Steuerberater, die auf Beamte spezialisiert sind?

  • Liebe Kollegen,


    ich habe mich neulich von einem Steuerberater beraten lassen wollen, aber der war etwas überfordert angesichts meiner Frage nach Absetzung meines Arbeitszimmers. Ich hatte das Gefühl, er kannte sich nicht gut genug mit möglichen Vergünstigungen für Beamte in Sachen Steuer aus. Ich habe gehört, es gibt Steuerberater, die auf Beamte spezialisiert sind. Kennt sich da jemand aus, und weiß, wie man die am besten findet?


    Herzlichen Dank,
    B.

  • Hallo,
    Warum soll der Steuerberater denn spezialisiert auf Beamte sein? Angestellte Lehrer können doch ihr Arbeitszimmer genauso absetzen.
    Tatsächlich kann dir die Frage zum Arbeitszimmer jede gute Steuersoftware beantworten.
    Es ist begrenzt absetzbar. Muss aber ein separates Zimmer ohne sonstige Nutzung sein (kein Gästebett etc)

  • So einen Unsinn habe ich noch nie gehört.
    Und das Arbeitszimmer absetzen ist von der Berechnung wirklich einfach (bei Miete).
    Und etwas umständlicher, aber nicht wirklich schwierig, bei Eigentum.


    Dass Lehrer an der Steuererklärung scheitern ;( . Für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit mit Elster ist das wirklich nicht anspruchsvoll. Ich gebe der Schülerin langsam recht, die mal per Twitter meinte, man lerne in der Schule wirklich selten etwas für das Leben. Wie können wir uns über Schüler aufregen, wenn studierte Leute an so etwas einfachem scheitern.

  • Liebe Kollegen,


    ich habe mich neulich von einem Steuerberater beraten lassen wollen, aber der war etwas überfordert angesichts meiner Frage nach Absetzung meines Arbeitszimmers. Ich hatte das Gefühl, er kannte sich nicht gut genug mit möglichen Vergünstigungen für Beamte in Sachen Steuer aus. Ich habe gehört, es gibt Steuerberater, die auf Beamte spezialisiert sind. Kennt sich da jemand aus, und weiß, wie man die am besten findet?


    Herzlichen Dank,
    B.

    Eine Steuererklärung für einen normalen Lehrer schafft jeder Steuerberaterazubi.

  • Ach Leute, ihr wisst doch, wie das läuft. Erstposter mit Frage nach Dienstleistung, einen Tag später hat sie einen ganz tollen Anbieter gefunden, den sie gerne mit uns teilt, Link wird umgehend von Mod durch Schafsbild ersetzt.

  • Ich war jahrelang - aus Faulheit - beim Lohnsteuerhilfeverein. Aber mit etwas Mühe und Verstand dürfte das wohl in der Tat jeder hinkriegen ... und ein Steuerberater wohl erst recht.
    Also warten wir auf das Schafsbild :-)

  • Mal so nebenbei... schafft ihr es ein Arbeitszimmer abzusetzen? Ich bin grad dabei die Steuer zu machen und frage mich, ob ich es versuchen sollte. Allerdings habe ich keinen abgeschlossenen Raum. Außerdem rechne ich auch schon die doppelte Haushaltsführung ab. Wäre ja quasi die gleiche Wohnung 2x abgerechnet. Ob das wohl geht?

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Ich setze seit Jahren mein Arbeitszimmer ab. Es ist zwar ein abgeschlossener Raum, hat aber durchaus eine eigene Stereoanlage und vor allem meine Gästecouch darin. Das war nie ein Problem. Als ich das das erste Mal gemacht habe, war ich am Serviceschalter meines Finanzamtes und habe alles (möglicherweise etwas naiv) wahrheitsgemäß angegeben. Die Antwort war, dass das keine Rolle spielt, solange der Raum bei einer möglichen Kontrolle deutlich als Arbeitszimmer erkennbar ist. Wenn dann ab und an mal jemand darin übernachtet, ist das kein Problem. Wenn er allerdings eher wie ein Gästezimmer mit Arbeitsecke wirkt, ist die Situation natürlich anders.
    Hatte damti nie Probleme, allerdings hatte ich auch noch nie eine Kontrolle. Einen Grundriss o.Ä. musste ich auch noch nie nachreichen.

  • Mal so nebenbei... schafft ihr es ein Arbeitszimmer abzusetzen? Ich bin grad dabei die Steuer zu machen und frage mich, ob ich es versuchen sollte. Allerdings habe ich keinen abgeschlossenen Raum. Außerdem rechne ich auch schon die doppelte Haushaltsführung ab. Wäre ja quasi die gleiche Wohnung 2x abgerechnet. Ob das wohl geht?

    Ich setz meines auch ab, es ist auch tatsächlich zu ca. 80% Arbeitszimmer. Bisher hat noch niemand nachgefragt (just for the recors: Ich hab trotzdem ales wahrheitsgemäß angegeben ;-) ), nach Aussagen aus dem Kollegium gibt es aber ab und zu mal Kontrollen, bei denen dann eben nachgeguckt wird, ob das wirklich wie ein AZ aussieht.


    Voraussetzung für die Absetzbarkeit ist aber - nach Aussage meiner SL - dass Ihr in der Schule keine echten Arbeitszimmer habt.


    Gruß,
    DpB

  • Ich setze seit Jahren mein Arbeitszimmer ab. Es ist zwar ein abgeschlossener Raum, hat aber durchaus eine eigene Stereoanlage und vor allem meine Gästecouch darin. Das war nie ein Problem. Als ich das das erste Mal gemacht habe, war ich am Serviceschalter meines Finanzamtes und habe alles (möglicherweise etwas naiv) wahrheitsgemäß angegeben. Die Antwort war, dass das keine Rolle spielt, solange der Raum bei einer möglichen Kontrolle deutlich als Arbeitszimmer erkennbar ist. Wenn dann ab und an mal jemand darin übernachtet, ist das kein Problem. Wenn er allerdings eher wie ein Gästezimmer mit Arbeitsecke wirkt, ist die Situation natürlich anders.
    Hatte damti nie Probleme, allerdings hatte ich auch noch nie eine Kontrolle. Einen Grundriss o.Ä. musste ich auch noch nie nachreichen.

    Hatte auch mal mit einem Steuerfachmann geredet. Die Wahrscheinlichkeit, dass wirklich eine "normale Lehrerwohnung" angeschaut wird, ist relativ gering. Da haben sie interessantere Fälle :cash: .

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Ich setze seit Jahren mein Arbeitszimmer ab. Es ist zwar ein abgeschlossener Raum, hat aber durchaus eine eigene Stereoanlage und vor allem meine Gästecouch darin. Das war nie ein Problem. Als ich das das erste Mal gemacht habe, war ich am Serviceschalter meines Finanzamtes und habe alles (möglicherweise etwas naiv) wahrheitsgemäß angegeben. Die Antwort war, dass das keine Rolle spielt, solange der Raum bei einer möglichen Kontrolle deutlich als Arbeitszimmer erkennbar ist. Wenn dann ab und an mal jemand darin übernachtet, ist das kein Problem. Wenn er allerdings eher wie ein Gästezimmer mit Arbeitsecke wirkt, ist die Situation natürlich anders.
    Hatte damti nie Probleme, allerdings hatte ich auch noch nie eine Kontrolle. Einen Grundriss o.Ä. musste ich auch noch nie nachreichen.

    Ist hier auch so und da ich ja auch nur eine bestimmte Prozentzahl absetze, ist der Rest mit der privaten Nutzung auch kein Problem (also auch Spielecke usw. nicht, wobei die ja zum Arbeiten gebraucht wurde). Und mein Bett ist 90% der Zeit eh Ablagefläche für alle möglichen Vorbereitungen, da ist nichts mit mal drauf schlafen ;)

  • Vor 3 Jahren kam bei uns eine Kontrolle. Es gibt wohl Schwepunkte jedes Jahr und in unserer Region war es eben "Arbeitszimmer".
    Der nette Mensch schaute rein, schätzte, ob die qm stimmen und sagte: Schreibtisch, Bücherregal, Schaukelstuhl... ist ein Arbeitszimmer.


    Es geht wohl wirklich nur darum, ob man nicht die doppelte Größe angibt.

  • Ich hab einen Grundriss eingereicht, das Zimmer markiert und fertig.
    Wir setzen sogar zwei Arbeitszimmer ab, solange nur ein Kind da ist. Und in jedem wird tatsächlich gearbeitet. Ist absolut kein Problem gewesen bisher. Sind aber auch abgeschlossene Räume. (Ja, in einem steht auch ein Gästebett.)

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Alles klar, jetzt wirke ich natürlich sehr naiv... Natürlich schaffe ich meine Steuererklärung eigentlich. Ich bin wohl nur eher Sparte "faul" und "ängstlich", will keinen Fehler machen, aber mich auch nicht besonders einlesen, um wirklich sicher zu gehen. Deshalb suchte ich mir einen Berater. Anscheinend war mein Sparkurs da nicht so angebracht.
    Wahrscheinlich hab ich die Rüge und die Kopfschüttler schon verdient. Schon gut.
    Vielleicht noch was zum Hintergrund: Ich hatte in einem Artikel darüber gelesen, dass es spezielle Beamten-Steuerberater gibt und habe mich gewundert. Und ich dachte, dass wahrscheinlich alle außer mir so einen haben. Mein Arbeitszimmer habe ich zuhause nämlich noch nie angegeben. Eben weil wir das Zimmer nicht nur als Arbeitszimmer nutzen. Denn angeschlossen daran ist noch ein Balkon/ Wintergarten und ich wusste nicht, wie ich den erklären sollte. Meint ihr, das geht auch, wenn man Couch, Arbeitszimmer und Balkon hat?


    Wenn ich ein Prüfer wäre, würde ich die Nase rümpfen.

    Einmal editiert, zuletzt von Conni () aus folgendem Grund: Link entfernt wegen Werbeverdacht

  • Alles klar, jetzt wirke ich natürlich sehr naiv... Natürlich schaffe ich meine Steuererklärung eigentlich. Ich bin wohl nur eher Sparte "faul" und "ängstlich", will keinen Fehler machen, aber mich auch nicht besonders einlesen, um wirklich sicher zu gehen. Deshalb suchte ich mir einen Berater. Anscheinend war mein Sparkurs da nicht so angebracht.
    Wahrscheinlich hab ich die Rüge und die Kopfschüttler schon verdient. Schon gut.
    Vielleicht noch was zum Hintergrund: Ich hatte in einem Artikel darüber gelesen, dass es spezielle Beamten-Steuerberater gibt und habe mich gewundert. Und ich dachte, dass wahrscheinlich alle außer mir so einen haben. Mein Arbeitszimmer habe ich zuhause nämlich noch nie angegeben. Eben weil wir das Zimmer nicht nur als Arbeitszimmer nutzen. Denn angeschlossen daran ist noch ein Balkon/ Wintergarten und ich wusste nicht, wie ich den erklären sollte. Meint ihr, das geht auch, wenn man Couch, Arbeitszimmer und Balkon hat?


    Wenn ich ein Prüfer wäre, würde ich die Nase rümpfen.

    Naja solange du den Balkon nicht mit als Arbeitszimmer abrechnest, sollte das wohl kein Problem sein.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Hab erst danach gesehen, dass Conni einen Link entfernt hat.
    Aber vielleicht gibt es ja wirklich nen Ref, dem mit unseren Antworten geholfen ist.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

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