Beförderung in NRW

  • Darf ich dich fragen, Fudell, warum du zusätzlich die VOBASOF machst? Das ist rein inhaltlich extrem konträr und dir Bezahlung verbessert sich doch auch nicht! Das würde mich mal wirklich interessieren.

    warum ist das konträr ? Ist doch eine zusätzliche Qualifikation, auch wenn sie nichts mit der Verwaltung zu tun hat.
    Vor der Entscheidung stand ich nämlich, ich bin Sek1er, hatte an meiner vorherigen Schule verschiedene Ämter aber es wurde kein A13 ausgeschrieben, sodass ich mich für VOBASOF entschieden hab, eigentlich möchte ich aber auch deutlich weiter so wie Fuddel

  • Ich weiß nicht, ob das bei denen Plänen was zur Sache tut, aber: Du bekommst zwar a bzw. E13 als Vobasofler/sonderpädagoge, bist aber Laufbahnrechtlich nur im gehobenen Dienst. Mir wurde von Vobasof von der Bezirksregierung ausdrücklich abgeraten, da du mit einem sekII Ursprungslehramt (Höherer Dienst) durch die Vobasof Ausbildung hinterher karrieretechnisch schlechter gestellt bist als vor der Ausbildung. Für sekII Lehrkräfte sei vobasof aufgrund des Laufbahnwechsels vom Höheren Dienst "nach unten" in den gehobenen dienst ein karrierekiller. Bin selbst keine Fachfrau für sowas, aber das war die Aussage der zuständigen Ansprechpartner.

  • Vielen Dank für deine Antwort!
    So etwas hätte ich tlw befürchtet, vlt wird es bei mir als Sek1er ein bisschen anders aussehen. Mir ist die Karriere eigentlich sehr wichtig, deshalb habe ich vorher viel abgewogen ob mich das weiter bringt wenn ich irgendwann mal didaktischer Leiter oÄ machen will. Habe dafür immerhin eine andere wichtige Tätigkeit aufgegeben, die mir auch irgendwann A13 eingebracht hätte, aber so gehts schneller plus eine weitere Lehrbefähigung dachte ich mir (und ich bin davon ausgegangen, dass SoPäds höherer Dienst seien, kenne einen, der mit SoPäd ein Berufskolleg leitet, was ja fachlich nicht miteinander zusammenhängt, deshalb bin ich von viel mehr Chancen ausgegangen )... mal sehen was die Zukunft diesbezüglich bringt

  • Guten Tag zusammen,


    ich hätte eine kurze Frage zu einem Aufgabenbereich bzw. einer Funktionsstelle(?) an einer Oberstufe einer Gesamtschule in NRW. Kann mir jemand von euch sagen, ob sogenannte "Jahrgangsstufenleiter" in der Oberstufe oder "Beratungslehrer" (ich habe inzwischen mehrere Bezeichnungen gelesen), jedenfalls Mitglieder im Oberstufenleitungsteam (nicht der Oberstufenkoordinator) automatisch den Status eines Oberstudienrates haben und somit mit A14 vergütet werden? Oder ist die Übernahme einer solchen Funktion nicht mit einer erhöhten Besoldung verbunden und gehört eher zu den "Verpflichtungen" eines Studienrates?? Kann man das so pauschal beantworten oder ist es von Schule zu Schule unterschiedlich??


    Über eine Antwort von euch bedanke ich mich schon jetzt!

    HG, MD

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann für die Gesamtschule nicht antworten, es wird aber vom Gym nicht sooo unterschiedlich sein: Jahrgangsleiter in der Oberstufe sind nicht automatisch A14 (diejenigen, die A14 haben, haben es für eine andere Aufgabe, oder von früher...).
    Allerdings gibt es für die Leitung eine Entlastung, ich glaube sogar, dass sie zweckgebunden ist und einem immer zusteht. Es müssten 2 Stunden sein, ich weiß aber gerade nicht auf Anhieb, wo es steht.

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