Notenweitergabe!

  • Hallo Liebe Forum Gemeinde,


    Ich habe vor einigen Tagen meine Examensnoten (LA GS) bekommen. Habe zwar bestanden aber leider genau in den beiden Fächern wo es mir sehr gut ging eine schlechte Note. Nun die Frage werden die Noten vom 1. Staatsexamen an die künftigen Seminarlehrern oder Einsatzschulen weitergegeben ? Und falls ja würde es sich lohnen die Examensprüfungen nochmal zu schreiben wenn der Schnitt eher schlecht ist ?


    Ich hoffe mir kann jemand helfen :)

  • Hi,


    Ich kann nur für RS Bayern antworten. Bei uns wurden die Noten ziemlich sicher nicht an die Seminarleiter weitergegeben (weiß z.B. dass eine Kollegin von mir mit ner 6 in einem Fach ins Ref gegangen ist und unsere Seminarlehrerin aus allen Wolken gefallen ist, als sie das gehört hat).


    Ich kenne auch welche, die das 1. Examen wiederholt haben und das häufig parallel zum Ref, das ist möglich aber meist war der Schnitt beim 2. Mal nicht wirklich besser. Gerade weil du ja nebenbei schon im Ref bist, hast du wenig Zeit zum Wiederholen und auch an den Tagen vor und nach den Prüfungen Unterricht oder Seminar. Das ist meist ziemlich stressig.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Ok...aber man kann sagen falls sie es doch iwie erfahren wirkt sich das nicht gerade positiv aus?
    Ja das schon ich könnte jez zwar im August noch mitschreiben also vor dem ref aber ich hätte keine 2 Monate mehr zum lernen Zeit deshalb überlege ich ob sich es überhaupt lohnt

  • Wie es sich auswirkt hängt von den Seminarlehrern selbst ab, manche stört es, anderen ist es egal ... Kann ich nicht verallgemeinern.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Ok...aber man kann sagen falls sie es doch iwie erfahren wirkt sich das nicht gerade positiv aus


    Ich habe zwar keine Erfahrung damit vorzuweisen, würde aber gerne ein paar Sachen zu bedenken geben...


    1. Auf meinem Staatsexamenszeugnis stehen die Teilnoten (in Wortform, nicht als Dezimale) mit drauf. Davon ausgehend, dass das bei Dir genauso ist, wären die also zumindest der Behörde/Abteilung bekannt, die die Einstellung übernimmt. WENN diese jetzt das Zeugnis in Kopie an das Studienseminar übermittelt (und nicht nur die Endnote à la "ja, erfüllt Voraussetzungen") können vermutlich alle dort in der Ausbildung Beschäftigten das in einer Akte nachlesen - wenn sie denn wollen.


    2. Und das wäre der Einstieg für meinen zweiten Punkt - wenn sie denn wollen. Aber warum sollten sie? In der Regel sagt eine Fachnote von der Uni doch sehr wenig über die tatsächlichen, für den Unterricht benötigten Fähigkeiten aus (ich weiß, ich lehne mich damit jetzt etwas aus dem Fenster, aber sein wir doch mal ehrlich: Es ist meist ein Fachstudium, den praktischen Teil, also das Unterrichten, muss man praktisch erlernen - zumindest war das zu meiner Zeit so). Ich habe schon Leute erlebt, die trotz eines Uniabschlusses in ihren beiden Fächern fachliche Mängel mitgebracht haben, die im Unterricht der Oberstufe auffielen. Obwohl der doch deutlich unter Uniniveau liegt.


    Ich würde hier also vor allem darauf hoffen, dass ein Ausbilder, der sich wirklich die Mühe macht, die Einzelnoten in Erfahrung zu bringen, nicht glaubt, daraus auf die konkreten Fähigkeiten schließen zu können. Im Zweifelsfall werden die ersten UBs dieses Bild entweder bestätigen oder über den Haufen werfen. Du wirst für das bewertet, was Du im Seminar, an der Schule und in den Stunden zeigst. Die Schauermärchen à la "die Endnote wird am Anfang im Seminar festgelegt" würde ich als Unsinn abtun. Die Note aus dem ersten Staatsexamen wird gebraucht um ins Ref reinzukommen, fertig aus. Danach kräht (bis zur Berechnung der Note für das finale Einstellungsverfahren) kein Hahn mehr danach. Kopf hoch!

    • Offizieller Beitrag

    Und falls ja würde es sich lohnen die Examensprüfungen nochmal zu schreiben wenn der Schnitt eher schlecht ist ?

    Ist das überhaupt möglich? in den meistens Prüfungsordnungen (bzw. allen die ich kenne) ist die Wiederholung bestandener Prüfungen nicht möglich.

  • Ist das überhaupt möglich? in den meistens Prüfungsordnungen (bzw. allen die ich kenne) ist die Wiederholung bestandener Prüfungen nicht möglich.


    In Bayern darfst du das 1. Staatsexamen zur Notenverbesserung wiederholen.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • ...da la gs momentan und wohl auch in 24 monaten, wenn du fertig wärst, noch volleinstellung hat, sind deine noten im ersten examen recht egal, so du denn bestanden hast.


    ich würde demnach nicht zur wiederholung raten.


    edit: am gym ist es so, dass noten aus dem ersten examen beförderungsrelevant sind (z.b. keine fachbetreuung für fach bla wenn erstes examen schlechter als schnitt 8,99 oder so). das wäre zu bedenken, falls es sowas für gs auch gibt.

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