Klassenarbeiten Aufbewahrungsfristen

  • gilt das denn auch nachträglich?
    bei uns wird die Rechtschreibung erst ausgesetzt, wenn die Diagnose und der Antrag auf Nachteilsausgleich vorliegen, bzw. Letzterer genehmigt wurde.
    Da muss gar nichts nachkorrigiert werden

    Wie gesagt, hier auch nicht. Damit ist einfach nur die nächste Zeugnis Rechtschreibnote weg und ab da gibt es entsprechende Dinge bei Arbeiten in anderen Fächern, wie z.B. mehr Zeit o.ä. Sonst müsste man die Arbeiten ja nicht nur noch mal korrigieren, sondern neu schreiben lassen.

  • gilt das denn auch nachträglich?


    bei uns wird die Rechtschreibung erst ausgesetzt, wenn die Diagnose und der Antrag auf Nachteilsausgleich vorliegen, bzw. Letzterer genehmigt wurde.
    Da muss gar nichts nachkorrigiert werden


    Bei uns gab es den auch rückwirkend. Hab jetzt versucht eine Vorschrift dazu zu finden, ist mir noch nicht gelungen. Vielleicht war unsere damalige Direktorin auch einfach übergenau und wollte auf gar keinen Fall etwas falsch machen.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Bin aus NRW. Mein alter Schulleiter hat mal gesagt, wenn der Lehrer die Arbeiten nach der Korrektur nicht zurück gibt, ist er für die Archvierung zuständig.


    Wenn der Schüler allerdings die Arbeit zurück bekommt, ist er dafür zuständig und muss im Streitfall die Arbeit vorlegen können. Damit wird die Verantwortung dem Schüler übergeben. Hat den Nachteil, dass nicht jährlich dieselben Arbeiten geschrieben werden können.


    Anders siehts bei Abschlussarbeiten aus. Diese werden vom Sektretariat archviert.

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