Verpflichtende Fortbildung und Leben

  • Dann biete eine AG an. Einführung in die Steuerlehre .

    AG? Ich mache sowas immer im Rahmen eines Exkurses im Umfang von einer Doppelstunde oder wenn ich irgendwo Vertretung schiebe. Daraus eine AG machen? Also ich weiß nicht. Ich finde es halt nur beschämend, daß selbst die grundlegenden Dinge so einer Steuererklärung nirgendwo abgehandelt werden. Über die ganzen Anlagen rede ich gar nicht, aber die "vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer" sollte jeder ausfüllen können.


    --> https://www.steuerklassen.com/content/est_1_v_2016.pdf


    Die reicht ja für die üblichen Gesellen bzw. Facharbeiter später aus. Die ganzen Anlagen brauchen sie dann alle nicht.


    Meine Kollegen machen es in unseren AV-Klassen usw. ähnlich. Da gibt es dann auch den Unterricht in "Wie fülle ich meinen Hartz 4 Antrag aus?" Komischerweise sind die Schüler bei diesen Exkursen weitaus mehr bei der Sache als bei dem Unterrichtsstoff des kompletten Jahres. ;)


    Stattdessen müssen wir unterrichten ab welcher Betriebsgröße ein Betriebsrat freizustellen ist und wie darin die Posten nach Geschlecht aufzuteilen sind. Was natürlich weitaus näher an der Lebensrealität der Schüler ist. Wie man mit Überweisungen, EC- und Kreditkarten umgeht, was eine Lastschrift ist und das eine Bürgschaft auch schwerwiegende Folgen haben kann, kommt hingegen nirgendwo im Lehrplan vor.

  • Die Zahlungsmöglichkeiten sind bei uns auch in der 7. bzw. 9. Klasse im Lehrplan.
    Bürgschaften und Kreditwürdigkeit spreche ich dabei auch immer an.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Guter Witz.


    Dann erklär den Schülern mal welche Quittungen, Fahrkarten, ... sie überhaupt sammeln sollten und welche überflüssig sind. Damit fängt es nämlich schon an. Oder das man Handwerker-Rechnungen tunlichst per Überweisung bezahlen sollte und nicht bar, weil man sie sonst auf der Steuererklärung nicht absetzen kann. Oder erklär ihnen die Möglichkeiten eines Verlustvortrags während der Ausbildung.


    Das ist mir alles bewusst. Es geht hier aber um keine Steuererklärung auf Steuerberaterniveau, sondern um die grundlegende Fähigkeit überhaupt eine Steuererklärung zu machen. Dass die beim ersten Mal nicht immer perfekt ist - fraglos. Aber auch daraus lernt man. Dafür würde ich jetzt nicht immer Unterrichtszeit verwenden.




    Btw:


    Die Einkommenssteuererklärung steht beispielsweise im Kernlehrplan WP Arbeitslehre für die Gesamtschulen in NRW.




    Zitat

    - beschreiben die Funktion einer Einkommensteuererklärung und verschiedenerEinkommensteuerklassen.


    Wobei das hier natürlich auch recht dürftig ist.

  • Also, ich möchte meinen Schülern eigentlich nicht jede alltägliche Hürde vorher erklären (das ändert sich doch sowieso so schnell alles!) , aber ich versuche, Ihnen die Kompetenz zur Lösung von Problemen zu vermitteln. Wo finde ich Informationen? Wie gehe ich mit diesen um? Wie schaffe ich es, diese Informationen auf mein aktuelles Problem anzuwenden?


    Damit sind sie universell in der Lage, die Kaffeemaschine zu entkalken, die Steuererklärung auszufüllen (was ja am Anfang nur das Abschreiben der Jahresbescheinigung ist), Behördengänge zu erledigen, Versicherungsbedingungen zu lesen und zu verstehen, ein Rezept nachzukochen, den Fernseher anzuschließen und beim Auto die Sicherung zu wechseln. Das ist auch die Devise bei meinen eigenen Kindern und damit fahre ich gut.

  • Disclaimer: Wenn Du das unten zitierte freiwillig machst, sind meine folgenden Ausführungen hinfällig. Bitte unterlasse dann aber dein verallgemeinerndes "Klar geht das".

    Bin jedenfalls von 7.00 - 21.00 Uhr in der Schule mit 12 Schulstunden und Aufsichten im Plan, keine Springstunden. Klar geht das.

    Naja, § 2 Abs. 5 S. 3 der Arbeitszeitverordnung NRW sagt zwar, dass die "durchschnittliche" tägliche Arbeitszeit zehn Stunden täglich nicht überschreiten "soll", enthält also gleich zwei Einschränkungen. Das kann aber nun nicht bedeuten, dass ein Tag mit 14 (!) Stunden planmäßiger Anwesenheit (wie viele echte Pausen?) zulässig wäre. In anderen Worten: Entweder du hast diesen Monstertag willentlich in Kauf genommen, um dafür an anderen Tagen Boni zu genießen (freier Tag o.ä.) oder du solltest dringend um Abhilfe ersuchen, die dir in diesem krassen Fall kaum verwehrt werden könnte. Der Beamtenstatus hat zwar viel mit Leibeigenschaft zu tun, aber so viel nun auch wieder nicht. Kein Kollege kann gezwungen werden, sein halbes Deputat an einem Tag runterzureißen.

    Und ja, das Arbeitsschutzgesetzt mit den täglichen Arbeitszeiten gilt für Angestellte und sogar für Beamte, aber nicht für verbeamtete Lehrer.

    Meine diesbezügliche Einlassung war eher ironisch zu verstehen (in dem Sinne, dass für Lehrer die entsprechenden Bestimmungen meist großzügig ausgelegt werden), mea culpa, s.u. Davon abgesehen gilt das ArbZG (Arbeitszeitgesetz, mit Arbeitsschutz hat das nix zu tun) nicht für Beamte. Die haben entsprechende Verordnungen (Landesrecht), die aber ihrerseits selbstverständlich für alle Beamte gelten (Ausnahmen sind dann extra geregelt, betreffen aber meist den Vollzugsdienst und nicht die Lehrer). So, genug juristisch geschwafelt.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Disclaimer: Wenn Du das unten zitierte freiwillig machst, sind meine folgenden Ausführungen hinfällig. Bitte unterlasse dann aber dein verallgemeinerndes "Klar geht das".

    Moin,


    sagen mir mal "halb freiwillig". Als ich angefangen habe an der Schule hatte ich im ersten Halbjahr einen Stundenplan, der wie folgt aussah:


    • montags frei
    • dienstags 1.+2. Stunde sowie 9.-12. Stunde. Da war ich dann also von 7.30 Uhr bis 21 Uhr in der Schule, hatte aber von 9-18 Uhr Leerlauf. Allerdings war der Fahrtweg zu weit, um zwischendrin heimzufahren.
    • mittwochs: 1.+2. Stunde
    • donnerstags: 1.-12. Stunde, also 7.30 Uhr bis 21 Uhr
    • freitags: 1.-8. Stunde, also 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr

    Ich habe jetzt donnerstags ab 7, weil noch die Frühaufsicht hinzugekommen ist. Im zweiten Halbjahr wurde der Stundenplan damals dann etwas besser, weil einige Prüfungsklassen weggefallen sind, so daß ich übers ganze Jahr auf 25,5 Stunden gekommen bin. Die nomale Lehre dauert in Deutschland ja 3,5 Jahre, so daß bei uns am Berufskolleg im Sommerhalbjahr immer weniger los ist, weil die Abschlußklassen weg sind.


    Damals im 1. Jahr nach dem Ref. bin ich freitags in der 7. Stunde echt schon einmal vor den Schülern auf dem Pult eingepennt. :rotwerd: Da half es dann auch nichts, daß montags frei war.
    Daher meine immer wiederkehrende Bitte an den Stundenplaner: Den Tag mit der Abendschule kannst mir ruhig voll packen, aber dann muß der nächste Tag frei sein. Da hilft es dann auch nichts erst zur 3. Stunde anzufangen oder so. Da bin ich einfach platt.

  • Daher meine immer wiederkehrende Bitte an den Stundenplaner: Den Tag mit der Abendschule kannst mir ruhig voll packen, aber dann muß der nächste Tag frei sein. Da hilft es dann auch nichts erst zur 3. Stunde anzufangen oder so. Da bin ich einfach platt.

    Ok, das relativiert die Sache natürlich.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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