Verfügbarkeit angestellter Lehrer

  • Unsere Schulleitung behauptet, dass wir täglich bis 16Uhr zur Vertretung bereitstehen müssen und sie über Arztbesuche mindestens 1Woche vorher informieren sollen, selbst wenn diese außerhalb des offiziellenStundenplans also nach regulärem Dienstschluss liegen.
    Ich habe gehört, dass es ein Recht darauf gibt, 24h im Vorausüber Vertretungen informiert zu werden. Des Weiteren verlangen sie, dass wir ständigden online Vertretungsplan abrufen, um uns zu informieren. Weiß jemand wie dierechtliche Lage aussieht?

  • Wenn die Schulleitung das als Bereitschaft abgedeckt haben möchte (also Arbeit von 8-16h), frag doch mal nach wo du denn in der Schule deine Unterrichtsvorbereitung (samt Internetanbindung, Ablagemöglichkeiten, Bücherzugang, etc.) machen sollst, da du dann zuhause eben keinen Finger mehr rühren müsstest (wenn man Zusatzarbeiten wie Konferenzen, Elternabende und andere Scherze in die Arbeitszeit einrechnet). Das sind nämlich dann allesamt zu bezahlende Bereitschaftsstunden...


    P.S.: Wir haben eine Stunde Vertretungsreserve pro Woche, die dann als halbe Stunde auf das Stundenkontingent angerechnet wird. Ansonsten Vertretung nur mit Freizeitausgleich und sicher nicht auf Zuruf am selben Tag und alles andere muss liegenbleiben.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Dann lass dir einfach von deiner SL die Rechtsgrundlagen (Arbeitszeitverordnung, Erlasse, ...) zeigen, wo diese Behauptungen der SL stehen sollten... wenn sie sich weigert, lass dir die Anordnung schriftlich geben und dann ab zum (Bezriks-) Personalrat.


    Gruß !

  • Ick sehe das auch so. Ich habe eine Stunde Vertretungsreserve und 24 Stunden regulären Unterricht, also eine volle Stelle hier in Berlin (1h Abminderung Klassenleitung). Ich wuerd gern wissen, ob das irgendwo festgehalten ist. Leider werden wir ja als angestellte Lehrer bezahlt, fallen aber rechtlich immer wieder unter Vorgaben fuer Beamte. In den Konferenzen traut sich keiner den Mund aufzumachen zu diesem Thema, denn die Retourkutsche sind prompt Vertretungen. Das ist zum Mäusemelken :(

  • Mikael: den Personalrat habe ich schon mal wegen einer anderen Sache eingeschaltet, den kannst du in der Pfeife nicht rauchen, die gehen nicht auf Konfrontationskurs

  • schriftlich verlangen. personalrat einschalten. sicher nicht rechtens, außer du bekommst einen voll ausgestatteten arbeitsplatz gestellt.


    mittelfristig schule wechseln, klingt nach einem ******* laden.

  • Danke für eure Nachrichten, sie machen Mut!! Die Arbeitszeitverordnung angestellter Lehrer ist ans Beamtenrecht angelehnt. Da steht nix drin.

  • Rechtliche Grundlage weiß ich leider auch nicht, bin aber doch sehr erstaunt über diese Vorgehen, halte das auch für eine Zumutung und kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist.Ich selbst (angestellt) habe mit halber Stelle zwei Verfügungsstunden im Plan, die halte ich mir frei, aber darüber hinaus erwartet niemand, dass ich zusätzlich zum Unterricht anwesend bin. Habe das auch noch an keiner anderen Schule erlebt/mitbekommen. Wenn die Not so groß ist, dass ich doch mal wann anders vertreten soll, werde ich immer gefragt, ob das ginge oder ob ich schon Termine habe... Ansonsten guckt die Schulleitung bei den angestellten Lehrern sehr genau, dass eine bestimmte Anzahl an zusätzliche Stunden nicht überschritten wird, wenn doch wird irgendwo ein Ausgleich geschaffen.


    Was ich mich auch noch frage: Ist der Online-Vertretungsplan eigentlich "öffentlich", das wäre dann nebenbei bemerkt auch nicht rechtens, wenn einer von euch was dagegen hat.

    "Die Wahrheit ist ein Zitronenbaiser!" Freitag O'Leary

  • Mal hier gucken: https://www.gew-berlin.de/4613.php


    https://www.gew-berlin.de/4615.php



    Und "Personalrat kannst du in der Pfeife rauchen" nach einem Anruf ist natürlich auch quatsch. Da arbeiten Menschen und wenn dir einer einmal nicht geholfen hat, sagt das gar nichts. Sich um solche Fragen zu kümmern ist deren genuine Aufgabe.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Ich dank dir fuer die Nachricht, aber den Personalrat hab ich nicht nur angerufen, es gab Treffen mit der SL. Der Personalrat hat mir beteuert, dass sie rechtlich auf meiner Seite stehen und haben sich dann einfach nicht mehr gemeldet. Das finde ich schon enttaeuschend. :(

  • Ich glaube ihr habt mich falsch verstanden. Es geht nicht darum, dass wir tatsaechlich bis 16 Uhr anwesend sein sollen, aber taeglich mit Vertretungen "hinten dran" rechnen sollen. Meistens erfahren wir davon dann erst am selben Tag. Der Vertretungsplan ist online und durch ein Passwort zugaenglich, welches jeder S kennt.

  • Also im Prinzip täglich eine Verfügungsstunde direkt im Anschluss an den eigenen Unterricht? Oder kann einem irgendwann bis 16.00 noch eine Vertretungsstunde übergeholfen werden, auch wenn man dadurch noch Zeit überbrücken müsste? Kann mir das gerade nicht so recht vorstellen. Gibt es denn zusätzlich noch Verfügungsstunden im Stundenplan, an denen ihr mit Vertretung rechnen müsst? Hat die Schule irgendein Vertretungskonzept? Und hat jeman im Blick, wieiviel zusätzliche Vertretungsstunden Monat ihr insgesamt macht?


    Zum Vertretungsplan: wenn die Schüler den einsehen können (und damit letztlich auch die Eltern und jeder andere, dem irgendein Schüler das Passwort gibt), ist er öffentlich und somit könntet ihr als Lehrer dem widersprechen (ist jetzt nicht dein Thema und hilft dir jetzt auch nichts bei deinem Problem, trotzdem wollte ich mal darauf hinweisen...).

    "Die Wahrheit ist ein Zitronenbaiser!" Freitag O'Leary

  • Zum onlinevertretungsplan: das gleiche Problem hatten wir auch, in unserem wird daher nur angezeigt wer vertritt oder was sich geändert hat (anderer Raum etc), so sieht niemand wer fehlt. Denke das machen die meisten Schulen so.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Also im Prinzip täglich eine Verfügungsstunde direkt im Anschluss an den eigenen Unterricht? Oder kann einem irgendwann bis 16.00 noch eine Vertretungsstunde übergeholfen werden, auch wenn man dadurch noch Zeit überbrücken müsste? Kann mir das gerade nicht so recht vorstellen. Gibt es denn zusätzlich noch Verfügungsstunden im Stundenplan, an denen ihr mit Vertretung rechnen müsst? Hat die Schule irgendein Vertretungskonzept? Und hat jeman im Blick, wieiviel zusätzliche Vertretungsstunden Monat ihr insgesamt macht?


    Zum Vertretungsplan: wenn die Schüler den einsehen können (und damit letztlich auch die Eltern und jeder andere, dem irgendein Schüler das Passwort gibt), ist er öffentlich und somit könntet ihr als Lehrer dem widersprechen (ist jetzt nicht dein Thema und hilft dir jetzt auch nichts bei deinem Problem, trotzdem wollte ich mal darauf hinweisen...).

    :top: Schließe mich Icke an und habe die gleichen Fragen.
    Weiterhin ist es rechtlich so, dass Vertretungsunterricht zu unseren Dienstpflichten zählt. Ich muss in meinen Springstunden auch bereit sein zu vertreten (müssen auch ständig den Plan im Auge haben), nach meinem offiziellen Stundenplan, muss ich vom Stundenplaner zunächst angesprochen werden. So haben wir es in unserem Vertretungskonzept vereinbart. Wenn ich nirgends stehe, kann ich natürlich meine Stunden verbringen, wie ich will.

  • In Hamburg ist es so, dass du mit einer vollen Stelle im Jahr 38 Vertretungsstunden machen musst, also eine pro Woche. Alles, was drüber liegt, wird uns als Überstunden angerechnet. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die SL dich zwingen kann, täglich bis 16.00 dazubleiben. Aus welchem Grund auch? Dringend mitm PR sprechen, und falls die nicht kooperativ sind, Rechtsschutz einschalten

  • Die Vertretungsstunde kann jederzeit hinten dran erfolgen. Es geht wie gesagt nicht darum, dass sie erwarten, dass wir taeglich bis 16 Uhr in der Schule sind. Ich gebe mal ein Beispiel: Ich habe mittwochs 2 Stunden, danach laut Plan Schluss, ich komme mittwochs in die Schule und da steht dann zwei Vertretungsstunden im Anschluss. Und damit sollte man laut SL taeglich rechnen und taeglich zur Verfuegung stehen, da der Vertretungsplan (eben auch kurzfristige V-Stunden) Dienstanweisungen sind.

  • Ich zitiere einmal die Allgemeine Dienstordnung in NRW zu dem Thema. Die gilt natürlich für dich nicht - aber vielleicht hilft es bei deiner Recherche.



    Zitat

    §13
    (2) Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrerin oder einesLehrers kann vorübergehend aus schulorganisatorischen Gründen um biszu sechs Stunden über- oder unterschritten werden. Eine Überschreitungum mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht ohne Zustimmung der betroffenenPerson erfolgen, wenn sie über zwei Wochen hinaus andauert.Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalbdes Schuljahres auszugleichen, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr(§ 2 Absatz 4 VO zu § 93 Absatz 2 SchulG)
    (3) Lehrerinnen und Lehrer können, soweit sie während der allgemeinenUnterrichtszeit der Schule (die Zeit, in der die ganz überwiegende Zahl derSchülerinnen und Schüler unterrichtet werden) nicht im Unterricht eingesetztsind, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter bei Bedarf im Rahmendes Zumutbaren mit anderen schulischen Aufgaben betraut werden.Sie können im Einzelfall zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet werden, wenn Aufgaben in der Schule, insbesondere kurzfristig wahrzunehmenderVertretungsunterricht, dies erfordern.


    [...]
    (5) Wenn zwingende dienstliche Verhältnisse (z.B. Fachlehrermangel) eserfordern, können Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet werden, über ihrePflichtstunden hinaus Unterricht als Mehrarbeit zu erteilen. Dabei sind dieallgemeinen Regelungen über die Mehrarbeit und die von der Lehrerkonferenzaufgestellten Grundsätze (§ 68 Absatz 3 Nummer 1 SchulG) zu beachten.Besondere dienstliche Belastungen und persönliche Verhältnisseder Betroffenen sollen berücksichtigt werden. Schwerbehinderte Lehrkräftewerden auf ihr Verlangen gemäß § 124 SGB IX von Mehrarbeit freigestellt.

    In NRW wäre deine Situation also, so wie ich sie verstehe, rechtens. Das "wenn sie über zwei Wochen andauert" würde man als "Vertretung immer in der gleichen Klasse / für den gleichen Lehrer" einordnen. Man müsste dich also nicht um Zustimmung bitten, wenn du mal Lehrer A in Klasse B und mal Lehrer C in Klasse D vertrittst.


    Das man Vertretungsunterricht nicht im Vorein mit den vertretenden Kollegen abspricht ("Kannst du da?) sondern es einfach zuteilt, ist zwar sicherlich nicht immer schön, aber oft nicht anders zu machen.


    kl. gr. frosch


    P.S.: Vielleicht findest du mit dieser Anregung etwas für Berlin - wenn ich heute Abend noch Zeit habe, schaue ich auch einmal nach.

  • In NRW wäre deine Situation also, so wie ich sie verstehe, rechtens.

    Sehe ich anders, denn


    "Sie können im Einzelfall zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet werden, wenn Aufgaben in der Schule, insbesondere kurzfristig wahrzunehmenderVertretungsunterricht, dies erfordern."


    Und das heißt ganz klar: Die Verpflichtung zur Übernahme von Vertretungsunterricht kann schon mal sehr kurzfristig erfolgen. Das geht aber eben nur im Einzelfall - eine Anweisung, dass jede Lehrkraft sich täglich bis 16 Uhr zur Verfügung zu halten, wenn auch nicht im Schulhaus anwesend zu sein hat, ist nicht rechtmäßig. Im richtigen Arbeitsleben (sag ich mal so. Arbeitsrechtlich leben viele SL tatsächlich in der surrealen Phantasiewelt, die ein Neuuser hier gestern diagnostiziert hat) wäre das als Rufbereitschaft einzuordnen, für die es ganz klare Regeln gibt, und zwar bezüglich
    - Dauer
    - Ankündigungsfrist
    - Anrechnung auf die Arbeitszeit
    und nicht zuletzt
    - Vergütung


    Übrigens, auch @TE: Die Arbeitsbedingungen von angestellten Lehrern par ordre du mufti denen von Beamten angleichen zu können, ist ein feuchter Traum der Schulbehörden. Ein Verweis auf geltendes Arbeitsrecht und den Tarifvertrag lässt diesen schnell platzen.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Übrigens, auch @TE: Die Arbeitsbedingungen von angestellten Lehrern par ordre du mufti denen von Beamten angleichen zu können, ist ein feuchter Traum der Schulbehörden. Ein Verweis auf geltendes Arbeitsrecht und den Tarifvertrag lässt diesen schnell platzen.

    Feuchter Traum klingt zwar irgendwie unschön in diesem Zusammenhang aber ich dachte eigentlich auch zuerst an den Tarifvertrag ^^
    Hast du dort schon geblättert? Im Internet allerdings eher nicht zu finden. Personalratebene wohl doch der richtige Ansprechpartner. Da gibt's ja auch mehrere Ebenen, das sind nicht nur die gute Frau Müller, die in eurem Kollegium vor 3 Jahren mal gewählt wurde, weil sie so deeskalierend nie je stört.

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