Zwangsabordnung und andere Widrigkeiten

  • Moin,


    ich habe mich hier angemeldet, weil ich von meiner Einsatzplanung so langsam den Kaffee auf habe. Konkret sieht mein Stundenplan so aus, daß ich zweimal in der Woche von morgens 7.30 Uhr bis abends 21.00 Uhr unterrichten darf. Wir haben bei uns am Berufskolleg noch die Fachschule (für Techniker) abends. Außerdem werde ich wiederholt für einzelne Stunden zur Nachbarschule abgeordnet.


    Gespräche mit Schulleitung und Personalrat sind erfolglos. Als männlichem Single können sie einem wohl allen Scheiß reindrücken, den Eltern nicht haben wollen.


    Ok, dank des Abendeinsatzes habe ich eine 4-Tage Woche, aber wenn ich da z.B. dienstags an meinen Stundenplan denke: Morgens 7.30-9.00 Uhr und dann nochmal 17.45-21.00 Uhr, mit entsprechend 8.45 Stunden Pause dazwischen oder donnerstags 12 Stunden (8 Schulstunden morgens, 4 abends) und dann hinten drauf nochmal 8 Schulstunden morgens am Freitag, frage ich mich schon, wann wie und wo ich da rechtlich mal ansetzen kann. Gerade der Freitag, also der Tag nach dem Abendschuleinsatz, tut richtig weh. So ist es mir schon passiert, daß ich vor den Schülern am besagten Tag auf dem Pult eingepennt bin.


    Dienstags zwischen den Einsätzen heimzufahren ist auch keine Option, da ich über 100km weit vom Einsatzort weg wohne.


    In den letzten Jahren habe ich die Klappe gehalten, ich war ja noch in der Probezeit, aber damit ist es jetzt vorbei. Was mich zudem noch mehr auf die Palme bringt ist, daß das Kollegium Friede-Freude-Eierkuchen spielt, sie haben ja alle super Stundenpläne, also auch eine 4-Tage Woche ausschließlich mit Vormittagseinsätzen, erst zur 3. Stunde kommen, weil man den Nachwuchs ja noch zum Kindergarten bringen muß usw. usw. ...


    Also, welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, mich zu wehren?


    Wo finde ich im Gesetz:

    • maximale Dauer der Zwangsabordnung? --> Landesbeamtengesetz NRW §29 Abs. 3 --> maximal 5 Jahre ohne Einwilligung?
    • maximale tägliche Einsatzdauer? 9 Zeitstunden = 12 Schulstunden gemäß EU-Arbeitszeit-Richtlinie2003/88/EG?
    • minimale Ruhezeit? 11 Stunden?


    Außerdem haben die beiden Schulen, in denen ich tätig bin, noch unterschiedliche Ferientermine (bewegliche Ferientage). Nachdem mir der Schulleiter zugesagt hatte mich im kommenden Jahr nicht wieder abzuordnen (was er nun doch getan hat), habe ich Urlaub gebucht. Von wem muß ich mir jetzt den Schadenersatz holen, weil ich dank der Abordnung den Urlaub nicht antreten kann? Während alle anderen Kollegen eine Woche in Urlaub sind, muß ich mittendrin drei Stunden unterrichten.

  • Ich hab jetzt die Textstelle nicht, aber Abordnung über ein Schuljahr hinaus ist zustimmungspflichtig!!!
    Widersprechen und Personalrat einschalten.

  • aber Abordnung über ein Schuljahr hinaus ist zustimmungspflichtig!!!

    Ich brauche aber den Gesetzestext dazu. Unser Personalrat sagt das zwar auch, kann mir aber auch das Gesetz dazu nicht nennen.


    Im Netz habe ich lediglich das hier gefunden:


    (4) Die Abordnung zu einem anderen Dienstherrn bedarf derZustimmung der Beamtin oder des Beamten. Abweichend von Satz 1 ist dieAbordnung auch ohne Zustimmung der Beamtin oder des Beamten zulässig, wenn dieneue Tätigkeit einem Amt mit demselben Endgrundgehalt auch einer gleichwertigenoder anderen Laufbahn entspricht und die Abordnung die Dauer von fünf Jahrennicht übersteigt.
    Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=386070


    @chilipaprika:
    Der von Dir eingefügte Link zum Schullexikon besagt, daß der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht hat, er besagt aber nicht, daß ich als Betroffener mich wehren kann. Der Personalrat ist bei uns aber ein Papiertiger.

  • Ich könnte dir leider nur Tipps geben, die moralisch (und vermutlich auch rechtlich) fragwürdig sind. Hör dich mal bei den Kollegen um, die diese Traumstundenpläne haben, dann weißt du, was zu tun ist... ;)

  • Weil es für Beamte eigene Arbeitsschutzverordnungen gibt:
    recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_te…hoben=N&keyword=azvo#det0

    Moin,
    klar gibt es diese Arbeitsschutzverordnung. Sie gilt auch für Beamte in NRW und regelt eine minimale Ruhezeit von 11 Stunden (§5) und eine maximale tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden (§2, Abs. 5).
    Aber diese Regelung gilt nicht für verbeamtete Lehrer gemaß §1, Abs. 2, Satz 3! :daumenrunter:
    Somit bleibt nur noch die Europa-Richtlinie, die jedoch nie in Deutschland umgesetzt wurde, obwohl die Frist dafür schon lange abgelaufen ist.
    --> http://ec.europa.eu/social/mai…6&intPageId=205&langId=de


    Müßte ich jetzt also erst das Land NRW vorm EuGH verklagen, daß sie das nicht umgesetzt haben?


    Das Land beruft sich halt auf Artikel 17 der Richtlinie. Demnach legen wir als Lehrer unsere Arbeitszeit halt überwiegend selber fest. Man könne schließlich niemandem von uns verbieten auch morgens um 3 Uhr Klausuren zu korrigieren, wenn es ihm beliebt.
    Der Gedanke daran, daß man selbst mit den normalen Dienstplänen ohne die Vor- und Nacharbeit zuhause bereits die Arbeitsschutzminima, die für Angestellte gelten, überschreitet, ist den Politikern wohl noch nicht gekommen.


    Oder anders: Wie viele Lehrer gibt es hier, die von 7.30 Uhr morgens bis 21 Uhr abends eingesetzt werden können?

  • Das ist aber klassische Personalratsarbeit. Da kann sich ein PR nicht vor drücken.


    Der PR hat - auch in NRW ;)

    Zitat


    § 64 (Fn 76)
    Der Personalrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
    1. Maßnahmen, die der Dienststelle, ihren Angehörigen oder im Rahmen derAufgabenerledigung der Dienststelle der Förderung des Gemeinwohls dienen, zubeantragen,

    das heißt, wenn du das beim PR beantragst und es nicht komplett idiotisch ist ("Kekse auf allen Lehrertischen") müssen die dem nachgehen, und auf den Weg bringen.


    Der PR in NRW hat harte Mitbestimmung (= keine Maßnahme ohne echte Zustimmung) bei:


    Bei jedem der obigen Punkte hat der PR einen echten Hebel, wie er solche Missverhältnisse entweder individuell (Initiativantrag, dass so etwas in deinem Fall umgehend abgestellt werden soll) oder kollektiv (Dienstvereinbarung zu Arbeitszeitmodellen, die das ausschließen) ansetzen könnte.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • @pattyplus: Dass Eure Verordnung nicht für Lehrer gilt, wusste ich nicht. Ich bin ja in BY und da gibt es diese Ausnahmen nicht. Unser Elternsprechtag beispielsweise endet um 20.30 Uhr und Elternabende sind um 19 Uhr, damit die Ruhezeit gewahrt bleibt.

  • Das ist meiner Ansicht nach ein klarer Fall für den Personalrat. Sollte sich die Schulleitung weiterhin stur stellen, dann damit drohen, seine Erkrankungen künftig innerhalb der Unterrichtszeit zu legen. Das scheint die einzige Sprache zu sein, die manche Schulleiter verstehen.

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