Rückerstattung durch Verischerung und Beihilfe - wie?

  • Ich weiß nicht mehr, wo ich das herhabe, aber der Mindestbetrag der bei der Beihilfe eingereicht wird, sollte glaube ich über 200€ liegen. Bei so "geringen" Beträgen dauert es dann auch u.U. etwas länger, bis sie ausbezahlt werden.
    Und vergiss auch die Kostendämpfungspauschale (300€) nicht. Erst wenn du sie überschreitest, werden deine Beträge erstattet.

  • Ich weiß nicht mehr, wo ich das herhabe, aber der Mindestbetrag der bei der Beihilfe eingereicht wird, sollte glaube ich über 200€ liegen. Bei so "geringen" Beträgen dauert es dann auch u.U. etwas länger, bis sie ausbezahlt werden.
    Und vergiss auch die Kostendämpfungspauschale (300€) nicht. Erst wenn du sie überschreitest, werden deine Beträge erstattet.

    diese Kostendämpfungspauschale gibt aber wohl nicht in allen BL.

  • Die Kostendämpfungspauschale ist vor allem abhängig vom Dienstgrad.


    In BaWü liegt sie bei A13 bei 180€, d.h. wenn man weniger als 360€ Arztkosten im Jahr hat, braucht man gar keine Rechnungen einzureichen.

  • In Bayern gibt es diese Kostendämpfungspauschale gar nicht. Es werden nur - analog zur Rezeptgebühr - bei jedem verschriebenem Medikament 3 € nicht erstattet.


    Sarek

Werbung