Schweigepflicht Personalgespräch

  • Hallo,


    Ich hätte mal eine kurze Frage. Besteht seitens der Schulleitung eine Schweigepflicht, wenn ein Lehrer die Schulleiterin um ein vertrauliches Gespräch über Probleme im Umgang mit Kollegen bittet?

  • Die Schweigepflicht schließt immer die Weitergabe von informationen aus, so lange dieses nicht dienstlich notwendig ist. Ob das jetzt der Fall ist, kann man nicht beurteilen, so lange man nicht weis, worum genau es geht.
    Mal in den blauen Dunst: Wenn ein Kollege A gegen Kollege B konkrete Vorwürfe erhebt, die eine Reaktion der Schulleitung geboten lassen, sofern sie denn stimmen, dann kann dafür natürlich keine Schweigepflicht gelten, weil die Schulleitung Kollege B mit diesen Vorwürfen konfrontieren muss.

  • Eventuell wäre es gut, vorab erstmal mit dem Personalrat zu sprechen (dieser ist auf jeden Fall verpflichtet, über das Gespräch Stillschweigen zu bewahren) und diesen dann ggf. in das Gespräch mit der Schulleitung mitzunehmen.

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