Nachversicherung gut oder schlecht?

  • Hallo,
    ich bin Sonderpädagoge, seit über zwei Jahren mit dem Ref fertig und
    habe vor einiger Zeit Post bekommen, in der mir mitgeteilt wurde, dass man plane, mich nachzuversichern.
    Da man aber noch am errechnen war, ob ich Verbeamtet werden kann (Alter, Erziehungszeiten, Zivildienst) bat ich um etwas Zeit.
    Nach 2-3 Wochen bekam ich Post, ich sei nun nachversichert.
    Eine Woche danach bekam ich nochmal Post, diesmal von der Bezirksregierung.
    Man plane, mich zu verbeamten.
    Ich war aber nun schon nachversichert.
    Ich hätte die Möglichkeit dies rückgängig zu machen und die Zeit mit in meine Beamtenkiste zu nehmen.
    Macht das Sinn?
    Rechnet sich das?
    Ich habe mir schon eine Mini-Rente im Studium erarbeitet und werde nur noch 20 Jahre im Schuldienst sein.
    Und jetzt weiß ich nicht, ob ich die Nachversicherung zurückholen soll.
    Ich muss ohnehin noch irgendwie meine Altersvorsorge pushen, da wäre es sehr schade, wenn ich einen falschen Weg wählte.
    Also, Frage: Soll ich oder lass ich es so wie es ist?
    :weissnicht:

  • Da musst du nachfragen, ich habe die Zeiten nicht im Kopf, aber du hast ohne Planstelle direkt nach dem Ref die Möglichkeit und dann gibt es einen bestimmten Zeitraum, nach dem du automatisch nachversichert wirst. Das steht aber irgendwo in dem Brief.
    Sollte die Frist überschritten sein, schätze ich, dass man nur sagen kann, "Pech gehabt", aber erkundige dich im Zweifelsfall mal bei der zuständigen Stelle.

    Quiet brain, or I'll stab you with a Q-Tip!

  • Moin,
    ich war nach meinem Referendariat auch erst einmal arbeitslos und wurde erst später verbeamtet.


    Finanziell macht es sehr viel Sinn die Nachversicherung nicht hinzunehmen. Bei der Nachversicherung wird schließlich nur der Arbeitgeberanteil nachträglich in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Der Arbeitnehmeranteil wurde ja nie entrichtet und kann auch nicht nachgezahlt werden. Entsprechend ergibt sich aus einer Nachversicherung immer eine absolute Mini-Rente. Bei der Pension aus einem Beamtenverhältnis fährst sehr viel besser. Allein schon, weil das Rentenniveau bei gut 40% und das Pensionsniveau bei gut 70% liegt. Außerdem bekommst bei der Rente ja nur die Hälfte dieser 40%, eben weil der Arbeitnehmeranteil ja nie eingezahlt wurde sondern nur der Arbeitgeberanteil nachentrichtet.


    Die Nachversicherung kann, wenn man zusagt auf der Suche nach einer Beamten-Stelle zu sein, um bis zu 2 Jahre aufgeschoben werden. Ich wurde 1,5 Jahre nach dem Ref. dann doch verbeamtet, so daß bei mir dann die Nachversicherung vom Tisch war.


    Also: Ruf beim Landesamt für Besoldung und Versorgung an und schicke zusätzlich noch ein Einschreiben mit Rückschein, daß du den Kram in die Pension mit rein haben willst und eben nicht nachversichert in der Rentenkasse.

  • Allein schon, weil das Rentenniveau bei gut 40% und das Pensionsniveau bei gut 70% liegt.


    Dein Vergleich hakt sehr stark. Und gerade in diesem Fall kannst du das nicht einfach gleichsetzen. Zumal die Pension MAXIMAL knapp 71% sein kann. Dafür muss man aber auch 40 anrechenbare Jahre hinlegen, was nicht jedem so leicht fällt. Und dass du hier die betriebliche RV vergessen hast, während die Pension bifunktion ist, kommt noch dazu.


    https://www.dbb.de/fileadmin/p…emen/sieben_irrtuemer.pdf

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