmaßnahme (Schriftl. Reflexion des Verhaltens) erklären. Sollten die Eltern dann immer noch auf stur stellen, wie geht man dann beim nächsten Fehlverhalten mit dem Kind um, wenn es gelernt hat: "wenn meine Eltern die Erziehungsmaßnahme ablehnen, dann komme ich damit durch"?


    Hintergrund ist, dass ein anderes Kind, allerdings schwere Störung mit Diagnose und in Behandlung, ja schlimmere Dinge macht und ja "nichts passiert" (was nicht stimmt).

  • "mit ihnen möchte ich gerne ausschließlich das verhalten von sohnemann xy besprechen. das verhalten von kind z ist eventuell auch diskussionswürdig, aber aus gründen des datenschutzes darf ich das ausschließlich mit den eltern von z thematisieren. ich würde auch nie im leben mit den eltern von z über das verhalten von sohnemann xy sprechen. das sind die rechtlichen vorgaben, bitte haben sie für diese regelungen verständnis."


    im übrigen ist es egal, wenn die eltern die erziehungsmaßnahme nicht "akzeptieren". das kind muss die erziehungsmaßnahme erfüllen, sonst erfolgt eskalation auf die nächste stufe und/oder eben das, was euch pädagogisch sonst so angemessen zu sein scheint (schulleitung ins boot, sozpäd usw.). wenn die eltern die unterschrift verweigern, dann sollen sie das machen. ändert gar nichts. - das würde ich aber so nicht kommunizieren, baut nur unnötige fronten auf.


    evtl. gespräch in die richtung "gemischte botschaften und ihre wirkung auf sohnemann xy": "was möchten sie, dass sohnemann xy aus dieser ganzen sache lernt? was können wir zusammen tun, um diesen lerneffekt zu erzielen?" wirkt zumindest bei geldigen eltern mit symbiotischer beziehung zum nachwuchs ganz gut...

  • Da würde ich fragen, ob die Eltern der Meinung sind, dass auch ihr Kind eine so schwere Störung hat, dass sie der Meinung sind, dass es durch Erziehungsmaßnahmen nicht zu erreichen ist.


    Im Ernst: Wenn die Eltern uneinsichtig sind, sollte sich die Schulleitung einschalten. Die könnte verfügen, dass die Eltern, wenn sie Erziehungsmaßnahmen durch die Schule ablehnen, das sie Kind eben bei deutlichem Fehlverhalten von der Schule abzuholen haben ...

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Im aktuellen Fall ist es zudem so, dass das Kind das Blatt gar nicht ausfüllen darf. Kann ich verlangen, dass es dann eben in der Schulzeit angefertigt werden muss? Da stünden die mir doch als erstes wegen Pause genommen oder Unterrichtsstoff versäumt im Klassenzimmer? Kind ist leistungsstark.

  • gibt es bei euch "nacharbeit"? bei uns kann das laut gesetz angeordnet werden, mit ausreichend vorlauf, geht dann als schriftliche einladung an die eltern, und das kind muss dann unter aufsicht nacharbeiten. ist hier ab klasse 5 sehr üblich für nicht gemachte hausaufgaben, vergessenen kram und daher unzureichender beteiligung am unterricht, versäumte inhalte aufgrund fortlaufender fremdbeschäftigung/unterrichtsstörung, unzureichendes engagement bei gruppenarbeiten blablubb.
    mal effektiv, mal nicht, aber zumindest eine logische folge und auch nicht sehr stressig für dich, wenn es das kollegium mitzieht - das ganze also regelmäßig mit rotierender aufsicht stattfindet - und die kinder lieber zuhause/draußen sind als in der nacharbeit am freitagnachmittag.


    klappt eher nicht mit klientel, die lieber in der schule als zuhause ist bzw. hier verschiebt sich die wirkung zu beziehunsgaufbau mit der aufsicht, was ja dann auch wieder in der zukunft nutzbar ist/die notwendigkeit weiterer offizieller maßnahmen reduziert.


    pausen hierfür zu verwenden finde ich persönlich, vor allem in der gs, sehr ungut. die kinder sitzen eh schon viel zu viel. ebenso wäre es ein absolutes no-go hier (schulleitung), dafür unterrichtszeit aufzuwenden. das kind hat ein recht auf unterricht. außerdem scheint es eher um einen konflikt zwischen eltern und schule zu gehen, weniger um ein unwilliges kind. ich würde versuchen, die beiden konflikte zu separieren, zum einen mit den eltern reden, zum anderen das kind erziehen.

  • Du arbeitest doch in NRW, dort stehen dir u.a. die Maßnahmen aus §53 (2) des Schulgesetzes zur Verfügung. Das beinhaltet auch "die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern". Dazu reicht auch ein Telefongespräch oder eine Mitteilung im Hausaufgabenheft, die dann abgezeichnet wird. Ich habe die Nacharbeitszeit immer dazu genutzt, die Schüler schriftlich über ihr Verhalten reflektieren zu lassen (wie du es auch vorhast).


    Es ist schon richtig, die Eltern müssen wissen, dass man im gleichen Bott sitzt, in die gleich Richtung rudert, am gleichen Strang zieht, blablablabla und nur das beste für das Kind will. Aber einige Eltern, vor allem solche, die vorher keine erzieherischen Maßnahmen kennengelernt haben, wollen auch einfach mal die Machtverhältnisse klären. Und denen muss man u.U. verdeutlichen, dass sie gegen erzieherische Maßnahmen nichts tun können. In der Schule bist du für die Erziehung mitverantwortlich, also wählst du auch (im gesetzlichen Rahmen) die Mittel der Erziehung.


    Geh sicher, dass die Schulleitung hinter dir steht, damit im Zweifelsfall zeitnah eine Einladung zur Teilkonferenz folgt. Die wird dann (ursprüngliches Fehlverhalten + Verweigerung der aufgetragenen Schreibaufgabe) vermutlich mit einem schriftlichen Verweis enden. Beim nächsten Mal wird der Schüler die aufgetragene Arbeit pünktlich und mit Unterschrift abgeben.

  • Richtig. Ich habe das Gefühl, dass es hier um Machtspielchen geht und völlig außer acht gelassen wird, dass das Kind kognitiv in der Lage ist, sein Verhalten zu reflektieren. Doppelt richtig: das Kind hat eine "leere Akte" und sein Fehlverhalten konnte bisher durch Gespräche geklärt werden, hat mit diesem einen Vorfall jedoch eine absolut neue Qualität bekommen, die einfach anders behandelt werden muss.

  • schriftlich.

    Moin!


    Hatten wir auch schon mal. Dort lehnten die Eltern ab, dass ihr Kind nacharbeiten muss. Wir haben dann irgendwann beschlossen, dass wir nur noch mit den Kindern arbeiten. Die Zusammenarbeit mit dem Elternhaus haben wir dann eingestellt. Das hat tatsächlich gut geklappt. Das Kind darf nicht nach der Schule nacharbeiten? Dann nehmen wir zukünftig die halbe Mittagspause. Damit ist die rechtliche halbe Stunde Pause immer noch abgedeckt. Oder wir setzen das Kind für einen Tag/mehrere Tage in eine parallele Lerngruppe. Konzentrier dich nicht auf die Eltern, die kannst du nicht mehr erziehen.


    Gruß

  • Ich finde es ärgerlich, dass man als Schulleitung nicht, wie die Kita-Leitung auch, einfach mit Verweis auf die mangelnde Vertrauensbasis das "Betreuungsverhältnis" einseitig aufkündigen darf. Ich bin sicher, dass, wenn das der Fall wäre, die Elternarbeit wieder viel entspannter würde.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Ich finde es ärgerlich, dass man als Schulleitung nicht, wie die Kita-Leitung auch, einfach mit Verweis auf die mangelnde Vertrauensbasis das "Betreuungsverhältnis" einseitig aufkündigen darf. Ich bin sicher, dass, wenn das der Fall wäre, die Elternarbeit wieder viel entspannter würde.

    das wär mal eine Maßnahme ... :top:
    Ich hätte auch schon ein Elternhaus im Auge, denen wir sogar schon nahegelegt haben, wenn wir so unzulänglich arbeiten und sie so unzufrieden sind, sollen sie doch die Schule wechseln. Aber das wollen sie nicht ...

  • Die Eltern sind gesetzlich zur Kooperation mit der Schule verpflichtet. In NRW steht das sogar im Schulgesetz explizit drin.
    Die Erziehungsmaßnahmen sind glücklicherweise nicht zustimmungspflichtig, d.h. die Eltern nehmen nur Kenntnis von der Nacharbeit. Wenn sie das nicht akzeptieren, dann muss ggf. die Lehrkraft oder die SL auf die Gesetzeslage hinweisen. Viele Eltern haben von ihren Pflichten leider nur wenig Kenntnis.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Wir hatten auch schon vereinzelt Eltern, die glaubten, wenn sie unter eine Note schreiben, dass sie diese nicht anerkennen, dass sie dann tatsächlich nicht im Notenbuch steht ...

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