Verpflichtende Fortbildung und Leben

  • Moin,


    das Theater erinnert mich irgendwie an eine Geschichte bei mir vor 1,5 Jahren. Damals gab es bei einem meiner Schüler einen tödlichen Unfall und es ging darum, ob man sich als Klassenlehrer auf der Beerdigung blicken lassen sollte.


    Letztlich habe ich und mein Kollege den Unterricht in der Zeit auf den Friedhof verlegt und sind gefahren. Im Wanderbuch im Sekretariat haben wir das als Klassenfahrt vermerkt. Was für ein Gehampel. :autsch:


    Bisher hatte ich mit solch unplanbaren Dingen immer verdammtes Glück. Dank Abendschule habe ich eine 4-Tage Woche und die persönlichen Dinge fielen irgendwie immer gerade auf den freien Tag.

  • Es ist soweit ich weiß, aber genau festgelegt, wofür man den Sonderurlaub bekommt.

    Ja natürlich. Ich schreibe ja auch, dass die Regelungen da bei uns (= Schweiz) sehr viel arbeitnehmerfreundlicher sind und dass ich das aus genannten Gründen auch sehr richtig so finde. Ich habe jetzt mal den konkreten Wortlaut aus dem Personalrecht Baselland rausgesucht:


    "Für folgende Ereignisse wird ein bezahlter Kurzurlaub gewährt:

    • Hochzeit bzw. Eintragung der Partnerschaft ---> 3 Arbeitstage
    • Private Absenzen:

      • notwendige Betreuung einer im gleichen Haushalt lebenden Person ---> max. 3 Arbeitstage pro Fall, max. 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
      • erforderliche Begleitung einer im selben Haushalt lebenden Person zum Arzt ---> effektiv benötigte Zeit, max. 1/2 Arbeitstag pro Besuch
      • Begleitung des eigenen Kindes am 1. Tag des Kindergartens und am 1. Schultag der Primarschule ---> effektiv benötigte Zeit, max. je 1/2 Arbeitstag
    • Todesfall/Beerdigung ---> max. 3 Arbeitstage
    • eigener Wohnungswechsel ---> effektiv benötigte Zeit, max. 1 Arbeitstag
    • Öffentlichkeitsdienst (z. B. Aufgebote im Rahmen des Schweizerischen Militär- oder Zivilschutzdienstes) ---> 1 Arbeitstag
    • Kulturelle und sportliche Anlässe (= Teilnahme an Anlässen von gesamtschweizerischer Bedeutung als Aktive oder Chargierte) ---> 2 Arbeitstage jährlich
    • Dienstjubiläum (ab dem 25-jährigen Dienstjubiläum) ---> 1 Arbeitstag"

    @lamaison Du hättest bei uns also selbstverständlich Deine Kinder zur Einschulung begleiten dürfen. Dafür hättest Du den betroffenen Klassen am fraglichen Tag einen Arbeitsauftrag erteilt, oder es wäre bei entpreschenden Kapazitäten ein Kollege für Dich eingesprungen, der die Stunden dann auch abgerechnet hätte. Natürlich ist das auch bei euch, und je nach Bundesland vermutlich anders, irgendwo schriftlich festgehalten. Für alles, was unter diese Regelungen fällt, erübrigt sich eine Diskussion also sowieso.


    Aus solchen Kommentaren ...



    Genau. Lassen wir das doch die kinderlose Frau Pace machen, die mit genau diesem Argument auf Hüttenaufenthalte und Studienfahrten geschickt und für andere außerunterrichtliche Veranstaltungen (Tag der offenen Tür, Wandertag, Projekttage, etc.) eingeteilt wird. Weil sie hat ja keine Kinder.

    ... spricht halt leider maximaler Frust nach dem Motto, wieso soll ich solidarisch sein, wenn ich selbst auch immer nur die Arschkarte ziehe. Das ist sehr schade und spricht für ein sehr schlechtes Klima an der Schule, aus der so ein Kommentar kommt.


    Nach allem, was ich hier jetzt so gelesen habe, würde ich der TE empfehlen, NICHT zu fragen, ob es überhaupt möglich ist, sondern mich krankschreiben lassen und fertig ist die Wurst.

  • Leute, was habt ihr nur für Schulleitungen. Und wie wenig empathisch seid ihr, wenn jemand am Geburtstag eines 6-jährigen (der wirklich auch bei "normalen" Kindern sehr sehr wichtig ist) nicht auf eine Fortbildung gehen möchte. Es ist ja auch so, dass die TE die FB an einem anderen Tag am anderen Ort wahrnehmen will. Wieso wird das hier so verissen? Bin einigermaßen entsetzt und kann nur mit dem Kopf schütteln :( Kann man das wirklich nur verstehen, wenn man selber Kinder hat?


    Ich habe netterweise frei bekommen, als mein Sohn eingeschult wurde. Meine SL ist da insgesamt entgegenkommend. Schließlich arbeite ich auch oft über meine Dienstverpflichtung hinaus. Da erwarte ich auch ein Entgegenkommen bei solchen EINMALIGEN Ereignissen wie Einschulung und Eltern, die im Sterben liegen. Kann jemand wirklich vorn stehen und Unterricht machen, wenn man insgeheim weiß, dass der Vater im Sterben liegt?


    Traurig. Wirklich traurig :( Man ist doch Beamter und kein Leibeigener. Das Land hat seinen Beamten gegenüber auch eine Fürsorgepflicht und man kommt nun mal nicht ohne gewissen private Verbindungen.

  • Genau. Lassen wir das doch die kinderlose Frau Pace machen, die mit genau diesem Argument auf Hüttenaufenthalte und Studienfahrten geschickt und für andere außerunterrichtliche Veranstaltungen (Tag der offenen Tür, Wandertag, Projekttage, etc.) eingeteilt wird. Weil sie hat ja keine Kinder.

    Ich mache sehr viel für meine Kollegen. Von denen einige kinderlos sind und andere nicht. Ich mache da keinen Unterschied. Alle gehen arbeiten und werden dafür bezahlt. Vertretungen (egal für was) sollten gleichermaßen verteilt werden, egal ob Kinder da sind oder Hunde oder Eltern oder nichts. Was ist bei Euch an der Schule los, dass Du Dich so äußern musst? :(


    Ach: ich hab übrigens 2 Kinder. Und arbeite Vollzeit. Aber das hat mit meiner Arbeit wenig zu tun. Ich leiste genug Dienst. Oft genug mache ich mehr, als ich muss. Trotzdem möchte ich gern bei der Einschulung dabei sein! Das finde ich auch nicht zuviel verlangt, denn es ist EIN Tag pro Kind! Beim meiner großen Tochter war ich noch wiss.MA, da habe ich einfach Urlaub genommen. Geht halt jetzt nicht mehr. Aber dass ich deswegen an diesem Tag nicht dabeisein darf, sehe ich wirklich nicht ein! Das ist für das Kind und für MICH wichtig!

  • Vor 5 Jahren starb ein sehr gut befreundeter Nachbar und ich wäre gerne zur Beerdigung gefahren. An dem Tag hatte ich nur 4 Stunden Unterricht, die ich mit dem Stundenplaner und einem tauschbereiten Kollegen auf andere Tage verlegen konnte. Es wäre kein Unterricht ausgefallen. Allerdings war an dem Tag eine Lehrerkonferenz angesagt, für die man sich nur beim Schulleiter abmelden konnte.
    Der Schulleiter lehnte mir den Besuch der Beerdigung mit einem Verweis auf die Rechtslage ab, nachdem nur für die Beerdigung eines Verwandten ersten Grades 1 Tag Sonderurlaub zusteht. Ich war fassungslos. Nahezu keine Fehlzeiten in der Schule, bei jeder Konferenz anwesend und dann wurde mir dieser persönliche Wunsch verwehrt.


    Das ist jetzt Schnee von vorgestern, der alte Schulleiter ist pensioniert und dem neuen Schulleiter würde so etwas niemals passieren. Aber trotzdem sitzt dieser Stachel bis heute und kann nur anderen raten, nicht zu viel zu fragen. Wer den Termin vergisst, bekommt doch keine Abmahnung oder ein Diziplinarverfahren. Wer zufällig an dem Tag starke Bauchschmerzen hat, sowieso nicht.


    Übrigens, dass war auch der Tag, wo ich mich das erste Mal um eine Versetzung gekümmert habe und mich über das Verfahren informiert habe.

  • Was gibt es für hartherzige Menschen :( Hat der SL das jetzt was gebracht, dass Du bei der Konferenz anwesend warst?


    Unmöglich.


    Ich komme aus dem Schaudern gar nicht mehr raus. Meine SL ist wirklich nicht die tollste. Ich hätte da einiges zu meckern. Aber solche Sachen erlebe ich da nicht :(

  • Genau. Lassen wir das doch die kinderlose Frau Pace machen, die mit genau diesem Argument auf Hüttenaufenthalte und Studienfahrten geschickt und für andere außerunterrichtliche Veranstaltungen (Tag der offenen Tür, Wandertag, Projekttage, etc.) eingeteilt wird. Weil sie hat ja keine Kinder.

    Das ist doch jetzt albern. Es geht um EINEN Termin! Ich als Mutter übernehme auch Termine von anderen, wenn sie mich nett fragen und ich das einrichten kann. Es ist halt ein Geben und Nehmen, ein Tausch.


    Was wäre denn, wenn sie an dem Termin einen ganz wichtigen Arzttermin hätte, auf den sie schon ein halbes Jahr wartet? Würdest du dich dann auch aufregen, wenn sie jemanden um Vertretung bitten würde?

  • Ich mache sehr viel für meine Kollegen. Von denen einige kinderlos sind und andere nicht. Ich mache da keinen Unterschied. Alle gehen arbeiten und werden dafür bezahlt. Vertretungen (egal für was) sollten gleichermaßen verteilt werden, egal ob Kinder da sind oder Hunde oder Eltern oder nichts. Was ist bei Euch an der Schule los, dass Du Dich so äußern musst? :(
    Ach: ich hab übrigens 2 Kinder. Und arbeite Vollzeit. Aber das hat mit meiner Arbeit wenig zu tun. Ich leiste genug Dienst. Oft genug mache ich mehr, als ich muss. Trotzdem möchte ich gern bei der Einschulung dabei sein! Das finde ich auch nicht zuviel verlangt, denn es ist EIN Tag pro Kind! Beim meiner großen Tochter war ich noch wiss.MA, da habe ich einfach Urlaub genommen. Geht halt jetzt nicht mehr. Aber dass ich deswegen an diesem Tag nicht dabeisein darf, sehe ich wirklich nicht ein! Das ist für das Kind und für MICH wichtig!

    Eine befreundete Kollegin wollte für die Beerdigung ihrer Oma freigestellt werden. Sie "durfte" dann bis kurz vor knapp unterrichten; so, dass sie bereits in schwarz zum Unterricht kommen musste. Die verpassten Stunden musste sie am selben Nachmittag nacharbeiten und war daher bis 17 Uhr in der Schule.


    Ein Jahr später wurde das gesamte Kollegium pauschal für die Beerdigung eines ehemaligen Kollegen (den viele an der Schule gar nicht mehr kennengelernt hatten) freigestellt.


    Sowas ist zum Beispiel bei uns los...


    Die Kolleginnen und Kollegen mit (kleinen) Kindern werden protegiert bis zum Geht-nicht-mehr. Keine Klassenleitung, kein Einsatz in Prüfungsklassen, keine Fahrten, keine Projekttage, kein Einsatz auf Messen, beim Tag der offenen Tür keine Anwesenheitspflicht am Nachmittag. Die Kollegen ohne Kinder bzw. mit erwachsenen Kindern dürfen das ausbaden...

  • Das ist doch aber nicht die Schuld der Kolleginnen und Kollegen mit Kindern, sondern ganz klar ein Problem der Schulleitung. Du solltest auf Deine Schulleitung wütend sein und nicht auf Deine Kollegen. Das Kollegium sollte sich in diesem Fall gemeinsam für eine Lösung einsetzen, von der alle profitieren.


  • Die Kolleginnen und Kollegen mit (kleinen) Kindern werden protegiert bis zum Geht-nicht-mehr. Keine Klassenleitung, kein Einsatz in Prüfungsklassen, keine Fahrten, keine Projekttage, kein Einsatz auf Messen, beim Tag der offenen Tür keine Anwesenheitspflicht am Nachmittag. Die Kollegen ohne Kinder bzw. mit erwachsenen Kindern dürfen das ausbaden...

    Das ist schade. Ich kann auch Deinen Freust verstehen, aber deswegen darf ich nicht bei der Einschulung meines Sohnes dabeisein? Da läuft grundlegend was schief. Dafür kann jedoch die Mama oder der Papa nichts.
    Ich würde das allerdings als Kollegin mit Kindern nicht wollen, dass ich immer anders behandelt werde. Da würde ich meine Kollegen nicht belasten wollen.


    Hier wäre die SL am Zug, um für Gerechtigkeit auf beiden Seiten zu sorgen. Denn so schürt man Unzufriedenheit im Kollegium.

  • Im öD gibts auch die inoffiziellen "Karenztage"

    Das sind keine "inoffiziellen Karenztage" sondern der öD hält sich hier einfach an das Entgelt- und Fortzahlungsgesetz, wo das ganz klar geregelt ist.
    Das gilt übrigens nicht nur für den öffentlichen Dienst, sondern generell für jeden Arbeitnehmer.


    Der Arbeitgeber kann das aber (über den Arbeitsvertrag oder eine ergänzende Anweisung) einschränken, so dass ab dem 1. Tag ein Attest vorhanden ist.


    Wer diese Regelung übrigens als "inoffizielle Karenztage" benutzt, egal ob öD oder nicht, ist übrigens auch dafür verantwortlich, dass in unserem Arztpraxen morgens haufenweise Leute sitzen, die wegen Kopfschmerzen einen Arzttermin für eine AU brauchen, weil das als Freifahrtschein benutzt wird und dann eingeschränkt wird.

  • Das ist doch aber nicht die Schuld der Kolleginnen und Kollegen mit Kindern, sondern ganz klar ein Problem der Schulleitung. Du solltest auf Deine Schulleitung wütend sein und nicht auf Deine Kollegen. Das Kollegium sollte sich in diesem Fall gemeinsam für eine Lösung einsetzen, von der alle profitieren.

    Nun ja, das ist leider nur die halbe Wahrheit... Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen nutzen diese "Privilegien" ausgiebig und häufig. Und wenn es doch mal nicht nach deren Nase geht, wird entsprechend mit "Krankheit" reagiert.


    Eine Kollegin mit Kindern hat dieses Jahr zum Beispiel doch mal eine Klassenleitung aufgebrummt bekommen und hat im Gespräch mit einer anderen Kollegin angekündigt, dass sie nun wohl häufiger "krank" wäre. Überhaupt, die Klassenfahrt in dieser Klassenstufe sei für sie unzumutbar; das dürften gerne die kinderlosen Kollegen übernehmen, die nachmittags Zeit hätten zum Rennrad fahren. Nahezu OT. Nur dumm, wenn man halt nicht so genau guckt, wer sich sonst noch im Raum befindet...

  • Genau. Lassen wir das doch die kinderlose Frau Pace machen, die mit genau diesem Argument auf Hüttenaufenthalte und Studienfahrten geschickt und für andere außerunterrichtliche Veranstaltungen (Tag der offenen Tür, Wandertag, Projekttage, etc.) eingeteilt wird. Weil sie hat ja keine Kinder.

    Das ist doch jetzt albern. Es geht um EINEN Termin! Ich als Mutter übernehme auch Termine von anderen, wenn sie mich nett fragen und ich das einrichten kann. Es ist halt ein Geben und Nehmen, ein Tausch.


    Was wäre denn, wenn sie an dem Termin einen ganz wichtigen Arzttermin hätte, auf den sie schon ein halbes Jahr wartet? Würdest du dich dann auch aufregen, wenn sie jemanden um Vertretung bitten würde?

  • Das ist doch jetzt albern. Es geht um EINEN Termin! Ich als Mutter übernehme auch Termine von anderen, wenn sie mich nett fragen und ich das einrichten kann. Es ist halt ein Geben und Nehmen, ein Tausch.
    Was wäre denn, wenn sie an dem Termin einen ganz wichtigen Arzttermin hätte, auf den sie schon ein halbes Jahr wartet? Würdest du dich dann auch aufregen, wenn sie jemanden um Vertretung bitten würde?

    Arzttermine sind außerhalb der Unterrichtszeiten wahrzunehmen.

  • Man arbeitet ja vielleicht ganz bewusst Teilzeit und verzichtet auf SEHR viel Geld, damit man eben solche Termine wie den Geburtstag des Kindes problemlos wahrnehmen kann.

    Nein, man arbeitet Teilzeit, damit man weniger Stunden arbeitet.
    Das bedeutet nicht, dass man für sämtlichen Privatkram einen Freifahrtschein hat. Idealerweise hat die Schule ein Teilzeitkonzept ausgearbeitet, bei uns ist das z.B. so geregelt, bei wie vielen Stunden man wie viele freie Halbtage/Tage hat, und an wie vielen Konferenzen man teilnehmen muss.
    Wenn der Stundenplan dann an dem Geburtstag des Kindes Unterricht bis zur 10. Stunde vorsieht, dann muss man halt den Unterricht machen. Ich wüsste nicht, warum jemand mit Teilzeit dann hier den Anspruch haben soll, dann freizubekommen. Und wo zieht man die Grenze? Geburtstag des Kindes kann ich noch nachvollziehen, aber dann kam hier im Thread auch die Beerdigung des Nachbarn zu sprechen, oder der Hund des Onkels etc. Wo zieht man die Grenze? Klar, mit einem guten Kollegium kann man da einiges machen, aber man sollte es nicht überreizen und man muss ganz deutlich sagen, dass etliche Extrawürste (Und ja, ich nenne das jetzt so) von Teilzeitkollegen ganz stark zu Lasten der Vollzeitkollegen gehen. Und damit meine ich nicht die oben besprochenen Regelungen, sondern noch so individueller Kram wie "Ich arbeite Teilzeit mit 20 von 25,5 Stunden, aber ich kann nicht 1. Stunde und 8-10 Stunde geht auch nicht, und generell nur einen Nachmittag." Gerne noch mit einem Gefälligkeitsattest oder irgendwelchen Wisch einer Kita garniert und zack, hat man einen Stundenplan ohne Springstunden. Dreimal dürft ihr raten, wer natürlich dann die beschissenen Stundenpläne hat, nämlich andere Kollegen, egal ob Teil- oder Vollzeit. Fairerweise muss man sagen, dass derartige Sonderwünsche mit Attesten auch gerne bei Vollzeitkollegen vorkommen, aber zumindest meiner Erfahrung nach gehäuft bei Teilzeitkollegen.

  • Eben!!! Frau Citas möchte ja ihren Unterricht in vollem Umfang wahrnehmen!!!


    Hätte sie jetzt aber vor 6 Monaten, wo der Termin für die Fortbildung noch gar nicht bekannt war, einen Facharzttermin ausgemacht, der für sie sehr wichtig ist, dann hätte sie das ja pflichtbewusst außerhalb ihrer Unterrichtszeit gemacht, was ihr ja zusteht. Sie hat nicht falsch gehandelt. Sie hat sonst nachmittags immer frei.


    Erst später stellt sich dann heraus, dass dieser Termin mit einem beruflichen kollidiert. Der nächste FA Termin ist aber erst in 4 Monaten verfügbar. Das ist unzumutbar.

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