Umfang von Tests? Klasse 5 Gymnasium (NRW)

  • Hallo,


    eine kurze Frage, es "brennt" gerade: Sohnemann kam eben nach Hause und erklärte, die Klassenlehrerin habe in Erdkunde einen Test (nicht Klassenarbeit!) angekündigt, und zwar Termin übermorgen, zu den letzten 7 (in Worten: sieben) Themen. Auf Nachfrage hat mein Sohn mir erklärt, sie hätten für jedes Thema ungefähr eine Doppelstunde gebraucht.


    Mir stößt das gerade extrem auf. An unserer Schule (ebenfalls Gymnasium) sollen Tests nur die letzten ca. 4 Unterrichtsstunden abdecken, unangekündigte Kurztests sogar nur max. die letzten 2 Stunden.


    Bin ich jetzt als Mutter mal wieder überempfindlich? Gibt es dazu irgendwo Vorgaben (wenn, bitte gern mit Quelle)? Im Schulgesetz NRW habe ich nichts gefunden.

  • Habe ich das richtig verstanden: Du bist Lehrerin an einem Gymnasium in NRW, hast laut deinem Profil das Fach Erdkunde (also ein Nebenfach) und bist mit den rechtlichen Vorgaben für Tests nicht vertraut? Ferner bist du nicht in der Lage, in der BASS hierzu nachzuschlagen?


    Oh je.

  • Oh je.


    Nein, das Teil liegt mir nicht vor, und ich habe noch nie eigenhändig rein geschaut. Ich bin Vertretungslehrer (ohne Lehramtsausbildung und fachfremd - ja, das gibt es) und richte mich nach dem, was mir Schulleitung und Fachleitung in meiner Schule vorgeben.


    Wie wäre es denn mit einem anderen Tonfall? Und vielleicht eine konstruktive Antwort? Offenbar kennst Du Dich ja gut aus, dann könntest Du die entsprechenden Vorgaben wahrscheinlich in einem kurzen Satz hinschreiben. Oder?

    • Offizieller Beitrag

    Auch als Vertrtetungslehrerin gehört es zu deinen Pflichten, die rechtlichen Rahmenbedingungen (deines Faches) zu kennen. Die Frage von McGriffin ist leider absolut berechtigt.

    Zitat

    (6) Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet und müssen von der Schulleiterinoder dem Schulleiter die Möglichkeit erhalten, sich über die für siemaßgebenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu informieren. Hierzugehört insbesondere die Kenntnisnahme der im Amtsblatt (ABl. NRW.)und in der Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften desLandes Nordrhein-Westfalen (BASS) veröffentlichten schulbezogenenVorschriften.

    kl. gr. frosch

  • eine kurze Frage, es "brennt" gerade: Sohnemann kam eben nach Hause und erklärte, die Klassenlehrerin habe in Erdkunde einen Test (nicht Klassenarbeit!) angekündigt, und zwar Termin übermorgen, zu den letzten 7 (in Worten: sieben) Themen

    Das ist natürlich sehr nett von der Klassenlehrerin, dass sie den Test angekündigt hat. Da dein Sohn ja eh verpflichtet ist den Unterrichtsstoff immer aufzuarbeiten und sich auf die Stunden vorzubereiten, müsste er ja eh bereits sehr fit in dem Stoff sein.
    Selbst wenn er dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, hat die Klassenlehrerin sogar noch einmal die Möglichkeit eröffnet sich noch einmal gezielt vorzubereiten. Das machen nicht alle Lehrkräfte so.
    Ich nehme an, dass dies ein Entgegenkommen von ihr ist, da es sich um eine 5. Klasse handelt und die SuS vielleicht noch nocht sie an den gymnasialen Anspruch gewöhnt sind. Eventuell wird sie in der 6. Klasse dann auch unangekündigte Tests schreiben.
    Dankbar sein und dem Sohn vermitteln, dass er nicht immer damit rechnen kann vorgewarnt zu werden, dass eine Leistungsüberprüfung stattfindet.

  • Das ist natürlich richtig, tatsächlich habe ich aber nie eine irgendwie geartete Einführung in irgendwelche rechtlichen Belange erhalten. Diese "BASS" findet namentlich in unserer Schule auch keine Erwähnung, daher ist mir diese Ausführung tatsächlich einigermaßen unbekannt. Unser Schulleiter teilt uns dienstliche Vorgaben - d.h. die entsprechenden Inhalte - direkt und regelmäßig mit.


    Zum Umfang von Tests, lt. seinen Vorgaben:
    - Test max. über die letzten 4 Unterrichtsstunden
    - unangekündigter Kurztext max. über die letzten 2 Unterrichtsstunden


    Da der Umfang im aktuellen Fall WEIT über diese Vorgaben hinausgeht, wollte ich gern den genauen Wortlaut von Vorgaben, sofern diese existieren, wissen.


    @Firelilly
    Das ist natürlich richtig, im Prinzip. Aber die Lehrerin hat explizit 7 Themen vorgegeben, für einen Test. Wie gesagt, meines Wissens gibt es Beschränkungen im Umfang. Es kann natürlich sein, dass unser Schulleiter so seine eigenen Vorgaben macht, die nicht unbedingt allgemeingültig sind oder sein müssen. Aber das versuche ich ja gerade, herauszufinden.

  • Das ist natürlich richtig, im Prinzip. Aber die Lehrerin hat explizit 7 Themen vorgegeben, für einen Test.

    Puhh also warum denn da an der Zahl so hängen? Ich würde das als Service betrachten noch einmal die Themen genannt zu bekommen. Ausserdem hat die Anzahl hat doch nichts mit Umfang zutun. 7 Themen können weniger Stoff umfassen als 2 Themen. Sich da jetzt an irgendwelchen Anzahlen an Themen aufzuhängen finde ich merkwürdig. Das hängt doch auch einfach davon ab wieviele "Überschriften" ich dem Unterricht gebe, bzw. in wieviele Themenbereiche ich etwas aufteile. Soll sie halt aus den 7 Themen einfach 4 machen, indem sie manche zusammenfässt unter neuem Namen, wenn das für Dich wichtig ist.
    Es geht doch um den Stoff innerhalb eines Halbjahres? Ich kann Fachschaften nicht verstehen, die irgendwelche Vereinbarungen wie "nur die letzten 4 Themen" beschließen. Im Endeffekt ist der gesamte Inhalt des Unterrichts wichtig und sollte von den SuS beherrscht werden. Und das würde ich meinem Kind auch vermitteln. "Du musst alles, was ihr in der Schule macht wichtig nehmen und lernen". Ist eine viel bessere Botschaft als "Du kannst alle Themen vergessen, die älter sind als die letzten 4. Denn nur diese werden abgefragt. Und nur darum geht es, bei einer Abfrage alles zu wissen".



    Es kann natürlich sein, dass unser Schulleiter so seine eigenen Vorgaben macht, die nicht unbedingt allgemeingültig sind oder sein müssen. Aber das versuche ich ja gerade, herauszufinden.


    Aber warum willst Du das unbedingt herausfinden? Das klingt so, als würdest du dich bei der Kollegin beschweren wollen sie würde sich nicht an Vorgaben halten. Selbst wenn das so wäre, muss man sich immer noch überlegen, ob es nicht vielleicht sogar sinnvoll ist dies zu tun aus oben genannten Gründen.
    Ich empfinde es als nicht dem Sinn des Gymnasiums entsprechend eine generelle Beschränkung von Tests auf eine bestimme Anzahl an Themen festzulegen. Das widerspricht irgendwie dem Ansatz, dass man SuS übergreifende Fachkompetenzen vermitteln will.
    Diese Denkweise "aber es sind doch nur 4 Themen erlaubt" kenne ich sonst nur von Schülern. Gerade letztens hat sich ein Schüler geärgert, dass in einer Klausur der Oberstufe auch Mittelstufenwissen nötig war.
    "Aber das hatten wir doch gar nicht in letzter Zeit"
    So eine Frechheit aber auch, muss man doch tatsächlich noch Verhältnisformeln von Salzen aufstellen können, wenn man sich mit Elektrochemie beschäftigt.
    Als nächstes kommt jemand und fechtet eine Analysis Klausur an, weil dort Brüche vorkamen und das ein Mathematikthema der Unterstufe war.
    Nein, nein, alles was unterrichtet wurde muss abprüfbar sein. Je früher Schüler verstehen, dass das Wissen nicht in isolierten Themeninseln autark für sich steht (am besten noch durchnummiert von Thema 1-4), sondern miteinander zusammenhängt und vernetzt ist, desto eher werden sie größere Zusammenhänge sehen.
    Ich finde für solche Regelungen, wie sie die Fachschaft da mit der Themenbegrenzung für Tests beschlossen hat, ist etwas für andere Schulformen.
    Wie soll man Schülern eigentlich das Bulimie Lernen abgewöhnen bzw. angewöhnen den Unterrichtsstoff regelmässig aufzubereiten, wenn man immer nur 4 Themen abfragt und erlaubt, dass der Rest der Themen unter den Teppich gekehrt wird.

  • Zitat

    Ausserdem hat die Anzahl hat doch nichts mit Umfang zutun.

    Nein, und genau deshalb hatte ich das Kind auch gefragt, wie lange die im Unterricht dafür gebraucht haben. Antwort: pro Thema ca. 2 Unterrichtsstunden. Bei 2 Stunden EK pro Woche sind das 7 Wochen. Wenn ich das vergleiche mit meinen vorgegebenen max. 4 Wochen, ist das schon ein erheblicher Unterschied.



    Zitat

    Ich kann Fachschaften nicht verstehen, die irgendwelche Vereinbarungen wie "nur die letzten 4 Themen" beschließen.


    Nicht die Fachschaft hat dies beschlossen, sondern die Schulleitung (heißt konkret: der Schulleiter). Und die Vorgabe gilt bei uns für ALLE Fächer, egal, ob Hauptfach oder Nebenfach. Das kann nun jeder finden, wie er will, aber das sind unsere Vorgaben, und ich halte mich daran. Ich möchte hier jetzt auch keine Diskussion über das Selbstbestimmungsrecht von Lehrern aufwerfen. Ich als Vertretungskraft habe Arbeitsverträge von nie länger als 1/2 Jahr (bzw. ein Schulhalbjahr). Ob ich im kommenden Halbjahr überhaupt wieder einen Vertrag haben werde, erfahre ich mit viel Glück in der letzten Unterrichtswoche, bevor das laufende Halbjahr zu Ende ist. Ein Chance auf eine dauerhafte Stelle (sowieso nur als Angestellte) werde ich aufgrund meiner Voraussetzungen nie haben.
    Unter diesen Bedingungen tue ich schlicht und ergreifend eben das, was der Schulleiter mir vorgibt. Ich habe ansonsten mehr als genug Freiheiten in diesem Beruf (wenn ich das mal mit der freien Wirtschaft vergleichen darf).



    Zitat

    Im Endeffekt ist der gesamte Inhalt des Unterrichts wichtig und sollte von den SuS beherrscht werden. [...] "Du musst alles, was ihr in der Schule macht wichtig nehmen und lernen".


    Ja.
    Klingt toll, ist aber unrealistisch.

  • Firelilly hat schon Recht; wenn man am Gymnasium einen gewissen Standard haben möchte, muss diesen auch einfordern. Das Vorgehen der Lehrkraft sollte fair und transparent sein und wegen den 7 Themen... Erdkunde ist nicht ganz mein Fachgebiet, aber es macht wohl einen Unterschied, ob man einzelne Unterthemen, die eng miteinander in Verbindung stehen, als mehrere Themen betrachtet (z.B. in Mathematik Dreiecke und Vierecke), oder ob es unabhängige größere Themen ohne signifikante Schnittmengen sind (z.B. schriftliches Multiplizieren und Vierecke).
    Kein Kind muss auf das Gymnasium und auf den niedrigeren Schulformen sind die Anforderungen an die Kinder entsprechend auch moderater formuliert. Im Grunde sollte aber die Grundschule die Kinder schrittweise auf die Anforderungen der weiterführenden Schule vorbereiten, dass ein "Schreck" vermieden wird und die Kinder langsam an ihren Herausforderungen wachsen, ohne überfordert zu sein.


    Weiterhin zu Firelillys gutem Input: Ich hatte mal eine Englischlehrerin, von deren pädagogischen Fähigkeiten ich als Gesamtes jetzt nicht unbedingt dermaßen überzeugt war, aber eine Sache fand ich im Nachhinein gut. Jede Woche gab es einen mündlichen Vokabeltest für einzelne Schüler und diese wurden ausgewürfelt (wer die Grundlagen der Stochastik verstanden hat, weiß, dass die Wahrscheinlichkeit bei manchen Schülern geringer ist als bei anderen). Da man nie wusste, ob man dran kam, hat man vorsichtshalber natürlich die Vokabeln gelernt. Damals fand ich das vermutlich nicht so cool, aber in der Oberstufe war ich froh darüber, weil die Vokabeln vorhanden haben und ich auf sie zurückgreifen konnte, wenn es darum ging, sich zu anspruchsvolleren Themen zu äußern. Unabhängig davon, welche Motivation jetzt wirklich dahinter steckt, konstantes Lernen (=/= punktuelles Lernen), Wiederholen und Üben ist vor allem in Fremdsprachen wichtig - und sicher auch in anderen Fächern.

  • Im Kernseminar hatten wir damals immer die letzten 2 Wochen als Themenauswahlpool für einen Test gesagt bekommen. Das kann man aber durch eine Wiederholungsstunde innerhalb dieser 2 Wochen, nunja...etwas aufweichen. ;)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Hallo,
    wir reden hier von Kl. 5 und einem Nebenfach. Da zwei Tage vorher einen solch umfangreichen Test anzukündigen ist schon starker Tobak.
    Ich bin auf jeden Fall dafür, dass gymnasiale Ansprüche gestellt werden sollen, aber man sollte doch die Umstände mit einbeziehen - das sind ja noch kleine Kinder!
    Manchmal wird da auf gegebene Probleme sowas von floskulös geantwortet!
    Ciao

  • Zitat

    wir reden hier von Kl. 5 und einem Nebenfach [...] das sind ja noch kleine Kinder!


    Danke, dass Du das erwähnst. Das denke ich nämlich auch (mal ganz abgesehen von meinen formalen Vorgaben). Leider habe ich den Eindruck, dass das Alter der Kinder (insbes. am Gymnasium?) gerne übersehen wird.



    Zitat

    Im Kernseminar hatten wir damals immer die letzten 2 Wochen als Themenauswahlpool für einen Test gesagt bekommen


    Das geht stark in die Richtung, wie es auch bei uns gehandhabt wird.

  • Immer dieses Widersprechen, das nervt mich bei manchem unsere Schüler schon extrem :sabber:


    Fakt ist: Es gibt für alles Verordnungen, wurde bereits verlinkt. Dann schaust du da rein und wenn sich die Lehrerin nicht daran hält, kannst du Aufstand proben. Wisse aber, dass du dich und vor allem dein Kind damit nicht beliebt machst.


    An deiner Stelle würd ich mit deinem Kind den Krempel lernen, können muss ers sowieso. Ob das nun Test oder Arbeit heißt, drauf gesch... da würde mich der Umgang mit Mobbing mehr interessieren.


    Und wie immer: entscheide selbst, was du tust. Man muss nicht jeden Kommentar rechthaberisch kommentieren. Wenn man Bescheid weiß, muss man ja nicht erst fragen. So sehe ichs zumindest :)

  • Kein Kind muss auf das Gymnasium und auf den niedrigeren Schulformen sind die Anforderungen an die Kinder entsprechend auch moderater formuliert. Im Grunde sollte aber die Grundschule die Kinder schrittweise auf die Anforderungen der weiterführenden Schule vorbereiten, dass ein "Schreck" vermieden wird und die Kinder langsam an ihren Herausforderungen wachsen, ohne überfordert zu sein.


    Vielleicht geht das nur mir so, aber ich bin der Meinung, du solltest dich hier im Forum etwas zurückhalten. Deine ganzen Beiträge klingen arg klugscheißerisch (nicht nur der zitierte) und im Endeffekt hast du von dem ganzen 0 Ahnung, da du selbst in einem anderen Beitrag schreibst, dass du a) Student bist b) noch nicht im "Lehrbetrieb" tätig bist und c) du gerade mal knapp 22 Jahre alt bist.

  • um genau zu sein: sie klingen wie die beiträge eines klugen, arroganten kindes. sei mir nicht böse, student, aber das nervt. das haben wir jeden tag in der oberstufe vor uns sitzen. es bringt dir vielleicht mehr, wenn du erstmal mitliest und ab und was fragst...


    ad threadersteller: gibt es dazu in nrw keine regelungen? geh doch einfach nachschauen. bayern z.b. hat klar vorgaben: ein unangekündigter kurztest geht maximal über zwanzig minuten und bezieht sich auf die vorigen beiden unterrichtsstunde (also auf 90 minuten unterricht). außerdem kann grundwissen abgefragt werden. was grundwissen ist, steht im lehrplan und ist auch bei den meisten schulen explizit in den fachschaften vereinbart.


    ich würde an deiner stelle mir die unterlagen deines sohnemanns nehmen und mal schauen, wieviel "sieben themen" denn sind. kinder sagen viel, wenn der tag lang ist, und vor allem 5er haben normalerweise keinen schimmer, was genau wann wie lange durchgenommen wurde. die hängen voll im hier und jetzt, haben daher kaum überblick über irgendwas. ist auch okay und normal, es sind, wie einige ja schon sagten, noch richtig kleine kinder.


    wenn es wirklich sehr viel ist und du das völlig unmmöglich findest - informier dich über den rechtlichen rahmen und sprich ggf. die kollegin mal an. ich würde mir das aber sparen und es unter 'nur die harten kommen in den garten' verbuchen. kein kind braucht immer schongang und superkollegen. durchschnitt oder mal ne pfeife als lehrer oder eben hier harte prüfungsanforderungen werden den mini schon nicht umbringen. so ist das leben. es geht um nichts, wir reden von *einer* note in erdkunde (erkunde, um himmels willen...) in der klasse 5. who cares?

  • Hallo, Catania,


    du möchtest eine feste Stelle als Lehrerin, und zwar eigentlich nicht nur als Angestellte, sondern als Beamte. Allerdings kommt für dich kein anderes Fach als Erdkunde in Frage, nur das Gymnasium und nur die jüngeren Klassen. Ausbilden lassen möchtest du dich aber nicht. Dich minimal selber in deinem Tätigkeitsfeld orientieren auch nicht.


    Schau doch mal, wie du dich anhörst:


    "ich unterrichte seit einem Jahr an einem Gymnasium in NRW als Vertretungslehrer in Erdkunde. Die Bewerbung damals war kurzentschlossen, die Zusage ein Zufall, dafür aber sofort. Ich bin zu dieser Tätigkeit gekommen, wie die Jungfrau zum Kind.
    Ich habe weder Lehramt studiert, noch im entsprechenden Fach, also fachfremd. Ich habe eine halbe Stelle und unterrichte in 5., 7. und 9. Klassen.
    In dieser Konstellation bin ich an unserer (großen) Schule ein noch nie dagewesener Einzelfall (lt. Aussage des Schulleiters).
    Ich fühle mich relativ oft nicht sattelfest. Ich würde sogar sagen, dass genau dieser Aspekt es ist, der in mir den meisten Druck erzeugt [... ] Allerdings ist dieses Phänomen geringer, je niedriger die Klassenstufe ist. Außerdem fühle ich mich jetzt nach einem Jahr mit einer (fast) halben Stelle und einer gewissen Erfahrung fachlich zunehmend sicherer.
    [...] tatsächlich habe ich aber nie eine irgendwie geartete Einführung in irgendwelche rechtlichen Belange erhalten. Diese "BASS" findet namentlich in unserer Schule auch keine Erwähnung, daher ist mir diese Ausführung tatsächlich einigermaßen unbekannt. Unser Schulleiter teilt uns dienstliche Vorgaben - d.h. die entsprechenden Inhalte - direkt und regelmäßig mit. [...] Nein, das Teil liegt mir nicht vor, und ich habe noch nie eigenhändig rein geschaut.
    Ein Chance auf eine dauerhafte Stelle (sowieso nur als Angestellte) werde ich aufgrund meiner Voraussetzungen nie haben."


    Deine Einstellung (im Doppelsinn) macht mich ehrlich gesagt fassungslos!


    Rata

  • Du zeigst hier eine (zumindest in NRW) typische Eltern-Einstellung: Kind soll unbedingt aufs Gymnasium, aber es darf auf keinen Fall unter Leistungsdruck geraten.
    Version für Eltern von Gesamtschülern: Kind muss unbedingt die Qualifikation für die gymnasiale Oberstufe bekommen, aber die darf auf gar keinen Fall mit einem Leistungsanspruch verbunden sein.(Siehe aktuelle Petition wg. der Englisch-ZAP und die bescheuerte Reaktion der BezReg darauf.)
    So langsam geht es mir auf die Nerven.
    Das NRW-Bildungssystem ist in den letzten Jahren bundesweit zur Lachnummer geworden. :tot:

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Die Englisch ZP für E-Kurs hat nichts mit Leistungsanspruch zu tun, sondern sie war schlichtweg einfach zu schwer und unfair (die Reaktion der Landesregierung ist aber beknackt, richtig. Die Entscheidung hat nicht die BezReg getroffen)


    Das Englisch-Zentralabitur hingegen war im Vergleich dazu deutlich zu einfach.

  • Seltsam, dass diese ZAP bei uns völlig unauffällig ausgefallen ist und es von Seiten der Schüler keine Klagen gab.


    Aber klar habe ich mich vertan: Die BezReg hat damit nix zut un.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Zitat

    du möchtest eine feste Stelle als Lehrerin, und zwar eigentlich nicht nur als Angestellte, sondern als Beamte. Allerdings kommt für dich kein anderes Fach als Erdkunde in Frage, nur das Gymnasium und nur die jüngeren Klassen. Ausbilden lassen möchtest du dich aber nicht. Dich minimal selber in deinem Tätigkeitsfeld orientieren auch nicht.


    Wo nimmst Du DAS denn alles her??!


    Wie kommst Du z.B. darauf, dass ich Beamtin werden will? Habe ich nirgendwo geschrieben, und habe ich auch nicht vor (ganz bewusst nicht, ich war im früheren Arbeitsleben bereits verbeamtet und habe mich auf eigenen Wunsch aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen). Ausbilden würde ich mich schon wollen, nur ist das formal für mich nicht möglich, da ich durch jedes Raster falle. Komplett neu studieren fange ich jetzt nun wirklich nicht mehr an, ich bin Ü40 (und habe eine Berufsausbildung, Hochschuldiplom sowie diverse weitere Abschlüsse). Die SEK II kommt aufgrund der derzeitigen Voraussetzungen nicht in Frage. Das ist letztlich auch nicht meine Entscheidung, sondern die der Schulleitung.

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