Zweckgebundene Entlastungsstunden NRW

  • Guten Morgen zusammen!


    Ich habe eine Frage zu den zweckgebundenen Entlastungsstunden, die von der Bezirksregierung für bestimmte Aufgabengebiete verteilt werden. Es geht mir nicht um die schulinterne Verteilung, die durch die Lehrerkonferenz beschlossen wurde.
    Folgende Situation: Ich übe bereits eine Tätigkeit aus, für die ich 3 zweckgebunde Ermäßigungsstunden erhalte. Dann empfahl mir die SL eine weitere (daran angekoppelte) Tätigkeit ebenfalls zu übernehmen. Ich äußerte Bedenken, dass mir das zu viel werden würde und meine andere Tätigkeit durch die Mehrbelastung leiden könnte. Laut Aussage meiner SL wäre das kein Problem und die neue Tätigkeit würde "so nebenbei laufen". Ich könnte in der Zeit ja auch einen Deutschkurs haben, das wäre bestimmt aufwändiger :staun: Über Entlastungen wollte die SL nicht reden.
    Ich habe mich dann in das neue Thema reingearbeitet und über meinen zuständigen Ansprechpartner bei der Bezreg herausgefunden, dass es zweckgebundene Entlastungsstunden für diese Tätigkeit gibt. Diese sind abhängig von der Anzahl der zu betreuenden Schüler. Dadurch komme ich letztendlich auf ca. 6/7 neue Entlastungsstunden für das kommende Schuljahr, macht insgesamt um die 10 Stunden.
    Nun ist die SL schockiert. So viele Entlastungsstunden möchte sie mir nicht zukommen lassen. 5/Lehrer wären ein Maximum. Ich müsse schließlich auch meinen Unterrichtsverpflichtungen nachkommen.
    Jetzt stehe ich da mit offenem Mund und ärgere mich über so viel Inkompetenz. Nun endlich die Frage: Was passiert, wenn eine Lehrerstelle durch Entlastungsstunden reduziert wird? Bekommt die Schule dann ein Anrecht auf einen neuen Lehrer, der die Unterrichtsverpflichtungen auffängt? Oder ist der gesamte Kollegiumsaufbau bereits so strukturiert, dass für etwaige Aufgaben bereits mit Wegfall geplant ist?
    Vielleicht habt ihr auch noch einen Tipp, wie ich mich gegen diese Ignoranz durchsetzen kann. Ich habe bereits verdeutlicht, dass ich es unverschämt finde, dass ich die gesamte Vorarbeit geleistet und das theoretische Konzept erarbeitet habe und nun womöglich andere Leute meine Lorbeeren ernten und die Ermäßigungen erhalten (ich würde dann quasi teilweise abgezogen und ersetzt).
    Ach ja, der ganz normale Schulwahnsinn.


    LG


    Jazzy

  • Hallo,


    auf deine eigentliche Frage kann ich nicht genau antworten, aber ich denke, dass die Entlastungsstunden in den Lehrerstundenbedarf enthalten sein müssten.


    Ich bekomme 8 Entlastungsstunden für meine Zusatzaufgabe. Da ich nur 16 Stunden habe, unterrichte ich nur noch 8 Stunden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Höchstgrenze an Entlastungsstunden pro Lehrer gibt, wie dein SL sich das vorstellt.


    Ich würde mir das nicht gefallen lassen, wenn dein SL dir die Aufgabe wieder wegnehmen will, obwohl du dich jetzt hineingearbeitet hast!


    Ich weiß nicht wie das bei euch gemacht wird. Bei uns werden die Zusatzaufgaben nicht aufgezwungen, sondern man meldet sich dafür.


    LG M.

  • Danke für deine Antwort!


    Gezwungen wurde ich natürlich nicht. Ich wurde 3x ins Büro gebeten und es wurde wiederholt der Wunsch geäußert, dass ich die Aufgabe übernehme. Da eine Beförderung im nächsten Jahr im Raum steht, wollte ich ungern ablehnen. Die Tätigkeit gefällt mir auch, allerdings müssen dafür auch die Umstände stimmen.


    Wie gesagt, die SL will die Aufgabe nun aufteilen, damit ich meinen Unterrichtsverpflichtungen nachkommen kann. Ich finde das ne Unverschämtheit und das bedeutet für mich nur Mehraufwand, da ich andere Kollegen dann einweisen muss und letztendlich doch die Verantwortliche bleibe.


    Vielleicht kann mir ja noch jemand meine Fragen beantworten. Danke!

  • Dein SL hat doch so agumentiert, dass die zweite Tätigkeit zu der ersten Tätigkeit gehört bzw. angekoppelt ist. Kannst du diese Argumentation nicht für dich nutzen?


    Würde er denn eine Kollegin finden, die die zweite Tätigkeit übernehmen würde?

  • Jazz82 schrieb:
    "Nun endlich die Frage: Was passiert, wenn eine Lehrerstelle durch Entlastungsstunden reduziert wird? Bekommt die Schule dann ein Anrecht auf einen neuen Lehrer, der die Unterrichtsverpflichtungen auffängt? Oder ist der gesamte Kollegiumsaufbau bereits so strukturiert, dass für etwaige Aufgaben bereits mit Wegfall geplant ist?"


    Ich kann nur für Rheinland-Pfalz sprechen.
    Hier gibt es pro Schule ein "Lehrerwochenstunden-Soll", welches aus der Klassenzahl, Schülerzahl, ...berechnet wird. Zum anderen gibt es ein "Lehrerwochenstunden-Ist", welches die von den Lehrkräften _als_Unterricht_ zu haltenden Stunden enthält.
    Wenn die Differenz zwischen diesen beiden Größen groß genug ist, gibt es eine Chance auf eine neue Lehrkraft.


    Im allgemeinen liegt allerdings eine Unterversorgung (Schulartspezifisch, ca. 2%, Details für RLP Ergebnisse der Schulstatistik für die allgemeinbildenden Schulen Vorläufige Daten für das Schuljahr 2016/201 7 Seite 4) vor.
    Wenn jetzt eine paar Stunden aus dem "Lehrerwochenstunden-Ist" heraus fallen, weil eine LK Anrechnungsstunden (NRW: Entlastungsstunden) bekommt, so wird dies häufig nicht zu einem "Anrecht auf einen neuen Lehrer" führen, weil die Soll-Ist-Differenz kleiner als die Stundenzahl einer Vollzeitstelle ist.
    Also: Die "Umwidmung" von Lehrerarbeitszeit von Unterrichtsstunde zu Anrechnungsstunde führt zu einem "Anspruch" der Schule auf mehr Lehrerwochenstunden ("die Schule ist im Minus, und das sieht auch das Ministerium so"), dieser Anspruch wird allerdings kaum durch Neueinstellung oder (Stundenweise) Abordnung von einer anderen Schule kompensiert werden.


    Gruß
    Nitram

  • Hallo zusammen,


    ich bin nicht forumerfahren genug, um zu wissen, ob es Anbetracht des Alters des Beitrags sinnvoller gewesen wäre ein neues Thema zu erstellen aber mein Titel hätte wohl genau so gelautet, daher versuche ich es mal hier.


    Kurze präzise Frage: SL vertritt die Ansicht, dass von der Bezirksregierung für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestellte Entlastungsstunden (wie z.B. für StuBO) durch sie auch teilweise anderweitig zugeteilt werden dürfen. Ich sehe das anders, finde aber wie so oft nichts schwarz auf weiß. "11-11 Nr. 1 Verordnung


    zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz

    (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG)"


    hat zu dieser Frage leider keine Antwort (zumindest meiner Lesart nach).


    Danke und ein schönes Wochenende!

    Schiri


    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Kannst du die Frage noch etwas konkreter gestalten? Bei der StuBo-Tätigkeit als Beispiel wird an den Schulen z. T. unterschiedlich definiert, welche Teilaufgaben darunter fallen, wenn bspw. einzelne Elemente in verschiedenen Händen liegen (Kollege A kümmert sich um Beratungstermine, B um das SBP, C macht etwas, was nicht zu den Standardelementen zählt, aber schulintern als Beitrag zum StuBo-Curriculum gewertet wird etc.).

  • Hi! Danke für die Antwort. Es ist halt was Recht Spezielles und ich versuche im Forum immer möglichst anonym zu sein. Sagen wir es geht um ein Modellprojekt X und es gibt definitiv niemanden an der Schule der daran arbeitet außer mir. Die Bezirksregierung hat mir gesagt, ich kann im nächsten Jahr mit zwei Entlastungsstunden rechnen, die SL denkt aber, dass eine Stunde reicht. Ich will jetzt aber nicht direkt große Register aufziehen und der Bezirksregierung schreiben und um Stellungnahme bitten, sondern hatte gehofft, es gäbe vll einen Erlass o.ä., der regelt, dass Stunden, die explizit für Aufgabe X zur Verfügung gestellt werden, eben auch nur dafür aufgewendet werden. LG

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Nun ja, wenn für ein Modellprojekt Stunden vorgesehen sind, müsste es in einem Erlass irgendwo schriftlich fixiert sein, dafür bräuchte man aber den Namen des Modellprojekts. Die Frage ist, da das nicht der Fall zu sein scheint, um was für eine Aussage "der Bezirksregierung" es sich handelt: von einem Sachbearbeiter oder einem Dezernenten, eine mündlich gegebene (rechtlich ziemlich belanglos) oder eine schriftliche (ziemlich verbindlich)?

    In vielen Fällen (z. B. Lehrerrat, Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen) ist bei Entlastungsstunden von einem "sollen" oder einer Empfehlung für eine irgendwie geartete Entlastung die Rede (z. B. statt Stundenentlastung Befreiung von Pausenaufsichten). Das wird schulintern je nach Schule demnach anders geregelt.

    Da spielt dann evt. die Lehrerkonferenz eine Rolle, da die über die Entlastungsstunden auf Vorschlag der Schulleitung befindet. Das würde aber wohl nicht für ein Modellprojekt gelten.

    Vielleicht ist die Schulleitung auch deshalb vorsichtig, weil sie erst einmal abwarten will, ob sie tatsächlich eine Entlastung bekommt, bevor sie sie verteilt. Es soll ja schon vorgekommen sein, dass die BR erst zusichert, man werde dies oder jenes bei der Stellenberechnung berücksichtigen, und letztlich gibt es im Anschluss doch nichts.

  • Du könntest deiner SL auch mitteilen, dass es für die Hälfte der vorgesehenen Entlastungsstunden auch nur ein halbes Modellprojekt gibt.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_)Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

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