• Hallo,


    ich bin in der 10. Woche schwanger und habe letzte Woche Dienstag meinem Schulleiter die Schwangerschaft offiziell bekannt gegeben. Wisst ihr, was jetzt folgt? Bekomme ich Post, in der ich über meine Rechte und Pflichten aufgeklärt werde und über sowas wie Gefahrensbeurteilung o. Ä. (muss das nicht jeder Arbeitgeber bei einer Schwangeren machen?)? Bisher weiß ich sowas wie "keine Aufsichten mehr" nur vom Hörensagen und meinem Schulleiter. Bin ich verpflichtet, mich da jetzt selbst (per Google und co) zu informieren?


    Herzliche Grüße
    blue

  • Für Hamburg weiß ich das nicht. Kannst du nicht andere Kolleginnen fragen, die bereits schwanger waren oder sind?

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Dein Schulleiter sollte dich im Rahmen seiner Fürsorgepflicht informieren. Er muss das ja auch wissen, was nun anliegt und was er beachten muss. Aber unabhängig vom "verpflichtet sein" wäre es ja auch in deinem eigenen Interesse, dich unabhängig davon schlau zu machen.


    kl. gr. frosch

  • Herzlichen Glückwunsch und alles Gute!
    Ich kann nur für Hessen sprechen, denke aber, dass sich die Regelungen für Hamburg und Hessen nicht groß unterscheiden, denn die Rechtsgrundlage sind das Mutterschutzgesetz und entsprechend ergänzende Verordnungen des Bundeslandes.


    Neben der Verringerung von Unfallgefahren (also keine Pausenaufsichten etc.) und der Vermeidung von schwerer Arbeit (nichts heben über 10kg blabla) ist vor allem eine Infektionsgefährdung auszuschließen. Falls noch nicht geschehen, sollte dein Arzt deinen Immunschutz für Röteln, Masern, Mumps etc. überprüfen.
    Hier in Hessen wurden vor 2 Monaten mehrere Schulen geschlossen, da eine Maserninfektion die Runde machte.

  • Ich glaube bei den Pausenaufsichten geht es auch darum Pausen zu gewährleisten.
    Aber dir eine tolle und komplikationslose Schwangerschaft!

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Du musst keine Vertretungen mehr machen (Mehrarbeit) und musst nicht mehr nach 20 Uhr arbeiten, beispielsweise am Elternabend. Steht im Mutterschutzgesetz.

    Ganz so nicht, denn Vertretung kann ja auch anstatt anderem Unterricht sein, also keine zusätzliche Vertretung mehr.


    Die GEW-Berlin hat dafür ein nettes Merkblatt rausgegeben, leider unterscheidet es sich doch etwas für die einzelnen Bundesländer:
    061201_Info_Mutterschutz.pdf

  • In Bayern ist das ein stehender Begriff, da versteht jeder, was mit "Mehrarbeit" gemeint ist.

    Das halte ich so für ein Gerücht, denn alleine die Definition laut Mutterschutzgesetz wird nicht einheitlich genutzt, es wird nämlich z.T. behauptet, dass Mehrarbeit nur alles ist, was über einen Vollzeitvertrag hinausgeht, egal wieviel der betreffende arbeitet. Das sehen viele Bundesländer zum Glück anders. Aber gut, es reicht ja auch, dass wir merken, Mehrarbeit kann einfach unterschiedlich gesehen werden und muss deshalb generell genauer definiert werden.


    Aber Hauptsache die TE versteht, was gemeint ist und es hilft ihr.

  • Bei mir sind 2 Vertretungsstunden im Stundenplan fest vorgesehen. Da habe ich Vertretungsbereitschaft und muss immer zu dieser Zeit verfügbar sein - egal ob eine Vertretung ansteht oder nicht. Das ist dann höchstwahrscheinlich keine Mehrarbeit, richtig?


    Wie ist das mit Zweitkorrekturen im Abitur? Oder Wandertagen? Die gehören ja eigentlich auch in ein normales Arbeitspensum. Ebenso wie Elternabende. Mir ist nicht ganz klar, wie ich erkennen kann, was unter "Mehrarbeit" fällt.

  • Bei mir sind 2 Vertretungsstunden im Stundenplan fest vorgesehen. Da habe ich Vertretungsbereitschaft und muss immer zu dieser Zeit verfügbar sein - egal ob eine Vertretung ansteht oder nicht. Das ist dann höchstwahrscheinlich keine Mehrarbeit, richtig?

    Wenn die bereits in deiner Stundenzahl mitgezählt sind und nicht zusätzlich kommen, dann ist das keine Mehrarbeit.


    Wie ist das mit Zweitkorrekturen im Abitur? Oder Wandertagen? Die gehören ja eigentlich auch in ein normales Arbeitspensum.

    Ja, gehören sie, aber mehr als 8,5h am Tag darfst du auch nicht arbeiten, also wenn die erreicht sind (ohne Pause), dann brauchen die eben länger.


    Ebenso wie Elternabende.

    Die sind auch keine Mehrarbeit, du musst aber um 20 Uhr aufhören zu arbeiten, damit fallen die an vielen Schulen weg.


    Mir ist nicht ganz klar, wie ich erkennen kann, was unter "Mehrarbeit" fällt.

    Alles, was nicht zu deinem normalen Arbeitsumfang gehört.


    Und ansonsten eben mal in das Merkblatt oben z.B. reinschauen ;)

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