Teilzeitregelung Niedersachsen

  • Hallo,


    wie ihr vielleicht schon gelesen habt, gibt es in Niedersachsen einen neuen Erlass, der es Teilzeitbeschäftigten nicht mehr ermöglicht ein Recht auf ausschließlichen Vor- bzw. Nachmittagsunterricht geltend zu machen.
    Im Klartext heißt das also für mich mit meinen 14 Stunden an der Oberschule, dass ich zusätzlich zu den Konferenzen am Mittwochnachmittag auch noch ein oder zweimal nachmittags unterricht soll. Ich habe zwei Kindergartenkinder und niemanden in der Familie, der die Kinder abholen kann. Mein Mann ist selbständig und es beudetet für uns nicht unerhebliche finanzielle Einbußen, wenn er nachmittags frei macht. Ich muss jetzt ernsthaft darüber nachdenken, ob ich weiterhin in der Schule arbeiten kann :(
    Mich würde interessieren, ob es anderen (Ober-)schulen anders geregelt wird. Wer ist in einer ähnlichen Situation und wie geht ihr damit um?


    LG Isi

  • Weiß der Stundenplaner von dem Problem? Wenn möglich, wird der doch darauf eingehen (und ansonsten nachvollziehbar erläutern, warum es nicht klappt - und ob es zum nächsten Stundenplanwechsel dann anders werden kann).


    Ist die Oberschule eine teilgebundene Ganztagsschule? Ansonsten sollte doch kein Nachmittagsunterricht, und schon gar nicht mit MA & DE anfallen.
    Förderunterricht oder Arbeitsgemeinschaften vielleicht schon - aber vielleicht kann man da die Absprache treffen, dass man den nicht macht, solange die Kids im Kindergarten sind.
    Problematisch kann die Anzahl der Stunden sein, die man unterrichten möchte: Unterrichte ich ein Fach, dass immer 4-stündig ist, reduziere aber mein Deputat auf eine Stundenzahl, die nicht durch 4 zu teilen ist, bleiben z.B. zwei Unterrichtsstunden übrig - und die müssen irgendwie untergebracht werden -> Förderunterricht o.ä. -> Nachmittagsunterricht.
    In so einem Fall hilft dann vielleicht die Erhöhung oder Reduzierung der Stunden um 2...

  • Hallo,
    mich hat der Erlaß auch zunächst erschreckt, aber ganz so einfach ist es nicht Dich vormittags und nachmittags einzusetzen. Habe den Erlaß hier nicht parat, aber ich meine es dürfen dann nicht mehr als 5 Stunden am Stück sein und es darf keine Springstunden geben. Im Klartetxt heißt dies, dass wenn du in der 7./8. Stunde eingesetzt werden sollst, du erst ab der 3. Stunden anfagen kannst. Je nach Schule kann das mehr oder weniger kompiziert werden. Wenn ihr z.B. ein Doppelstundenmodell habt, schränkt dies die Möglichkeit noch weiter ein.
    In jedem Fall SOLL immer noch Rücksicht auf Betreuung etc. genommen werden, also frühzeitig mit dem Stundeplaner sprechen und ggf. Hilfe über den Personalrat suchen, wenn es zu unmöglichen EInsatzeiten kommt.

  • Danke für eure Antworten. Meine Schulleitung/Stundenplaner wissen Bescheid, wie es bei mir aussieht. Sie haben schon im letzten Schuljahr versucht mich im Nachmittagsunterricht zu verplanen und nur weil ich vehement auf mein Recht bestanden habe, wurde der Stundenplan wieder geändert. Jetzt mit dem neuen Erlass habe ich bei meiner Schulleitung keine Chance mehr. Ich bin übrigens Klassenlehrerin und habe in meiner Klasse zwei Klassenlehrerstunden, die dann oft in den Nachmittagsunterricht fallen. Ich würde meine Stunden reduzieren und auch um zwei Stunden aufstocken, aber ich galube nicht, dass das viel bringen würde. Das eigentliche Problem liegt wohl darin, dass wir an unserer Schule sehr viele Mütter haben, die Teilzeit arbeiten und wir sind eine ganztagsgebundene Oberschule :(

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