Ländertauschverfahren rückgängig machen, ist das möglich?

  • Guten Tag,


    aufgrund familiärer Umstände habe ich ein Länderaustauschverfahren beantragt. Nun habe ich einen Bescheid mit dem neuen Einsatzort bekommen, und habe festgestellt, dass dieser noch
    weiter von meinem bisherigen Arbeitsplatz entfernt liegt als in dem vorherigen Bundesland. Mein Wohnort (Grenzgebiet) bleibt gleich.


    Die Wünsche bezüglich des Einsatzortes, die ich in dem Versetzungsantrag angegeben habe, wurden nicht berücksichtigt.


    Somit hat sich das eigentliche Ziel meines Antrages nicht erfüllt, beziehungsweise verschlechtert. Ziel war es in dem selben Bundesland wie meine schulpflichtigen Kinder tätig zu sein, sowie einen kürzeren Anfahrtsweg zur Schule zu haben, da ein Kind in der Kita ist.


    Kann ich den Länderaustausch widerrufen?


    Dem Länderaustausch wurde zugestimmt, ich habe von Hessen Region Wiesbaden nach Rheinland-Pfalz gewechselt.


    Vielen Dank

  • Ich kenne mich in Hessen und RLP nicht aus.
    Trotzdem meine rechtliche Einschätzung:
    Das Ländertauschverfahren wird in Form einer "Versetzung" umgesetzt. Das heißt, du müsstest die gleichen Möglichkeiten haben, wie bei jeder anderen Versetzung auch. In den meisten (allen) Fällen sind Personalvertretungen hier in der Mitbestimmung. Hier könntest du ansetzen. Du müsstest also herausfinden, welche Personalvertretung hier zuständig ist (öPR, GPR etc.) und hier darum bitten, die Zustimmung zu verweigern.
    Gleichzeitig kannst du dich natürlich an die betroffenen Behörden wenden und schriftlich Widerspruch einreichen.
    Wie effektiv das alles ist, kann ich nicht beurteilen. Immerhin hast du die Versetzung ja auch selbst beantragt - wenn auch mit anderen Hoffnungen.

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