• Du kannst bei den meisten Anbieter sowieso nur 80% des durchschnittlichen Nettoeinkommens abdecken, da bist du mit 1.100€ schon relativ nah dran (dazu kommen nämlich noch einmal mindestens 1.100€ vom Land (Mindestpensionsanspruch)).

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Ich bezahle 72€ mtl. für 1600€, die zusätzlich zur Pension von ca. 8 Dienstjahren käme.
    Voraussetzung für die Auszahlung ist, daß ich in den Ruhestand versetzt werde...es finden keine weiteren ärztlichen Prüfungen statt. Lediglich eine beglaubigte Kopie der Urkunde der Versetzung in den Ruhestand.


    Ich finde schon, daß sich die 72€ durchaus lohnen, so hätte ich jetzt nach 8 Dienstjahren ca. 2500€ netto, das verdient (leider!) manch ein tarifbeschäftigter Lehrer :(


    PS: Wenn ich noch 30 Jahre bis zur Regelgrenze hätte, müßte ich die zur 30% versteuern, das muß einem auch klar sein.

  • Warum wirst du sie kündigen?


    Ich habe eine. Aber jetzt, wo ich diese Frage so lese, dämmert mir eine Aussage meines damaligen Beraters "...die ist vor allem in den ersten 3 oder 5 (?) Dienstjahren wichtig, weil man da kaum abgedeckt ist..."

    Weil ich dann soweit vom Land abgedeckt bin, dass ich das Restrisiko nicht mehr abdecken möchte. Ist ja nur für den sehr unwahrscheinlichen Notfall und recht teuer. Da hat Schmeili Recht.

  • Weil ich dann soweit vom Land abgedeckt bin, dass ich das Restrisiko nicht mehr abdecken möchte. Ist ja nur für den sehr unwahrscheinlichen Notfall und recht teuer. Da hat Schmeili Recht.

    Hm, ich muss das glaube ich auch noch mal durchrechnen bzw. prüfen.
    Ich fürchte, gleich werde ich gesteinigt, aber: Wie finde ich heraus, wie viel ich im Fall der DU bekäme (ich habe eine DU-, keine BU-Versicherung)?


    Macht man nicht einen Verlust, wenn man die Versicherung kündigen würde?

  • Hm, ich muss das glaube ich auch noch mal durchrechnen bzw. prüfen.Ich fürchte, gleich werde ich gesteinigt, aber: Wie finde ich heraus, wie viel ich im Fall der DU bekäme (ich habe eine DU-, keine BU-Versicherung)?


    Macht man nicht einen Verlust, wenn man die Versicherung kündigen würde?

    Ist nicht das Prinzip von Versicherungen, dass sie dem Versicherungsnehmer einen Verlust bescheren?


    Wie viel du von deiner DU (das ist ja nur eine BU mit einer Dienstunfähigkeitsklausel) bekommst, steht in deinen Versicherungsunterlagen. Dein Versicherungsberater kann dir auch vorrechnen, was du wann vom Land bekommen würdest. Dann musst du nur noch entscheiden, ob sich eine zusätzliche Absicherung für dich lohnt oder eben nicht.
    In meinem Fall bin ich einfach der Meinung, dass ich die Versicherung nicht brauche, sobald ich entsprechend vom Land abgesichert bin (auch wenn man dadurch nicht besonders viel bekommt).

  • Wenn ich es richtig sehe und gerechnet habe, bekäme ich z.B. nach 13 Jahren als Beamtin gerade mal 23 Prozent meines Gehaltes als Ruhegehalt

    Im Falle einer Dienstunfähigkeit? Nein, das siehst du falsch. Der Mindestsatz beträgt 35% und den erreichst du nach 5 Jahren im Beamtendienst (in NRW).

  • Der Mindestsatz an DU-Pension beträgt aktuell 1.330€ (je nach Land unterschiedlich, im Bund sind es 1660€) sobald man anspruchsberechtigt ist (i.d.R. bei Verbeamtung auf Lebenszeit und 5 Jahren Wartezeit), wer für sich nachrechnen möchte, was er aktuell bekäme: Ruhegehaltsrechner DU

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    2 Mal editiert, zuletzt von Valerianus ()

  • Nur so als Hinweis: ich MUSS den Umfang meiner DU-Versicherung in den nächsten Jahren reduzieren, so dass ich mit ca. 45 nur 35€ bezahlen müßte, um die Versorgungslücke zu schließen.


    Klar ist es hoch, wenn man was jünger ist, aber trotzdem ist es sehr wichtig, dass man sowas hat ...

  • Absicherung nur bis 50/55 ist die einfachste Variante die Versicherungsvertreter nutzen um den Preis zu drücken...nur ist die Versicherung dann nicht mehr besonders hilfreich...

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  • Man darf keiner Überversorgung erreichen, deswegen muesste ich den Umfang des Schutzes reduzieren, so dass ich dann lediglich 750€ statt 1600€ bekaeme.


    Ich kann natuerlich weiterhin den jetztigen Betrag weiterhin bis 60 bezahlen, aber wenn ich überversorgt waere, dann wuerde es gekuerzt.


    Als Hinweis: ich habe die DU mit 24 abgeschlossen, so dass ich recht günstige Betraege habe...

  • Ich zahle 77 Euro (eigentlich 99, aber da wird noch irgendwas abgezogen) bis 60 Jahren für 1500 Euro.


    Eine Überversorgung erreiche ich damit meines Wissens nicht; ich lasse es aber noch mal prüfen.

  • Ignorier das und gib dein Grundgehalt (letzte Abrechnung) einfach von Hand ein anstatt die Besoldungsgruppe auszuwählen, er wird dann zwar bei der Berechnung als Fehler ausgeben, dass du für deine Besoldungsgruppe viel zu viel verdient, rechnet aber ganz normal. Der Versorgungsabschlag dürfte für die meisten Bundesländer ebenfalls stimmen (evtl. wird der Absenkungsfaktor für bestimmte Länder/Besoldungsgruppen nicht berücksichtigt, das macht aber maximal 1% aus).

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  • Ignorier das und gib dein Grundgehalt (letzte Abrechnung) einfach von Hand ein anstatt die Besoldungsgruppe auszuwählen, er wird dann zwar bei der Berechnung als Fehler ausgeben, dass du für deine Besoldungsgruppe viel zu viel verdient, rechnet aber ganz normal. Der Versorgungsabschlag dürfte für die meisten Bundesländer ebenfalls stimmen (evtl. wird der Absenkungsfaktor für bestimmte Länder/Besoldungsgruppen nicht berücksichtigt, das macht aber maximal 1% aus).

    Na dann könnte ich ja sofort dienstunfähig werden, für ein Leben in Vietnam reicht es locker ;)

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