Wie wird man eigentlich Direktor in einem anderen Bundesland?

  • Hallo zusammen!


    Die Frage ist bewusst überspitzt formuliert, Direktor käme mir jetzt eher weniger in den Sinn, aber mich würde schon interessieren, wie man die schulische Karriereleiter hinaufklettern kann.


    Mir ist klar: es gibt an Schulen Leitungsfunktionen, die ausgeschrieben (und zumeist schulintern) vergeben werden; wobei gerade das Direktorenamt oder hohe andere Ämter (Stellvertreter) auch gerne mal von außerhalb besetzt werden.


    Was aber, wenn man jetzt z.B. schon 10 Jahre ganz normaler Lehrer in Bundesland xy ist und dann irgendwo in Bundesland Z z.B. ganz viele "Oberstufenkoordinatoren" (o.ä.) gesucht werden. Stellt man da dann auch einen Versetzungsantrag oder bewirbt man sich einfach auf so eine Stelle?


    Außerdem gibt es ja auch zunehmend Privatschulen. Wie läuft das da? (Würde jetzt mal sagen, dass Bewerbung aus dem Staatssystem an Privatschule wohl unproblematischer ist als andersrum. - Aber ginge das auch?)


    Bei Bedarf geht alles, oder?


    Oder muss man diesen "cursum honorum" (Ämterlaufbahn) durchlaufen und darf sich als A13 gar nicht auf eine A15er Stelle bewerben?


    Bin gespannt auf eure Antworten/Erfahrungen!


    Grüße


    Auct

  • Soweit ich informiert bin, darfst Du Dich auch mit A13 auf A15-Stellen bewerben, jedoch nützt das meistens nicht viel, weil es den "Laufbahnvorteil" gibt. Sprich, A14er werden Dir vorgezogen (zumindest bei gleicher Qualifikation und bei Punktgleichheit in der Beurteilung).
    Auch werden Frauen Männern vorgezogen, jedenfalls ist dies so gut wie immer in der Bewerbungsauschreibung zu lesen, insbesondere wenn es um Leitungsfunktionen geht.


    Bist Du also männlich und A13 sieht es eher mau aus, aber bewerben darfst Du Dich immer.


    Wie das nun bei einem BL-Wechsel aussieht, weiß ich leider nicht. Meine Informationen beziehen sich auf landesinterne Ausschreibungen.

    I wonder which mistake I'm going to try to learn from today.

  • Probieren lohnt sich und es kann funktionieren. Ich habe mich auch als A13er auf eine A15 Stelle beworben und habe mich gegen eine Oberstudienrätin durchgesetzt. Hängt davon ab, wie gut man sich im Verfahren verkaufen kann und was die Mitbewerber abliefern.

  • Jeder kann sich auf eine Leitungsfunktion in einem anderen Bundesland bewerben.
    Jedes Bundesland hat andere Vorschriften (Laufbeanverordnung, Beamtenrecht, Beamtenstatusgesetz) wie es mit Sprungbeförderung aussieht und ob oder ob nicht man vor dem Direktorenamt stellvertretender SL gewsen sein muss.
    Die Schwierigkeiten liegen oft in der Unterschiedlichkeit der Anforderungen und der Dienstlichen Beurteilung, der Fristen (Schuljahresende -> Versetzung -> Freigabe des abgebenden Landes) und vielem anderen. Da können sich Verfahren ewig ziehen.
    Sprungbeförderungen sind verboten. Trotzdem kann man für ein Amt beauftragt werden, dann macht man den Job halt zwei Jahre länger für eine Gehaltsstufe drunter. Also Bewerbung als A13 - Auswahlentscheidung -> Beauftragung -> nach einem Jahr bei Bewährung A14 (Zwischenbeförderung) -> nach weiteren 2 Jahren Ernennung = A 15. Kommt öfter mal vor.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
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    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

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