Darf ein Schüler eine schriftliche Begründung für seine Note einfordern?

  • Hallo,
    bei den Zeugnissen hatten wir eine unterschiediche Auffassung bezüglich der Zeugnisnote zwischen einem Fachlehrer und einem Schüler. Der Schüler war mit der Erklärung des Kollegen nicht einverstanden und wollte eine schriftliche Begründung für seine Note. Der Fachlehrer verweigerte aus mir unverständlichen Gründen diese.
    Als Klassenlehrer stehe ich natürlich hinter meinem Kollegen, frage mich aber, ob er damit vor Gericht überhaupt eine Chance hätte. Ich denke, wenn ich eine Note nicht ordentlich schriftlich begründen kann, vergebe ich diese erst gar nicht.
    Wie seht ihr das? Muss ein Lehrer auf Wunsch des Schülers seine Zeugnisnote schriftlich begründen?
    Schule: Berufskolleg - volljährige Schüler
    Standort: NRW

  • Nö, Klassenlehrer und damit zwischen den Stühlen. Ein Schüler beschwert sich bezüglich einer Notenvergabe bei mir, ich spreche mit dem Fachlehrer und versuche zu vermitteln. Diesmal verstehe ich den Schüler sehr gut, allerdings werde ich nicht meinem Kollegen in den Rücken fallen.

  • Wenn ein Schüler mit einer Note nicht einvestanden ist, gibt es die Möglichkeiten der Beschwerde und des Widerspruchs. Das hängt davon ab, ob es sich hier um einen Verwaltungsakt handelt. Eine schriftliche Begründung der Note gegenüber dem Schüler ist in diesem Verfahren nach meinem Wissen nicht vorgesehen, er hat also kein Recht darauf.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ein Verwaltungsakt beim Juristen landet, fordert der eine schriftliche Stellungnahme ein um ihn zu beurteilen.
    Bei einzelnen Noten passiert das aber nicht, es sei denn im Rahmen von Versetzungs- oder Bestehensfragen. Dann schreiben aber alle Lehrer eine Stellungnahme (und damit Notenbegründung).

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Danke für die Infos.
    Die Frage ist für mich interessant, weil diese Forderung jeden von uns treffen kann. Seit dem Beginn meiner Lehrerlaufbahn vor 15 Jahren habe ich diese Schülerforderung noch nicht gehört. Jedes Jahr gibt es neue Erfahrungen, was diesen Beruf so interessant macht.

  • Einen Zeugnisnote setzt sich doch aus den Einzelnoten zusammen, die der Schüler im laufenden Schuljahr erbracht hat. Es wird am Anfang des Schuljahres bekanntgegeben wie was zählt und danach wird dann die Note gebildet. Wieso sollte da für den Schüler eine schriftliche Begründung der Note hilfreich sein? Er kann sich seine Endnote selbst ausrechen, wenn er intellektuell dazu fähig ist. Ich verstehe aber auch nicht, warum der Kollege es ihm in Gottes Namen nicht einmal vorrechnet und gut ist.


    Was ich mir vorstellen kann weil es bei uns (leider) immer wieder vorkommt: Ein Schüler kommt am Ende des Schuljahres auf einen Durchschnitt von 4,4. Der Kollege vergibt eine 5 weil er der Meinung ist, dass der Schüler das Abitur ohnehin nicht schaffen wird und man so relativ komfortabel den Schüler "los hätte", weil er mit der nämlich 5 sitzen bleibt.


    In diesem Fall würde ich als Schüler allerdings auch eine Begründung verlangen...

  • Warum hat der Schüler denn am Tag der Zeugnisausgabe nicht einen Widerspruch formuliert? Dann gibt es eine Widerspruchskonferenz und entweder verändert der Lehrer seine Note oder es geht "nach oben". Das wird doch am BK nicht anders sein.
    Begründungen für Noten gebe ich in der Regel von selbst bzw. habe Nachfragen diesbezüglich schon bekommen und beantwortet. Man macht sich ja seine Aufzeichnungen und kann die Noten inkl. pädagogischer Entscheidungen auch begründen.

  • Ich verstehe aber auch nicht, warum der Kollege es ihm in Gottes Namen nicht einmal vorrechnet und gut ist.

    Ich vermute, dass das geschehen ist. Bei manchen Schülern ist aber nie "gut".


    Was an so einer Geschichte den Beruf interessant macht, will mir nicht in den Kopf.... ich habe lange studiert und mache mir über jede Note Gedanken. Ich mache Benotung transparent und führe nach jedem Quartal ausführliche Rückmeldegespräche über die Noten. Startet ein Schüler hintenrum so eine Aktion, bringt mich das auf die Palme. Hatte ich erst das vergangene Schuljahr, und leider hat sich der Klassenlehrer ziemlich daneben verhalten. O-Ton: "Ich spreche mal mit Frau Micky" und "Wir führen nächste Woche mal ein Gespräch zu dritt". Ätzend.


    Als Klassenlehrer würde ich mich aus so was grundsätzlich raushalten. Bei uns gibt es bei so was eigentlich einen ganz klar definierten formalen Weg. Der Schüler wird vom Abteilungsleiter belehrt und darüber aufgeklärt, was für Möglichkeiten er hat, in Widerspruch zu gehen Das landet dann bei der SL auf dem Schreibtisch.
    Würde ein Schüler meiner Klasse mit so was auf mich zukommen, würde ich ihn erst mal fragen, ob er mit dem entsprechenden Lehrer ausführlich gesprochen hat und ihm das so geschildert hat wie jetzt mir. Verneint er das, würde ich ihn erst mal zum Lehrer schicken, ohne sonst überhaupt tätig zu werden. Dann käme bei mir die formale Belehrung, wozu ich mir die Abteilungsleitung holen würde. Protokoll schreiben und dann abwarten, ob der Schüler das durchzieht. Meistens tun sie es ja nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Micky ()

  • Schüler dürfen selbstverständlich fordern, dass die Notengebung begründet wird, aber ein Recht, diese schriftlich zu erhalten haben sie nicht. Wenn jemand mit einer Zeugnisnote nicht einverstandne ist, hängt der Vorgang vom Bundesland ab. In HEssen z.B. kann die SL nur die Lehrkraft bitten, die Notengebung nochmal zu überdenken. Sie ist nicht befugt, die Änderung anzuweisen oder dies selbst zu tun. Volljährige Schüler oder bei minderjährigen dessen Eltern müssen sich bei der Schulverwaltung schriftlich beschweren. Die Schulverwaltung darf dann eine schriftliche Begründung bzw. die transparente Notengebung bekommen und unter Umständen die Lehrkraft anweisen die Note zu ändern.


    Wie es in NRW läuft, weiß ich nicht. Andere Länder, andere Sitten.


    Als Klassenlehrer den Mediator "spielen", halte ich für gefährlich, da man, wie schon beschrieben, ganz schnell zwischen den Stühlen sitzt, einmal als "Anwalt" seiner Schüler, zum anderen als Kollege.
    (Ich will die Aufgabe des Klassenlehrers als Vertrauensperson der Schüler nicht in Frage stellen.)

  • In NRW läuft es so ab, dass erst mal formale Dinge geprüft werden, z.B., dass im Klassenbuch auch das steht, was in den Klausuren geprüft wurde; dass genug Stunden unterrichtet wurden, um eine Notengrundlage zu haben etc.
    Ist das formal alles korrekt, wird das wohl dem Schüler mitgeteilt und dann muss der - soweit ich weiß - entscheiden, ob er einen Schritt weitergeht und zum Schulamt bzw. zur Bezirksregierung geht. Auch da bleibt es aber erst mal bei der Überprüfung der Formalia. Dass es dann weitergeht, ist selten, ich vermute, dass dann eine schriftliche Stellungnahme des Lehrers zum Tragen kommt.


    Ich habe mir die Postings gerade noch mal durchgelesen und frage mich sehr ernsthaft, ob dieser Account wirklich der eines Kollegen ist. Welcher Lehrer schreibt so was:


    Zitat

    Diesmal verstehe ich den Schüler sehr gut, allerdings werde ich nicht meinem Kollegen in den Rücken fallen.


    Du verstehst den Schüler sehr gut? Das wäre eine sehr unprofessionelle Denkweise. Falls du wirklich Lehrer bist, solltest du deine Haltung überdenken und ggf. überlegen, wie du deinen Konflikt (?) mit dem Kollegen beilegst - wie kannst du bewerten, wie dieser Kollege zu der Note des Schülers kommt? Das wäre für einen Lehrer äußerst unprofessionell.



    Und welcher Lehrer schreibt so etwas:


    Jedes Jahr gibt es neue Erfahrungen, was diesen Beruf so interessant macht.

    Interessant finde ich das nicht, eher erschreckend. Der Lehrer kommt im Laufe des Schuljahres zu einer Note. Punkt. Er würfelt die Note nicht, er zieht dazu Kriterien heran, die er vorher den SuS offen legt. Es scheint neuerdings ein regelrechter Sport zu sein, mal zu gucken, was man noch "rausholen" kann. Manchen macht es anscheinend Spaß, Lehrer unter Druck zu setzen. Gegen Schuljahresende werden Eltern und Schüler ja oft durch Zeitungsartikel (Wie gehe ich gegen die Note meines Kindes vor? Welche Rechte haben Eltern, wenn es um Noten geht?) regelrecht aufgefordert, die Benotung von Lehrern in Frage zu stellen. Uns kostet das Nerven und Zeit.

    • Offizieller Beitrag

    Du verstehst den Schüler sehr gut? Das wäre eine sehr unprofessionelle Denkweise

    Warum? Ich habe auch öfters Probleme, die Notengebung bestimmter Kollegen nachzuvollziehen!

    • Offizieller Beitrag

    Verstehe ich jetzt auch nicht warum das unprofessionell sein sollte.
    Verständnis habe ich für alle möglichen Leute erstmal, auch Menschen, deren Anliegen und Sichtweisen den meinen nicht entsprechen.
    Das ist das Gegenteil von unprofessionell, sonder erstmal Teil meines und vieler anderer Jobprofile.


    Ob man dann als Lehrer, Arzt, Anwalt oder Handwerker das verständliche Anliegen des Schülers, Patienten oder Kunden so umsetzen kann, wie der es wünscht, oder ob man ihm erläutern muss, welche Handlungsketten das bedingt oder warum es einfach gar nicht geht, ist wiederum eine ganz andere Frage.

  • Ich vermute, dass das geschehen ist. Bei manchen Schülern ist aber nie "gut".
    Was an so einer Geschichte den Beruf interessant macht, will mir nicht in den Kopf.... ich habe lange studiert und mache mir über jede Note Gedanken. Ich mache Benotung transparent und führe nach jedem Quartal ausführliche Rückmeldegespräche über die Noten. Startet ein Schüler hintenrum so eine Aktion, bringt mich das auf die Palme. Hatte ich erst das vergangene Schuljahr, und leider hat sich der Klassenlehrer ziemlich daneben verhalten. O-Ton: "Ich spreche mal mit Frau Micky" und "Wir führen nächste Woche mal ein Gespräch zu dritt". Ätzend.


    Als Klassenlehrer würde ich mich aus so was grundsätzlich raushalten. Bei uns gibt es bei so was eigentlich einen ganz klar definierten formalen Weg. Der Schüler wird vom Abteilungsleiter belehrt und darüber aufgeklärt, was für Möglichkeiten er hat, in Widerspruch zu gehen Das landet dann bei der SL auf dem Schreibtisch.
    Würde ein Schüler meiner Klasse mit so was auf mich zukommen, würde ich ihn erst mal fragen, ob er mit dem entsprechenden Lehrer ausführlich gesprochen hat und ihm das so geschildert hat wie jetzt mir. Verneint er das, würde ich ihn erst mal zum Lehrer schicken, ohne sonst überhaupt tätig zu werden. Dann käme bei mir die formale Belehrung, wozu ich mir die Abteilungsleitung holen würde. Protokoll schreiben und dann abwarten, ob der Schüler das durchzieht. Meistens tun sie es ja nicht.

    Nur weil du dir Gedanken machst, trifft das ja nicht auf alle zu. Ich habe nicht wenige Kollegen, die eher sehr locker mit der Notenbildung umgehen. Auch Symphatie zu einer Familie kann das beeinflussen.


    Als Klassenlehrer sehe ich mich übrigens schon als Vermittler zwischen Elternhaus und Fachkollegen. Oder ist das wieder so ein Grundschulding?

  • Ich glaube, kein Arzt, Anwalt, wasauchimmer würde seine Kollegen in einem öffentlichen Forum so darstellen, wie es hier jetzt schon wieder passiert :autsch:

  • Du verstehst den Schüler sehr gut? Das wäre eine sehr unprofessionelle Denkweise. Falls du wirklich Lehrer bist, solltest du deine Haltung überdenken und ggf. überlegen, wie du deinen Konflikt (?) mit dem Kollegen beilegst - wie kannst du bewerten, wie dieser Kollege zu der Note des Schülers kommt?

    Moment mal ... bist Du nicht die, die sich hier alle Nase lang über die Grundschullehrerin des eigenen Kindes beklagt? Und jetzt machst Du ernsthaft jemandem einen Vorwurf, weil er sich über die Arbeitsweise eines Kollegen wundert?

    • Offizieller Beitrag

    Wir sind durch unseren Beruf staatlich autorisierte Besserwisser.


    Zum Thema:


    Es kommt mitunter vor, dass man die "Klage" eines Schülers inhaltlich verstehen kann und sich dennoch mit dem Kollegen super versteht. Da muss man zwischen der Sache und der privaten Ebene trennen. Ungeachtet dessen ist man als Klassenlehrer bei Notendiskussionen zwischen Schülern und den anderen Lehrern der Klasse "raus". Das mache ich ganz konsequent so und erwarte das auch von meinen Kollegen. Ich schicke Schüler mit diesen Anliegen immer sofort zum jeweiligen Kollegen, weil es nicht meine Angelegenheit ist und ich mich nicht mit jedem Anliegen eines Schülers, das mich nicht betrifft, befassen muss.

  • Bin wieder online und sehe, welche Diskussion ich mit meiner "harmlosen" Frage ausgelöst habe.
    Die Frage war nur, ob ein Schüler eine schriftliche Begründung seiner Note einfordern darf.


    Ich erzähle lieber den genauen Hintergrund, bevor es zuviele Spekulationen gibt.
    Ein Schüler kommt zu mir als Klassenlehrer und beschwert sich über die Notengebung in einem Fach, welches zu 40% vom Kollegen A und zu 60% vom Kollegen B gegeben wird. Am BK geht so etwas über verschiedene Lernfelder, die zu einem Fach gebündelt werden.
    Beim Kollegen A steht der Schüler 1,7, beim Kollegen B hat er die Noten 2,3,2,3,3 als Teilnoten bekannt gegeben bekommen. Als die Zeugnisnote 3 erteilt wurde, rebellierte der Schüler und war mit der mündlichen Erklärung der beiden Kollegen nicht einverstanden (das Gespräch eskalierte, weil es keine Übereinstimmung zwischen den beiden Parteien gab). Die Teilnoten haben mir die Kollegen bestätigt, die 3 ist aber aufgrund ungünstiger Prognosen und längerer attestierter Schulunfähigkeit gegeben worden.
    Aus dem Grund forderte der Schüler eine schriftliche Begründung der Zeugnisnote und wollte keine weiteren Erklärungen der Kollegen hören.


    Als Klassenlehrer habe ich erstmal keine Partei ergriffen und nach Absprache mit den Kollegen den Fall an den Koordinator übertragen. Das heißt, ich habe nur die Vermittlerrolle zwischen den Ebenen angenommen. Er sprach länger mit dem Schüler. Der Schüler war damit auch nicht zufrieden, hat aber eingesehen, dass ein weiterer Streit sinnlos ist. Besonders deswegen, weil auf dem Abschlusszeugnis im nächsten Schuljahr die Note durch eine neue Note ersetzt werden wird und er sich nicht weiter mit den weiterhin unterrichtenden Kollegen anlegen möchte.


    Ich befürchte aber, dass die Kollegen bei einer schriftlichen Begründung ein Problem gehabt hätte, wenn der Schüler einen Anwalt genommen hätte. Allerdings hätte nach einer 3 jährigen Klagedauer die Note auf dem Zwischenzeugnis keine Bedeutung mehr.

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