Was müssen Lehrer sofort SL/ Eltern mitteilen?

  • Vorab: es geht nicht um mich, sondern um einen Kollegen mit einer sehr schwierigen Klasse bzw. eher schwierigen Eltern in einer Grundschule. Konkretes würde ich nur in einer PN mitteilen, da ich Bedenken habe, dass mitgelesen werden kann.


    Es gab einen Vorfall auf dem Schulweg, bei dem nichts passiert ist, der aber thematisch der allerheikelsten Gattung angehört. Der Kollege hat diesen Vorfall mit dem Kind ausgewertet, das Kind für ok befunden, da es sich normal verhielt und die Erziehungsberechtigten oder SL nicht in Kenntnis gesetzt, beabsichtigte dies aber am Folgetag zu tun. Zu Hause hat das Kind den Vorfall wohl schlimmer dargestellt als ggü des Kollegen.


    Nun drohen die Eltern des Kindes mit rechtlichen Schritten wegen Unterlassung (wenn doch aber nichts geschah?) und die SL sagt, dass der Kollege hätte sofort Bescheid geben müssen.


    Inwiefern sollte die SL hinter dem Kollegen stehen, wenn doch eben nichts passiert ist und wenn nichts passierte, kann man doch dafür nicht belangt werden?


    Ich kann verstehen, dass beim Lesen ob dieser Unklarheit über den Vorfall fast nichts zu verstehen ist. Wenn jemand dennoch Interesse daran hätte, den Fall zu bewerten (es würde schon ausreichen zu sagen, ob der Kollege es sofort hätte melden müssen), freue ich mich über eine Nachricht.

  • Wenn der Kollege den Vofall als so gravierend eingestuft hat, dass die Eltern informiert werden müssen, frage ich mich, warum er dann einen Tag warten wollte? Es ist doch klar, dass das Kind davon erzählen würde. Besser eine email/en Telefonanruf zu viel als zu wenig.

  • Wenn der Kollege den Vofall als so gravierend eingestuft hat, dass die Eltern informiert werden müssen, frage ich mich, warum er dann einen Tag warten wollte? Es ist doch klar, dass das Kind davon erzählen würde. Besser eine email/en Telefonanruf zu viel als zu wenig.

    Er ist gerade in so einer Phase, wo er Dinge nicht mehr so glasklar sieht, weil einfach zu viel los ist.

  • Schulweg ist Schulweg, dort haben wir keine Aufsichtspflicht. Klar wärs günstiger gewesen, sich sofort bei den Eltern zu melden. Aber solange das Kind nicht verletzt ist oder darum gebeten hat, Hilfe irgendwelcher Art zu bekommen, würde ich erst mal den Ball flach halten.


    Schwieriger vielleicht, wenn das Kind auf dem Heimweg wieder mit diesem Problem rechnen muss. Und schwieriger, je jünger das Kind.


    Vielleicht sollte der Kollege Überlastungsanzeige stellen, wenn ihm im Schulalltag unverhältnismäßig viel aufgebrummt wird und seine bzw. die Gesundheit der Schüler gefährdet ist? Jetzt mal so allgemein...

  • Nun ja. Die SL hat vermutlich recht, der Kollege hätte sich an sie wenden sollen und man hätte gleich über das weitere Vorgehen beraten können. Den Eltern gegenüber zu äußern, dass der Kollege das nicht ganz optimal gehandhabt hat, ist doch sicher auch ein Weg, die rechtlichen Schritte abzuwenden, in dem Sinne von "passiert nicht nochmal, sowas". Ich würde es nicht gleich als "in den Rücken fallen" interpretieren.


    Da aber "nichts passiert" ist, gibt es keinen Grund, das zu dramatisieren. Man darf auch mal einen Fehler eingestehen, und beim nächstem Mal macht man es besser.

  • Danke für eure Antworten. Nun hat die Mutter den Vorfall angezeigt. Die SL hat dem Kollegen gegenüber erklärt, dass sie als öffentliche Institution der Polizei (das ging ja schnell!) zur Auskunft über die Verfehlung (!?) des Kollegen verpflichtet war.
    Allein als ich das berichtet bekam, bekam das Vertrauensverhältnis wirklich einen Knacks. Ich habe dem Kollegen geraten, sich sofort anwaltlich beraten zu lassen, aber er ist fix und fertig mit den Nerven. Könnt ihr ableiten, ob die SL richtig gehandelt hat?

  • Mir fiele jetzt relativ wenig strafrechtlich relevantes ein, was der Kollege durch Unterlassen einer Meldung an die Eltern getan hätte haben können (selbst für unterlassene Hilfeleistung benötigt es einen erkennbaren Notfall), aber bei den spärlichen Informationen ist das alles eh Stochern im Nebel. Ist der Kollege in einem Berufsverband? Für so was bezahlt man da Beiträge.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

    • Offizieller Beitrag

    Alle Vorfälle, die möglicherweise strafrechtlicher oder zivilrechtlicher Natur sein könnten, sind zur eigenen Entlastung der SL anzuzeigen. ("Melden macht frei" ist ein Grundsatz, der auch vom Schulrechtsguru Hoegg vorgebracht wird.)


    Ansonsten gilt darüber hinaus: Alle Vorfälle, die räumlich außerhalb des Schulgeländes liegen, die aber dazu geeignet sind, in die Schule hineinzuwirken oder die bereits in die Schule hineinwirken, können auch von der Schule sanktioniert werden. (z.B. Prügelei auf dem Nachhauseweg, Cyberbullying etc.)

  • Erstens sind wir keine Juristen, zweitens wissen wir nicht mal, was war. Wenn das Kind von älteren Schülern in einen Hinterhof gedrängt wurde und die zu ihm gesagt haben: "du Opfer, nach der Schule killen wir dich", hätte ich als Mutter auch in der Schule Rabatz gemacht, hätte der Lehrer lediglich die Schultern gezuckt. Hat das Kind ein Trauma erlitten wg. sexueller Nötigung und liegt jetzt mit PTBS in der Kinderpsychiatrie? Auch dann hätte ich wohl nachgefragt, wie es sein kann, dass mein Kind noch am Unterricht teilnehmen musste.


    Ich glaube trotzdem nicht, dass man den Kollegen Belangen kann. Was das Kind ihm erzählt hat, kann nur er wissen. Anwalt schadet sicher nicht in diesem Fall. Vorwürfe bringen dem Kollegen natürlich nichts. Aber der SL kann ja nun auch nicht die Hälfte verschweigen...

  • Danke für eure Antworten. Nun hat die Mutter den Vorfall angezeigt. Die SL hat dem Kollegen gegenüber erklärt, dass sie als öffentliche Institution der Polizei (das ging ja schnell!) zur Auskunft über die Verfehlung (!?) des Kollegen verpflichtet war.
    Allein als ich das berichtet bekam, bekam das Vertrauensverhältnis wirklich einen Knacks. Ich habe dem Kollegen geraten, sich sofort anwaltlich beraten zu lassen, aber er ist fix und fertig mit den Nerven. Könnt ihr ableiten, ob die SL richtig gehandelt hat?

    Verstehe ich das richtig? Die Schulleiterin hat der Polizei gemeldet, dass der Kollege sich eine Verfehlung hat zuschulden kommen lassen???

  • Könnt ihr ableiten, ob die SL richtig gehandelt hat?

    Hat sie wohl - nach den spärlichen Informationen zu urteilen - nicht. Typischer Fall von menschlich und fachlich völlig ungeeigneter Deppen-Schulleitung, komplett unfähig zum Umgang mit Konflikten und juristisch völlig unbedarft. Eine Katastrophe für jedes Kollegium, das dann nicht geschlossen auf den Hinterfüßen steht (und ein gefundenes Fressen für ein Kollegium, welches das tut).

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Verstehe ich das richtig? Die Schulleiterin hat der Polizei gemeldet, dass der Kollege sich eine Verfehlung hat zuschulden kommen lassen???

    Nein. Die Polizei hat angerufen und Nachfragen gestellt und die SL hat geantwortet, weil "von einer Behörde zur anderen". Angezeigt bei der Polizei hat den Vorfall die Mutter, aber explizit den Vorfall und nicht die angebliche Verfehlung des Kollegen. Letztere hat sie wohl aber auch genannt/erzählt während Anzeigenaufnahme.

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