Muslimisches Mädchen darf nicht mit auf Klassenfahrt

  • ...
    Ich finde, wie gesagt, die Frage "warum darf das Kind denn nicht mit?" absolut wichtig.
    ...

    Mein Reden, das fand der TE aber "dämlich". Und wenn du die anderen Kommentare des Users verfolgt hättest, wäre dir auch der eine oder andere Zweifel gekommen.



    @fossi74 sorry, ich rede auch einfach zu viel. Brauche dringend ein Hobby... Beitrag 1126 :pfeif:

  • Naja wir bestehen an unserer Schule in der Regel auf die Mitfahrt. Fehlt dann das Kind ist es eine Schulpflichtsverletzung. Sorry war missverständlich.


    Gerade aus relligiösen Gründen sollte man nicht vorschnell das Kind in die Parallelklasse stecken. Das würde in HH zu Kettenreaktionen führen und irgendwann fährt nur noch die halbe Klasse.


    Ich kenne keine Akademiker, Christen etc, die ihre Kinder nicht mit zur Klassenfahrt schicken. Hier im Norden sind Gruppenfahrten schon im Kindergarten üblich. Auch Muslime hatte ich noch keine, die nicht mitwollten.Bei einer KlassenÜbernachtung bestanden die Eltern mal darauf, dass sie nur neben Mädchen schläft. War kein Drama.


    Ich hatte es erst einmal ein wenig Bedenken, da ging es um ein hochallergisches Kind (Essen, Pollen, Tiere). Dieses Kind war so ängstlich, dass sie fast nur Essen der Mutter aß. Und sogar das hat am Ende super geklappt, indem die Mutter ihr einen Teil des Essens mitgab und die Jugendherberge auch sehr kooperativ war.


    LG Anja

  • Ein Freund meines Sohnes kommt aus Albanien. Neulich hat der Knabe berichtet, dass eine Erzieherin im Kiga damals ein sehr ernstes Gespräch mit den Eltern darüber geführt hat, wie Erziehung und Schule idealerweise zu laufen haben. Es ging wohl um Medienkosnum, Einhalten von Regeln, Sprachanwendung, Schlafenszeiten etc.


    Die Eltern haben das sehr ernst genommen und die Vorschläge umgesetzt. Heute ist der Knabe ein sehr guter Gymnasiast und ein wohlerzogener junger Mann.


    Ich kann mir vorstellen, dass ein offenes Gespräch in einer angenehmen Atmosphäre weiterhilft.
    Warum nicht formulieren: Wir machen das so und haben damit gute Erfahrungen gesammelt. Ausflüge/Fahrten sind für die Entwicklung der Kinder wichtig, damit sie..... Daher zählen solche Dinge auch zum Pflichtprogramm der Schulen.


    Ist es ausgeschlossen, jemanden von der Familie mitzunehmen? Ein älteres Geschisterkind o.ä, damit die Familie sieht, dass ihrem Kind nichts Böses passiert?
    Vielleicht würde auch eine Vorstellung des Ausflugszieles mit Bildern und ein dezidiertes Programm helfen, damit die Eltern sich ein Bild machen können, es ist schwierig, sich eine Klassenfahrt vorzustellen, wenn man das nicht kennt. Eventuell helfen auch bilder von alten Klassenfahrten, um ein Gefühl dafür zu bekommen, wie das abläuft.


    Über sexuelle Reife der Jungen würde ich höchstwahrscheinlich nicht sprechen, ich würde darüber sprechen, dass in Deutschland Kinder als Kinder behandelt werden, auch wenn sie schon ihre Periode haben. Und dass das gesamtgesellschaftlich akzeptiert wird.

  • Ich wüsste nicht was mein Geschlecht mit dem Thema zu tun hat. Sagt eher was über euch aus und ist mir relativ egal.


    Gut ich hab angefangen zu antworten, bevor ich zum Ende deines Posts kam. Selten so einen Schwachsinn gelesen, aber meine Meinung zählt ja nich. Wie im Kindergarten.

  • Ist es ausgeschlossen, jemanden von der Familie mitzunehmen? Ein älteres Geschisterkind o.ä, damit die Familie sieht, dass ihrem Kind nichts Böses passiert?

    Ja, da das finanziell nicht zu realisieren ist. Familie hat kein Geld und die zuständige Behörde zahlt nur für die Schülerin.

  • Ich wüsste nicht was mein Geschlecht mit dem Thema zu tun hat.

    Gar nichts. Ich finde es nur wie gesagt bemerkenswert, dass mittlerweile der Lehrerberuf doch in erster Linie mit Frauen assoziiert zu werden scheint, und das selbst unter Lehrern.


    Sagt eher was über euch aus und ist mir relativ egal.

    Weißt Du was? Eigentlich kannst Du mich ganz gepflegt, gern auch kreuzweise, im *Götz von Berlichingen*. Und wenn Dir meine ironische Anmerkung bezüglich der Zahl der Beiträge zu subtil war, bitteschön, hier gern nochmal im Klartext: Wer über 1.000 Beiträge hat, kann mit einer etwas größeren Berechtigung die Klappe aufreißen als ein Neuling. Ist eigentlich in jedem Forum so, das einigermaßen auf Netiquette und Umgangston achtet.


    Und jetzt verzieh Dich wieder unter Deinen Stein.


    aber meine Meinung zählt ja nich. Wie im Kindergarten.

    Ach so, Du hattest das Problem schon im Kindergarten. Das ist natürlich ein Trauma, da muss man Verständnis haben.

    • Offizieller Beitrag


    Weißt Du was? Eigentlich kannst Du mich ganz gepflegt, gern auch kreuzweise, im *Götz von Berlichingen*. Und wenn Dir meine ironische Anmerkung bezüglich der Zahl der Beiträge zu subtil war, bitteschön, hier gern nochmal im Klartext: Wer über 1.000 Beiträge hat, kann mit einer etwas größeren Berechtigung die Klappe aufreißen als ein Neuling. Ist eigentlich in jedem Forum so, das einigermaßen auf Netiquette und Umgangston achtet.
    Und jetzt verzieh Dich wieder unter Deinen Stein.

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  • Zunächst mal ist eine Klassenfahrt eine Pflichtveranstaltung und ist eigentlich klar, dass sie mitfährt. So die rechtliche Lage.

    Hängt vom Bundesland ab. In Nds gilt:

    Zitat

    6.2 Die Teilnahme an Schulfahrten mit Übernachtung ist für Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. Schülerinnen und Schüler, die an Fahrten ihrer Klasse oder Gruppe nicht teilnehmen, müssen in dieser Zeit nach Anweisung der Schule andere Unterrichtsveranstaltungen besuchen.

    http://www.schure.de/22410/26-82021.htm



    Und da die TE aus NRW kommt, müsste man die dortige Rechtslage zugrundelegen.



    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Vielleicht hat das Mädchen selber Angst/ möchte nicht. Ein Flüchtlingsjunge aus meiner 4. Klasse hat das z.B. nicht geschafft. Er hat mir ganz klar erklärt, dass er seine Familie nicht so lange allein lassen kann und will. Auch bei der Schulübernachtung hat er, nachdem der Vater 20 Minuten weg war fast hyperventiliert, obwohl er sich so darauf gefreut hatte und wir schon alles vorbereitet hatten. Aber es ging nicht und er musste nach Hause gebracht werden.


    Also er war nicht mit im Schullandheim und ein paar Wochen später nicht bei der Schulübernachtung.

  • Ich habe mehr als Fossi, bei was darf ich jetzt Recht haben. :D


    Mikael: Stimmt, überrascht mich ehrlich gesagt, da der Lehrer meiner Tochter das anders beim Elternabend mitteilte.


    NRW:
    "
    Schulfahrten sind Schulveranstaltungen. Sie werden grundsätzlich im
    Klassenverband bzw. im Kursverband durchgeführt. Gemäß § 43 Abs.
    1 SchulG sind Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme verpflichtet.
    Auf Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen oder chronischen
    Erkrankungen ist bei der Gestaltung Rücksicht zu nehmen, damit auch
    für sie die Teilnahme möglich und zumutbar ist. In besonderen Ausnahmefällen ist
    gemäß § 43 Abs. 3 SchulG eine Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme möglich.
    Ein entsprechender Antrag ist von den Eltern schriftlich zu begründen.
    Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird die Befreiung erteilt, wenn die
    Eltern auch nach einem Gespräch über Ziele und Inhalt der Klassenfahrt aus
    religiösen oder gravierenden erzieherischen Gründen bei ihrem Antrag bleiben.
    Schülerinnen und Schüler, die von der Teilnahme befreit sind, besuchen den
    Unterricht einer anderen Klasse oder eines anderen Kurses. Ist dies nicht möglich,
    werden ihnen unterrichtsbezogene Aufgaben gestellt.

  • Na dann schau ich mal, dass ich meine Anzahl der Beiträge erhöhe ;) . Es kommt, denke ich mal, auch irgendwo auf die Thematik an.


    Ich persönlich finde, dass die Schülerin an der Klassenfahrt teilnehmen muss. Klassenfahrten haben einen pädagogischen Sinn, dienen zum Einüben demokratischer Strukturen und fördern die Gemeinschaft (Integration).


    Zur Thematik Pflichtveranstaltung: Erst kürzlich ist in Deutschland eine Familie abgestraft worden, da ihr Sohn den Besuch einer Moschee verweigerte (Schulpflichtsverletzung). Auch wurde ihm die Teilnahme am Unterricht in einer anderen Klasse verweigert. Gleiches Recht für alle!

  • Wenn es sich hier um Flüchtlinge handelt, sollte man doch deren Hintergründe und Ängste berücksichtigen und nicht stur auf Paragraphen bestehen. Geht sie halt so lange in eine andere Klasse.

  • Frechdachs:
    Dann waren sie schlichtweg dumm. Wie schon jemand hier geschrieben hat: Im Zweifelsfall wird der- oder diejenige am akuten Dreitagesfieber erkranken und fertig.


    Das ihr euch das an den Hut stecken wollt ist euer Problem. Irgendwann kommt ihr auch noch drauf, dass Lehrer Eltern nicht erziehen können.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Ängste usw. sollte man bei jedem Kind berücksichtigen. Es gibt ja auch noch andere Ängste (Bettnässen in fremder Umgebung - hatte ich mal bei einem 12jährigen, Angst vor Dunkelheit,..., Heimweh).
    Aber ein wenig unsere Bräuche einfordern, finde ich nicht verkehrt. Oft mache ich sogar die Erfahrung, dass es positiv aufgenommen wird (und gebe dann u.U. Adressen weiterer Ansprechpartner).


    Krankmelden ist natürlich eine Option ;)

  • Du kannst es anbieten, aber nicht einfordern. Du hast kein wirkliches Druckmittel gegen Eltern, die einzelne U-Stunden ablehnen. Mein JA wird erst nach 10 Tagen unentschuldigtem Fehlen überhaupt aktiv und auch das nur, wenn bereits eine Vorgeschichte vorhanden und die Eltern zum ärztlich attestierten Entschuldigen ab Fehltag 1 verpflichtet sind. Bis der Bußgeldbescheid dann vorliegt vergeht noch mind. eine Woche und damit hat das ganze so eine lange Zündschnur, dass man jedes Aktion-Reaktion-Lernschema getrost in die Tonne treten kann.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Ich würde beim Gespräch den Eltern den Sinn und Zweck der Klassenfahrt erläutern, wie bereits von jemandem vorgeschlagen, auch illustriert durch Fotos. Die Bedeutung von Klassenfahrten in unserem (und jetzt auch irgendwie ihrem) Kulturkreis erklären. Also möglichst viel Informationen. Und fairerweise kurz die rechtliche Situation in NRW erläutern bzw. die Gründe nennen und das Vorgehen (also Antrag stellen), für den Fall, dass die Eltern sich nicht umentscheiden. Verständnis und Interesse zeigen, nach Gründen fragen, wenig Druck aufbauen. Und es einfach akzeptieren, wenn die Familie bei der Entscheidung bleibt - manche Dinge muss man einfach hinnehmen. Mir persönlich wäre am Aufbau eines vertrauensvollen Verhältnisses mit den Eltern gelegen, ohne Druck, ohne "sie müssen aber, weil..."; damit erreicht man auf lange Sicht gesehen sehr viel mehr. Ich habe mit Eltern muslimischer Mädchen tatsächlich schon auf der Grundlage eines guten Verhältnisses "die Erlaubnis" für so manche Schulveranstaltung "herausschinden" können, bei anderen Eltern beißt man auf Granit.

    Sei immer du selbst! Außer, du kannst ein Einhorn sein - dann sei ein Einhorn! :verliebt:

  • Ich finde durchaus, dass es in einem alteingesessenen Forum mit deutlich wahrnehmbarer Stammbelegschaft einen Vorrang des Rechthabens gibt. Im Zweifelsfall hat derjenige mit 1.125 Beiträgen mehr recht als derjenige mit 40 Beiträgen. Da sticht Ober Unter.

    WIE BITTE?


    Ist das dein ernst?


    Was ist das denn für ein Quatsch?


    Ich glaub es hackt. Ich bin durchaus auch auf andren Foren unterwegs, wo ich über 10+ Jahre an die 4000 Beiträge gesammelt habe, und sogar Mod bin... aber sowas zu schreiben würde ich mir in einer freien Diskussione nie rausnehmen....

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