Schulbuchbestellungen

  • Dies ist im ALGII Bezug dabei, ja. Aber das heißt ja noch lange nicht, dass sie das dafür ausgeben.

    Ich weiß, dass einige Eltern dieses Geld gerne als Extra für so allerlei ansehen - das ist aber ihr Problem.

    Sei immer du selbst! Außer, du kannst ein Einhorn sein - dann sei ein Einhorn! :verliebt:

  • @Conny, ich halte Abschreiben auch in vertretbarem Maß für sehr sinnvoll. Ich hab mal eine 4. übernommen, die bis dato nut Lücken auf AB ausgefüllt hatte, weil die Kollegin "nicht so viel Zeit verschwenden wollte fürs Aufgaben schreiben". Die konnten nicht mal ne schriftliche Addition stellengerecht untereinander oder einen Text ordentlich anordnen. Tabelle zeichnen auch Fehlanzeige... war immer alles vorgedruckt....
    immer alles relativ...

    Ja, um das Maß geht es. Ein gutes Lehrwerk bietet Übungen, um es nach und nach zu lernen. Ich möchte einfach jetzt aus Datenschutzgründen nicht weiter ausführen, aber man kann auch große Teile des Deutschunterrichts mit dem Abmalen von Wörter in Lücken im Arbeitsheft zubringen - ohne, dass sichergestellt ist, dass die Wörter z.B. gelesen oder lautiert werden können.

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Naja, aber vielen ist eben nicht klar, dass Arbeitshefte auch Verbrauchsmaterial sind ;) Und das die Arbeitshefte auch bezahlt werden müssen und man darauf bestehen kann, ist doch auch klar. Also das Eltern sagen können, das zahlen sie nicht, ist nicht möglich. Denn sie sind verpflichtet das Verbrauchsmaterial zu zahlen(laut Gesetz), also kannst du darauf bestehen ;)

    Vorsicht mit dieser Behauptung...
    laut Lernmittelverordnung dürfen solche Lernmittel (Verbrauchsmaterialien) nur in unbedingt erforderlichem Umfang gefordert werden. Klar kannst du das behaupten, aber weise mal nach (wenn es soweit käme), dass es unbedingt erforderlich ist. Also würde ich mal sagen, ich kann nicht drauf bestehen...
    Zitat:
    (3) Ausgenommen von der Lernmittelfreiheit sind:

    • Lernmittel, die nur einmal verwendbar sind, insbesondere Arbeitshefte, Arbeitsblätter und Aufgabensammlungen, und sich deshalb für eine Ausleihe nicht eignen sowie
    • Lernmittel in beruflichen Schulen, die ihrem Inhalt nach überwiegend berufliche Fachbücher sind und somit vorrangig als Nachschlagewerk bei der Berufsausbildung oder Berufsausübung, auch über die Berufsschuldauer hinaus, genutzt werden können.

    Lernmittel gemäß Nummer 1 sollen nur in dem unbedingt notwendigen Umfang verlangt werden. Erfolgt ihr Einsatz im Unterricht anstelle von Schulbüchern, können sie in den Eigenanteil gemäß § 12 einbezogen werden.

  • Es ist bei uns in der Lehrer- und Schulkonferenz jeweils abgesegnet, also ist es als notwendig betrachtet worden und dem Beschluss müssen sich die Eltern dann auch beugen. Aber bisher ist auch noch niemand auf die Idee gekommen zu sagen, er kauft die Sachen nicht. Spätestens ein Brief der Schulleitung war ausreichend. ;)

  • @Susannea Das ist ja dann in eurem Einzelfall etwas anderes als das, was du bisher geschrieben hast. Ihr als Schule habt es festgezurrt. Aber viele andere Schulen eben nicht und das Gesetz gibt es nicht her. Deine Schule ist ja nicht Berlin sondern eine Schule und auch nicht Brandenburg, sondern eine Schule.
    Nun nochmal zu meiner Ausgangsfrage an dich. Sind die 100€ für Berlin irgendwo festgeschrieben wie du schriebst oben in Beitrag 10?

  • @Susannea Das ist ja dann in eurem Einzelfall etwas anderes als das, was du bisher geschrieben hast. Ihr als Schule habt es festgezurrt. Aber viele andere Schulen eben nicht und das Gesetz gibt es nicht her. Deine Schule ist ja nicht Berlin sondern eine Schule und auch nicht Brandenburg, sondern eine Schule.
    Nun nochmal zu meiner Ausgangsfrage an dich. Sind die 100€ für Berlin irgendwo festgeschrieben wie du schriebst oben in Beitrag 10?

    Wieso, ich hatte geschrieben, dass ich darauf bestehen kann und das ist ja auch so, wenn es durch die Schulkonferenz in unserer Schule Brandenburg gegangen ist ;)


    Ja, sind sie. Ich vermute in der Verordnung über Lehr- und Lernmittel, ist aber auch auf der Seite der Stadt Berlin eben nachzulesen:
    https://www.berlin.de/sen/bild…dien/lehr-und-lernmittel/


    Genau in der Lernmittelverordnung: §6
    http://gesetze.berlin.de/jport…=true#jlr-LernMVBE2010pP6

  • In Hamburg dürfen wir in der Grundschule 50 Euro pro Jahr pro Kind ausgeben. Das ist seit 10 Jahren stabil. Damit können wir nichtmal in Mathe, Deutsch und Englisch je ein Lehrwerk besorgen. Eltern dürfen keinesfalls einbezogen werden (Lehrmittelfreiheit). Zum Heulen...

  • In Hamburg dürfen wir in der Grundschule 50 Euro pro Jahr pro Kind ausgeben. Das ist seit 10 Jahren stabil. Damit können wir nichtmal in Mathe, Deutsch und Englisch je ein Lehrwerk besorgen. Eltern dürfen keinesfalls einbezogen werden (Lehrmittelfreiheit). Zum Heulen...

    Deshalb stocken wir den Betrag aus "Bordmitteln" auf. Echt zum Heulen :(

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