Konzipieren einer Nachprüfung

  • Hallo ihr lieben Lehrer/innen,


    ich bin Referendar in NRW und habe prompt meine erste Nachprüfung am Ende der Ferien. Es handelt sich um einen Schüler in meinem Deutsch-GK, der aufgrund nicht gewarnter 5en zwar versetzt wird, aber nicht den mittleren Schulabschluss erhält, weshalb er nun bei mir die Nachprüfung machen will.
    Mein Problem: Ich habe keine Ahnung, wie ich so eine Nachprüfung konzipieren muss. Ich weiß, dass es einen schriftlichen und einen mündlichen Teil gibt und von jeweils einem jeweils eines der beiden Themen des zweiten Halbjahres abgedeckt sein muss. Das war es dann aber auch schon.
    Ist es grundsätzlich erst einmal richtig, dass ich den Schüler "nur" auf Realschulniveau prüfe, weil es ja um den MSA und nicht um die Versetzung geht?
    Kann ich mir den schriftlichen Teil als ganz normale Klausur vorstellen? Also so wie die, die ich auch bereits gestellt habe? Oder muss da dann, wie bei den zentralen Abschlussklausuren in Klasse 10 an den Realschulen, auch ein Teil zum Leseverstehen rein?
    Gänzlich unwissend bin ich in Bezug auf die mündliche Prüfung, da ich so eine natürlich noch nicht abgenommen habe und ich weder in der Schule noch am Seminar viele Informationen erhalten habe. Natürlich frage ich an verschiedenen Stellen in der Schule auch noch einmal nach, aber je mehr ich erfahre, desto besser ist es ja :).


    Ich bin für alle Hinweise dankbar, perfekt wäre es natürlich, wenn mir ggf. jemand, der schon einmal eine Nachprüfung durchgeführt hat, alte Materialien zeigen könnte, damit ich einen Eindruck bekomme, wie alles auszusehen hat - welche Themen da abgefragt werden (und ob sie zu "meinen" Themen passen) ist ja nachrangig, es geht mir ja eher um den prinzipiellen Aufbau.



    Ich wünsche allen erst einmal schöne Ferien (sofern diese schon angefangen haben) und bedanke mich im Voraus recht herzlich :).

  • Würde dir auch raten, dass du deinen Ausbildungslehrer oder Betreuer ansprichst. Die sollten wissen wie das bei euch an der Schule abläuft und können dir sicher weiterhelfen.


    Ich gestalte meine Nachprüfungen meist ähnlich wie meine Schulaufgaben in dem Schuljahr. Habe aber auch keinen mündlichen Teil.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Hallo!


    Die Nachprüfung muss selbstverständlich auf dem Niveau der Schulform und Stufe, wo der Schüler sich jetzt befindet.
    Es entspricht einer normalen Klassenarbeit / Klausur. und dann auch eine mündliche Überprüfung. 50%-50%


    Was mich allerdings wundert, ist dass der Schüler eine Nachprüfung machen darf. Einen ähnlichen Fall (nicht gewarnte 5, die nicht zählt, also Versetzung in die Qualifikationsphase ohne Mittleren Schulabschluss) hatten wir auch nämlich, von einer Nachprüfung wurde in der Konferenz gar nicht erzählt (es ist allerdings nicht mein Schüler, ich weiß also nicht, was im Hintergrund lief). Der Stufenleiter hat sogar in der Konferenz vor einem solchen Fall in folgenden Jahren gewarnt, weil der Schüler bei (nicht unrealistischem) Nicht-Bestehen der Qualifikationsphase tatsächlich komplett ohne nichts steht. Also nur einen Hauptschulabschluss.


    chili

  • Man kann in NRW nach der EF bis zu drei Nachprüfungen machen:


    1.) Versetzung in die Qualifikationsphase (Nachprüfung auf gymnasialem Niveau)
    2.) Mittler Schulabschluss (Nachprüfung auf Realschulniveau)
    3.) Hauptschulabschluss nach 10 (Nachprüfung auf Hauptschulniveau)


    Und man kann sie auch alle nacheinander machen (Quelle).

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Danke für eure Antworten!


    Ich habe nun mehrere Mails an Ansprechpartner in der Schule rausgeschickt. Persönlich sehe ich die Leute ja - eigentlich zum Glück - in den nächsten Wochen erst einmal nicht :D.


    Ja, das ist dann offenbar der zweite Fall von den von Valerianus genannten Möglichkeiten. Mir wurde es so erklärt, dass die nicht gewarnten 5en für die Versetzung nicht zählen, für den Abschluss aber schon. Daher müsse der Schüler eben "nur" die Nachprüfung für den mittleren Schulabschluss machen. Dann bin ich ja froh, dass es in den ZAPs der Realschulen in den letzten Jahren auch Aufgaben zu Erzähltexten gab, somit habe ich ja eine gute Orientierungshilfe, was ich in meiner Klausur dann als Erwartungshorizont verfassen soll.


    Mehr Sorgen macht mir die mündliche Prüfung. Das ist ja tatsächlich eine ganz neue Situation für mich, ich hätte lieber erst einmal ein wenig zugeschaut (bei den mündlichen Abi-Prüfungen habe ich das schon getan, allerdings wurde den Prüfern leider nicht mitgeteilt, dass ich komme, sodass ich keinen Einblick in die Prüfungsunterlagen hatte, wobei ich diese ja ohnehin nicht hätte behalten dürfen).


    Naja, dann warte ich mal die Antworten meiner "Schulleute" ab und hoffe das Beste :).

  • Zunächst: Du solltest wirklich darauf drängen, dass Dir da jemand unter die Arme greift und die Prüfung gemeinsam mit Dir konzipiert und abhält (vor allem die Mündliche!). Das ist keine Aufgabe, die ein Ref alleine machen sollte. Schließlich hängt da für den Schüler einiges dran.


    Mündliche (technische Bereiche): Ich stelle immer eine Aufgabe, die der Schüler lösen und erläutern soll. Meist ergeben sich zu seinem Lösungsweg schon genug Fragen:
    zB: Warum hast Du diese Formel verwendet? Wie bist Du zu dieser Lösung gekommen?
    Passt jetzt nicht zu Deutsch, aber hilft Dir vielleicht trotzdem.

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