Dringende Frage: Unterschleif

  • Folgender Fall:
    Gymnasium Bayern,
    Deutschschulaufgabe, Lehrkraft verkündet "Ende der Arbeitszeit" und beginnt mit dem Einsammeln, Schüler reden miteinander. Als Lehrkraft zu den letzten Schüler kommt, schreibt einer noch. Lehrkraft nimmt ab und bewertet mit Note 6.
    Bevor die 6 verkündet wird, geht die Lehrkraft zur Fachbetreuung (das ist meine Rolle in diesem Stück). Fachbetreuung meint, eine 6 sei hart, aber gerechtfertigt, rät, zur Schulleitung zu gehen.
    Schulleitung unterstützt die Entscheidung zur 6.
    Jetzt kommt es zu harter Elternbeschwerde inklusive Klageandrohung (es geht nicht um Versetzung, die Note ist tatsächlich irrelevant für die Gesamtnote, die bei 2 liegt, es geht den Eltern, die selbst Lehrer sind "ums Prinzip").
    Nun kommen sie zu mir und ich bin auf der Suche nach rechtlichen Grundlagen. Anscheinend gibt es sie nicht.
    Ich bewerte den Fall so, dass sich besagter Schüler Informationen beim Nachbarn holen konnte (es war kein Aufsatz, sondern eine Schulaufgabe, die v.a. aus Ankreuzen besteht), damit wäre es ein Nutzen unerlaubter Hilfsmittel.
    Eltern wollen entweder besagte Aufgabe, an der geschrieben worden ist (aber woher sollen wir wissen, welche Aufgabe es war?), nicht gewertet haben oder wollen, dass ihr Kind einen Verweis bekommt. Die Note 6 akzeptieren sie nicht.
    Ich komme bei diesem Gespräch schon klar, wollte aber hier nachfragen, ob ihr mir noch Argumentationshilfen geben könnt. Oder liegen wir auf Lehrerseite hier total falsch?
    Danke!

  • Ist es bei euch so üblich, dass es Multiple-Choice Aufgaben bei Deutscharbeiten gibt?
    Solche Ankreuzaufgaben kenne ich in NRW nur von Vera 8 und vom Hörensagen von den Abschlussprüfungen nach Klasse 10 an der Real- / Haupt- / Gesamtschule (zumindest in Englisch).

  • Danke! Die GSO-Paragraphen kenne ich. Es wären dann die Banknachbarn das "unerlaubte Hilfsmittel".
    Zur anderen Frage: Ankreuzaufgaben gibt es bei uns bei den "Grammatikschulaudgaben", bei denen es auch um Textverständnis, Ausdruck etc. geht.

  • Gegen die Note einer einzelnen Klassenarbeit/Exe/Test etc. kann nicht geklagt werden... Ist somit eine leere Drohung.
    Was Gegenstand einer gerichtlichen Überprüfung sein könnte, wäre ein Versetzungszeugnis / die Noten darin. Aber diese Ganzjahresnote wird, wie du schreibst, nicht verändert durch die 6 in der jetzigen Überprüfung. Wer will da wie klagen?
    Habt ihr in der Schulbehörde eine Rechtsabteilung, in der du / deine Schulleitung mal kurz telefonisch nachfragen könnt? Würde ich empfehlen. Und dann entspannt zurücklehnen...

  • Ich hoffe ja, dass sie nur bluffen. Sie kommen schon morgen früh. Mich ärgert ja nur die Prinzipienreiterei. Man könnte daheim ja auch sagen: "Man, die sind echt überstreng, alle doof in der Schule." (Habe ich in einem ähnlichen Fall, wo einem meiner Kinder, so wie ich es empfand, Unrecht geschehen ist, auch gemacht, weil es eben um nichts ging.)
    Es kostet mich jetzt eben Nerven, die ich am Schuljahresende für was anderes brauche.

  • Und Danke für die Klärung mit der Klage! D.h. die Betroffene Lehrkraft muss nur Angat vor einer Dienstaufsichtsbeschwerde haben, die aber ja relativ problemlos ist, da die Schulleitung Bescheid weiß.

  • Vor allem würde ich mich an deiner Stelle gar nicht mit den Leuten behängen. Du bist nur Fachbetreuerin, d.h. du berätst die Schulleitung/Kollegen in fachlichen Fragen und bist schon gar nicht die Dienstvorgesetzte deines Kollegen. So eine Fachfrage liegt hier nicht vor. Der Fall geht dich streng genommen gar nichts an. Das erklärst du den Eltern und verweist sie höflich, da es sich um eine allgemeine schulrechtliche Frage handelt, an deine Schulleitung.

  • Mir hat man in Ref in NRW beigebracht, dass nur der Teil mit 6 bewertet wird, in dem gepfuscht wurde.
    Mitunter kann man den Test auch einfach neu schreiben lassen.
    Insofern erscheint mir die Entscheidung nun auch sehr hart.
    Ich vermute aber mal, dass die Eltern da nicht viel machen können, es sei denn, sie belabern den Schulleiter.


    Ich merke immer wieder, dass meine eigenen (Lehrer)Kinder echt die A***-Karte haben. So etwas würde ich unter "Pech, nächstes Mal gibste eben gleich ab" abbuchen. Die kriegen auch immer noch von mir einen auf den Sack, wenn sie in der Schule Mist gebaut haben.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • In meinen Breiten kommt das schon Mal vor, wenn auch selten, dass Schüler so lange schreiben, bis man ihnen das Blatt selbst wegziehen muss. Das ist höchstens ein "Kavaliersdelikt", an dem sich niemand stört.
    Insofern finde ich diese 6 sehr hart - aber wenn das bei Dir an der Schule so üblich ist und den Schülern auch bekannt (!), finde ich das natürlich in Ordnung. In diesem Sinne wäre das für mich eine "Täuschungshandlung" (so würde man das zumindest in B.-W. nennen)


    Der Schüler hat sich nicht an die Regeln gehalten bzw. die Anweisung des Lehrers nicht beachtet und sich somit widerrechtlich einen Vorteil verschafft - das ist den Mitschülern gegenüber unfair.

    • Offizieller Beitrag

    Die Entscheidung, ein Ungenügend zu geben, ist völlig überzogen. Dass Schüler bis zum "bitteren Ende" schreiben, ist völlig normal und sollte daher nicht als Täuschungsversuch gewertet werden, zumal der effektive Vorteil eher marginal sein dürfte.
    Die Drohung mit der Klage ist im Grunde das, was viele Eltern sagen, wenn sie nicht wissen, dass das gar nicht möglich ist und sie "nur" Beschwerde einlegen können. Wenn beide Lehrer sind, dann wirkt das einerseits umso lächerlicher, andererseits kann ich persönlich die Eltern schon verstehen.
    Ich würde eben mit dieser Beschwerde rechen und sogar mit einem Stattgeben durch die Schulaufsichtsbehörde.


    Wegen so einer Kleinigkeit eine Sechs zu geben ist wirklich hart und in meinen Augen völlig unverhältnismäßig.

  • Hat er denn mit anderen Schülern geredet?


    Ich habe es so verstanden, dass die anderen redeten und er schrieb sozusagen bis zu letzten Minute.


    Dann schließe ich mich erst Recht Bolzbold und anderen an, die das völlig überzogen finden.

  • annamirl: Du schriebst oben, Deine Schulleitung unterstütze die Entscheidung zur 6. Dann hat Deine SL auch ganz sicher die gesetzliche Grundlage für diese Unterstützung, sonst kann ich mir nicht vorstellen, dass eine SL eine solche Entscheidung überhaupt gutheißt. Habt ihr denn nicht miteinander darüber gesprochen? Ruf sie doch an und frage sie bzw. geh direkt vor dem anstehenden Gespräch zu ihr und rede mit ihr. Zur Not hole sie dazu. Eine 6 ist nun mal ein Statement, da solltest Du nicht alleine dastehen.


    Fürs nächste Mal hätte ich einen Tipp: Bei uns an der Schule ist es üblich, dass das Ende der Arbeitszeit (selbst bei HÜs) an die Tafel geschrieben wird, dann werden die üblichen Regeln verkündet (Umgang und Konsequenzen bei und mit Täuschungsversuchen), wenn das Ende der Arbeitszeit naht, wird die Restminutenzeit angekündigt, bei Abgabe müssen alle Blätter schweigend umgedreht werden und erst wenn das geschehen ist, wird eingesammelt.


    Wir mussten bis jetzt ein solches Vergehen, wie von Dir oben beschrieben, noch nicht ahnden - wohl aber natürlich andere. Doch vielleicht hilft es ja, diesen so genannten "Unterschleif" zu minimieren.


    Ankreuzaufgaben im Fach Deutsch sind bei uns im BL gar nicht zulässig, wie ich glaube. Aber da das eine wunderbare Möglichkeit wäre, diese elendigen Korrekturen ein bisschen zu reduzieren, werde ich das noch mal in Erfahrung bringen.
    Hey, wenn Bayern es macht... :aufgepasst:

    I wonder which mistake I'm going to try to learn from today.

  • Vor dem Ende einer schriftlichen Leistungskontrolle kündige ich das nahe Ende an. Die Schüler sind daran gewöhnt.


    Am Ende sage ich: "So, Stifte aus der Hand!" und bestimme, wer einsammelt. Nebenbei schaue ich, wer vielleicht doch noch schnell was (ab-)schreibt. Dann schimpfe ich und sage, dass ich es jetzt auch wegnehmen und eine 6 wegen Betrugsversuch geben könnte. Hab ich allerdings so noch nicht gemacht. Hab nur mal den Teil durchgestrichen, der da noch geschrieben worden war.


    Ansonsten finde ich es aber in Ordnung. Wenn die Leistungskontrolle beendet wurde, darf keiner mehr schreiben, denn in dem "Gewimmel und Gewummel" des Einsammelns könnte sonst jeder noch schnell schummeln. Fairness bedeutet hier für mich, das für alle konsequent auszuschließen und nicht, dass die Pech haben, deren Texte zuerst eingesammelt wurden und die womöglich Glück, deren Texte zuletzt eingesammelt wurden.


    Ein Argument wäre für mich also noch, dass alle gleich viel Zeit hatten und haben sollten und keiner mehr oder weniger.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Mir hat man in Ref in NRW beigebracht, dass nur der Teil mit 6 bewertet wird, in dem gepfuscht wurde.

    Moin,


    das kenne ich aus NRW auch so. Wenn ich ganz am Anfang einen Spicker etc. finde, muß ich alle Aufgaben, die bis dahin gelöst wurden, durchstreichen und nicht werten. Was nach Abgabe des Spickers bearbeitet wurde, muß bewertet werden.


    Da hier aber der Täuschungsversuch ganz am Ende stattgefunden hat, wurden alle Aufgaben zuvor bearbeitet und somit sind alle Aufgaben als ungültig zu werten. Meine Kollegen sind inzw. auch soweit, daß sie einen Schüler zuerst die Arbeit zuende schreiben lassen, wenn sie einen Spicker bemerken. Nehmen sie dem Schüler den Spicker erst am Ende ab, dürfen sie alle Aufgaben streichen. Dann kommt natürlich eine 6 dabei raus, während es noch eine bessere Note werden kann, wenn ich den Schülern den Spicker direkt beim Erblicken abnehme und alle bis dahin bearbeiteten Aufgaben durchstreiche.


    Was den Fall hier angeht: Nur Zeugnisse sind Verwaltungsakte, gegen die man klagen kann. Gegen einzelne Klausuren kann man nicht klagen. Ich würde die Eltern diesbezüglich zur Schulleitung schicken oder auf ihr eigenes mangelndes Fachwissen verweisen. Du sagtest ja, daß sie Lehrer sind.


    Ich bin nicht nicht einmal sicher, ob man wegen der Wertung einer Klausur überhaupt ein Disziplinarverfahren einleiten kann. Ich glaube eher nicht.
    --> Ich würde mir morgen bei der Diskussion mit den Eltern nichts annehmen und auf die rechtliche Lage verweisen.

  • Ich finde die 6 grundsätzlich gerechtfertigt. Ich würde allerdings beim ersten Mal noch ein Auge zudrücken, schimpfen und es noch einmal mit den Schülern besprechen. Sonst machen die Schüler es immer wieder, denn sie wissen ja, es passiert ihnen nichts. In der Unruhe und Unaufmerksamkeit des Einsammelns werden somit Schummeleien Tür und Tor geöffnet.


    Da schrieb jemand, dass der Schüler einfach bis zum Ende der Arbeitszeit schrieb. Nein, er schrieb weiter, obwohl die Arbeitszeit beendet worden war. Wenn es einer darf, muss man es allen erlauben. Wie soll der Lehrer dann noch die Kontrolle behalten?

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Danke für die Tipps und Hinweise und Danke für das kontroverse Meinungsbild!
    Ich selbst handhabe es so, dass die Konsequenzen glasklar sind. Bei mir steht das Ende der Arbeitszeit an der Tafel, ich warne vor, dann sage ich "Stifte weg!" Und während ich einsammle dürfen die Kinder noch nicht reden.Ich hatte es bisher nur, dass da noch jemand seinen Namen hingeschmiert hat und hab dann nur gesagt, dass das auch ernstere Konsequenzen haben könnte.
    Mal sehen, wie das Gespräch heute wird. Ich habe es ja angenommen, um die betroffene Lehrkraft, die völlig entnervt ist, zu ent- und die Schulleitung nicht zu belasten. Da liegt der Fehler. Ich lasse die Eltern sich auskotzen und verweise dann auf die Rechtslage.

Werbung