Großflächige Tätowierungen als Lehrer

  • Und wenn da jemand mit einem Tattoo käme, der dürfte direkt wieder einpacken und gehen...

    Das dürfte spätestens vor dem Verwaltungsgericht scheitern

  • Ginge bei uns an der Schule gar nicht. Ein Referendarskollege wurde damals aufgefordert, sich (als Mann) einen Kurzhaarschnitt zuzulegen, sonst würde es mit der Einstellung nach dem Ref leider nichts. Eine Kollegin tauchte an Fastnacht mal mit bunten Haaren auf und wurde dann zur SL zitiert. Gleiches geschieht mit Kollegen, die bei 34 Grad mit kurzen Hosen und/oder FlipFlops auftauchen.


    Und wenn da jemand mit einem Tattoo käme, der dürfte direkt wieder einpacken und gehen...


    Ist sicher nicht die Regel, aber ja, gibt es noch.

    Was tragen die Kolleginnen im Sommer?

  • So recht kann ich mir einen großflächig tätowierten Kollegen bei uns auch nicht vorstellen, ich könnte mir vorstellen, dass hier bei der Einstellung irgendwelche Vorurteile laut würden, aber eine Schule, an der man mir in die Frisur reinredet oder aber wo ich mit langen Hosen kommen muss, wäre für mich indiskutabel.

  • Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Der- oder diejenige, der oder die "gleich einpacken könnte" hätte da sicherlich einen Klagegrund

  • Der- oder diejenige, der oder die "gleich einpacken könnte" hätte da sicherlich einen Klagegrund

    Aber ob er tatsächlich klagen würde? Zumal in der Begründung ja nicht stünde, "Der ist tätowiert, den nehmen wir nicht." Da waren die anderen Bewerber dann einfach "besser" und gut.

  • Der- oder diejenige, der oder die "gleich einpacken könnte" hätte da sicherlich einen Klagegrund

    Wenn derjenige beim Vorstellungsgespräch unter fadenscheinigen, aber nicht als solche erkennbaren Gründen nicht weiterkommt, wird er es ja nicht wissen - bzw. gar nicht erst an die Schule wollen.

  • Wenn derjenige beim Vorstellungsgespräch unter fadenscheinigen, aber nicht als solche erkennbaren Gründen nicht weiterkommt, wird er es ja nicht wissen - bzw. gar nicht erst an die Schule wollen.

    Vorstellungsgespräch für's Ref?

  • Ginge bei uns an der Schule gar nicht. Ein Referendarskollege wurde damals aufgefordert, sich (als Mann) einen Kurzhaarschnitt zuzulegen, sonst würde es mit der Einstellung nach dem Ref leider nichts. Eine Kollegin tauchte an Fastnacht mal mit bunten Haaren auf und wurde dann zur SL zitiert. Gleiches geschieht mit Kollegen, die bei 34 Grad mit kurzen Hosen und/oder FlipFlops auftauchen.


    Und wenn da jemand mit einem Tattoo käme, der dürfte direkt wieder einpacken und gehen...


    Ist sicher nicht die Regel, aber ja, gibt es noch.

    Na dann kann unser Kollegium ja die Taschen packen, bzw. nach den Ferien braucht keiner mehr auftauchen. Tattoos, Haarlänge und -farbe interessiert hier keinen. Konrektor kam im Hochsommer mit kurzer Hose (also knielang) - wenn auch nicht mit Flipflop. Kolleginnen kommen mit (Leder)Flipflop (also nicht die Stranddinger) und ärmellosen Oberteilen im Sommer... Bei schwülen 35° IM Klassenzimmer (Nordseite) steh ich auch mal barfuß vor der Tafel. Hach, beschaulich hier im badischen Ländle. 8) Und nein, wir rennen hier nicht wahllos, strubbelig und regenbogenfarben in Freizeitkleidung rum, sondern sowohl die Haare, als auch die Kleidung ist, unabhänging von der Länge, gepflegt.


    Ach und noch zum Tattoo: Wir hatten einen Referendar mit großem Tattoo am Unterarm. Dieses war nie Thema an der Schule, er machte ganz normal die Prüfung, fand eine Stelle und wurde ganz normal verbeamtet.

  • Ich laufe oft während Klassenarbeiten barfuß oder auf Socken herum. Dann stört mein Geklacker nicht so und ich kann mich besser an die Schüler heranpirschen ;-)!

    Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht.

  • Vorstellungsgespräch für eine feste Stelle. Referendare werden zugeteilt. Da können sie nix machen außer mit schlechten Noten für die SL-Beurteilung.

    Den Ref. kann eine Schule spätestens nach 6 Monaten abschießen. Als Schulleitung mußt ihm einfach die Zulassung zum Bedarfsdeckenden Unterricht (kurz: BdU) verweigern. Damit ist er dann aus dem Referendariat raus, ohne das es überhaupt zur UPP kommt und ohne das das Seminar etwas machen kann.


    Die Zulassung zum BdU ist die einzige Klippe, an der einem die Schule, an die man zugeteilt wurde, richtig in die Suppe spucken kann. Ausbildung beendet.

  • Den Ref. kann eine Schule spätestens nach 6 Monaten abschießen. Als Schulleitung mußt ihm einfach die Zulassung zum Bedarfsdeckenden Unterricht (kurz: BdU) verweigern. Damit ist er dann aus dem Referendariat raus, ohne das es überhaupt zur UPP kommt und ohne das das Seminar etwas machen kann.
    Die Zulassung zum BdU ist die einzige Klippe, an der einem die Schule, an die man zugeteilt wurde, richtig in die Suppe spucken kann. Ausbildung beendet.

    Ich bin allerdings in BW und kenne weder BdU noch UPP...

  • BdU: bedarfsdeckender Unterricht --> einfach Unterricht den der Referendar selbst hält ohne dass jemand dabei wäre
    UPP: unterrichtspraktische Prüfung --> Prüfungstag zum 2. Staatsexamen


    Und man kann als Schulleitung dem Referendar einiges zwischen die Beine werfen...unsere Schulleitung lässt sich bei Neueinstellungen z.B. immer auch das Schulleitergutachten vorlegen, man kann den Stundenplan ordentlich versauen, einfach mal so in einer bekannten Chaotenklasse zu Besuch kommen... :)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Und man kann als Schulleitung dem Referendar einiges zwischen die Beine werfen...unsere Schulleitung lässt sich bei Neueinstellungen z.B. immer auch das Schulleitergutachten vorlegen, man kann den Stundenplan ordentlich versauen, einfach mal so in einer bekannten Chaotenklasse zu Besuch kommen...

    Oh ja,


    das Theater kenne ich selber auch viel zu gut. Gottseidank war mein Schulleitergutachten dermaßen grottig und garniert mit dutzenden Rechtschreibfehlern, daß mein aktueller Chef nur noch gesagt hat: "Das kann nur aus Boshaftigkeit verfaßt worden sein." Damit war das Gutachten dann vom Tisch. :)
    Die hatten damals halt einen Quereinsteiger an der Hand und wollten den unbedingt einstellen, als ich ihnen mit genau den passenden Fakulten zugeteilt wurde. Dank der paar Stunden BdU hatten sie dann auch keine Stelle mehr frei, um den Quereinsteiger einzustellen. Das fing damals an der Ausbildungsschule schon so an, daß mir bei der ersten Begrüßung von Seiten der Schulleitung gesagt wurde, daß ich es sowieso nicht schaffen werde. Da war ich als Referendar noch nicht einmal vereidigt.
    Die haben auch versucht mich durch die Nichtzulassung zum BdU nach den ersten Monaten wieder loszuwerden. Über die Zulassung entscheidet alleinig die Schulleitung. Ohne zuvor abgeleisteten BdU wird man aber gar nicht erst zur UPP zugelassen und ist damit draußen. Hab damals zu den Extra-Besuchsterminen der Schulleitung dann meine Fachseminarleiter dazu eingeladen. Da konnte mir die SL nicht mehr so wirklich die Zulassung zum BdU verweigern, weil der Fachseminarleiter ordentlich auf den Tisch gehauen hat.


    Was die SL damals auch gerne gemacht hat: Wenn das Seminar in der 2. Stunde zu Besuch war und in der 3. und 4. Stunde die nachbesprechung stattfand, ist sie in der 5. Stunde gekommen und wollte meinen Unterricht beurteilen. Also zwei Lehrproben an einem Tag. Natürlich wurde der Termin mir durch die SL schriftlich eine Woche vorher angekündigt und es war ein kompletter Stundenentwurf gewünscht. Das volle Programm halt.

  • Den Ref. kann eine Schule spätestens nach 6 Monaten abschießen. Als Schulleitung mußt ihm einfach die Zulassung zum Bedarfsdeckenden Unterricht (kurz: BdU) verweigern. Damit ist er dann aus dem Referendariat raus, ohne das es überhaupt zur UPP kommt und ohne das das Seminar etwas machen kann.


    Die Zulassung zum BdU ist die einzige Klippe, an der einem die Schule, an die man zugeteilt wurde, richtig in die Suppe spucken kann. Ausbildung beendet.

    Das ist eine Frage des Bundeslands, in Hessen gibt es das nicht

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