Lehrer sollen- laut GEW- Migranten vor Abschiebung warnen...

  • Rechtsstaatlichkeit sieht anders aus. Das zeigt ja bereits die Aussage Seehofers letztens, dass (begründete!) Abschiebung fast ein Ding der Unmöglichkeit sei, da diese Personen ihre Lobby hätten und die Heimatländer sie ja nicht ohne Papiere (die "leider" nicht mehr da sind) wieder zurücknehmen würden. Wenn da nicht schleunigst hart und konsequent durchgegriffen wird, sehe ich große Probleme in der Zukunft kommen, wenn diese (noch) Einzelfälle zur Mode werden, da sie zeigen, dass man nur geschickt sein muss, um sich vor Abschiebung zu schützen.


    Dass dann auch noch Lehrer - als, zumindest in ihrer dienstlichen Form, politisch neutrale Personen - mit reingezogen werden und es auf die emotionale Schiene gelenkt wird, indem einzelne Fälle herausgepickt und dramatisch dargestellt werden... Ein No-Go! Da wird leider mit zweierlei Maß gemessen, was in der Tat in einem Rechtstaat wie Deutschland nicht geht!

  • Als Beamter sehe ich mich an meinen Amtseid gebunden. Folglich werde ich das Ansinnen des GEW tunlichst mißachten!


    Oder anders: Bisher hat bei mir die Polizei nur mehrfach Schüler wegen Straftaten aus dem Unterricht geholt. Wenn sie jetzt kommen und jemanden wegen einer Abschiebung abholen, werde ich keinen Widerstand leisten. Ganz im Gegenteil sehe ich mich da eher zur Amtshilfe verpflichtet.

  • ... so soll das also aussehen in einem Rechtsstaat?


    Rechtsstaatlichkeit sieht anders aus.

    So, und nachdem wir jetzt den Begriff "Rechtsstaat" benutzt haben, schauen wir doch einmal nüchtern drauf. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Ich als Beamter/Angestellter (hier wird es nochmal komplizierter) bin entweder zur Amtshilfe oder zur Unterstützung verpflichtet (das kann ich dann in Verordnungen, Rechtssprechung oder Gesetzen nachlesen) oder ich bin es nicht.


    Bin ich verpflichtet, habe ich mich auch danach zu verhalten.
    Bin ich nicht verpflichtet, muss ich gar nichts machen, sondern kann mich so verhalten wie ich es möchte/für richtig halte.


    Übrigens: Einen Rechtsstaat macht aus, dass Beschlüsse/Urteile/Verwaltungsakte gerichtlich geprüft werden können - auch auf den letzten Drücker. Das Informieren eines Anwalts ist sicherlich Rechtsstaatlichkeit wie sie im Buche steht. Die anderen Maßnahmen kann ich rechtlich nicht beurteilen.

  • @Kalle29:


    Hier mal der Diensteid, den man in NRW leistet: "Ich schwöre, daß ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."


    Daraus ergibt sich für mich, daß das Ansinnen des GEW zumindest in NRW nicht rechtskonform ist. Was da der GEW macht ist genau der Gegensatz von "Gesetze verteidigen". Daraus ergibt sich für mich die Amtshilfe und das ich eben nicihts unternehmen darf, um die Abschiebung zu vereiteln oder die Gesetze auszuhöhlen, z.B. indem ich den Abzuschiebenden vorwarne, auf das er/sie untertauchen kann. Angestellte müssen die Gesetze nur befolgen, diese aber nicht verteidigen.


  • Dass dann auch noch Lehrer - als, zumindest in ihrer dienstlichen Form, politisch neutrale Personen - mit reingezogen werden und es auf die emotionale Schiene gelenkt wird, indem einzelne Fälle herausgepickt und dramatisch dargestellt werden...

    nee, hast ja recht. Stimmt schon. Mir persönlich würde das ja am Arsch vorbei gehen, wenn man eins meiner Kinder, für das ich am Ende noch alle Hebel in Bewegung gesetzt hatte, damit es die Sprache lernt, Anschluss findet, sich geborgen fühlt, Stabilität bekommt und eine Perspektive hat, mit dem ich mich gefreut und mit dem ich gelitten habe, wenn man also dieses Kind/diesen Jugendlichen aus meinem Unterricht holte, um es/ihn abzuschieben. Da kann und muss ich ganz Profi sein und bleiben: Nicht mein Problem. Den Test schreiben wir jetzt trotzdem, wenn die Damen und Herren Ordnungshüter hier mit dem Vollzug fertig sind.

  • Ich kenne den Diensteid (spannenderweise muss ein Angestellter diesen ja nicht ableisten). Offenbar hast du nebenbei auch noch Jura studiert und kannst die rechtlichen Folgen jeder Handlung beurteilen.


    Ironie beiseite: Geschickterweise gehst du in keinerlei Hinsicht auf meinen Post ein. Denn genau das, was du schreibst, sage ich auch. Gibt es entsprechende Gesetze/Vorschriften, habe ich mich daran zu halten - ohne wenn und aber. Gibt es diese nicht, muss ich das nicht. Zeige mir entsprechende Vorschriften, dann bin ich sofort bei dir. Nochmal: Das gerichtliche Überprüfen von Anordnungen IST Rechtsstaatlichkeit.


    Persönlich würde ich mangels Rechtssicherheit (ich habe nämlich kein Jura studiert, um genaue Aussagen treffen zu können) wohl nur eine der Maßnahmen ergreifen: Das Informieren eines Anwalts. Alles andere klingt ehrlich gesagt auch mehr nach Kindergarten.


    Was mich hier (mal wieder) stört: Der Untergang des Rechtsstaat wird beschworen, obwohl dieser sicherlich nicht untergeht. Ein normaler Bürger auf der Straße ist übrigens zu keinerlei Mithilfe bei der Polizei verpflichtet. Wenn ich nix sage, nehme ich lediglich mein Recht wahr - und damit genau das Gegenteil des Untergangs der Rechtsstaatlichkeit. Sonderregeln für Beamte müssen im Zweifel ja irgendwo definiert sein. Ist sicherlich nicht der erste Fall in 70 Jahren Bundesrepublik.

  • Die einen berufen sich auf den "Rechtsstaat" weil sie abschieben wollen,
    die anderen berufen sich auf den "Rechtsstaat" weil sie nicht abschieben wollen.


    Beide sind bemüht ihr Anliegen als Interesse der Herrschaft auszugeben, zu legitimieren.


    Mal holt die Regierung die Ausländer ins Land, mal schmeißt sie sie wieder raus.
    Die Herrschaft kreiert ihr "Volk" indem es regelt wer dazugehört und wer nicht dazugehört. Dies führt zu allerlei Verwicklungen... (Ab und zu wird auch mal gezündelt.)

  • Nochmal: Das gerichtliche Überprüfen von Anordnungen IST Rechtsstaatlichkeit.

    Und ich gehe davon aus, wenn es zu so einer Abschiebung kommt (und eben keiner freiwilligen Heimreise), daß da der Rechtsstaat schon gearbeitet hat. Entsprechend ist es nicht meine Aufgabe da noch irgendetwas überprüfen zu lassen. Das wurde alles schon überprüft. An der Stelle geht es für mich nur noch darum diese rechtsstaatlichen Entscheidungen zu exekutieren (im Sinne von staatlicher Exekutive).

  • Ein normaler Bürger auf der Straße ist übrigens zu keinerlei Mithilfe bei der Polizei verpflichtet. Wenn ich nix sage, nehme ich lediglich mein Recht wahr - und damit genau das Gegenteil des Untergangs der Rechtsstaatlichkeit. Sonderregeln für Beamte müssen im Zweifel ja irgendwo definiert sein.

    Klar darf der normale Bürger auf der Straße die Klappe halten. Er darf aber die Polizei nicht behindern, indem er z.B. den Delinquenten vorwarnt. Außerdem kann auch der normale Bürger vor Gericht vereidigt werden und darf dann eben nicht mehr die Klappe halten. So gesehen sind wir ab dienstantritt quasi lebensland entsprechend vereidigt.

  • Und ich gehe davon aus, wenn es zu so einer Abschiebung kommt (und eben keiner freiwilligen Heimreise), daß da der Rechtsstaat schon gearbeitet hat. Entsprechend ist es nicht meine Aufgabe da noch irgendetwas überprüfen zu lassen. Das wurde alles schon überprüft. An der Stelle geht es für mich nur noch darum diese rechtsstaatlichen Entscheidungen zu exekutieren (im Sinne von staatlicher Exekutive).

    Nimmst du immer alles hin?!? Sorry, aber ich dachte, die Zeiten hätten wir alle hinter uns gelassen.


    Das hätte nämlich auch bedeutet, dass bei der Einführung bzw. dem Versuch den einzuführen vorher ordentlich darüber nachgedacht worden ist, dass dem nicht so war, wissen wir alle. Sicher gibt es noch mehr schöne Beispiele.

  • @immergut: Natürlich hat man in der Klasse nicht nur Schüler 1-20 sitzen, sondern Kinder mit Namen, Persönlichkeit - Kinder zu denen man mit der Zeit unweigerlich eine Beziehung aufbaut. Und klar: Wenn ein Kind aus der eigenen Klasse abgeschoben wird oder auch bereits "nur" umziehen muss, ist das erst einmal ein Verlust für die Klassengemeinschaft. Aber... In irgendeinem sozialen Netz sind die betroffenen Kinder und Jugendlichen immer. Ein nicht unerheblicher Teil der im Volksmund als "Flüchtlinge" bekannte Menschen sind Minderjährige und viele dieser haben nun einmal keine Aussichten auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. Dann muss man den Betroffenen (bei älteren Schülern im direkten Gespräch, bei jüngeren Schülern mit den Eltern) sagen, dass es nichts gegen das Kind persönlich ist, dass man es als Persönlichkeit schätzt und man ihm für seine Zukunft alles Gute wünscht, dass aber der Tag kommen wird, an dem es Deutschland verlassen muss. Um klare Verhältnisse zu schaffen und keine falschen Hoffnungen zu wecken, würde ich diesen Schritt auch möglichst früh gehen. Wie schon angedeutet: Ein Verlust ist es immer, aber Rechtstaatlichkeit muss ja irgendwo gewahrt bleiben und das ist dann nicht mehr gegeben, wenn man bei dem Einen ein Auge zudrückt (wie es bei diesem nepalesischen Mädchen der Fall war) und bei dem Anderen nicht.

  • nee, hast ja recht. Stimmt schon. Mir persönlich würde das ja am Arsch vorbei gehen, wenn man eins meiner Kinder, für das ich am Ende noch alle Hebel in Bewegung gesetzt hatte, damit es die Sprache lernt, Anschluss findet, sich geborgen fühlt, Stabilität bekommt und eine Perspektive hat, mit dem ich mich gefreut und mit dem ich gelitten habe, wenn man also dieses Kind/diesen Jugendlichen aus meinem Unterricht holte, um es/ihn abzuschieben. Da kann und muss ich ganz Profi sein und bleiben: Nicht mein Problem. Den Test schreiben wir jetzt trotzdem, wenn die Damen und Herren Ordnungshüter hier mit dem Vollzug fertig sind.

    Unterrichten ist dein Job, denn dein Dienstherr hat den Flüchtlingen Schulpflicht erteilt.


    Der Job unserer Kollegen in den entsprechenden Institutionen ist es zu determinieren, ob der Aufenthaltsanspruch noch gegeben ist oder ob eine Rückführung durchgeführt werden soll.


    Es ist nicht dein Job hier zu intervenieren. Ob du jetzt dann anfängst zu heulen ist für die Ausübung dieser Anordnung völlig irrelevant. Gerade deshalb sollten Lehrkräfte tunlichst zu viel emotionale Bindung vermeiden.

  • Und ich gehe davon aus, wenn es zu so einer Abschiebung kommt (und eben keiner freiwilligen Heimreise), daß da der Rechtsstaat schon gearbeitet hat. Entsprechend ist es nicht meine Aufgabe da noch irgendetwas überprüfen zu lassen. Das wurde alles schon überprüft. An der Stelle geht es für mich nur noch darum diese rechtsstaatlichen Entscheidungen zu exekutieren (im Sinne von staatlicher Exekutive).


    Klar darf der normale Bürger auf der Straße die Klappe halten. Er darf aber die Polizei nicht behindern, indem er z.B. den Delinquenten vorwarnt. Außerdem kann auch der normale Bürger vor Gericht vereidigt werden und darf dann eben nicht mehr die Klappe halten. So gesehen sind wir ab dienstantritt quasi lebensland entsprechend vereidigt.

    Nochmal: Das ist deine (legitime) Interpretation der Sache. Mit der begibst du dich in keinerlei Schwierigkeiten - garantiert. Eine Interpretation ist aber wohl kaum das Gleiche wie ein "ist so".


    Im Übrigen liegt es weder in deinem noch in meinem Aufgabenbereich zu beurteilen, ob der Rechtsstaat gearbeitet hat - das machen nämlich Richter. Der Unterschied ist besonders dann wichtig, wenn du dich (warum auch immer) zur Exekutive zählst.

  • Man möge mir den Doppelpost verzeihen. Ich bin zu doof, Zitate in einen schon erstellen Post rein zu editieren.

    Ein Verlust ist es immer, aber Rechtstaatlichkeit muss ja irgendwo gewahrt bleiben und das ist dann nicht mehr gegeben, wenn man bei dem Einen ein Auge zudrückt (wie es bei diesem nepalesischen Mädchen der Fall war) und bei dem Anderen nicht.

    Aus meinen Posts kann man durchaus erkennen, welcher Meinung ich bezüglich Flüchtlinge bin. Diesen Punkt von dir möchte ich allerdings nachdrücklich unterstützen. Gerecht ist es wie bei allen Dingen nur, wenn man konsequent bleibt. Ich freue mich sehr für das Mädchen und seine Familie und finde, eine Abschiebung war hier absolut unangemessen. Meine Interpretation der Lage in ihrem Heimatland ist eine andere als die der deutschen Behörden. Soweit ich das gelesen habe, hat die Abschiebung aber rechtliche Zustimmung erhalten und war somit (auch aus meiner Sicht als Beamter) durchzuführen. Das hier Gesetze in meinen Augen falsch sind, ist ja weiterhin meine legitime Meinung. Durch die hohe Medienaufmerksamkeit wurden allerdings Lücken gesucht, um die Familie wieder zurück zu bringen. Das freut mich, aber viele andere haben mangels Öffentlichkeit nicht dieses Glück. Das finde ich unfair.


    PS: Ich will dir nichts unterstellen, aber wenn man Worte in Anführungsstriche setzt, pauschaliert man ziemlich schnell.

  • Nimmst du immer alles hin?!? Sorry, aber ich dachte, die Zeiten hätten wir alle hinter uns gelassen.

    Klar nehme ich nicht alles hin. Aber die deutsche Abschiebungspolitik ist durchaus mit meinem Gewissen vereinbar.


    Aber vielleicht habe ich auch als Lehrer an der Berufsschule eine andere Sozialisation erfahren als Du an der Grundschule. Bei mir war in insg. 6 Jahren dreimal die Polizei im Unterricht zu Besuch, um Schüler abzuholen. Einmal ging es gar um einen Mordvorwurf, der sich später auch gerichtlich bewahrheitete. Es steht mir einfach nicht zu diese Arbeit des Rechtsstaats zu unterminieren, indem ich die Gesuchten vorwarne.

  • Hach, ich wollte sowieso schon die ganze Zeit aus der GEW austreten. Endlich ist der Tropfen da, der das Fass endgültig voll macht... Danke GEW.

  • Bevor Ihr der GEW mangelnde Rechtsstaatlichkeit unterstellt, solltet Ihr Euch vielleicht erst objektiv über die Rechtslage orientieren.
    Ich empfehle hierzu den Paragraphen 87 des Aufenthaltsgesetz. Dieser schreibt die Mitwirkungpflicht bei Auskunftsersuchen fest, ausgenommen hiervon sind, nach dem Willen des Gesetzgebers eindeutig die Schulen. Und jetzt in Ruhe nochmal darüber nachdenken, welche Intention der Gesetzgeber wohl gehabt hat. Und danach könnt Ihr Euch die Empfehlungen der GEW anschauen. Danach empfehle ich über das geschriebene nochmal ganz neu nachzudenken.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • allein die tatsache als gewerkschaft so eine " handlungsempfehlung" rauszugeben halte ich für merkwürdig, um nicht zu sagen völlig unangebracht.

  • Ich empfehle hierzu den Paragraphen 87 des Aufenthaltsgesetz. Dieser schreibt die Mitwirkungpflicht bei Auskunftsersuchen fest, ausgenommen hiervon sind, nach dem Willen des Gesetzgebers eindeutig die Schulen. Und jetzt in Ruhe nochmal darüber nachdenken, welche Intention der Gesetzgeber wohl gehabt hat.

    Und wo steht, daß Landesbeamte aktiv die Arbeit der Polizei behindern dürfen? Nichts Anderes ist das Vorwarnen des Abzuschiebenden nämlich.

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