Krankschreibung nach Herzinfarkt!

  • Moin,


    am 03.04.2017 hatte ich einen Herzinfarkt.
    Am 24.04.2017 geht es für 3 Wochen in die Reha.
    Welche Unterlagen muss ich meinem Schulleiter vorlegen?
    Ich würde gerne nur die Krankmeldung abgeben und fertig, da das Ereignis privat bleiben soll.
    Ab dem 15.05.2017 kann ich wenn alles normal verläuft wieder den Schuldienst im vollen Umfang aufnehmen.


    Wenn ich es richtig verstehe, bin ich dem Schulleiter nichts auskunftspflichtig was meine Krankheit angeht.
    Mich hat das Ereignis so schon genug getroffen, als das ich irgendwelche Bemitleidungsgespräche mit meiner Schulleitung führen möchte.

  • Zunächst einmal alles Gute und gute Besserung.


    Soweit ich weiß, geht die Ursache der Krankheit die Schulleitung nichts an. Sie kann zwar den Amtsarzt einschalten, aber der darf wohl auch gegen den Wunsch des Erkrankten keine Angaben zur Art der Krankheit machen.


    Nur ... evtl. könnte bei Einbeziehung der SL eine gewisse Entlastung geschaffen warden für die Zeit, wenn du wieder im vollem Umfang im Dienst bist? Die SL muss Dir bei 3 Wochen "Absenz" wegen Krankheit eine Wiedereingliederungsmaßnahme anbieten (die Du natürlich ablehenen kannst).

  • Moin,


    da die Ferien mit in die Krankheit reingefallen sind, werde ich insgesamt 4 Wochen am Stück gefehlt haben.
    Wird dann schon der Amtsarzt von der Schulleitung eingeschaltet?
    Habe Kollegen, die schon mal 2 Monate krank waren, und von denen musste keiner zum Amtsarzt.
    Da ich am Montag für 3 Wochen in die Reha gehe, kann man mich da ja wohl nicht rausholen,oder?
    Bin halt echt durch nach dem Ereignis, und habe keine Lust auf unnötige Gespräche mit der Schulleitung.


    Ich teile der Schulleitung mit wie lange ich krank geschrieben bin, und wann ich wieder komme.
    Alles andere kann sie ja mir mir besprechen, wenn ich wieder da bin.
    Während ich krank geschrieben bin, bin ich ja nicht zur Kommunikation verpflichtet.

  • Gilt zwar für NRW, dürfte aber in deinem BL nicht anders sein:
    1) Es reicht das Attest vom Arzt.
    2) Nein, du musst ihm keine Auskunft über den Grund der Erkrankung liefern.
    3) Nein, so schnell kommt man nicht zum Amtsarzt. Da muss man schon wesentlich länger fehlen (> 3 Monate).
    4) Nein, aus der Reha kann man dich nicht rausholen.

  • Ich möchte dir einfach nur viel Kraft wünschen, gute Genesung und daher auch eine erfolgreiche Reha. Alles weitere guckst du dann, wenn du wieder da bist. Papiere -Krankschreibung würde ich per Post übersenden und dich am letzten Tag der AU zurückmelden, ob du wieder kommst oder noch länger krankgeschrieben bist.
    Mal abgesehen davon sehe ich es aber ein bissel wie deadpoet, du wirst dann vermutlich noch Entlastung brauchen, so ein Infarkt kommt ja nicht mal eben so um die Ecke.

  • Klasse,
    und danke für die schnellen Infos.
    Habe momentan nicht den Kopf mich auch noch darum zu kümmern.


    Vielen Dank und noch einen schönen Abend :)

  • Hallo Sawe,
    dir weiterhin gute Besserung und in der Reha viel Ruhe. Ich wünsche Dir zudem, dass du dort lernst, mit diesem Ereignis umzugehen.
    Verständlich ist, dass du im Moment nicht über deinen Herzinfarkt reden und bemitleidet werden möchtest, ich würde aber dennoch zu einer gewissen Offenheit raten, zu deinem eigenen Schutz: geh' doch hin, sag' du hattest einen Herzinfarkt und kannst jetzt drei Wochen zur Reha und stelle ein Gespräch nach der Reha in Aussicht, zumal dieses Gespräch zu deiner Wiedereingliederung dienlich sein kann. Oder rufe an.

    Du weißt, Schule ist ein sehr anstrengendes und stressiges Geschäft und der Gesundheit daher manches Mal nicht zuträglich. Durch deine Offenheit gibst du der Schule die Gelegenheit, mit deiner Erkrankung und den damit verbundenen Einschränkungen deinerseits sinnvoll umzugehen.
    Beim "Verheimlichen" bleibt alles im Vagen und Gerüchte kochen hoch: stell Dir selbst vor, wie das ist, wenn ein Kollege plötzlich vier Wochen fehlt, ohne dass jemand etwas weiß!


    Gruß und pass auf dich auf!

  • Lieber Sawe,
    prinzipiell hast du recht. Du musst nichts sagen. Du darfst es verschweigen. Du kannst wieder weiterarbeiten als ob nichts war...


    Aber:


    Du bist nicht der erste Kollege mit Herzinfarkt. Der Infarkt kommt nicht ohne Grund, sondern ist ein Warnschuss.
    Der Gesetzgeber weiß das, und stellt dafür die Schwerbehindertenvertretung und de Wiedereingliederung als Maßnahme zur Verfügung.
    Das macht er nicht ohne Grund.


    Sieh es doch als Warnschuss, dass es so nicht weiter geht. Du kannst zwar so tun, als ob nichts war und du belastbar bist wie ein junger Hase, aber das ist doch Augenwischerei.


    Du bist dem Sensenmann von der Schippe gesprungen und hast noch eine Chance bekommen. Setz das nicht aufs Spiel für verletzte Eitelkeiten...

  • Ich werde erstmal ab Montag in die Reha gehen.
    Danach entscheide ich, wie offen ich in ein Gespräch mit der Schulleitung gehen werde.
    Mir ging es erstmal um das Grundsätzliche, wie ich nachher damit umgehen werde, wird man sehen.


    Jetzt zählt für mich erstmal das ich noch lebe, und die anstehende Reha. :)

  • Zuerst wünsche ich Dir guten Erfolg bei der Reha.


    Natürlich musst Du niemandem etwas Genaues über Deine Erkrankung sagen, aber dass Du mit heftigem Verschweigen allen möglichen Vermutungen, Gerüchten und Mutmaßungen Tür und Tor öffnest, muss Dir klar sein.


    Natürlich steht es Dir frei, schulorganisatorische Überlegungen völlig außer Betracht zu lassen, denn die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs ist ja schließlich die Aufgabe der Schulleitung. - In meiner Zeit als Schulleiter fand ich es allerdings sehr hilfreich, dass ich von langzeiterkrankten Kollegen und Kolleginnen vertrauliche Informationen darüber erhielt, wie lange die Genesungszeit voraussichtlich dauert. Die Schule muss ja schließlich den Vertretungsunterricht organisieren, und es macht einen riesigen Unterschied, ob man einigen Kollegen kurzzeitig Mehrarbeitsunterricht aufbürden muss oder ob über das Regierungspräsidium - bei Langzeiterkrankung - eine Lehrerreserve angefordert werden kann. - Es ist doch auch sicherlich auch in Deinem Interesse, dass Deine Klassen gut vertreten werden.


    Da ich selbst mit Herzinfarkt und Reha Erfahrung habe (mich traf es 2010, genau 7 Monate vor meinem Ruhestand), rate ich Dir davon ab, nach dem 15.05., wie Du sagst, gleich wieder voll einzusteigen. Wenn Du bei Deiner Reha auf einen vernünftigen Arzt stößt, der Dich nicht nur kardiologisch untersucht, sondern mit Dir auch über Deine Belastungsfaktoren spricht, dann - so schätze ich - wird er Dir bis zum Ende des Schuljahres eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit attestieren. In diesem Fall läuft das auf ein halbes Deputat bei voller Bezahlung hinaus.


    Alles Gute für Dich, und überlege Dir, ob es nicht doch sinnvoll ist, auf ein vertrauensvolles Verhältnis zu Deinem Schulleiter hinzuwirken.

    • Offizieller Beitrag

    Im Sozialgesezbuch steht, dass es nach mehr als 6wöchiger Erkrankung im Jahr ein berufliches Wiedereingliederungsmanagement mit dazu gehörigem Gespräch geben muss (BEM) .
    Ich kenne das BEM aus Hessen gut, bei euch gibt es auch eins, zu dem kann ich nicht so viel sagen, aber siehe unten.
    Wichtig: der Arbeitgeber / Dienststellenleiter muss dem Erkrankten Maßnahmen anbieten, die der Wiederherstellung seiner vollen Arbeitsfähigkeit dienen, der Personalrat un der örtliche Schwerbehindertenvertreter (auch bei nicht-Schwerbehinderten = das Integrationsteam) evaluieren den Erfolg der Maßnahmen. In manchen BL sind das auch PRen der übergeordneten Behörde, oder Fallmanager.


    Es macht sehr viel Sinn, diese Maßnahmen bzw das BEM Gespräch nicht zu verweigern (darf man zwar), weil es einen Teil der Verantwortung von den Schultern des Erkrankten nimmt und an den Arbeitgeber zurück gibt, der für Umstände zu sorgen hat, die der Gesundung dienen und zwar überprüfbar (!). Gerade bei einem Herzinfarkt geht es um die Wurst und ich würde an deiner Stelle alles mitnehmen, was deiner Gesundheit dient. Du könntest dir während der Reha mit dem Arzt schonmal ausdenken, was in der Schule zu deinen Gunsten geändert werden kann - das Spektrum ist riesig. Arzt kann auch Vorschläge machen. Das kann man übrigens auch besprechen, ohne die Diagnose zu sagen: dann bleibt es im Gespräch halt abstrakt: "Ich brauche täglich eine Hohlstunde um mich mal zurück zu ziehen", oder "mehr als X Stunden am Stück schaffe ich noch nicht" oder "Die/Do ist Physio und ich kann da keinen Nachmittagsuntericht geben" oder "keine Fahrten" "ruhigere Räume" etc. Wenn es umsetzbar ist, muss es gemacht werden.


    Bitte lies das mal:
    http://www.mk.niedersachsen.de…und_AV_vom_11.11.2013.pdf

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Erst einmal wünsche ich Dir gute Besserung!


    Ich kann das sehr gut verstehen, dass Du Deine Diagnose nicht mit deinem Schulleiter besprechen möchtest. Das ist Dein gutes Recht. Mich hat es gesundheitlich vor zwei Jahren schwer getroffen. Ich hatte einen schweren Unfall und habe es auch nicht für notwendig erachtet, jede Diagnose meinem Schulleiter zu berichten.


    Allerdings musst Du Bedenken, dass Du auch evtl. nach der Reha noch eine gewisse Schonung brauchst und dafür wäre es evtl. von Vorteil, wenn Du Deine Schulleitung zumindest über Deine Einschränkungen informierst. Ich würde Dir folgende Schritte raten:


    - Personalrat/ Schwerbehindertenvertretung informieren und beraten lassen
    - Informationen zur stufenweisen Wiedereingliederung besorgen (du beginnst mit reduzierter Wochenstundenzahl OHNE KÜRZUNG DER BEZÜGE, die Stunden werden dann gesteigert, wobei dabe NUR UND NUR ein ärztliches Attest den Umfang Deiner Beschäftigung bestimmt; es muss in dem ärztlichen Attest stehen, dass Du dienstfähig aber noch nicht voll belastbar bist und nach der Maßnahme die volle Dienstfähigkeit wieder hergestellt ist) [Info ist für Beamte, bei Angestellten ist es ein wenig anders]
    - evtl. einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung stellen; dadurch kannst Du u. U. weitere Entlastung in Anspruch nehmen wie z. B. reduziertes Deputat, Ruhezeiten...
    - Dir Gedanken machen, was brauche ich - vielleicht mithilfe der Reha - um gesund zu bleiben bzw. welche alten Verhaltensweisen/ Muster / äußere Stressfaktoren begünstigen bzw. schaden der Gesundheit und diese dann ändern. Vielleicht gibt es etwas, was Dich in Deiner Arbeit entlasten kann und mit dieser Forderung würde ich, aufgrund der Einschränkung, die Du hast, nach der Reha auf Deine Schulleitung zugehen. Du kannst Dir dabei natürlich gerne auch die Schwerbehindertenvertretung und ärztliche Bescheinigung mitnehmen. (Es kann ja sein, dass Du z. B. sagst, Du brauchst am Morgen die erste Stunde immer frei, weil die Leistungsfähigkeit am frühen Morgen geringer ist- da ist ja auch dann das Nennen einer Diagnose nicht wichtig, sondern nur das was Du brauchst).


    Ich habe meiner Schulleitung auch nie meine Diagnosen oder die Umstände dargelegt. Dazu haben Lehrer auch gar nicht die geeignete medizinische Ausbildung, um anhand einer Diagnose erfassen zu können, was der Kollege braucht. Aber, das hat in meinem Fall der Amtsarzt gemacht - ich bin knapp zwei Jahre ausgefallen- hat er in einem Gutachten meine Einschränkungen genannt. Das hat dann ungefähr so ausgesehen: Lehrer XY ist in seiner Bewegungsfähigkeit eingeschränkt und darf deshalb nur in folgendem zeitlichen Rahmen beschäftigt werden. Da mittlerweile die Schwerbehinderung anerkannt wurde, ist die Schulleitung verpflichtet, sich daran zu halten. Ich muss aber auch ehrlich sagen, dass die Neugier des Kollegiums so stark war, dass man mir dann alles möglich angedichtet hat. Das war nicht gerade einfach, aber für mich ist es schwieriger über meinen Unfall und meine Verletzungen zu sprechen, als mich über die Phantasie meiner Kollegen zu amüsieren.


    Aus eigener Erfahrung rate ich Dir, Deine Erkrankung ernst zu nehmen. Wenn ich lese, dass Du nach der Reha den Plan hast wieder voll einzusteigen, finde ich das in Anbetracht der Ernsthaftigkeit der Erkrankung schon ein ziemlich sportliches Vorhaben. Als aller erstes fände ich es wichtig, dass Du lernst, dass es nach diesem einschneidenden Erlebnis anders weiter gehen muss. Es wird weiter gehen und auch im Beruf, aber ich musste Feststellen, dass es eben mein Körper ist, der mir nun Grenzen setzt, die ich gelernt habe zu deuten - und nach einem langen Lernprozess- auch annehmen kann. Das ist wohl das Schwierigste, wenn man mit so einem Schicksalsschlag getroffen wird.

  • Moin,


    nach 3 Wochen Reha, bin ich heute das erste Mal wieder in die Schule.
    Soweit geht es mir gut, und ich freue mich wieder im Alltag zu sein.
    Nun habe ich noch eine Frage, da mein Schulleiter im persönlichen Gespräch folgendes gesagt hat:


    - Man müsste während der ganzen Zeit die man krank geschrieben ist telefonisch und per Mail erreichbar sein für den Schulleiter.
    Des Weiteren müsste man dem Schulleiter genau mitteilen wo man ist, wenn man krank ist. In welchem Krankenhaus, oder in welcher Reha/Kur.


    Ist das im Ernst so?
    Ich habe eine automatische Antwortmail währen der kompletten Reha gehabt.
    Und telefonisch war ich natürlich nicht erreichbar, da ich meine Ruhe haben wollte während der kompletten Reha.
    Mein Schulleiter meint das wäre rechtlich so.


    Was meint Ihr?

  • Nein, das ist sicherlich nicht korrrekt. In welchem Krankenhaus oder in welcher Kur du bist, brauchst du deinem Schulleiter nicht sagen, genausowenig wie die Diagnose. Du warst krankgeschrieben, mehr Wissen steht ihm nicht zu.
    Telefonisch erreichbar sein muss man als Arbeitnehmer nur in Ausnahmefällen, nämlich wenn man bspw. in leitender Position tätig ist und durch die Abwesenheit spezielle Informationen fehlen, ohne die der Betrieb nicht wirklich weiterlaufen kann (und selbst dann muss man nicht die ganze Zeit erreichbar sein). Davon gehe ich aber bei einem Lehrer nicht aus.


  • Des Weiteren müsste man dem Schulleiter genau mitteilen wo man ist, wenn man krank ist. In welchem Krankenhaus, oder in welcher Reha/Kur.

    Ein Blick ins Landesbeamtengesetz Niedersachsen §67 (2) hilft:


    " Will die Beamtin oder der Beamte während der Krankheit den Wohnort verlassen, so ist dies vorher anzuzeigen und der Aufenthaltsort anzugeben."


    (Wenn du mal Krank bist und in den Nachbarort zum Arzt fährst, vergiss das nicht!)


    Die geforderte Erreichbarkeit würde ich mit Blick auf mit Verweis auf § 55 eher verneinen:


    "Soweit besondere dienstliche Verhältnisse es dringend erfordern,kann die Beamtin oder der Beamte angewiesen werden, während der dienstfreien Zeit erreichbar zu sein und sich in der Nähe des Dienstortes aufzuhalten."


    Die Erfordernis der Erreichbarkeit eines aufgrund von Krankheit nicht dienstfähigen Beamten dürfte zu verneinen sein.


    Ich wär gern mal bei euch im Personalrat...


    Gruß
    Nitram

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