RLP: Konferenzteilnahme bei Abordnung?

  • Hallo zusammen,
    ich bin im Moment mit einigen wenigen Stunden an eine andere Schule abgeordnet. Leider ist es mir noch nicht gelungen herauszufinden, ob und in welchem Umfang ich dort rechtlich (!) an Konferenzen teilnehmen muss.


    Zu den Berufs- und Fachkonferenzen geh ich so oder so, die betreffen mich direkt. Die GK würde ich mir aber zum Beispiel gerne schenken, da geht es schlicht um nichts, was mich mit meiner Mini-Abordnung, die auch nur noch ein Jahr läuft, ernsthaft betreffen würde.


    Ich gehe sehr stark davon aus, dass ich einfach zu blöd zum suchen bin, da ich nur Regelungen bezüglich Teilzeit finde. Ein Link mit der Antwort (bzw. dem passenden Verordnungs-/Gesetzestext) würde mir also schon reichen.


    Gruß,
    DpB


    PS: Land ist Rheinland-Pfalz.

  • Also, wenn GK das Gleiche ist wie GLK, also Gesamtlehrerkonferenz, dann solltest du, wenn es so ist, wie bei uns, schon hingehen. Bei uns müssen sogar die Pfarrer anwesend sein, dürfen dann aber evtl. eher gehen, wenn sie mit den folgenden Tagesordnungspunkten überhaupt nichts zu tun haben. Am besten fragst du mal jemanden aus dem Kollegium, wie das sonst so üblich ist.

    • Offizieller Beitrag

    Mal unabhängig von der rechtlichen Situation: So etwas kann man auch oft mit der Schulleitung absprechen. Ich hatte das auch schon, dass ich zur GK der anderen Schule nur gegangen bin, wenn für mich wichtige Themen dran kamen. Eine Ähnliche Regelung hatte ich auch mal schulintern, als ich mit nur einer Wochenstunde in einer Abteilung war, bezüglich der Abteilungskonferenzen.

    • Offizieller Beitrag

    Normalerweise gilt, dass an einer Konferenz teilnimmt, wer Mitglied dieser Konferenz ist. Bei euch ist das in der Konferenzordnung auch als Pflicht gefasst, in anderen Bundesländern ist das als Recht gefasst: "1.3 Durch Konferenzbeschlüsse werden das Leben und die Arbeit der Schule wesentlich mitgestaltet. Jeder Lehrer hat daher die
    Pflicht, durch seine Teilnahme und Mitarbeit in den Konferenzen dazu beizutragen, dass die Schule die ihr gestellten Aufgaben erfüllen kann."
    Bei euch sind diese Lehrer per Definition "1.6 Lehrer im Sinne der Ordnung sind alle Personen, die an der Schule selbständig und eigenverantwortlich Unterricht erteilen.
    Hierzu gehören auch die sonderpädagogischen Fachkräfte sowie sonstige pädagogische und therapeutische Mitarbeiter in Sonderschulen"
    Heißt, sobald du eigenveratwortlichen Unterricht erteilst, bist du Mitglied und teinahmeberechtigt/verpflichtet.
    Die Teilnahme&Stuimmberechtigung - eigentlich und ursprünglich ja ein demokratisches Privileg und keine lästige Pflicht - kann natürlich durch schulinterne Regelungen aufgeweicht werden.


    Ich persönlich finde ja nicht, dass man an irgendetwas, wo man ein Stimmrecht hat, nicht teilnehmen sollte.

  • Meike, ich geh doch nicht zur GK/DB einer Schule, an der ich 4 Stunden Musik die Woche gebe. Wenn die was wichtiges bzgl. irgendwelcher Termine oder schulinternen mich auch betreffenden Regelungen besprechen, hielte ich es für sinnvoll vorher informiert zu werden - dann komm ich. Oder mir das Protokoll hinzulegen und dann ist gut. Finde, man zerreißt sich schon genug mit den anderen Stunden an seiner Stammschule.


    Aber das ist dann wohl mal wieder schlicht und einfach Ansichtssache. (Jetzt mal abgesehen von den genannten rechtlichen Bedingungen. Ich würde auch immer mit der SL der anderen Schule versuchen eine Regelung zu finden. Plus: Vielleicht bin ich schon so abgestumpft, weil bei uns grundsätzlich über NICHTS abgestimmt wird. In 2 vollen Jahren nicht EINE Abstimmung.)

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht bin ich schon so abgestumpft, weil bei uns grundsätzlich über NICHTS abgestimmt wird. In 2 vollen Jahren nicht EINE Abstimmung.

    Die Frustration kann ich verstehen, aber das ändert (für mich) nichts daran, dass ich niemals die Einflussmöglichkeiten aufgeben würde, die ich habe.
    Klar ist das nur eine persönliche Haltungssache, mehr hab ich ja auch nicht behauptet... :)


    Ich geh zum Beispiel auch immer zu den Konferenzen in dem Fach das ich im Moment nicht unterrichte. Erstens könnte ich es nächstes Jahr wieder unterrichten und wüsste gerne, was da so beschlossen wird, zweitens hab ich auch ohne es aktuell zu unterrichten zu bestimmten Dingen ne Meinung oder etwas anzubieten.


    Wie gesagt: ich sehe Konferenzteilnahme (wenn demokratisch betrachtet) als Privileg/Recht - und Rechte aufgeben kann ich ganz persönlich nicht wirklich nachvollziehen. Und werde es auch nie müde daran zu arbeiten, dass Konferenzen auch ein demokratisches Instrument bleiben und die Möglichkeiten der Meinungsäußerung und Einflussnahme gewahrt bleiben. Klar ist das anstrengend. Nervig, oft, Manchmal fruchtlos. Und manchmal bzw oft auch nicht.
    Und da sich Konferenzen selbst Geschäftsordnungen geben können, und ich oft genug Personalräte oder Kollegien dazu berate, weiß ich auch, dass man Konferenzen so gestalten kann, dass es Sinn macht.


    Ob zum Beispiel etwas abgestimmt wird oder nicht, hängt ja (auch) an jedem einzelnen: Anträge zur Abstimmung und auch Anträge zur TO kann jedes Konferenzmitglied stellen.

  • *seufz* Lehrervolk... man fragt nach den rechtlichen Grundlagen und bekommt von sechs Antworten genau eine, die sich wenigstens ansatzweise darauf bezieht. (und nein, ich bin da auch keinen Deut anders :D )


    Also danke, vor allem an Meike, die mit einem konkreten Zitat kommt, das mich dann zur Konferenzordnung führt. Dort tauchen aber weder Abordnungen noch Teilzeitler auf, und da es für letztere "Erleichterungen" diesbezüglich gibt (DIE sind leicht zu googlen), wäre ich weiterhin dankbar, falls jemand eine Quelle hat, die speziell auf Abordnungen eingeht.


    Um jetzt auch noch kurz auf den Offtopic-Teil einzugehen: Man ersetze "vier" durch "zwei" und "Musik" durch "Elektrotechnik", dann unterschreibe ich immerguts ersten Absatz einfach mal vollumfnglich.


    Gruß,
    DpB

    • Offizieller Beitrag

    Abordnungen, für Hessen kan ich es gesichert sagen, der Logik der Definition folgend dürfte es auch für RLP geten, sind irrelevant dafür, ob du ein Mitglied der Konferenz bist: die relevante Definition lautet "eigenverantwortlicher Unterricht". Und für die Mitglieder gelten halt die in der Konf.O festgelegten und ggf. in der Konferenz beschlossenen Regelungen.
    Man muss gucken, ob ih eine TeilzeitVO oder Verf. oder DB habt, in der das für TZkräfte wieder relativiert wird.

  • Nochmal danke, Meike. Weiß ich wenigstens, wonach ich suchen müsste (siehe unten) und vielleicht wenn was ähnliches nochmal auftaucht werde.
    Eine Frage noch: Wofür steht "DB"?


    In meinem Fall hat sich's jetzt allerdings erledigt. Ich habe jetzt von Vorgesetzten-Stelle die klare Ansage "Nicht auf die großen Konferenzen und Dienstbesprechungen, außer es ist etwas dabei, das Sie explizit angeht. Zu den Berufs- und Fachkonferenzen müssen Sie aber gehen." Also praktischerweise genauso, wie ich das auch vorhatte :)


    Gruß,
    DpB

  • Öh, Dienstberatung oder wie du selbst schreibst: Dienstbesprechung... :ka:


    Gute Lösung.

    Nö, eine Dienstbeprechung ist bei uns eine "kürzere Gesamtkonferenz", das passt nicht zu Meikes Satz.

  • Ah, den hatte ich nicht gesehen. Kenne es wie o.g. Nur als Konferenz. Dann versteh ich die Frage!

    • Offizieller Beitrag

    Braucht nicht rumzurätseln, habe mich vertippt: DV hätte es heißen müssen = Dienstvereinbarung! :) Sorry.
    DB sind die dienstlichen Beurteilungen hier. Andere Baustelle.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

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