Rückerstattung durch Verischerung und Beihilfe - wie?

  • Liebe Kollegen,


    ich bin privat versichert und verbeamtet (NRW). Dieses Jahr wirde ich krank und ich musste u.a. geröngt werden etc. Nun habe ich die Rechnung vom Radiologiezentrum erhalten und die Frage ist - da ich dies das erste Mal machen werde - wie ich das Geld con der Versicherung und der Beihilfe erstattet bekomme.


    Folgendes habe ich schon gemacht: Als ich privat versicjert wurde, habe ich den Versicherungsbescheid zur Scanstelle Detmold geschickt.


    Was ist nun zu tun? Alle Rezepte mit entsprechenden Rechnungsvelegen und Rechnungsbriefe liegen auf meinem Schreibtisch, aber ich weiß nicht wer was nun bekommt, ob ich selbst die Beträge teilen muss oder ob automatisch von beiden seiten 50% erstattet werden (auf den formularen der Scanstelle Detmold muss ich Beträge angeben)?


    Entschuldigt bitte, dass diese Fragen einigen vielleicht merkwürdig erscheinen. Mache das zum ersten Mal :(


    Um detaillierte Hilfe wäre ich wirklich sehr sehr dankbar!


    Herzlichen Dank

  • In Berlin gibt es zu dem Antrag der Beihilfe ein recht gutes Beiblatt, wo genau steht, was du wie eintragen musst. Hast du mal geguckt, ob es so etwas für NRW auch gibt? Jeder bekommt alle Rechnungen und die Stellen rechen genau aus, was sie davon erstatten.

  • So füllst ein Beihilfeformular aus, das wird es online geben. Da trägst du alles ein und schickst es in Kopie mit.


    Gleiches bei deiner Versicherung. Auch da wirds es online ein Formular geben. Du bekommst dann automatisch von beiden die Hälfte erstattet (wenn das dein Tarif ist) und musst nichts selbst berechnen.

  • Ich frag mich manchmal, wie die Leute zurecht gekommen sind, bevor es das Internet gab... :ohh:


    Sowohl von der Beihilfe als auch von der Versicherung wird es dazu Informationen geben.


    In BaWü ist alles online.

  • Also schicke ich dieselben Unterlagen, die meine Versicherung bekommt, auch zur Beihilfe, korrekt? Selbst wenn da Diagnosen deauf stehen? Wird das dort vertraulich behandelt?

  • Also schicke ich dieselben Unterlagen, die meine Versicherung bekommt, auch zur Beihilfe, korrekt? Selbst wenn da Diagnosen deauf stehen? Wird das dort vertraulich behandelt?

    Du musst die Beihilfe genauso als Versicherung betrachten, die braucht also immer genau das selbe, wie diene "andere" Versicherung. Und ja, natürlich muss das vertraulich behandelt werden.

  • Sowohl die zuständige Beihilfestelle als auch deine Krankenkasse hat ein eigenes Formular, das du ausfüllen musst. In Bayern gibt es die Beihilfeformulare online, das der Krankenversicherung jedoch nicht unbedingt. Im Zweifelsfall rufst du bei deiner Versicherung an und fragst nach.


    Die ausgefüllten Formulare musst du unterschreiben und samt der Arztrechnungen an Beihilfestelle und Versicherung schicken. Beachte dabei, dass die Versicherungen die Originalrechnungen verlangen, für die Beihilfe reicht die Rechnungskopie.

    • Offizieller Beitrag

    Beim ersten Beihilfeantrag brauchst Du das lange Formular. Danach reichen Kurzanträge. Dort reicht dann die Zahl der Belege und die Gesamtsumme.


    Bei der Versicherung solltest Du vor dem Einreichen überprüfen, ob Dir ggf. eine Beitragsrückerstattung zusteht, falls Du innerhalb eines Kalenderjahres leistungsfrei geblieben bist. Abhängig von der Höhe der BRE solltest Du gegenrechnen, ab wann Du mit den 50% Erstattung der Arztrechnungen über Deine BRE kommst. Erst wenn das der Fall ist, würde ich einreichen.

  • Das Land erklärt das auf folgender Seite recht ausführlich:
    Infos zur Beihilfe in NRW


    Evtl. noch merken: Der Arzt schickt in der Regel die Rechnung in zweifacher Ausführung (wenn du ihm gesagt hast, dass du beihilfeberechtigt bist). Das Original geht an die PKV, das Duplikat geht an die Beihilfe. Eine Kopie solltest du für deine Unterlagen machen (wenn alles bezahlt wird, kannst du die wegschmeißen, wenn nicht alles bezahlt wird, kannst du dasfür den Widerspruch oder ggf. für die Steuererklärung nutzen).

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Was ist wenn der Gesamtbetrag so krumm ist, dass sie sich nicht vernünftig durch zwei teilen lässt? Blöde Frage vll, abee ist mir gerade eingefallen :)

  • Wichtig: In der Regel gehst du in Vorlage. Die Bearbeitungszeit ist oft länger, als die Zahlungsfrist.
    Dann musst du einen Mindestbetrag erreicht haben (zumindest in Hessen), oder ein knappes Jahr warten,bevor du überhaupt Rechnungen einreichen kannst.
    Wenn du Pech hast, liegt die Rechnung über dem Höchstsatz und du bleibst auf einem Teil der Kosten sitzen...
    Es ist also nicht verkehrt, ein Tagesgeldkonto etc anzusparen, auf dem du je nach Familiengröße immer ca. 1000€ liegen hast für die KV-Vorlagen... Manchmal kann die Ertattung bis zu 1 Jahr dauern, wenn du zB nur "kleinere" Beträge um 300€ hast.

  • Wichtig: In der Regel gehst du in Vorlage. Die Bearbeitungszeit ist oft länger, als die Zahlungsfrist.
    Dann musst du einen Mindestbetrag erreicht haben (zumindest in Hessen), oder ein knappes Jahr warten,bevor du überhaupt Rechnungen einreichen kannst.
    Wenn du Pech hast, liegt die Rechnung über dem Höchstsatz und du bleibst auf einem Teil der Kosten sitzen...
    Es ist also nicht verkehrt, ein Tagesgeldkonto etc anzusparen, auf dem du je nach Familiengröße immer ca. 1000€ liegen hast für die KV-Vorlagen... Manchmal kann die Ertattung bis zu 1 Jahr dauern, wenn du zB nur "kleinere" Beträge um 300€ hast.

    Das kenn ich ja gar nicht ... Hier in Brandenburg ist es meines Wissens so, dass man bei der Beihilfe ab 200€ einreichen kann und nach einem Jahr die Rechnung verfällt ...

  • Das kenn ich ja gar nicht ... Hier in Brandenburg ist es meines Wissens so, dass man bei der Beihilfe ab 200€ einreichen kann und nach einem Jahr die Rechnung verfällt ...

    Ja, so meine ich das ja auch. Du musst zB mindestens 300€ erreichen, meinetwegen auch 200€ wir liegen schon seit Jahren darüber, daher weiß ich es nicht um einzureichen. Oder du wartest ein knappes Jahr, dann kannst du auch die 172,60 vom letzten HNO-Termin einreichen... Außer du wartest länger als ein Jahr, dann hast du Pech und es verfällt.
    Verlangt dein HNO aber den 3,5 fachen Satz hast du auch Pech, da nur bis zB 2,3 erstattet wird. Also zahlst du die Differenz selbst

  • Du gibst auch nur die Gesamtbeträge an, also wieviel du pro Rechnung insgesamt gezahlt hast. Das Rechnen (bzgl. der 50%) übernehmen beide Stellen dann selbst.

  • Ja, so meine ich das ja auch. Du musst zB mindestens 300€ erreichen, meinetwegen auch 200€ wir liegen schon seit Jahren darüber, daher weiß ich es nicht um einzureichen. Oder du wartest ein knappes Jahr, dann kannst du auch die 172,60 vom letzten HNO-Termin einreichen... Außer du wartest länger als ein Jahr, dann hast du Pech und es verfällt.Verlangt dein HNO aber den 3,5 fachen Satz hast du auch Pech, da nur bis zB 2,3 erstattet wird. Also zahlst du die Differenz selbst

    Die generelle Ablehnung des 3,5fachen Satzes durch die Beihilfe ist rechtswidrig. Wenn der Arzt eine vernünftige Begründung schreibt, müssen auch Steigerungsfaktoren bis 3,5 erstattet werden. Insbesondere Zahnärzte sind dazu allerdings erfahrungsgemäß oft zu blöd...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Und beim Einreichen bei der Versicherung gibt es große Unterschiede zwischen den Versicherungen. Bei der Debeka gibt es eine App und du scannst nur QR Codes ein oder schickst Fotos von Rezepten.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich finde es schon sehr dreist, sich alles von hilfsbereiten Menschen (in deren Freizeit) auf dem Silbertablett servieren lassen zu wollen, wenn man es im Handumdrehen selbst herausfinden kann.

  • Einfach Beihilfe NRW in Tante Google eingeben und dir wird geholfen. Der 1. Link isses dann ...
    Und von der Versicherung wird es auch solche Merkblätter geben bzw. sie helfen einem, wenn man anruft ...


    Und von den SuS verlangen wir "eigenständige Recherche" :pfeifen:
    Ist aber mitunter mit mehr Mühe verbunden (kein Lesen von längeren Dokumenten, kein eigenständiges Denken & Zusammenfassen).

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