Was genau bedeutet Beschäftigungsverbot?

  • Susannea: Aber in vielen Fällen ist man ja gar nicht arbeitsunfähig. Wenn man z.B. das Risiko einer Frühgeburt hat, kann man ja zum jetzigen Zeitpunkt arbeiten. Man ist ja nicht eingeschränkt. Es ist nur so, dass der viele Stress die Gefahr ungemein erhöht.


    Wenn keine Krankheit vorliegt, kann man auch keine AU bekommen. Auch mit Blutungen ist man ja nicht arbeitsunfähig. Jeder Frau geht ja während ihrer Periode arbeiten. Trotzdem wäre das Leben des ungeborenen Kindes in Gefahr. Also ist man auch nicht krank bzw. arbeitsunfähig, also rechtfertigt das ein BV.


    Ich weiß gar nicht, warum darum so viel Theater gemacht wird. Wenn der FA das anbietet, und das tut er, - einfach nehmen und gut ist. So oft ist man ja im Leben nicht schwanger. Das wird die Allgemeinheit schon verkraften.

  • Susannea: Aber in vielen Fällen ist man ja gar nicht arbeitsunfähig. Wenn man z.B. das Risiko einer Frühgeburt hat, kann man ja zum jetzigen Zeitpunkt arbeiten. Man ist ja nicht eingeschränkt. Es ist nur so, dass der viele Stress die Gefahr ungemein erhöht.


    Wenn keine Krankheit vorliegt, kann man auch keine AU bekommen. Auch mit Blutungen ist man ja nicht arbeitsunfähig. Jeder Frau geht ja während ihrer Periode arbeiten. Trotzdem wäre das Leben des ungeborenen Kindes in Gefahr. Also ist man auch nicht krank bzw. arbeitsunfähig, also rechtfertigt das ein BV.


    Ich weiß gar nicht, warum darum so viel Theater gemacht wird. Wenn der FA das anbietet, und das tut er, - einfach nehmen und gut ist. So oft ist man ja im Leben nicht schwanger. Das wird die Allgemeinheit schon verkraften.

    Doch, genau mit Blutungen in der Schwangerschaft ist man in der Regel AU. Es muss nicht außer der Schwangerschaft eine AU vorliegen, sondern die Schwangerschaft kann Auslöser für die AU sein. Mit Blutungen ist man allgemein nicht mehr arbeitsfähig, weder zu Hause noch auf der Arbeit. Für ein BV dürfte man nur bei der Arbeit nicht mehr arbeitsfähig sein (und zu Hause keinerlei Einschränkungen habe). Eine Anweisung also z.B. zu liegen ist ein klarer Grund für eine AU, kein BV. Eine AU heißt ja nicht, dass man krank ist, sondern arbeitsunfähig!



    Wie heißt es so schön:
    "Das individuelle Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft ist ebenfalls im Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Paragraph 3 definiert. Dieses sieht ein Arbeitsverbot für Schwangere vor, wenn am Arbeitsplatz Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet sind."
    Es muss also der Arbeitsplatz eine Gefährdung sein, die darf sonst nicht ohne weiteres vorliegen. Wobei da ja viel Spielraum ist, aber eben "liegen müssen" lässt genau keinen Spielraum!


    Auch wunderbar hier alles nachzulesen:
    https://www.haufe.de/personal/…u-beachten_78_297016.html


    Und nein, einfach nehmen und gut ist, ist meiner Meinung nach keine Lösung, denn bei einem ungerechtfertigtem BV kann das noch ziemlichen Ärger nach sich ziehen. Mal davon abgesehen, dass es die Allgemeinheit belastet.

  • Meine Ärztin hat mir eine einzige Frage gestellt: haben sie auf Ihrer Arbeit die Möglichkeit, sich bei auftretenden Schmerzen sofort hinzulegen und auszuruhen? Nein, hatte ich natürlich nicht. Deswegen Beschäftigungsverbot, denn dieses Problem tritt ja zuhause nicht auf.
    Und ein persönlicher Rat: nimm deine Ärztin ernst. Ich habe es nicht getan. War zwar risikoschwanger aber ja "nicht krank" und hab mich nicht bei jedem kleinen Zipperlein geschont. Resultat war ein wochenlanger Krankenhausaufenthalt wegen Frühgeburtsgefahr. Ich denke immer noch, hätte ich zusätzlich gearbeitet, wäre es vielleicht schief gegangen.


    Lieben Gruß vom Zirkuskind

  • Resultat war ein wochenlanger Krankenhausaufenthalt wegen Frühgeburtsgefahr. Ich denke immer noch, hätte ich zusätzlich gearbeitet, wäre es vielleicht schief gegangen.

    DAs ist übrigens ein typisches Beispiel, wann dann ein BV hinter der AU zurücktritt. Beim Krankenhausaufenthalt bist du nicht mehr arbeitsfähig, also bist du AU und die gilt immer vor dem BV. Sprich bei mehr als 6 Wochen rutscht man dann ins Krankengeld, wenn man Angestellte ist. Als Beamtin ist das eh egal.

  • Und nein, einfach nehmen und gut ist, ist meiner Meinung nach keine Lösung, denn bei einem ungerechtfertigtem BV kann das noch ziemlichen Ärger nach sich ziehen. Mal davon abgesehen, dass es die Allgemeinheit belastet.

    Den Ärger kriegt sicher nicht die TE! Mach bitte mal keinen Stress. Die Frage war nach der generellen rechtlichen Lage. Das ist generell auch interessant aber für die TE völlig irrelevant.


    Entscheidung hierüber hat die Ärztin der Schwangeren. Jeder Hausarzt könnte das BV ausstellen. Und kein Arbeitgeber in Deutschland wäre so verrückt, hier zum Arbeiten zu zwingen. Ganz ganz sicher niemand.


    Und wo die Allgemeinheit da belastet wird, das möchte ich wissen. Ob krank oder berufsunfähig ist für "die Allgemeinheit" ziemlich rille.

  • Den Ärger kriegt sicher nicht die TE! Mach bitte mal keinen Stress.

    Den Ärger bzw. Stress kann natürlich die TE bekommen indem der AG oder die KK das BV anzweifelt und sie dann entsprechend das überprüfen lassen muss. Zahlen muss sie das nicht, das stimmt natürlich. Das trägt dann im Zweifel der FA.


    Das ist generell auch interessant aber für die TE völlig irrelevant.

    Nein, finde ich keineswegs, dass es für sie uninteressant ist, was ein ungerechtfertigtes BV bei ihr für Auswirkungen für SIE haben kann.


    Jeder Hausarzt könnte das BV ausstellen. Und kein Arbeitgeber in Deutschland wäre so verrückt, hier zum Arbeiten zu zwingen.

    Falsch, jeder Arzt, nicht nur der Hausarzt kann es ausstellen und kein AG dürfte sie zum Arbeiten zwingen, kann aber das BV anzweifeln und somit von anderen Ärzten überprüfen lassen. Und das tun inzwischen doch einige AG. Und das bedeutet dann Stress für denjenigen. Ob das bei der TE zutrifft, kann nur sie beurteilen.


    Und wo die Allgemeinheit da belastet wird, das möchte ich wissen. Ob krank oder berufsunfähig ist für "die Allgemeinheit" ziemlich rille.

    Vollkommen falsch. Krank gibt es über die U1 eine Erstattung je nach Kasse, Versicherung des AG usw. bei der U2 (fürs BV zuständig) müssen die Abgaben ja für jeden AN gezahlt werden und wenn die nicht reichen, dann wird eben erhöht (zumal eben anders als bei der U1 zu 100% getragen wird). Sprich, hier zahlt jeder dafür, dass eine Schwangere ein BV erhalten kann. Also ist es die Allgemeinheit, die hier belastete wird.

  • Wenn, ich betone wenn der AG das BV anzweifeln sollte, was äußerst unwahrscheinlich ist, kann sich die Schwangere den Arzt aussuchen, der das überprüft. Das sollte das geringste Problem sein.


    Zudem war die Ausgangsfrage, ob man im Beschäftigungsverbot Klassenlehrer sein muss etc. und das muss man ganz klar nicht.


    Und wie oben erwähnt, für eine Beamtin ist es finanziell egal. Für die Angestellte aber nicht! Logisch, dass sie sich den Status bescheinigen lässt, mit dem sie am besten wegkommt. Ist das nicht sowieso Korinthenkackerei? wäre die TE kerngesund und dürfte wegen fehlender Rötelnimmunität nicht arbeiten gehen, dann wärs okay, dass "die Allgemeinheit" zahlt?


    Alles Gute @Nadine, du siehst, hier herrscht dieselbe Verwirrung, wie in allen anderen Foren zu diesem Thema auch. Halte dich lieber an deine Ärztin. Und machs dir vor allem schön gemütlich zu Hause, das schlechte Gewissen legt sich, wenn du eine Weile aus der Schule raus und im wohlverdienten Couchmodus drin bist :top:

  • Ganz ehrlich, Susanne: Man kann es auch übertreiben!!!


    Meine FÄ hat mir in der 18. Woche ein BV gegeben. 10 Wochen später waren meine Kinder da.


    Aus dieser Erfahrung heraus würde ich im Falle einer weiteren Schwangerschaft mir sofort (!) wenn es mir angeboten wird, eines nehmen. Da wäre mir die Allgemeinheit vollkommen schnuppe. Was zählt ist das Leben meines Kindes!!! Und da kann jede einzelne Woche im Mutterleib entscheidend sein.


    Viele Schwangere mit BV müssen ja gar nicht liegen oder haben Blutungen. Ich z.B. durfte ja auch Hausarbeit machen, einkaufen gehen etc. Der Unterschied ist: Meine Arbeit hätte 8-10 Stunden Arbeit täglich bedeutet. Hausarbeit, einkaufen etc. geht schneller ;)
    UND: Ich darf entscheiden, ob ich heute sauge und wische oder doch erst morgen oder übermorgen. Ich darf entscheiden, ob ich einkaufe und koche, oder den Pizzadienst anrufe. In der Schule geht das nicht. Da gibt es Fristen und einen Stundenplan. Wenn ich an einem Tag im Unterricht war, muss ich auch an der Dienstbesprechung, Konferenz, pädagogischem Halbtag, Fortbildung etc teilnehmen.


    Also ich war weder krank noch arbeitsunfähig. Ich war aber nicht in der Lage DIESEN Job mit all seinen Konsequenzen auszuüben!


    Das ist doch ziemlich häufig der Fall.


    Wenn Nadine durch das BV so geschont ist, dass sie weder liegen muss noch ins KH muss, ist sie ebenfalls nicht krank. Nur wenn sie arbeiten geht, ist sie so gefährdet, dass sie evtl. wieder ins KH muss. Das BV soll doch genau davor schützen!!!

  • Wenn Nadine durch das BV so geschont ist, dass sie weder liegen muss noch ins KH muss, ist sie ebenfalls nicht krank. Nur wenn sie arbeiten geht, ist sie so gefährdet, dass sie evtl. wieder ins KH muss. Das BV soll doch genau davor schützen!!!

    Genau das, aber das BV soll eben nicht ausgestellt werden, damit der AG gleich Ersatz bekommen kann oder man mehr Geld bekommt. Da gibt es leider inzwischen viele Fälle.
    Und ob das BV bei ihr gerechtfertigt ist oder nicht, das können wir nicht beurteilen.
    Nur sie kann beurteilen ob der Arzt sie fragt, weil er sie so einschätzt, dass sie gerne weiter arbeiten würde oder weil er weiß, dass das BV nicht wirklich gerechtfertigt wäre.



    Aus dieser Erfahrung heraus würde ich im Falle einer weiteren Schwangerschaft mir sofort (!) wenn es mir angeboten wird, eines nehmen. Da wäre mir die Allgemeinheit vollkommen schnuppe. Was zählt ist das Leben meines Kindes!!! Und da kann jede einzelne Woche im Mutterleib entscheidend sein.

    Finde ich ehrlich gesagt schon eine traurige Einstellung, denn eine AU würde das Leben des Kindes ja genauso schützen. Den Schülern gesteht man ja auch nicht zu, dass sie sagen, alles was zählt ist die Note, sie sollen doch dann eben spicken.
    Sondern man erwartet den korrekten Weg, nämlich das Lernen für die Arbeit.


    So erwarte ich eben auch, dass man dabei schon guckt, ob das BV gerechtfertigt ist oder ob es nur mehr Geld bringt (was es ja auch bei Angestellten diverse Wochen nicht wirklich tut, weil der AG das Krankengeld ja aufstockt und man so auch sein Gehalt wieder hat!)

  • Nur sie kann beurteilen ob der Arzt sie fragt, weil er sie so einschätzt, dass sie gerne weiter arbeiten würde oder weil er weiß, dass das BV nicht wirklich gerechtfertigt wäre.

    Vielleicht weiß der Arzt auch nicht genau, welchen Belastungen/Arbeiten eine Lehrerin ausgesetzt ist, und fragt deshalb....

  • Wieso denn traurige Einstellung??? Wenn man das Leben seines Kindes retten möchte?
    Als Beamter ist es eh schnuppe ob AU oder BV. Und eine AU von Woche 12 bis Woche 34 wird wohl kein Arzt ausstellen. Und wenn ich eine Krankmeldung nach der anderen für 2 Wochen anschleppen würde, würde mir meine Schulleiterin an die Gurgel springen!!!
    Für die Schule ist es doch mit durchgängigem BV viel besser.


    Wegen welcher Krankheit sollte ich mich denn krank schreiben lassen? Ich wäre ja im Falle einer Schwangerschaft nicht arbeitsunfähig. In meiner letzten Schwangerschaft ging es mir die ganze Zeit über blendend, ich habe noch nicht einmal gek.......

  • Wieso denn traurige Einstellung??? Wenn man das Leben seines Kindes retten möchte?

    Das könnte man eben auch anders und auf jeden Falle legal.


    Als Beamter ist es eh schnuppe ob AU oder BV. Und eine AU von Woche 12 bis Woche 34 wird wohl kein Arzt ausstellen. Und wenn ich eine Krankmeldung nach der anderen für 2 Wochen anschleppen würde, würde mir meine Schulleiterin an die Gurgel springen!!!

    Das liegt doch dann aber scheinbar bei euch an der Art der Vertretung. In Berlin ist es egal, (in Brandenburg scheinbar auch, denn auch das BV hat hier keinen Ersatz gebracht, erst der vorgeburtliche Mutterschutz) erst nach 6 Wochen frühestens gibt es die Möglichkeit die Vertretung umzufinanzieren. Über PKB einstellen kann man sie schon vorher, muss es nur bezahlen können. Übrigens ist die TE aber nunmal Angestellte ;)


    Für die Schule ist es doch mit durchgängigem BV viel besser.

    S.o. macht hier keinerlei Unterschied. DAs ist eben der Punkt, dass ein BV nicht ausgestellt werden sollte, weil es für den AG kostengünstiger (besser) ist.


    Wegen welcher Krankheit sollte ich mich denn krank schreiben lassen? Ich wäre ja im Falle einer Schwangerschaft nicht arbeitsunfähig. In meiner letzten Schwangerschaft ging es mir die ganze Zeit über blendend, ich habe noch nicht einmal gek.......

    Es hat ja auch keiner gesagt, dass bei dir eine Au richtig gewesen wäre, aber diese Überlegung dazu hast du ja gesagt, sind dir egal.



    Vielleicht weiß der Arzt auch nicht genau, welchen Belastungen/Arbeiten eine Lehrerin ausgesetzt ist, und fragt deshalb....

    Dann müsste der Arzt nicht fragen, ob sie eines möchte!



    Aber egal, die TE sollte nun wissen, was ein BV für sie bedeutet und wissen, wonach sie entscheiden kann, ob es ihr zusteht oder nicht.

  • Und wie oben erwähnt, für eine Beamtin ist es finanziell egal. Für die Angestellte aber nicht! Logisch, dass sie sich den Status bescheinigen lässt, mit dem sie am besten wegkommt. Ist das nicht sowieso Korinthenkackerei? wäre die TE kerngesund und dürfte wegen fehlender Rötelnimmunität nicht arbeiten gehen, dann wärs okay, dass "die Allgemeinheit" zahlt?

    Um darauf noch einmal zurückzukommen, bei fehlender Rötelimmunität müsste die TE nach der 20.SSW wieder arbeiten, würde also der Allgemeinheit nur kurze Zeit Kosten verursachen.



    Und ehrlich gesagt würde mich nicht wundern, wenn der AG, der sie trotz AU arbeiten lässt (denn die TE arbeitet ja zu Hause), dies auch von ihr im BV erwartet. Vielleicht sollte sie also erst mal die Arbeit von zu Hause einstellen und gucken, wie es ihr dann geht.

  • Susannea: Noch mal: Laut Mutterschutzgesetz wird ein individuelles BV ausgestellt, wenn bei Weiterführen der Arbeit das Leben von Mutter oder Kind gefährdet wäre.


    Wenn man durch die Arbeit die Gefahr einer Frühgeburt hat, ist das Leben des Kindes eindeutig gefährdet.


    Wenn das Leben des Kindes beim Zuhausebleiben nicht gefährdet ist, ist man nicht krank.


    Das BV ist legal! Die AU nicht, weil man eben nicht AU ist!

  • Um darauf noch einmal zurückzukommen, bei fehlender Rötelimmunität müsste die TE nach der 20.SSW wieder arbeiten, würde also der Allgemeinheit nur kurze Zeit Kosten verursachen.

    Du kannst aber keine LKs, abiturrelevanten Oberstufenkurse, 10er Abschlussklassen etc. für 12 Wochen ohne Unterricht lassen bzw. mit diversen wechselnden Vertretungslehrern, die eh keine richtigen Reihen durchführen.


    Jede vernünftige Schulleitung - so auch meine - setzt dann bereits einen dauerhaften Lehrer ein. Den dann wiederum für 14 Wochen wieder rauszunehmen, um ihn dann wieder reinzuschicken (wobei ja immer noch ungewiss ist, ob die Schwangere bis zur 34. Woche durchhält) ist purer Unsinn!!! Ich hoffe doch sehr, so etwas macht keine Schulleitung.


    Ein sinnvoller Einsatz ist dann also gar nicht mehr möglich. Und ob ich mir dann im doch schon ordentlich schwangeren Zustand 25 Vertretungsstunden die Woche antun möchte......

  • Wenn man durch die Arbeit die Gefahr einer Frühgeburt hat, ist das Leben des Kindes eindeutig gefährdet.

    Da sind wir uns doch einig. Aber ob das bei der TE der Fall ist, können wir nicht beurteilen.
    Und um nichts anderes geht es doch, das sie dies selber beurteilen muss, ob dies der Fall ist.



    Das BV ist legal! Die AU nicht, weil man eben nicht AU ist!

    Weißt du hier mehr von ihrer Situation als ich, dass du dies beurteilen kannst. Die AU scheint ja wohl bisher auch gerechtfertigt zu sein, denn nein, um AU zu sein, muss man nicht krank sein! (Ich weiß gar nicht, wie du immer darauf kommst, dass nur eine Krankheit dich arbeitsunfähig macht?)

  • Du kannst aber keine LKs, abiturrelevanten Oberstufenkurse, 10er Abschlussklassen etc. für 12 Wochen ohne Unterricht lassen bzw. mit diversen wechselnden Vertretungslehrern, die eh keine richtigen Reihen durchführen.
    Jede vernünftige Schulleitung - so auch meine - setzt dann bereits einen dauerhaften Lehrer ein. Den dann wiederum für 14 Wochen wieder rauszunehmen, um ihn dann wieder reinzuschicken (wobei ja immer noch ungewiss ist, ob die Schwangere bis zur 34. Woche durchhält) ist purer Unsinn!!! Ich hoffe doch sehr, so etwas macht keine Schulleitung.


    Ein sinnvoller Einsatz ist dann also gar nicht mehr möglich. Und ob ich mir dann im doch schon ordentlich schwangeren Zustand 25 Vertretungsstunden die Woche antun möchte......

    Ich weiß gar nicht, warum es dann bei euch nur Vertretungsstunden geben würde, bei uns gibt es da noch diverse andere Varianten. Wie gesagt, bei uns kannst du sofort eine Vertretung besorgen, du musst sie nur bezahlen können. Da ja die TE bei einem freien Träger ist, ist dies ja auch der Fall.
    Und wie der Schulleiter das dann regelt, steht doch hier auch gar nicht zur Diskussion. Ihr habt das BV bei Röteln gebracht, das ist nur vorübergehend, also vermutlich schlimmer als AUs, wo man weiß, dass die Schwangere nicht mehr wiederkommt, auch wenn sie das immer nur für 14 Tage bescheinigt bekommt.


    Aber auch da liegt die Organisation beim Schulleiter und nicht bei der Schwangeren, dem Arzt oder sonst wem. Das darf also keinerlei Einfluss auf die Ausstellung des BVs haben! Im Übrigen kann man auch keine 1. Klassen, 6. Klassen (wegen des Übergangszeugnisses) usw. mit dauernd wechselnder Vertretung lassen. Ist also unabhängig von der Schulstufe, denke ich.

  • In NRW liegt die Organisation keinesfalls beim Schulleiter, sondern bei der Bezirksregierung. Der Schulleiter ist nur zuständig für die Meldung. Geld zum Bezahlen hat hier keine Schule. Das kommt alles von "oben".


    Eine Vertretungslehrkraft kommt frühestens ab 6 Wochen. Das wäre ja im Röteln-Fall evtl. so. Aber ob dann mitten im Schuljahr jemand mit genau der Fächerkombination zufällig verfügbar ist??? Meistens doch eher zum Schuljahres- oder Halbjahreswechsel oder wenn die Referendare fertig sind.


    Du kannst ja in die Qualiphase der Oberstufe auch nicht irgendwen schicken. Das gibt nur Widersprüche im Abitur. Das ist in der Grundschule sicherlich unkomplizierter, da auch mal Seiteneinsteiger etc. einzusetzen. Ich glaube kaum, dass Eltern von Erstklässlern klagen, weil die Klasse 8 Wochen von einem Seiteneinsteiger unterrichtet wurde. Im Abitur passiert so etwas aber ganz, ganz schnell.

  • In NRW liegt die Organisation keinesfalls beim Schulleiter, sondern bei der Bezirksregierung. Der Schulleiter ist nur zuständig für die Meldung. Geld zum Bezahlen hat hier keine Schule. Das kommt alles von "oben".

    Na klar liegt die erste Organisation beim Schulleiter, er muss dann eben so umbauen, dass es passt, egal mit welcher Fächerkombination dann evtl. nachher jemand kommt.
    Bei uns wird dann nie 1:1 ersetzt und wenn ein Schulleiter dies nur so kann oder macht, dann ist er meiner Meinung nach auch an der falschen Position.


    Du kannst ja in die Qualiphase der Oberstufe auch nicht irgendwen schicken. Das gibt nur Widersprüche im Abitur. Das ist in der Grundschule sicherlich unkomplizierter, da auch mal Seiteneinsteiger etc. einzusetzen. Ich glaube kaum, dass Eltern von Erstklässlern klagen, weil die Klasse 8 Wochen von einem Seiteneinsteiger unterrichtet wurde. Im Abitur passiert so etwas aber ganz, ganz schnell.

    Die Klagen hast du dann wenn an anderen Stellen. Also doch, das ist schon zu vergleichen. Denn wer sagt denn, dass die Vertretung den Unterricht 1:1 übernehmen muss. Das kann auch in der Oberstufe genauso "unkompliziert" sein. Mal davon abgesehen eben, dass genau dies keinerlei Einfluss auf die Ausstellung eines BVs haben darf (und genau das der Punkt ist, es gibt es nicht, weil es einfacher für die Schule ist!) und die TE an einer Grundschule ist und nicht aus NRW kommt!

  • Ich bin jedenfalls dankbar, dass meine FÄ so verständnisvoll ist und nur das Wohl von Mutter und Kind im Auge hat und im Bedarfsfall eben unkompliziert und ohne zu Zögern ein BV ausstellt.


    Wenn mein Arzt mir das nahelegt, lehne ich es nicht ab. Und es ist auch nicht meine Aufgabe, dann darauf zu bestehen, mir stattdessen eine AU auszustellen.

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