Mitbestimmung Unterrichtsverteilung/Stundenplangestaltung

  • (1) Der Personalrat bestimmt mit bei allen personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen, die die Beschäftigten der Dienststelle insgesamt, Gruppen von ihnen oder einzelne Beschäftigte betreffen oder sich auf sie auswirken. Das gleiche gilt, wenn die Dienststelle Maßnahmen für Personen trifft, die der Dienststelle nicht angehören, jedoch für sie oder die ihr angehörenden Beschäftigten tätig sind und die innerhalb der Dienststelle beschäftigt werden. Die Mitbestimmung findet nicht statt bei Weisungen an einzelne oder mehrere Beschäftigte, die die Erledigung dienstlicher Obliegenheiten oder zu leistender Arbeit regeln.


    Bestimmt gibt es hier KollegInnen, die besser informiert sind als ich und/oder mir sagen können, wo ich dazu verlässlich nachlesen kann. Leider habe ich nämlich schon verschiedene Statements dazu gefunden... ;(
    Konkret interessiert mich, ob der Personalrat ein Recht darauf hat, bei der (halb-)jährlichen Verteilung der Klassen/Fächer bzw.der Gestaltung des Stundenplanes mitzubestimmen. Und wenn ja: was genau bestimmt er mit, bzw. worauf sollte er achten. Ich mit meinem laienhaften Verstand würde sagen, dass er dabei nicht mitbestimmen kann, weil es sich um "die Erledigung dienstlicher Pflichten oder zu leistender Arbeit" handelt und die LDO ja auch sagt, dass keiner einen Anspruch auf eine bestimmte Klasse oder auf Klassenführung hat.
    :rose: Danke

    Sei immer du selbst! Außer, du kannst ein Einhorn sein - dann sei ein Einhorn! :verliebt:

  • ...Konkret interessiert mich, ob der Personalrat ein Recht darauf hat, bei der (halb-)jährlichen Verteilung der Klassen/Fächer bzw.der Gestaltung des Stundenplanes mitzubestimmen. Und wenn ja: was genau bestimmt er mit, bzw. worauf sollte er achten....

    Nein, hat er nicht. Ich vermute, dass der PR angehört werden muss (so bei uns), aber der SL trifft die Entscheidung, wer welche Klasse wo unterricht. Weisungsbefugnis und so, hast es ja zitiert, das gilt m.E. in allen Bundesländern. Irgendetwas braucht der SL ja auch noch zu tun :P

  • Danke Schantalle. Würde ich auch so sehen. Auf einer GEW-Seite hab ich dazu auch was gefunden, was dieses bestätigt. Nur leider bin ich dann irgendwie und irgendwo ;( auf eine Seite gestossen, wo ein Urteil zitiert wird, dass die Stundenplanung als "innerdienstliche organisatorische Massnahme" bezeichnet. Finde ich nicht mehr... ;( und leider lässt mich das jetzt gedanklich nicht mehr los.

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  • Um die Auslegung definitiver zu haben, empfiehlt sich immer die Kommentierung des PVG. Ohne die lassen die knappen Formulerungen recht viel Spielraum. Oft darf/kann/soll der PR aber mehr, als man so denkt. Kann man auf Kosten der Dienststelle bestellen. Sollte man auch. Hilft.


    Kann natürlich nur für Hessen mit Auskünften daraus dienen.
    Hier wäre der PR in der Mitbestimmung der U.verteilung bei
    - Ungleichverteilung der Belastungen
    - Vereinbarkeit Familie und Beruf
    - Schwerbehinderten
    - Mehrarbeit
    und noch ein paar Sachen. In vielen anderen Fällen wäre es die Gesamtkonferenz, de über die "Gründzüge der Unterrichtsverteilung" entscheidet.
    Da ist der Hauptteil der Macht angesiedelt.
    In S-H vielleicht auch?

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Danke Meike, das hat mir schon sehr geholfen.
    Ja, in S.-H. entscheidet auch die Gesamtkonferenz über die Grundsätze der Unterrichtsverteilung.
    Leider gibt es darüber aber keine Entscheidung... hat sich die Gesamtkonferenz niemals mit befasst.
    Was fällt denn bei euch alles unter diese Grundzüge - das hört sich wieder sehr allgemein an?
    :rose: Danke

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  • Die Rahmendaten halt:
    Belastungsausgleich, Teilzeitregelungen, Vertretungsregelungen, angestrebte Klassenlehrerschaftsdauer, zeitliche Verteilung von Pflichtstunden und zusätzlichen Unterrichtsstunden im Ganztag.


    Das ist alles sehr allgemein. Grob gesagt kann man sagen, dass es dabei um Konzepte und Richtlinien geht, nach denen der Stundenplan erstellt wird.
    So konkrete Detailsachen wie "Herr Müller bekommt die 8b in Erdkunde" gehören (in NRW) nicht dazu.

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