Kirchenaustritt als Relilehrer/KonsequenZ?

  • So, nachdem sich ein Kollege für mich informiert hat ist zumindest mittlerweile klar, dass man die Lehrbefähigung wenn man sie einmal abgegeben hat auf keinen Fall von der Kirche zurück erhalten wird.
    Bleibt allerdings noch der staatliche Teil, und die Frage ob es irgendwo im Gesetz einen Passus gibt, dass man hier in Hessen einfach nach studieren muss, wenn man quasi eines nicht mehr unterrichten kann. Leider lässt der Dienstherr mit einer Antwort auf sich warten, und schwarz auf weiß werde ich es wahrscheinlich sowieso nicht kriegen.

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