DRINGENDE Frage zur Versetzung/Aufrücken an Oberschulen/Niedersachsen!!!

  • Hallo, ihr!


    Raufe mir gerade die Haare!!! :autsch:
    Warum?
    Also:
    Ich bin Klassenlehrerin einer 6.Klasse Oberschule ( ohne gymnasialen Zweig). Zu Beginn der 5.Klassebekam ich einen Schüler als Wiederholer. Die 5.Klasse bei mir schaffte er notentechnisch wieder nicht. An der Oberschule in Niedersachsen kann man aber nicht zwei Mal nacheinander "sitzen bleiben", man "rückt" dann auf. Das geschah dann auch. Nun ist es wieder so, dass das Notenbild eine reguläre Versetzung ausschliesst. Da er aber schon so alt ist und ich in einem erneuten Wiederholen für diesen Jungen keinen Sinn/Erfolg sehe, möchte ich ihn erneut in den Folgejahrgang aufrücken lassen. Das kann man, das ist geklärt.
    ABER....Angeblich soll es so sein, dass ein Schüler nach zweimaligem Aufrücken keinen (Haupt)Schulabschluss mehr erlangen kann....?!
    :ohh:
    Diese Möglichkeit möchte ich ihm nicht nehmen. Dann lieber klassisches Sitzenbleiben. Allerdings kommen die Kollegen mit ihm nicht gut aus. Und ein wirklicher Lernerfolg ist bei ihm auch nicht zu erwarten, dafür dann viel Ärger mit den Kollegen im Jahrgang drunter.
    Ich komme recht gut mit ihm aus.


    Habe im Netz wie blöd gesucht...Voris, Schure...MKNiedersachsen....Erlasse...
    Nirgends gibt es einen konkreten Hinweis auf die mögliche Konsequenz von mehrfachem Aufrücken...
    Im Kollegium /SL gibt es auch keine Einigkeit dazu...


    Am Montag ist aber die Zeugniskonferenz und bis dahin muss ich einen " Marschplan" haben... ;(


    Wer weiß mehr???


    Oder wer kennt jemanden, der es zuverlässig weiß ???


    S O S... :angst:


    Danke!

  • Sorry, ich kenne die genauen Bedingungen dafür bei euch nicht. Lässt sich sicher nachlesen. Allerdings würde ich einen so schwachen Schüler auch auf Beschluss versetzen. Was soll er jetzt in eine andere Klasse wechseln? Das Schuljahr so oft wiederholen, bis die Pflichtschulzeit abgegolten ist?


    Wenn zu den Bedingungen gehört, dass er den Hauptschulabschluss nicht machen kann, dann ist es eben so. Dann macht er ihn nach der Schule im BVJ oder schafft ihn halt nicht. Das ist das Schicksal von lernbehinderten Jugendlichen, dass du nicht durch Sitzenbleiben ändern kannst. Du sagst ja selbst, dass Wiederholen nichts brächte, jetzt zu grübeln, was in Klasse 9 mal sein wird finde ich für das Kind nicht zielführend.

  • @Schantalle


    Er soll nicht in eine andere Klasse/ Lerngruppe wechseln!


    Es geht darum, ob wir ihn klassisch " sitzen lassen" und er die Klasse im Jahrgang drunter wiederholt oder ob wir ihn aus " pädagogischen Gründen" aufrücken lassen. Dann bliebe er in meiner Klasse.


    Er hat übrigens keine Förderstatus, ist kein "lernbehindertes" Kind.


    Er kommt aus sehr miesen Verhältnissen und fängt sich die schlechten Noten durch extremes Schwänzen!
    Wenn er mal da war und ne Arbeit mitschrieb, dann könnte es passieren, dass er ne 3 oder 4 schrieb.
    Würde er also regelmäßiger am Unterricht teilnehmen, wäre er in der Lage ein mittleres bis schwaches Hauptschulniveau zu halten.
    Das Schwänzen ist natürlich mehrfach dem Ordnungsamt gemeldet worden, die Mutter bezahlt immer wieder das Bußgeld u d das wars. Das nur am Rande.


    Nee, meine konkrete Frage findet sich leider nicht im Erlass der Oberschule. Darum frage ich ja hier...;-)


    LG

  • Er soll nicht in eine andere Klasse/ Lerngruppe wechseln!

    Müsste er doch automatisch, wenn er sitzen bleibt ;)


    Lass ihn in deiner Klasse (es sei denn, du willst ihn selbst loswerden). Ich verspreche dir, dass er nicht öfter kommen wird, wenn er die Klasse wiederholen muss. Sitzenbleiben hat sowieso keinen nennenswerten Effekt, in diesem Falle gleich dreimal nicht, wie du schon selbst angemerkt hast. Der (poitentiell) nicht mehr mögliche Hauptschulabschluss ist nicht sein aktuelles Problem! Den kann er im Zweifel im BVJ nachholen. Seine aktuellen Probleme sind gravierend und die werden durch sitzenbleiben nicht verbessert, ggf. gar verschlimmert.


    Zu dem Gerücht, dass der HS-Abschluss nicht erworben werden darf, wenn...:

    § 5
    Hauptschulabschluss


    1Den Hauptschulabschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt hat. 2§ 1 Abs. 4 Satz 1 bleibt unberührt.


    Kurz und knapp.

    Einmal editiert, zuletzt von Schantalle ()

  • Ich sehe es auch so, dass sich beim Wiederholen und damit Wechsel der Lerngruppe und neuer Lehrer seine Situation verschlechtert bzw er noch seltener erscheint. Denn der Altersunterschied zu den anderen wird immer größer und ich habe einige Kollegen die eher " Hardliner" sind und die mit ihm und er mit denen nicht gut auskommen würden.
    Er ist gewiss kein Musterschüler, weder von den Leistungen noch vom Benehmen. Aber ich komme trotzdem mit ihm aus, er war z.B bei mir noch nie frech oder respektlos.


    Ich denke , ich werde ihn aufrücken lassen und hoffe, dass er trotzdem irgendwie noch die Möglichkeit auf einen Hauptschulabschluss hat.
    Es ist ohnehin angedacht, ihn in einem Jahr in eine Art Langzeitpraktikum ( geht erst ab 14) wechseln zu lassen. In der Hoffnung, dass ihm das mehr liegt als "klassische" Schule.


    LG

  • Habe ich noch nie gehört.
    Was sagt denn die Schulleitung?


    Aber, das Kind hat keinen Förderbedarf- ganz sicher nicht? Habt ihr das Kind überprüfen lassen?
    Oder hat es nur keinen Förderbedarf, weil es halt ohne zu euch kam?


    Und zu "man kann nicht 2 mal nacheinander sitzen bleiben": Offensichtlich doch. Ich habe eine Schülerin, die macht gerade zum dritten mal die achte Klasse.

  • Hier geht es um Schulbesuchsjahre und Abschlüsse. Ist die Datei für dich hilfreich?


    Es ist spät und der Tag war lang :), ich studiere die Datei morgen mal genauer.


    Kl. Gr frosch

  • Also vielleicht hast du das einfach nur nicht gesagt, aber mir fehlen hier einige pädagogische Maßnahmen. Besteht euer einziger Kontakt zur Mutter über das Ordnungsamt, welches ein Bußgeld erlässt? Und das wars? Habt ihr so nie mit ihr gesprochen? Was ist mit dem Vater? Habt ihr irgendwelche pädagogischen Maßnahmen mit dem Kind gemacht?



    Also das Fazit hier "Ja, vielleicht liegt ihm ein Langzeitpraktikum besser" bei einem Schüler der 6. Klasse - finde ich schon sehr einfach gemacht.

  • Die Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen der allgemein bildenden Schulen (WeSchVO) gibt überhaupt kein Aufrücken für Regelschüler der Jahrgänge 5-9 her. Es gab früher mal die Möglichkeit, aus pädagogischen Gründen den Schüler ohne Versetzung aufrücken zu lassen, das gibt es nicht mehr. Und eine Beschränkung auf einmal sitzenbleiben pro Jahrgang gibt es auch nicht. Bis unsere aktuelle Landesregierung das Sitzenbleiben (ggf. in einzelnen Jahrgängen) abschafft, muss das Kind sitzenbleiben.


    Aufrücken gibt es nur für die Realschule, und ich nehme an, dass das Kind nicht den Realschulzweig der Oberschule besucht.

  • Ich antworte mal gesammelt.


    Erst aber mal "Hallo!"


    @'Frosch
    Danke für den link.


    Also, die gesamte Hintergrundgeschichte des Jungen darzustellen, würde den Rahmen sprengen. Daher im Schnelldurchlauf:
    Das Schwänzproblem besteht seit er unsere Schule besucht...Seit 3 Jahren. Alle Mittel der Svhule sind ausgeschöpft...Gespräche mit der Mutter, Sozialarbeiterin unserer Schule hinzugezogen, dann Jugendamt dazu genommen...Alles gelaufen, nix fruchtet. Wiederholt Info and Ordnungsamt, Mutter zahlt das dann irgendwie ab u das wars. Sie nutzt den Jungen ja u.a als Babysitter für den jüngeren Bruder. Die deutsche Schulpflicht ist hier nicht verinnerlicht. Der Junge hat Migrationshintergrund, kommt aus Rumänien, dann Spanien, Deutschland...Heimbesuch inklusive im Ausland. Irgendwann wurden die Papiere falsch ausgestellt, heißt er ist auf dem Papier erst 13 und in echt aber 15. sieht man auch optisch u vomVerhalten.
    Er sitzt wie ein Goliath zwischen den echten 6.Klässlern. Wir können das wahre Alter nicht nachweisen, müssen uns an die ( falschen) Papiere halten. Order der SL!
    Mutter besteht auf das jüngere Alter, so kann sie länger Geld kassieren u hat wohl Abschiebeschutz.
    Er selbst sagt ganz offen, dass er 15 ist. Seine Kumpels sind ebenfalls in dem höheren Alter, er raucht und angeblich noch mehr...
    Folglich passt es GAR NICHT ihn ein weiteres Jahr zwischen 12jährigen / Klasse 6 zu behalten.
    In "echt" wird er im März 16!!!
    Und daher würde nächstes Jahr auch das Langzeitpraktikum sinnvoller sein.


    Nein, er hat keine Förderbedarf! Er musste früh lernen sich irgendwie durchzuschlagen, echtes Regelwerk wurde ihm daheim nicht vermittelt.
    Vater ist nicht mehr im Hause, Eltern getrennt.


    LG

  • In NRW gibt es die Möglichkeit, dem Ordnungsamt zu empfehlen, dem Jungen die Strafe aufzuerlegen. Dann lassen sie hier nicht zu, dass die Eltern das Ordnungsgeld zahlen und das Kind muss Sozialstunden leisten. Das macht aus einem Schwänzer auch keinen Musterschüler, aber bei uns ist es oft die einzige Möglichkeit, das Schwänzen spürbar zu sanktionieren.
    Gibt es die Möglichkeit bei euch eventuell auch?

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Ich kann verstehen, dass er altersmäßig nicht in den 6. Jahrgang passt. Wir haben auch 15jährigen in Jahrgang 6, 14jährige in Jahrgang 5, ich hatte schon 18jährigen in Jahrgang 8 - das ist nicht toll, aber nicht zu ändern, wenn nicht versetzt werden kann. Wie gesagt, ohne Versetzung geht es nicht in den nächsten Jahrgang. Wenn 9 Schulbesuchsjahre um sind, kann man den Schüler an die BBS schicken. Da hat er dann im BVJ noch eine Chance auf den Hauptschulabschluss.


    Du schreibst, das Jugendamt ist involviert - über Kindeswohlgefährdungsmeldung? Sind die in der Familie drin?

  • Das Jugendamt war zugeschaltet...Aber aus deren Sicht besteht keine Kindeswohlgefährdung...:-( Er wird nicht geschlagen, bekommt zu essen...Das war es dann.
    Doch bei uns an der Oberschule ist das "Aufrücken" statt Nicht-Versetzen üblich.
    Natürlich bleiben auch etliche erst mal normal sitzen. Schaffen sie es aber wieder nicht, wird "aufgerückt." Oder aber auch auf Förderbedarf untersucht.
    Der gleiche Jahrgang kann hier nicht zwei Mal gemacht werden, das ist so gesetzt. Warum? Keine Ahnung.;-)


    Nein, Sozialstunden können hier erst aufgebrummt werden, wenn die S 14 Jahre alt sind.
    Aber da würde er wohl auch nicht hingehen..
    Das Schwänzen liegt ja nicht nur an ihm. Die Mutter nimmt das ja u.a in Kauf, damit er manchmal den kleineren Bruder sittet, wenn sie nicht kann...*Augenroll*


    Aber ich werde versuchen ihn aufrücken zu lassen. Sollte er tatsächlich dann bei uns keinen Abschluss mehr machen können, dann ja im BVJ.
    Und er soll ja eh im Sommer 18 wechseln.


    LG

  • Er hat übrigens keine Förderstatus, ist kein "lernbehindertes" Kind.


    Er kommt aus sehr miesen Verhältnissen und fängt sich die schlechten Noten durch extremes Schwänzen!
    Wenn er mal da war und ne Arbeit mitschrieb, dann könnte es passieren, dass er ne 3 oder 4 schrieb.
    Würde er also regelmäßiger am Unterricht teilnehmen, wäre er in der Lage ein mittleres bis schwaches Hauptschulniveau zu halten.


    Wurde der Förderbedarf schon offiziell überprüft?
    Er mag ja aus Sicht der Gutachter kein lernbehindertes Kind sein, aber vielleicht hilft es, mit diesem Jungen mal Klartext zu reden. Wenn die Noten - aus welchen Gründen auch immer - nicht ausreichen, um versetzt zu werden und das mehrmals hintereinander - dann muss er doch zieldifferent unterrichtet werden, oder nicht? Klar ist das frustrierend, wenn man weiß, dass er es eigentlich besser könnte.


    Vielleicht bringt es was, ihm klarzumachen, was das für seine Zukunft bedeutet. Und wenn es ihn und die Eltern nicht interessiert, dann kann einem das einfach nur leid tun, aber letztlich würde der Junge - hier in NRW - dann vermutlich trotzdem den Förderbedarf LE bekommen, solange, bis er sich vielleicht wieder fängt. Dann nimmt er ohne Versetzung am Unterricht der nächst höheren Klasse teil.

  • Nein, erst nach festgestellten Förderbedarf wird zieldifferent unterrichtet.
    Und noch mal: Die schlechten Noten entstehen durch den massiven Schulabsentismus!
    War er mal da und hat zufällig Klassenarbeiten mitgeschrieben mit ein paar teilgenommen es Stunden zuvor, dann schafft er sogar ne 3 oder 4.
    Da liegt definitiv keine Lernbehinderung vor. Ursächlich ist eine voll verkorkste Vorgeschichte und keine bzw. kaum Erziehung durch die Eltern/Mutter. Er selbst ist mit der Geschichte ( Kinderheim in Rumänien ist nicht vergleichbar mit Kinderheim in Deutschland) ein armer Tropf, der aber mehr und mehr abgleitet bzw Kontakt zu den Schlimmsten der Schule pflegt. Jene Schüler die längst polizeibekannt sind.
    Leider sind die Bordmittel der Schule erschöpft...
    Ich versuche nur noch, es für ihn menschlich nicht noch schlimmer zu machen, indem er zu noch jüngeren Schülern kommt bzw dann mit Kollegen arbeiten muss, die "darauf" gar nicht können.


    LG

  • Nein, erst nach festgestellten Förderbedarf wird zieldifferent unterrichtet.
    Und noch mal: Die schlechten Noten entstehen durch den massiven Schulabsentismus!

    Ja, das ist schon klar.
    Aber es geht doch darum, dass die Noten dann insgesamt so schlecht sind und er nicht versetzt werden kann. Egal, warum die Noten schlecht sind, spielt das eine Rolle?
    Er kann doch nicht mit 13 immer noch in Klasse XY hängen.
    Dann braucht er einen Förderstatus, damit er ohne Noten weitergeht. Er kann ja sogar zielgleich unterrichtet werden, wenn er es inhaltlich schafft, nur eben ohne Noten und ohne Versetzung. Sollte er sich in ein paar Jahren wieder fangen, kann der Förderstatus wieder aufgehoben werden.

  • @Shadow


    Nee, das ist hier anders. Förderstatus LE wird nur bei tatsächlicher Lernbehinderung attestiert. Und auch die LE Schüler kriegen hier Noten, nur eben nach einem anderen Massstab gemessen. Sie können lediglich nicht sitzenbleiben, werden halt immer weitergeschoben/versetzt in den nächsthöheren Jahrgang mit der Hoffnung dass sie am Ende den Hauptschulabschluss schaffen oder auch nicht.
    In der Regel "fangen" sie sich auch nicht, sie sind im Prinzip klassische Förderschüler mit verringerter Lernleistung, die eben kognitiv nicht das leisten können,was Regelschüler können(sollten).
    Allerdings habe ich eine große Ausnahme in meinen Deutsch-Grundkurs Klasse 8. Da sitzt ein LE-Schüler, der daheim viel Unterstützung hat, fleißig ist und dadurch die Regelschüler in meinem Grundkurs abhängt. :aufgepasst:
    Durch den LE Status werden seine Noten "aufgewertet", somit hat er bei mir eine 2. Regulär wäre es aber auch eine 3. Finde ich toll. Ist aber leider eine Ausnahme.


    LG


  • Allerdings habe ich eine große Ausnahme in meinen Deutsch-Grundkurs Klasse 8. Da sitzt ein LE-Schüler, der daheim viel Unterstützung hat, fleißig ist und dadurch die Regelschüler in meinem Grundkurs abhängt. :aufgepasst:
    Durch den LE Status werden seine Noten "aufgewertet", somit hat er bei mir eine 2. Regulär wäre es aber auch eine 3. Finde ich toll. Ist aber leider eine Ausnahme.

    Erstmal hierzu: Das ist natürlich toll! :-)
    Aber ist er nur in deinem Fach so gut? Wenn er in anderen Fächern auch klar kommt, dann könnte der Förderbedarf doch aufgehoben werden?


    Bei uns wird Förderstatus LE auch nur bei einer "Lernbehinderung" attestiert. Aber soweit ich weiß - da muss ich nochmal das Dokument raussuchen - hängt der Status nicht einzig und allein am IQ Wert. Wenn also ein Kind noch einen halbwegs normalen IQ hat, die Noten aber trotzdem nicht ausreichen, um versetzt zu werden (woran auch immer es liegt), dann wird es ein Kind mit Förderbedarf. Dieses "Mitnehmen in die höhere Klasse" gibt es hier soweit ich weiß nicht (mehr).


    Aber es kann doch nicht sein, dass man einen Schüler dann, wenn ich das richtig verstehe, immer aufrücken lässt und wieder aufrücken lässt und wieder aufrücken lässt? Das macht doch keinen Sinn... Und beliebig oft Sitzenbleiben geht doch auch nicht?? Mal ganz abgesehen von der Überalterung... Das muss doch irgendwie geregelt sein :ohh:

  • @Shadow


    Guten Morgen...


    Hach, fein wenn man montags frei hat... :) Will aber keinen shitstorm auslösen. :victory:


    Nein, die SuS rücken nicht immer nur auf. Irgendwann haben sie ja ihre Regelschulzeit erreicht bzw.bei einigen nicht mehr "beschulbaren" SuS ist es so, dass sie mit 14 Jahren in die Langzeitpraktika wechseln.


    Zu dem guten LE-Schüler: Naja, er sitzt in den Hauptfächern in den Grudkursen.
    Dort sind immer alle "Förderschüler" plus diejenigen, die Hauptschulniveau haben. Letztere sind aber teilweise so unmotiviert, faul, oder haben ggf daheim kaum Support...So dass das Anspruchsniveau in den Grundkursen echt niedrig ist. Und somit kann ein fleißiger LE-Schüler mit vernünftigen Eltern dort gute bis befriedigende Leistungen erzielen.


    LG

  • Ich bin ja auch an einer Oberschule in Niedersachsen. Und bei uns gibt es definitiv kein Aufrücken. Wo steht denn etwas davon? Unsere Schulleitung hat das nochmal deutlich klargestellt. Und mehrfaches Sitzenbleiben gibt es auch.
    Wir sind an der gleichen Schulform, im gleichen Bundesland! Das kann doch nicht unterschiedlich sein?!

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