Quereinstieg Hessen Sozialpädagogik

  • Hallo,
    bin auf der Suche nach Kollegen, die evtl. in einer ähnlichen Situation sind:
    Ich habe von 1994-1996 als Quereinsteigerin Hessen den Vorbereitungsdienst für die Fächer Sozialpädagogik und Politik absolviert. Als Einstellungsvoraussetzungen waren damals eine Erzieherausbildung bzw. ein Sozialpädagogikstudium und ein Uniabschluss als Dipl.-Pädagoge, sowie mehrjährige Berufserfahrung gefordert. Ich habe mehrere Jahre in Hessen als Studienrätin gearbeitet, bis ich nach Niedersachsen versetzt wurde.
    Jetzt stellt sich die Frage, wie die berufspraktische Tätigkeit als ruhegehaltfähig eingestuft werden. Das Land Niedersachsen möchte, neben dem Studium (3 Jahre), lediglich 1 Jahr Berufspraxis anerkennen. Ich weiss, das sich sich die Einstellungsvoraussetzung mittlerweile sowohl in Hessen, als auch in Niedersachsen geändert haben und lediglich 52 Wochen Berufspraxis erforderlich sind, aber wie sah es in den 1990iger Jahren aus. Leider bekomme ich von entsprechenden Stellen keine konkreten Informationen, ausser vom Studienseminar eine e-mail, dass damals wohl, neben den anderen Vorausetzungen, 4 Jahre Berufspraxis erforderlich waren. Diese Ausage erkennt Niedersachsen natürlich nicht an.
    Hat jemand eine Idee bzw.Informationen zu diesem sicherlich sehr speziellem Themenkreis???
    Ich wäre für jeden Tipp dankbar.

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