Nach welchen (internen) Kriterien vergebt ihr Klassenfahrtfreiplätze an Kollegen?

  • Es ist schlicht unzulässig, Lehrkräfte für eine Klassenfahrt selber zahlen zu lassen. Genehmigt ein Schulleiter eine solche Fahrt, steht den Lehrkräften auch eine vollständige (!) Übernahme der (mit Antrag eingereichten) Kosten der Fahrt zu. Viele Bundesländer hatten daher jahrelang die inzwischen ebenfalls unzulässige Regelung angewandt, dass Lehrkräfte mit Antrag der Fahrt auf die Reisekostenerstattung verzichten mussten...ein solcher Verzicht ist inzwischen aber nichtig.


    Man darf sich nur nicht durch "das Budget ist schon leer" oder ähnliches abwimmeln lassen...das ist im Zweifelsfall ausschließlich das Problem der genehmigenden Schulleitung.

  • Warum fahren denn sechs Kollegen mit? Wie viele Schüler nehmt ihr denn mit?

    3 Klassen á 1 Klassenlehrer + Begleiter?


    Ich kenne meine Rechte übrigens. In meinem Bundesland gibt es für eine Fahrt innerhalb von x Kilometern pro Tag 10€, bisschen weiter weg 20€ und ins Ausland pro Tag 30€. Also der reinste Witz.


    Zum Thema Budget...nun, da wird sich gerne ausgeschwiegen. Angeblich gäbe es keines dafür.


    Ich denke, ich werde dem Kollegen dann heute schon absagen.

  • Um welches Bundesland geht es denn? In Niedersachsen dürfen Klassenfahrten nur genehmigt werden, wenn das Schulbudget für Klassenfahrten die Lehrerkosten übernehmen kann. Bei uns werden auch keine Ausnahmen gemacht, dafür musste seit diesem Prinzip das Fahrtenkonzept entsprechend angepasst werden, so dass z.B. die Fahrten von 5 auf 4 Tage reduziert wurden.
    In Niedersachsen müssen außerdem die Freiplätze auch auf alle umgelegt werden, also auch auf die Schüler. Man könnte gewissermaßen sagen, Freiplätze dürfen nicht angenommen werden.

  • 3 Klassen á 1 Klassenlehrer + Begleiter?
    Ich kenne meine Rechte übrigens. In meinem Bundesland gibt es für eine Fahrt innerhalb von x Kilometern pro Tag 10€, bisschen weiter weg 20€ und ins Ausland pro Tag 30€. Also der reinste Witz.


    Zum Thema Budget...nun, da wird sich gerne ausgeschwiegen. Angeblich gäbe es keines dafür.


    Ich denke, ich werde dem Kollegen dann heute schon absagen.

    Vorsicht, das wurde bei uns auch schon versucht. Die meisten Bundesländer beziehen sich bei den Reisekostenabrechnungen auf das Bundesreisekostengesetz und setzen als Tagespauschalen Anteile der dort festgehaltenen Tagespauschalen an. Was aber selbst den mit der Abrechnung betrauten Personen in Schulen nicht immer klar ist:
    Diese Tagespauschalen sind nur dann heranzuziehen, wenn die tatsächlichen Kosten nicht bekannt sind. Das kann z.B. bei einer Tagesfahrt über 8 Stunden genutzt werden, um pauschal Kosten für Verpflegung geltend zu machen.


    Ansonsten ist natürlich nach tatsächlichen Kosten abzurechnen, die aber vorher bekannt und genehmigt sein müssen, was bei Klassenfahrten in der Regel gegeben sein wird.
    Siehe dazu auch §7 BRKG Absatz (1)" Für eine notwendige Übernachtung erhalten Dienstreisende pauschal 20 Euro. Höhere Übernachtungskosten werden erstattet, soweit sie notwendig sind." und §10 BRKG Absatz (1) "Zur Erledigung des Dienstgeschäfts notwendige Auslagen, die nicht nach den §§ 4 bis 9 zu erstatten sind, werden als Nebenkosten erstattet."

  • Zum Thema Budget...nun, da wird sich gerne ausgeschwiegen. Angeblich gäbe es keines dafür.


    Es gibt mit Sicherheit eine Rechtsgrundlage über den Schulhaushalt und dessen Bewirtschaftung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in irgend einem Bundesland eine Schulleitung das tatsächlich wie ein absolutistischer Monarch verwalten kann.


    Das ist übrigens auch der Grund, warum Rechtsfragen ohne Angabe eines Bundeslandes sinnlos sind. So kann man nämlich keine Rechtsgrundlagen finden. In NRW ist die Sache jedenfalls eindeutig im Schulgesetz unter der Beschreibung der Schulleitungsaufgaben geregelt:



    Zitat von SchulG NRW §59 Abs. 9

    (9) Die Schulleiterin oder der Schulleiter stellt den jährlichen Schulhaushaltauf und bewirtschaftet die der Schule zugewiesenen Haushaltsmittel. DieEntscheidung über den Schulhaushalt trifft die Schulkonferenz. Der Bericht über die Mittelverwendung ist der Schulkonferenz innerhalb von dreiMonaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zuzuleiten.

  • Vorsicht, das wurde bei uns auch schon versucht.

    Absagen bzw. "nein" sagen kann man immer, das ist mit keinen Nachteilen für den Lehrer verbunden. Wie man sich dann auseinandersetzt, wenn die Schulleitung zum Mittel der Weisung greift, ist eine andere Frage.

    • Offizieller Beitrag

    Eigentlich dürfen Schulleiter bei fehlendem Budget auch keine Fahrt genehmigen, es sei denn, er hat den Verzicht auf Reisekostenerstattung seiner "Untergebenen" auf dem Tisch liegen.
    Das war bis vor einiger Zeit gängige Praxis. Da sollten sich alle - aber wirklich alle! - KollegInnen deutlich dagegen positionieren.

  • Wobei das nicht ganz stimmt.Bei einem Lehrer mit voller Stelle hast du recht.
    Ein (angestellter?) Teilzeitlehrer bekommt zumindest die Stunden aufgestockt. Sprich: Wenn man eine ganze Woche fährt, dann bekommt man auch das Geld so, als wenn man eine Woche lang Vollzeit arbeiten würde.

    Aber selbst das sind ja nicht annähernd die geleisteten Stunden, weder für Vollzeit noch Teilzeit kommt das hin!


    Volker, das gilt meines Wissens nur für angestellte Lehrer.

    DA sind wir wieder an dem Punkt, Beamtenrecht= Ländersache, in Berlin gilt das z.B. auch für Beamte!


    Zum Thema Budget...nun, da wird sich gerne ausgeschwiegen. Angeblich gäbe es keines dafür.

    Ist gut möglich, bei uns wird auch alles bezahlt, sonst fährt keiner. War bisher kein Problem. Ich war ja nun mit meiner Tochter in Brandenburg auf Klassenfahrt, dort war es ein Problem, weil beschlossen wurde, dass jede Fahrt maximal 250 Euro Budget im Schuljahr hat. Nunja, dass das nicht reicht bei zwei Lehrern (da zwei Klassen) z.B. ist ja wohl klar. Die Freiplätze gingen an uns Eltern.

    • Offizieller Beitrag

    In der Tat ... bei uns gibt's während einer einwöchigen Schulreise (noch!) eine Aufstockung des Deputats auf 100 %. @frkoletta Wenn wir z. B. Frei-Tickets von der Bahn bekommen, verrechnen wir das mit den Schülern, so dass es effektiv für die günstiger wird. Wir Lehrer können uns das Geld sowieso zurückholen und ich hoffe, das ist bei euch auch so. Kann mich da Bolzbold nur anschliessen - Du solltest Dich dringend über Deine Rechte informieren!

    das meinte ich nicht. das wird bei uns genauso gehandhabt.


    ich meinte die "überstunden", die automatisch anfallen, weil man während einer klassenfahrt mehr oder weniger rund um die uhr dienstlich im einsatz ist.

  • Zweizügig (1 3/4), 9 Kollegen (2 Fachlehrer), 2 Klassen fahren weg. 3 Lehrer begleiten. Kein Problem.


    Es muss nicht funktionieren, es kann aber.


    Kl.gr.Frosch

    Aber vermutlich nur, weil weniger Klassenfahrten zur Verfügung stehen, hier sind es ja 12 Klassen und somit jedes Jahr ca. 4 Klassenfahrten. 3 Lehrer als Begleitung wäre hier wohl zu wenig, es müssen angeblich vier sein, weil die Klassenstärke zu hoch ist. Sprich, es muss also jedes Jahr mindestens ein Klassenlehrer außer den Fachlehrern mit und die Fachlehrer müssten jedes Jahr fahren. Wohl eher nicht machbar oder es müssen eben Klassenlehrer mit weg.

  • Dann macht doch einfach keine Klassenfahrten. Wenn die Eltern eine wollen, können sie doch ein Reiseunternehmen beauftragen...

    Die Antwort ist doch ziemlich unsinnig, die Eltern wollen eine und die Lehrer auch, also fahren eben Eltern mit, was ja scheinbar kein Problem bisher war, außer für einige von euch. Der Punkt bleiben ja auch der gleiche, für 4 Personen reichen 2 maximal Freiplätze und 250 Euro insgesamt nicht aus!

  • Wie handhabt ihr das mit Freiplätzen? Meiner Meinung nach wäre die Annahme von Freiplätzen Vorteilsnahme, sondern man müsste die eigentlich auf die Schüler verteilen und dafür die finanzielle Belastung für die einzelnen Schüler senken.


    Oder wie ist das bei euch?


    Interessieren würde mich NRW.



    /Edit: Nach Genehmigung der Schulleitung ok. Selbst recherchieren hilft teilweise.

  • Jup. Wichtig: Es dürfen keine Klassenfahrten genehmigt werden, bei denen nicht gewährleistet ist, dass die mitfahrenden Kollegen die Kosten erstattet bekommen.
    Und wenn der SL den mitfahrenden Kollegen einen Vordruck unter die Nase hält, dass sie - wenn das Budget nicht ausreicht - die Kosten (teilweise) selbst tragen müssen, dann ist dieser Wisch nicht rechtmäßig.

  • Früher wurden die Freiplätze umgelegt, so dass für die alle die Fahrt günstiger wurde.


    Der Lehrer musste, wie auch die Schüler, den anteiligen Preis bezahlen, wobei der Lehrer ca. 30% seines Anteils aus dem Schuletat für Klassenfahrten zurück erhielt.


    Die Annahme von Freiplätzen wurde aufgrund einer möglichen Vorteilsnahme im Amt ausgeschlossen.


    Seit einigen Jahren dürfen Freiplätze angenommen werden und die Schule muss die Fahrten dem Lehrer voll erstatten.


    Mir geht nicht in den Kopf, warum Lehrer eine Erstattung bekommen, da diese genauso belastet werden wie die Schüler. Für die Schüler ist die Klassenfahrt genauso eine Pflichtveranstaltung wie für den Lehrer und viele Geringverdienereltern müssen ganz schön strampeln, umd die Exklusivfahrten bezahlen zu können.


    Ich habe mit dem Thema Klassenfahrten abgeschlossen, als diese bei den volljährigen Schülern zu Kneipentouren außerhalb des Pflichtprogramms führten.

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