Elternzeit

  • Hallo,


    unsere Tochter ist am 22.05.17 geboren. Ich als Vater beabsichtige "eigentlich" zwischen den Sommer und Herbstferien 2017 zwei Monate Elternzeit zu beantragen.


    Ich habe auf der Seite des Bildungsministeriums nun folgendes gefunden:

    In der Verwaltungspraxis wird so verfahren, dass Beginn und Ende der Elternzeit im Schulbereich in der Regel so zu wählen sind, dass mindestens ein Zeitabstand zu den Ferien besteht, der der Dauer der Ferien entspricht (Sommerferien 6 Wochen und für alle übrigen Schulferien 2 Wochen).

    Wenn ich es richtig deute dann würde es für mich bedeuten: Ich darf sechs Wochen nach den Sommerferien nicht und zwei Wochen vor den Herbstferien nicht? Was bleibt da noch über?


    Ist mein Vorhaben, Elternzeit zwischen Sommer und Herbstferien, überhaupt nicht umsetzbar?


    Gruß und Dank im Voraus

  • Hallo Qwertz,
    die "kurzen Ferien" sind da für die meisten Sachbearbeiter meist irrelevant. Hab ich jedenfalls bei Kollegen so gesehen. Wichtig ist aber der Abstand zu den Sommerferien. Im Normalfall wird ein Beginn direkt nach den Sommerferien/ Ende direkt vor den Sommerferien nicht genehmigt. In der Regel heißt ja, dass du nur am 22. beginnen kannst, wenn es dann nicht ganz die 2 bzw. 6 Wochen sind, wird das schon durchgehen.
    PS: Ein Kollege hatte eine Woche in den Weihnachtsferien, den Rest dann anschließend. Ein anderer ist zwei Wochen vor den Herbstferien in EZ gegangen, beide jeweils für 2 Monate.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

    • Offizieller Beitrag

    Die Sachbearbeiter lassen meiner Erfahrung nach einmal einen kürzeren Abstand zu, aber nicht in beiden Fällen. Wo wäre das Problem, noch zwei Wochen Elternzeit in die Herbstferien zu legen? Das ist hinsichtlich des Antrags vermutlich stressfreier.

  • Hallo,


    ich danke für die Antworten. Mir ist klar geworden dass ich die Herbstferien werde einbeziehen müssen. Elternzeit zu nehmen ist aus finanzieller Sicht ohnehin schon bedenklich - eine Variante zwischen den Ferien hätte das so ein wenig aufgefangen.


    Gruß und Dank

  • Man sollte auch, denke ich, in Erinnerung behalten, dass Angestellte außerhalb des Schuldienstes durch die Elternzeit auch einen Teil des Urlaubsanspruches verlieren. Da du in der Elternzeit auch keine Überstunden machst, die du abfeiern musst, ist das so denke ich durchaus legitim.

  • Man sollte auch, denke ich, in Erinnerung behalten, dass Angestellte außerhalb des Schuldienstes durch die Elternzeit auch einen Teil des Urlaubsanspruches verlieren

    Das ist falsch, der Anspruch ist weiterhin da, der AG darf ihn allerdings pro Kalendermonat kürzen, sprich, bei den zwei Partnermonaten betrifft es bis auf die Ausnahme, dass das Kind am 1. des Monats geboren ist, maximal 1/12 des Urlaubsanspruches, der gekürzt werden dürfte. Dies machen aber nicht alle AG oder sie vergessen es, diese Absicht mitzuteilen.

  • Eben, er verliert einen Teil seines Urlaubsanspruchs. Und wenn es 1/12 ist. Mein Arbeitgeber und der meines Mannes haben es nicht vergessen. Deshalb ist es durchaus rechtens.

  • Eben, er verliert einen Teil seines Urlaubsanspruchs. Und wenn es 1/12 ist. Mein Arbeitgeber und der meines Mannes haben es nicht vergessen. Deshalb ist es durchaus rechtens.

    Nochmal, er verliert den Anspruch nicht. Der bleibt bestehen. Und das der AG nur kürzen darf, wenn er mitteilt, ist auch noch nicht so lange. Das Urteil ist relativ neu. Vielen war eben gar nicht klar, dass in Elternzeit (und das auch bei 3 Jahren!) man einen Urlaubsanspruch hat.


    Und die 2 Tage, die man dann maximal weniger haben kann, sind wohl eher nicht mit Ferien zu vergleichen! Also das als Begründung zu nehmen, warum man in den Ferien schon Elternzeit nehmen muss, hinkt wohl ziemlich.

  • Auch in anderen Treads wurde doch schon erläutert, dass Ferien eben nicht nur Urlaub sind, sondern zu einem großen Überstundenausgleich. Diese fallen aber in der Elternzeit nicht an.
    Wie lange das so ist, ist ja für den jetzigen Fall unerheblich.
    Nenn es "verlieren" oder "gestrichen bekommen" (mit Ankündigung des Arbeitgebers ) : man hat ihn nicht.
    Wie auch immer: er wird es wohl so machen müssen.

  • Und es geht ja nicht darum, dass man in den Ferien EZ nehmen muss, sondern nur darum, dass diese nicht unmittelbar an die Ferien Grenzen darf.

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