Verfügbarkeit angestellter Lehrer

  • Feuchter Traum klingt zwar irgendwie unschön in diesem Zusammenhang

    Mir würden da noch viel unschönere Bezeichnungen einfallen - aber genau so ist es doch: Der Lehrer, der wie ein Angestellter bezahlt wird (und auch einer ist, am besten befristet, noch besser mit Kettenverträgen, aber das geht ja nicht mehr), aber zu spuren hat wie ein Beamter, davon träumt die geballte Hochkompetenz in den Ministerien doch.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Zitat von fossi

    Das geht aber eben nur im Einzelfall - eine Anweisung, dass jede Lehrkraft sich täglich bis 16 Uhr zur Verfügung zu halten, wenn auch nicht im Schulhaus anwesend zu sein hat, ist nicht rechtmäßig.



    Schon klar, fossi. Das was du sagst, eine generelle Bereitschaft von 8 bis 16 Uhr um spontan einzuspringen, ist nicht rechtens. Aber das beschreibt sma68 ja auch gar nicht:

    Zitat von sms68

    Es geht wie gesagt nicht darum, dass sie erwarten, dass wir taeglich bis 16 Uhr in der Schule sind. I

    kl. gr. frosch

  • Gegenfrage:
    manchmal gibt es unerwartete Ausfälle, die auch am Tag zuvor nicht absehbar waren. Wie soll denn Vertretung funktionieren, wenn nicht Lehrer einspringen, die gerade keinen Unterricht haben?


    Wir werden bei absehbaren Vertretungen immer am Tag vorher informiert. Falls ich also einspringen muss und dadurch meine Randstunde sich nach hinten verlängert, muss ich private Planungen hintanstellen. Finde ich innerhalb des Unterrichtsbetriebs nicht verwerflich, solange nicht mit aller Gewalt z.B. die 8.Stunde vertreten wird und der Vertreter dadurch mehrere Freistunden erhält.
    So etwas kommt allerdings bei uns nicht vor.


    Zum online-Vertretungsplan, ein kleiner Erfahrungsbericht:


    Meist werdem die Vertretungen bereits am Tag vorher angezeigt, noch während des Schulbetriebs.
    Und ja, man ist verpflichtet zu gucken. Nicht um Mitternacht, aber gegen spätestens 18 Uhr sollte man schon mal geguckt haben. Halte ich für absolut zumutbar.

  • Zum online-Vertretungsplan, ein kleiner Erfahrungsbericht:
    [...]
    Und ja, man ist verpflichtet zu gucken. Nicht um Mitternacht, aber gegen spätestens 18 Uhr sollte man schon mal geguckt haben. Halte ich für absolut zumutbar.

    Ich auch, aber theoretisch kann der TE hier ansetzen, indem er die Schulleitung um entsprechende Hard- und Software bittet. Stellt die Schulleitung sie nicht, kann sie auch nicht verlangen, dass man online nachschaut. Ich würde das persönlich nicht machen ("wie man in den Wald hineinruft schallt es auch hinaus" etc., und wenn ich gelegentlich mal hoffe, dass die Schulleitung 5e gerade sein lässt, kann ich auch minimal kooperationsbereit sein), aber wenn man sich mal wirklich ärgert fände ich solch eine Anfrage schon recht amüsant.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Schon klar, fossi. Das was du sagst, eine generelle Bereitschaft von 8 bis 16 Uhr um spontan einzuspringen, ist nicht rechtens. Aber das beschreibt sma68 ja auch gar nicht:

    Doch:

    Unsere Schulleitung behauptet, dass wir täglich bis 16Uhr zur Vertretung bereitstehen müssen und sie über Arztbesuche mindestens 1Woche vorher informieren sollen, selbst wenn diese außerhalb des offiziellenStundenplans also nach regulärem Dienstschluss liegen.


    Es geht nicht darum, dass wir tatsaechlich bis 16 Uhr anwesend sein sollen, aber taeglich mit Vertretungen "hinten dran" rechnen sollen. Meistens erfahren wir davon dann erst am selben Tag.


    Und genau das ist Rufbereitschaft, wenn auch - zugegeben - nicht in völliger Reinform. Über die Arztbesuche, die im Vorfeld anzukündigen sind, haben wir da noch gar nicht geredet.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

    Einmal editiert, zuletzt von fossi74 ()

  • Die Vertretungsstunde kann jederzeit hinten dran erfolgen. Es geht wie gesagt nicht darum, dass sie erwarten, dass wir taeglich bis 16 Uhr in der Schule sind. Ich gebe mal ein Beispiel: Ich habe mittwochs 2 Stunden, danach laut Plan Schluss, ich komme mittwochs in die Schule und da steht dann zwei Vertretungsstunden im Anschluss. Und damit sollte man laut SL taeglich rechnen und taeglich zur Verfuegung stehen, da der Vertretungsplan (eben auch kurzfristige V-Stunden) Dienstanweisungen sind.

    Das klingt so ähnlich wie bei uns. Wenn man keine Präsenzzeiten für Vertretungen festgelegt hat, dann ist das relativ normal. Irgendwie muss die Schulleitung krankheitsbedingte Ausfälle auffangen. Die Frage ist jetzt, wie oft das vorkommt und wie lange man warten muss, d.h. ob noch freie Stunden zwischen dem Unterricht und der Vertretung liegen. Bei uns wird man z.B nicht einfach in der 8/9 Stunde und in den ersten beiden Stunden zu Vertretungsunterricht herangezogen. Aber wenn ich die ersten beiden Stunden Unterricht habe, dann passiert es öfter mal, dass ich die 3+4 Stunde vertreten muss. Allerdings kann es mir nicht passieren, dass ich nachhause fahre und dann zwei Stunden später feststelle, dass ich in der 5/6 Stunde Vertretung habe. Steht in der Zeit, in der ich in der Schule bin, keine Vertretung für mich auf dem Plan, kann ich nachhause gehen und muss auch den Plan nicht mehr im Blick behalten.
    Wenn ich einen wichtigen Termin habe, informiere ich den Stundenplaner, damit ich keine Vertretung bekomme. In Niedersachsen ist auch festgelegt, wie viel Vertretungsunterricht in der Woche bei Bedarf erteilt werden muss.
    Wenn von dir allerdings verlangt wird, eventuell nachdem du zuhause bist, nochmal losfahren zu müssen, fände ich das unzumutbar.
    Wir diskutieren jetzt über Präsenzzeiten für Vertretungen. Ich bin da momentan noch sehr unschlüssig, wie ich das finden soll.

  • Wie ist denn das mit dem Arztbesuch? Ich bin ziemlich sicher: Wenn man einen Facharzttermin nur vormittags bekommt, darf man den wahrnehmen, muss jedoch rechtzeitig Bescheid geben.


    Wenn man sich aber einen auf 15 Uhr gelegt hat, weil man laut Plan keine Stunde mehr hat? Es macht Sinn, das auch bekannt zu geben, damit man keine Vertretungsstunde bekommt. Ob einen der Chef aber anweisen kann, alle Arzttermine anzugeben, die vor 16 Uhr stattfinden?

  • Wie ist denn das mit dem Arztbesuch? Ich bin ziemlich sicher: Wenn man einen Facharzttermin nur vormittags bekommt, darf man den wahrnehmen, muss jedoch rechtzeitig Bescheid geben.


    Wenn man sich aber einen auf 15 Uhr gelegt hat, weil man laut Plan keine Stunde mehr hat? Es macht Sinn, das auch bekannt zu geben, damit man keine Vertretungsstunde bekommt. Ob einen der Chef aber anweisen kann, alle Arzttermine anzugeben, die vor 16 Uhr stattfinden?

    sie über Arztbesuche mindestens 1Woche vorher informieren sollen, selbst wenn diese außerhalb des offiziellenStundenplans also nach regulärem Dienstschluss liegen.

    ein Unding.

  • Wie ist denn das mit dem Arztbesuch? Ich bin ziemlich sicher: Wenn man einen Facharzttermin nur vormittags bekommt, darf man den wahrnehmen, muss jedoch rechtzeitig Bescheid geben.


    Wenn man sich aber einen auf 15 Uhr gelegt hat, weil man laut Plan keine Stunde mehr hat? Es macht Sinn, das auch bekannt zu geben, damit man keine Vertretungsstunde bekommt. Ob einen der Chef aber anweisen kann, alle Arzttermine anzugeben, die vor 16 Uhr stattfinden?

    Laut §616 BGB ist ein Arztbesuch während der Arbeitszeit unter Entgeltfortzahlung möglich, wenn dringender Behandlungsbedarf besteht oder keine anderen Termine angeboten werden in der Praxis oder die Behandlung zu einer bestimmten Zeit nötig ist (Blutabnahme morgens). Man muss natürlich rechtzeitig bescheid geben.
    Das Problem ist, dass bei der Threadstellerin die Arbeitszeit ausgedehnt wird, aber eigentlich doch nicht: Also wenn es um Arzttermine geht, müssen die 1 Woche vorher angekündigt werden, wenn sie vor 16 Uhr gehen muss, d.h. hier wird mit "bis 16 Uhr ist Arbeitszeit" gehandelt, während es gleichzeitig aber keine Bereitschaftszeit und damit eigentlich auch keine festgelegte Arbeitszeit ist.
    Hat jemand eine Ahnung, ob es für Lehrer speziell eine rechtliche Präzisierung hierzu gibt?
    Meine Schulleiterin wollte mir generell und für die restliche Zeit an meiner Schule verweigern, zu einem Spezialisten zu gehen, weil der nur Vormittagssprechstunden und eine Nachmittagssprechstunde am "Versammlungstag" hatte. Zum Glück war ich in diesem Gespräch mit Personalrat und da wurde der o.g. Paragraph zitiert.

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Laut GEW muss man die Schule nicht informieren ueber einen Arztbesuch im Anschluss an Pflichtstunden. Das stellt einen Eingriff in unsere Privatsphaere dar.

  • Laut GEW muss man die Schule nicht informieren ueber einen Arztbesuch im Anschluss an Pflichtstunden. Das stellt einen Eingriff in unsere Privatsphaere dar.


    Richtig. Selbst bei Springstunden gilt das. Die Schulleitung kann aber anordnen, dass man sich bei bestimmten Stunden zur Vertretung bereithalten muss. Allerdings muss dies 1.) in Relation zur Stundenzahl stehen, 2.) auf das gesamte Kollegium gleichmäßig aufgeteilt sein und 3.) Einfluss auf Mehr- bzw. Minderstunden haben. Eine generelle Anwesenheitspflicht, wie der Ersteller berichtet, ist in dieser Form nicht zulässig.


    Kann es sein, sma68, dass du an einer Schule in privater Trägerschaft arbeitest? Da kommt man leider häufig auf solche Ideen...

  • Ich auch, aber theoretisch kann der TE hier ansetzen, indem er die Schulleitung um entsprechende Hard- und Software bittet. Stellt die Schulleitung sie nicht, kann sie auch nicht verlangen, dass man online nachschaut. Ich würde das persönlich nicht machen ("wie man in den Wald hineinruft schallt es auch hinaus" etc., und wenn ich gelegentlich mal hoffe, dass die Schulleitung 5e gerade sein lässt, kann ich auch minimal kooperationsbereit sein), aber wenn man sich mal wirklich ärgert fände ich solch eine Anfrage schon recht amüsant.

    @ Friesin: Was man persönlich für zumutbar hält, ist doch irrelevant. Entscheidend ist, ob solche Anordnungen überhaupt Gültigkeit besitzen. Damit man mich nicht falsch versteht: Jeder darf gerne über das vereinbarte Maß hinaus seinen Dienst verrichten. Es darf nur nicht zum Maßstab für andere Kollegen werden.


    @ Midnatsol: Ich würde den Aspekt übrigens nicht nur auf Hard- und Software beschränken, sondern würde zudem auf eine entsprechende Infrastruktur (Internetleitung etc.) bestehen, die der Arbeitgeber bereitszustellen hat. Was passiert, wenn meine Internetverbindung "lahmt"?


    Bei uns an der Schule gab es auch einmal den Fall, dass man uns verpflichten wollte, von Sonntag bis Donnerstag jeweils ab (!) 20.00 Uhr noch einmal in den Online-Vertretungsplan zu schauen. Merkwürdigerweise gab es einige Kollegen, die das völlig unproblematisch fanden...

  • [...]


    Bei uns an der Schule gab es auch einmal den Fall, dass man uns verpflichten wollte, von Sonntag bis Donnerstag jeweils ab (!) 20.00 Uhr noch einmal in den Online-Vertretungsplan zu schauen. Merkwürdigerweise gab es einige Kollegen, die das völlig unproblematisch fanden...

    Bei einer Freundin an der Schule gibt es gerade was ähnliches, daher mal die Frage: Wie ist das den weitergegangen? Rechtsvorschriften dazu würden mich auch interessieren.

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • Bei einer Freundin an der Schule gibt es gerade was ähnliches, daher mal die Frage: Wie ist das den weitergegangen? Rechtsvorschriften dazu würden mich auch interessieren.

    Es gibt hier einige Ansätze.


    Bei uns im Angestelltenvertrag stand sinngemäß drin, dass Mehrstunden in Absprache (!) mit der Lehrkraft angeordnet werden können. Da in dem von mir geschilderten Fall keine Absprache möglich gewesen wäre und es gleichzeitig bedeutet hätte, dass man bei allen Freistunden Bereitschaftsdienst gehabt hätte, hat sich das Ganze verlaufen.


    Ein anderer Ansatz wäre, dass man erklärt, den privaten PC etc. nicht mehr dienstlich zu nutzen. Dann müsste der Dienstherr jedem Angestellten diesen zur Verfügung stellen. Und das macht keine Schule...


    Zudem würde sich die Arbeitszeit deutlich ausdehnen.

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