Ab wann sollte man ein Verbandbuch verwenden?

  • Hallo Leute :)


    Ich stelle mir die Frage, ob ich auch einen Unfall im Verbandbuch eintragen sollte, obwohl der Schüler mir sagt, dass ihm nichts passiert ist?
    Wenn der Junge beim kicken umknickt und gleich abwinkt und sagt, dass ihm nicht passiert ist, ich aber sehe, dass er im weiteren Verlauf unrund läuft, sollte ich auf jeden Fall das Verbandbuch heranziehen, oder?


    Danke im Voraus!
    LG Thomas

  • "Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach §24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen sind vertraulich zu behandeln." (Quelle)


    Wenn du keine Erste-Hilfe geleistet hast, trägst du auch nichts ein...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Das ist ein Schulunfall, wahrscheinlich auch ohne große Konsequenzen, aber das weiß man nie.
    Wenn das Verbandbuch dazu da ist, sämtliche Schulunfälle einzutragen, würde ich es sicherheitshalber eintragen. Es geht da auch darum die Verletzungen zu dokumentieren, damit man schriftliche Unterlagen hat.


    Bei uns wird übrigens das Führen eines solchen Buches von Rettungsdiensten empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich. Es dient - so die Auskunft - zur Klarheit und dass man nachvollziehen kann, wann was gewesen war. Es ist unterstützend zu sehen, so meine Info.


    Ansonsten würde ich eher Kollegen an der Schule fragen, denn die werden dir genaue Auskunft geben können, für was genau dieses Buch da ist und was sie in diesem Fall machen.


    Nachtrag:
    Jetzt habe ich die Ausführungen von Valerianus gelesen. Wenn ein "Verbandbuch" etwas Offizielles ist, dann gelten natürlich die offiziellen Regeln. Uns hat man eine grundsätzliche Dokumentation von Schul/Sportunfällen beim letzten 1. Hilfekurs empfohlen.

  • Ja ich geh da auch lieber auf Nummer sicher und trage es ein, auf wenn ich mir jetzt seinen Knöchel auch nur so mal angeschaut habe und jetzt kein Verbandszeug oder ähnliches verwendet habe.
    Es schadet ja nicht und wenn was ist, kann man alles nachvollziehen.


    Man möchte halt nicht am Ende dastehen, ohne Eintrag und das Kind hat gewisse Leiden wegen diesem Vorfall...

  • Wenn der Junge beim kicken umknickt und gleich abwinkt und sagt, dass ihm nicht passiert ist, ich aber sehe, dass er im weiteren Verlauf unrund läuft, sollte ich auf jeden Fall das Verbandbuch heranziehen, oder?


    Da solltest du generell ihn aus dem "kicken" herausnehmen und EH nach der PECH-Regel anwenden:


    PECH : Pause (Ruhigstellung), Eis (Kälteanwendung), Compression (Druckverband) und Hochlagerung

  • Ja in der Regel geschieht das auch und ich habe mich auch dazu entschieden bei solchen Aktionen das Verbandbuch heranzuziehen und einen Eintrag zu machen.


    Hattet ihr bereits Situationen wo das Verbandbuch verwendet werden musste?

  • Eventuell solltet ihr die Überschrift erweitern oder 'nen Tag setzen: Ich kenne das Ganze nur als Unfallbuch und musste mich jetzt erst einmal belesen, dass das nur der umgangssprachliche Begriff für Verbandbuch ist. Wieder etwas gelernt. Und das im Urlaub.


    Wenn's ne deftige Sache war, trag ich von mir aus ein.
    Wenn die Eltern am Nachmittag doch lieber noch zum Arzt gegangen sind, obwohl es in der Schule noch nicht so heftig erschien, sind sie dazu angehalten, die Schule umgehend darüber zu informieren und dann trage ich das Ganze am nächsten Tag ein.


    Scheint bei euch anderen etwas päpstlicher abzulaufen als an meinen bisherigen beiden Schulen. Probleme gab's hier allerdings noch nie.

  • Unfallbuch wäre auch ein passender Begriff ja, Verbandbuch ist glaube ich aber geläufiger :)


    Ja das sehe ich auch so, so sollte es dann auch immer ablaufen. Sind halt auch die Eltern in der Pflicht dann.

  • Allgemein sollte auf jeden Fall in Betracht gezogen werden, dass ins Verbandbuch eingetragen werden sollte, auch wenn der Schüler sagt dass es ihm gut geht.
    Und wie auch @immergut schrieb, wenn der Schüler dann außerhalb der Schulzeit noch zum Arzt geht, muss das gemeldet werden und wird dann nachgetragen.


    Bezüglich Zwischenfällen, bin ich bis jetzt glücklicherweise verschont geblieben, aber kann halt immer was passieren.

  • Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    3 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Ja so hab ich mir das eigentlich gedacht und hört sich auch alles recht logisch und nachvollziehbar an.


    Ich habe auch gelesen, dass das mit dem Verbandbuch auch so eine Sache mit dem Datenschutz ist, kann da irgendwas dran sein?
    Dass hierbei in irgendwelcher Form ein Datenmissbrauch stattfindet, kann ich mir nicht vorstellen, aber sicher kann man sich da auch nicht sein, oder?

  • Es gibt eine Pflicht zur Eintragung sobald du irgendwelche Erstmaßnahmen durchführst (ein Pflaster reicht), da gibt es dann logischerweise auch kein Datenschutzproblem. Alles was du über die Pflicht hinaus einträgst könnte dir sicher jemand als datenschutzrechtlich problematisch auslegen, aber im Ernst: Wer soll davon in welchem theoretischen Fall erfahren in dem du etwas so garstiges da reingeschrieben hast, dass er dich verklagen möchte?

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  • Ich habe auch gelesen, dass das mit dem Verbandbuch auch so eine Sache mit dem Datenschutz ist, kann da irgendwas dran sein?

    Nein.


    Ich frage mich ehrlich gesagt gerade, warum du hier so ein "Drama" um die simple Eintragung in ein Verbandbuch machst und nach Erfahrungsberichten usw. suchst.


    Das ist so, als wenn ich hier einen Thread eröffne, und frage, ob jemand schon mal eine Eintragung in ein Klassenbuch gemacht hat.

  • Und vor allem ists etwas, das in 15 Sekunden mit einem Kollegen oder der Sekretärin geklärt ist. Die ist es übrigens auch zumeist, die mir das Buch auf den Tisch packt und nen Zettel einklebt "Mäxchen von gestern eintragen", weil die Eltern sich bzgl eines nachmittags stattgefundenen Arztbesuchs bei ihr gemeldet haben.

  • Eventuell solltet ihr die Überschrift erweitern oder 'nen Tag setzen: Ich kenne das Ganze nur als Unfallbuch und musste mich jetzt erst einmal belesen, dass das nur der umgangssprachliche Begriff für Verbandbuch ist. Wieder etwas gelernt. Und das im Urlaub.

    Ehrlich gesagt habe ich Verbandbuch noch nie gehört, ich kannte auch von der Unfallkasse als Begriff nur Unfallbuch.
    Das füllt bei uns in der Regel derjenige aus, der 1.Hilfe leistet und das ist meist die Sekretärin. Wenn sie mehr braucht oder Unfallanzeigen geschrieben werden müssen, dann legt sie uns das ins Fach. Ich trage sonst da gar nichts ein.

  • Die Sache mit dem Verbandbuch ist anscheinend in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.


    Für Bayern gilt:
    "Es wird dringend empfohlen, bei Verletzungen, bei denen kein Arztbesuch erfolgt, den Unfall zu vermerken. Dies kann z.B. im Verbandbuch oder in einer PC-Datei erfolgen. So kann bei Spätfolgen eines nicht durch Unfallanzeige gemeldeten Unfalls der schulische Zusammenhang nachgewiesen werden.
    Zudem wird im Verbandbuch dokumentiert, dass die Schulleitung bzw. die Lehrkraft ihrer Verpflichtung zur Erste-Hilfe-Leistung nachgekommen ist. Die Unfallanzeige ersetzt einen Eintrag in das Verbandbuch.
    Diese Aufzeichnungen sind fünf Jahre nach der letzten Eintragung aufzubewahren."


    Quelle: GUV- Imformationen, 1. Hilfe in Schulen


    Bei Unfällen schreiben wir bei Arztbesuch auf jeden Fall eine Unfallanzeige, bei nicht erfolgtem Arztbesuch in manchen Fällen prophylaktisch.


    TomWag78: Vielleicht schaust du, wie das in deinem Bundesland geregelt ist.

  • Das ist deutschlandweit einheitlich geregelt über die DGUV-Vorschriften (kommt irgendwie aus dem Namen: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, in der alle Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zusammengeschlossen sind). Wer sich unbedingt alle Vorschriften durchlesen will: Klick mich!


    Die Regel ist total simpel:


    Erste-Hilfe-Maßnahmen ohne Arztbesuch --> Verbandbuch
    Arztbesuch (auch später durch die Eltern) --> Unfallanzeige an den Unfallversicherungsträger (in dem Fall ist das Verbandbuch unnötig, weil der Kostenträger ja schon informiert ist)

    If you look for the light, you can often find it.
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  • Beschäftige mich einfach mit dem Thema und hab mir gedacht ich frag mal nach...Ist auch für mich keine große Sache das Thema, nur gerade im Fokus des Interesses.


    Danke für die zahlreichen Antworten, waren sehr hilfreich!

  • Der Eintrag ins Verbandbuch ist vor allem relevant, wenn es um Spätfolgen geht. Beispiel für Extremfall: Schüler verletzt sich am Finger, Wunde wird versorgt (Pflaster). Es kommt im weiteren Verlauf zur Entzündung und im schlimmsten Fall muss als Folge der Finger amputiert werden. Der Schüler hätte Anspruch auf eine Rente durch den GUVK, sofern es sich nachweislich um einen Schulunfall handelt. Der Eintrag ins Verbandbuch ist hier der entsprechende Nachweis. Daher ist es wichtig, dass auch kleine Verletzungen, die nur mit einem Pflaster versorgt werden, ins Verbandbuch eingetragen werden.


    Zur Datenschutzfrage: Natürlich sollte ein anderer nicht mitbekommen, was Schüler X laut Verbandbuch für eine Verletzung hatte. Bei uns trägt entweder die Sekretärin den Vorfall ein oder ich als Sicherheitsbeauftragter. Ansonsten hat da niemand Einblick und damit ist auch der Datenschutz gewährleistet.


    Sarek

  • Das die Nutzung des Verbandbuchs keine Kann- sonderen genau genommen eine Muss-Nummer ist, wurde hier bereits deutlich dargestellt. Problematisch ist in der Praxis die, in vielen Schulen übliche, zentrale Vorhaltung des Buchs und der -im Vergleich zu manch Verletzung- große Aufwand die Eintragung vorzunehmen.


    Eine Lösung die das Ganze ein wenig verbessert ist das dezentrale Verbandbuch. Bei uns haben alle Verbandkästen (in diversen Fachräumen, Teamräumen etc.) und Verbandtaschen (z.B. für die Spotlehrer bzw. für Wandertage) einen entsprechendes dezentrales Formular, welches spätestens bei der Prüfung der Tasche/des Kastens der zentralen Ablage zugeführt wird. Spart deutlich Laufwege und verhindert mangelnde Eintragungen aus Bequemlichkeit.


    Nach nunmehr mehr als 10 Jahren der Betreuung eines SSD kann ich die Nutzung des Verbandbuchs auch unabhängig von den gesetzlichen Vorschriften empfehlen. Zum einen kann dies -wenn Eltern mal wuieder eskalieren- als Nachweis dienen, dass man als Lehrkraft aktiv irgendwas gemacht hat. Zum anderen hatte ich in den letzten Jahren durchaus auch mal die eine oder andere Nachfrage durch die zuständige Unfallkasse (gerne bei Bagatellsachen, die dann im Nachgang durch Eltern aufgeputscht und teuer gemacht wurden) und konnte so das Vorgefundene und das Geleistete nachweisen und (diese Anfragen kommen gern ein halbes Jahr später) mir vor Fragenbeantwortung auch wieder ins Gedächnis rufen.


    Ab der Sek. 1 kann man Schulen nur empfehlen einen SSD vorzuhalten und diesen auch niederschwellig einzusetzen. Neben der positiven pädagogischen Arbeit entlastet ein ordentlich aufgestellter Dienst durchaus die Lehrkräfte, sorgt für eine zumeist umfangreichere Dokumentation und - man muss es ja zugeben- nicht selten auch für eine qualitativ hochwertigere Versorgung.

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