Umgang mit Eltern

  • Hallo liebe Kollegen,


    ich bin neu hier und würde gern einmal eure Meinung zu grenzenlosen bzw. unverschämten Eltern hören und wie ihr mit diesen umgeht. Konkret geht es um folgende Situation:Ich werte eine Klassenarbeit aus, eine Schülerin ist der Meinung sie hätte zwei Punkte mehr verdient (was nicht der Fall ist) und brüllt vorlaut in die Klasse. Daraufhin entgegne ich ihr, dass ich die Bewertung vornehme und nicht über Noten verhandele. Prompt erhalte ich eine Mail des Vaters, welcher mir vorwirft ich würde sein Kind respektlos behandeln und außerdem verlangte er in einem anmaßenden Ton, ich solle meine falsche Korrektur berichtigen. Daraufhin erklärte ich dem Mädchen noch einmal, wo ihre Fehler lagen, nahm meine richtige Korrektur nicht zurück und sprach noch einmal mit ihr darüber, wie sie sich verhalten hatte. Ich bat sie die Situation bei ihren Eltern richtig zu stellen und mich wenn schon denn, schon richtig zu zitieren. Natürlich kam wieder eine Mail des Vaters mit dem Vorwurf ich würde seine Tochter einschüchtern und nicht respektieren. Solche Eltern drohen ja auch immer gleich mit der Schulleitung, welche an unserer Schule leider immer hinter den Eltern steht, d.h. Schüler und Eltern dürfen sich alles erlauben, wir müssen uns im Gegenzug alles bieten lassen und runterschlucken. Ich habe diesem Vater jetzt ein persönliches Gespräch zusammen mit seiner Tochter angeboten. Generell weiß ich, dass solche Eltern gern Stellvertreterkriege führen, um eigene Selbstwertprobleme und Unzulänglichkeiten bei der Erziehung ihrer Kinder zu vertuschen. Jedoch fällt es mir immer wieder schwer, gelassen in solche Gespräche zu gehen. Habt ihr vielleicht ein paar Tipps für mich?
    Danke sma :pirat:

  • Ich würde solche Konflikte grundsätzlich nur persönlich klären. Meine Erfahrung zeigt, dass per Email (und teilweise auch am Telefon) viel schärfer ausgeteilt wird. Kommt also so eine Email: Sehr geehrter Herr XY, ich sehe, dass sie Gesprächsbedarf haben. Bitte teilen sie mir mit,wann wir persönlich darüber sprechen können."


    LG Anja

  • Ja dann halt nicht. In deinem Beispiel. Note bleibt wie sie ist. Rennen sie dann zur Schulleitung, gibts halt ein Gespräch mit Schulleitung. Wobei ich noch nie eine Schulleitung hatte, die nicht hinter ihrem Kollegium stand...

  • Oh Anja, kurz hatte ich Angst, dass du aus meiner Elternschaft stammst. Den Wortlaut habe ich vorhin verschickt.

  • Mach ich auch immer so.
    Höflich auf die E-mail antworten und zu einem persönlichen Gespräch einladen.
    Wenn es ihnen wichtig ist, dann kommen sie. Hatte aber auch schon den Fall, dass dann leider doch keine Zeit war um über dieses "extrem wichtige" Problem zu reden.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Ich würde bei solchen Eltern nur möglichst wenig antworten.
    Eine kurze und knappe Begründung der Note auf einer sachlichen Ebene steht den Eltern meiner Meinung nach zu.
    Die Eltern haben natürlich auch das Rechst sich bei der Schulleitung zu beschweren.
    Ich als Lehrer würde da erst einmal konsequent bei der gegebenen Note bleiben und die Sache aussitzen.
    Sollen die Eltern doch zur Schulleitung rennen. Wenn sich herumspricht, dass nach einem Besuch beim Schulleiter immer die Noten nachgebessert werden, dann kann sich ja jeder vorstellen was passiert.
    Diesen Schuh kann sich der Schulleiter ja gerne anziehen.

  • Nach deiner Meinung? Als Lehrer müsstest du wissen, nach welchen Rechten Noten vergeben, eingesehen oder angefechtet werden dürfen.

  • Nach deiner Meinung? Als Lehrer müsstest du wissen, nach welchen Rechten Noten vergeben, eingesehen oder angefechtet werden dürfen.

    Liebe Schantalle,


    bitte unterlasse doch in Zukunft deine persönlichen Attacken gegen mich.
    Du bist schon wieder dabei, diesen Thread zum erliegen zubringen. Am Ende eskaliert hier wieder ein Streit.
    Wem ist dadurch geholfen? Muss den so etwas sein?
    Dem Threadersteller hilfst du dadurch in keiner Weise.
    Ich würde mich sehr freuen, wenn wir uns in Zukunft auf einer sachlichen Ebene konstruktiv austauschen könnten.


    Mit friedlichen Grüße,


    Karl Tim

  • Die Schulleitung wird, wenn sie halbwegs souverän ist, an den hoffentlich eingerichteten Beschwerdeausschuss verweisen.
    Dieser besteht in diesem Fall bei uns aus dem Fachvorsitzenden oder, falls dieser involviert ist, dem Stellvertreter.
    Dann wird die fachliche Korrektheit der Leistungsbewertung überprüft.


    Wenn sich der Kollege bei den Punkten nicht verzählt haben sollte oder keine offensichtlichen Fehler in der Korrektur vorliegen, passiert da ganz gleich, wie sehr die Eltern auf den Putz hauen, gar nichts.


    @Schantalle


    Ich würde Karl Tims "meiner Meinung nach" nicht überbewerten und daraus Schlüsse auf Karl Tims Professionalität ziehen.
    Die eigene Meinung kann durchaus der geltenden Rechtslage entsprechen - und in diesem Fall ist das so.
    Die weiteren Empfehlungen Karl Tims sind durchaus hilfreich, so dass Karl Tims Kritik an Deinem Posting meines Erachtens durchaus berechtigt ist.


    back to topic:


    Der Aspekt mit der Nachbesserung von Noten nach Beschwerde beim Schulleiter verdient noch eine Ergänzung:


    Wir Lehrer sind in unserer Notengebung souverän, d.h. auf Anweisung des Schulleiters brauchen wir in der Regel keine Noten zu ändern, weil dazu die Rechtsgrundlage fehlt. Nur in absoluten Ausnahmefällen gibt es ein so genanntes "Selbsteintrittsrecht" der Schulleitung - etwa bei offensichtlichen fachlichen oder sachlichen Mängeln in der Leistungsbewertung. Ansonsten haben wir unseren fachlichen wie pädagogischen Freiraum.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • @Bolzbold
    Gibt es zu deinem letzten Absatz irgendetwas Schriftliches?
    Hab schon einige Male erlebt, dass zumindest "um des lieben Friedens willen" und "damit Ruhe ist" vom SL eindringlich geBETEN wurde, Noten zu ändern ...

  • Ich hab das damals so gelöst dass ich den Schülern wie den Eltern ziemlich zum Anfang vom Jahr genau aufgeschlüsselt habe, was wie viel zur Note zählt, und zwar so, dass sie das sogar selbst nachrechnen können - abgestimmt mit der Schulleitung.


    Jeder benotete Test und jede Schularbeit wurde von mir im Vorfeld durchdefiniert nach Aufgaben und Bewertungsschlüssel, und dann gab es jeweils mindestens einen Testlauf schon bevor wir die jeweiligen Themen/Fähigkeiten überhaupt durchgenommen haben. Damit wussten die Kinder immer was sie erwartet und auch wie dieser Test/diese Schularbeit bewertet wird. Sie konnten damit auch schon vor dem eigentlichen Test auf mögliche unlogische Beurteilungskriterien hinweisen.


    An einem Elternabend haben die Eltern das System sehr gelobt weil sie meinten es wäre das erste Mal dass sie das Gefühl hätten die Notengebung sei nachvollziehbar (ich kam damals neu an die Schule). Beschwerden gab es genau von einer Mutter, die die Parallelklasse leitete und ihren Sohn in meiner Klasse hatte. Sie meinte, ein Teil des Benotungssystems bei einer jener Ausprobier-Schularbeiten sei unlogisch und ihr Sohn sei doch nur 1 Punkt von der besseren Note entfernt und er wäre so traurig, ich solle ihm doch die bessere geben um ihn zu "motivieren".


    Ich habe ihr dann in einem Punkt Recht gegeben dass ein kleiner Teil der Beurteilung noch nicht gut nachvollziehbar war und den geändert sowie am nächsten Tag die Kinder, die davon betroffen sein könnten, gefragt ob sie eine Neu-Beurteilung nach dem aktualisierten System wollen (diese Ausprobier-Schularbeiten zählten zwar nichts zur tatsächlichen Note aber trotzdem wollten 3 Schüler dass ich das bei ihnen mache, was ich auch gemacht habe). Dass ich einem Schüler mehr Punkte schenken soll weil er "traurig ist" oder ihr Sohn ist oder wasauchimmer habe ich freundlich abgelehnt weil ich mir nicht Tür und Tor für Beeinflussung und Ungerechtigkeit öffnen wollte, und tatsächlich hatte auch der Schüler selbst überhaupt kein Problem mit der Benotung wie ich später herausfand, da es sich ja ohnehin um eine Beurteilung handelte die gar nicht zu irgendeiner Note zählen wurde. Bei der richtigen Schularbeit (nach 5-6 Probe-Durchläufen, 1x/Woche) war die ganze Klasse bei gleichem Beurteilungsschema dann massiv besser geworden.


    Die Mutter/Kollegin schaffte es dann tatsächlich, bei meiner Schulleitung derart gegen mich Stimmung zu machen dass ich von der Schule flog ohne dass ich überhaupt mitbekam dass das von ihr ausging (sie grüßte mich tagtäglich freundlichst). Aber da halte ich die Schulleitung für etwas unfähig mit der Situation umzugehen, nicht mein Verhalten gegenüber der Kollegin/Mutter.


    Wenn es ein klares und transparentes System zur Notengebung gibt hast du damit eine Art Sach-Ebene, auf die du dich als gemeinsame Basis beziehen kannst. Konstruktive Kritik an dieser Sachebene kann dann zur Weiterentwicklung führen, und Kritik an deiner Person ohne erkennbaren sachlichen Hintergrund kannst du damit gut an dir vorbeirauschen lassen.


    Ein Bunterrichter

  • @cubanita


    Man nennt (oder schimpft?) mich nicht umsonst an meiner Schule den Schulrechts-Guru.


    Fangen wir an mit der ADO §5


    Zitat

    Pädagogische Freiheit und Verantwortung(1) Es gehört zum Beruf der Lehrerinnen und Lehrer, in eigener Verantwortung und pädagogischer Freiheit die Schülerinnen und Schüler zu erziehen, zu unterrichten, zu beraten, zu beurteilen, zu beaufsichtigen und zu be
    treuen. Dabei ist der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule nachVerfassung (BASS 0-2) und Schulgesetz NRW zu beachten.
    (2) Lehrerinnen und Lehrer sind an Vorgaben gebunden, die durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Lehrpläne sowie durch Konferenzbeschlüsse und Anordnungen der Schulaufsicht gesetzt sind. Konferenzbeschlüsse dürfen die Freiheit und Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer bei der Gestaltung des Unterrichts und der Erziehung nicht unzumutbar einschränken.
    (3) Schulleiterinnen und Schulleiter dürfen in die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer nur im Rahmen ihrer Befugnisse (§§ 20 ff.) im Einzelfall eingreifen.


    Nun ADO §20 (4)

    Zitat

    (4) Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Wahrnehmung1. der Unterrichts- und sonstigen Dienstpflichten der Lehrerinnen und Lehrer,
    2. der Bildungs- und Erziehungsarbeit,
    3. der Verwaltungsarbeit (einschließlich der vom Personal des Schulträgers zu erfüllenden Aufgaben),
    4. der Aufgaben der Schule im Rahmen der Lehrerausbildung


    gepaart mit ADO §21 (2) und (4)


    Zitat

    (2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter berät die Lehrerinnen und Lehrer bei Bedarf in Fragen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit und in Fragen der individuellen Förderung. In deren Unterrichts- und Erziehungsarbeit darf nur im Einzelfall eingegriffen werden bei Verstößen gegen geltende Vorschriften, Anordnungen der Schulaufsichtsbehörden oder Beschlüsse der Konferenzen oder wenn eine geordnete Unterrichts- und Erziehungsarbeit nicht gewährleistet ist.


    (4) Hält die Schulleiterin oder der Schulleiter allgemein oder im Einzelfall die Notengebung einer Lehrerin oder eines Lehrers für unvereinbar mitden Vorschriften zur Leistungsbewertung oder allgemeinen Bewertungsgrundsätzen und ist darüber kein Einvernehmen unter den Betroffenen zuerreichen, ist die Entscheidung der fachaufsichtlich zuständigen Schulaufsichtsbehörde einzuholen


    Schauen wir einmal beim richtigen Schulrechtsguru Hoegg im Buch "Schulrecht kurz und bündig" rein:
    Fall 31


    Zitat

    Entscheidung des VGH BaWü, Beschluss vom 21.01.1988


    Im Einzelfall (!!!) kann der Schulleiter im Rahmen seiner Verantwortlichkeit dem Lehrer eine Weisung für die Benotung einer Klassenarbeit erteilen


    Zusammengefasst bedeutet das:
    1) dass bei eindeutigenen Verstößen gegen formale und fachliche Regeln der Leistungsbewertung der Schulleiter kraft seiner oben genannten Kompetenz durchaus in die Benotung eingreifen darf. Aber eben nur im Einzelfall.


    2) dass die Fachaufsicht im Wesentlichen für solche Streitigkeiten zuständig ist und das letzte Wort hat.


    3) dass der Lehrer den erwähnten pädagogischen Spielraum hat und dieser auch als hohes Gut gesetzlich verankert ist.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • ...gelassen in solche Gespräche zu gehen. Habt ihr vielleicht ein paar Tipps für mich?

    Nimm dir jemanden mit ins Gespräch, dem du vertraust und zwar möglichst nicht die SL. Wenn euch der Chef aus Angst vor Eltern in den Rücken fällt, machen einige Eltern, was sie wollen. Ich kenne das und habe mir angewöhnt, möglichst alles alleine zu klären. Oder mit Kollegen, die Autorität besitzen. Als Außenstehender kann man auch viel ruhiger bleiben- wir gehen daher in Konfliktgespräche zu mehreren.


    Als Faustregeln: du bestimmst den Termin. Natürlich dürfen sich Eltern über Noten informieren, aber in deiner Sprechzeit. Du bleibst sachlich an den Keiterien deiner Notengebung. Wird der Vater unverschämt, frage, ob es sachlich geht, ansonsten trifft man sich zu einem anderen Zeitpunkt.
    Und: Wer fragt, der führt. Das möglichst nicht vergessen vor Aufregung :top:

  • Mich würde ja mal interessieren, wie alt das Kind ist. Für mich kommt gerade jedes Alter in Frage.


    Für Gelassenheit sind Entspannungtechniken ganz gut ;)

  • Solche Eltern drohen ja auch immer gleich mit der Schulleitung, welche an unserer Schule leider immer hinter den Eltern steht, d.h. Schüler und Eltern dürfen sich alles erlauben

    Kann ich mir so aber nicht vorstellen. Habe ich noch nie erlebt.


    Ich würde an deiner Stelle direkt ein Gespräch anberaumen - mit der Schulleitung dabei.

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