Gerichtsverhandlung Shakespeare - dringend

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    ich habe mich jetzt nach sieben schlaflosen Nächten endlich bezüglich meiner UPP entschieden, da ich übermorgen meine Themen einreichen muss. Bräuchte aber trotzdem nochmal Eure Hilfe:


    Ich werde die Schuldfrage in "Macbeth" thematisieren, da dies meiner Meinung nach der Aspekt ist, über den Macbeth verrückt wird und dies somit ein zentrales Motiv des Stücks darstellt.


    Dazu eine klassische Erarbeitung: Macbeth wird vor ein Gericht gezerrt. Soll er gehängt werden, ja oder nein?


    Ausgangsstellen im Text wären entweder:
    - direkt nach dem Mord an Duncan (Nach dem Mord an Duncan macht Macbeth sich ja in gewisser Weise verdächtig und Macduff traut ihm ja auch nicht so recht. Ein Schuldiger muss gefunden werden, der Verdacht fällt auf Macbeth. Ihm werden seine Rechte vorgelesen, jetzt sitzt er in der Todeszelle. Nun soll ihm der Prozess gemacht werden.)
    ODER
    - nach der Bankett-Szene (SuS stellen fest: Macbeth dreht durch. Woran liegt's? Er fühlt sich schuldig (Mord an Duncan und Banquo). Zentrale Frage: Fühlt er sich zurecht schuldig? Discuss!)


    Ziel: Die SuS sollen in einer fiktiven Gerichtsverhandlung die Aspekte herausarbeiten, die Macbeth be- und entlasten.


    Entsprechende Textstellen, anhand derer die SuS die Argumente finden, würde ich vorgeben bzw. bereits in der Vorstunde so klar haben, dass die SuS sich wirklich auf den Inhalt konzentrieren können.


    Meine Fragen:
    1) Hat jemand Erfahrung mit einer Gerichtsverhandlung zu Macbeth? (Tipps?)


    Ganz wichtig z.Zt. für mich:
    2) Soll ich in der Verhandlung nur Richter, Staatsanwalt und Verteidiger auftreten lassen, die ÜBER die Pros/Cons sprechen (also über alle Zusammenhänge bescheid wissen)?
    ODER
    läßt man Zeugen eintreten, die nur aus ihrer Rolle heraus sprechen? (z.B. wie bei Barbara Salesch oder Alexander Hold, wo dann Macbeth selber befragt werden würde und dann seine Frau und die Hexen als witnesses. Jury wäre dann das Publikum)


    (wie könnte der Ablauf einer solchen Verhandlung aussehen?)


    DANKEDANKEDANKE für Eure Hilfe.
    verzweifelte Gerontion-Referendarin


    PS:
    (Ich weiß, dass die Verhandlung wahrscheinlich am Ende des Stücks am besten angesetzt wäre; finde aber eine Verhandlung nach dem Tod an Duncan auch reizvoll, weil sich dort Macbeths Rolle als Mörder noch nicht so klar herausgebildet hat bzw. er noch ganz gut verteidigt/in Schutz genommen werden kann. Auf jeden Fall würden wir am Ende des Stücks die Schuldfrage noch einmal aufgreifen und ich frage die SuS, ob sie noch einmal genauso über Macbeth urteilen würden --> daran wird dann sein endgültiger Downfall bewusst gemacht.).

  • Äh, naja - aber wenn du nach be- und entlastenden Zeichen fragen willst, dann frage ich mich, was ihn denn bitte entlasten soll? Er ist ja nunmal der Hauptverdächtige und du willst ja auch gar nicht, dass die Gerichtsverhalndlung anders ausgeht - wie könnte sie auch? Und selbst wenn sie es täte, wäre das ja dem Stück an sich, bzw dem Stück als Ergebnis elisabethanischen Denkens gar nicht mehr angemessen. Das lässt sich ja nur begrenzt in heutige Zeiten übertragen.


    Mir ist nicht ganz klar, worauf die Stunde hinauslaufen soll...also, was ist das zentrale Lernziel? Nach diesem Lernziel wird ja die Stunde benotet/gemessen.
    Also, die Schüler sollen.... erkennen, dass Macbeth schuldig ist? Wissen sie doch eh.
    Oder sie sollen erkennen...dass es Punkte gibt, die Macbeth entlasten? Welche sollen das sein? Er hat aus Machtgier, Ehrgeiz und persönlichem Aufstiegswillen ein Königsmord begangen, in elisabethanischen Zeiten das Schlimmste, was man tun kann, denn laut der Chain of Being kommt der König direkt nach Gott und als Gastgeber ist man in dieser Zeit auch noch gänzlich moralisch für die Sicherheit seiner Gäste verantwortlich - zweifaches Übel also.


    Die Antwort kann ja nur lauten: klar muss er gehängt werden (eher enthauptet).


    Ehrlich, mir fehlt da die zentrale Erkenntnis ...?

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    Einmal editiert, zuletzt von Meike. ()

  • Hm, wie wär es damit als Lernziel:
    Die SS sollen erkennen, aus welchen Gründen Macbeth schuldig ist. Die Antwort wären dann eben die Dinge, die Meike angesprochen hat. Das entspricht dann dem Prinzip der Subsumption, wie ich sie damals im Wirtschaft und Recht-UR gelernt habe: Der Tatbestand wird auf die Merkmale geprüft, die das Gesetz vorsieht.
    Ob das Ganze in einem UB sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Dieser Prozess ist recht abstrakt und stellt hohe Anforderungen an Schüler die das, anders als in einem Wirtschafts-LK, nicht gewohnt sind. Zumal es ja auch noch das Hindernis des Shakespeare_Englisch gibt.
    Ich habe etwas Ähnliches als Ref mal ausprobiert, ohne dass jemand hinten drin saß. Die SS sollten herausfinden, ob Voight in "Hauptmann v. Köpenick" sich im Sinne des heutigen Strafgesetzes der Amtsanmaßung und des Betrugs schuldig macht. Dann sollten sie eine Gerichtsverhandlung nachspielen. Das ganze ist grandios gescheitert, weil die SS einfach nicht kapiert haben, wie sie das Gesetz auf das Drama übertragen können. Gut, das war eine achte Klasse, kein LK, aber trotzdem wäre ich da sehr vorsichtig.
    Gruß,
    Eliah

  • Hi Meike,


    Stundenziel ist: Die SuS sollen den Aspekt von Verantwortung und Schuld Macbeths versprachlichen, indem sie eine fiktive Gerichtsverhandlung vorbereiten und Plädoyers der Verteidigung und Staatsanwaltschaft formulieren.


    Dann fragst du nach den Punkten, die ihn entlasten könnten. Meiner Meinung nach gibt es da schon einige:
    1) er ist hin- und hergerissen, will es eigentlich nicht so richtig (Soliloquy I, 7)·Im Anschluss sagt er zu Lady Macbeth: „We will speak no further of the matter“, entscheidet sich also dagegen·
    2) D.h. Lady Macbeth bringt ihn dazu, es zu tun sie ist die Drahtzieherin (er tut es für sie, sonst sei er kein Mann, sagt sie). Sie provoziert ihn und unterzieht ihn einer Gehirnwäsche (Argumentationstechnik I, 7) . Hätte er eine andere Frau gehabt bzw. hätte Lady Macbeth ihm abgeraten (Tu’s nicht!), hätte er es nicht getan.·
    3) Die Rechtsanwaltschaft könnte argumentieren, Macbeth sei zudem Opfer der Hexen und somit des Schicksals: sie pflanzen diese Idee in seinen Kopf. Hätten sie ihn nicht ausgewählt für ihr Treffen, hätte er es nicht getan. Komplott gegen ihn..? (z.B. Polanski-Verfilmung erste Szene)·
    4) mildernde Umstände wären auf jeden Fall zu erwirken dadurch, dass er eine Art Reue zeigt – ihn plagen Gewissensbisse, er hat Nachteile (kann nicht mehr schlafen, psych. Zusammenbruch)
    5) Banquo bringt er ja nicht selbst um...d.h. er befehligt "nur". Ausführende Täter sind die Mörder. Könnte man dies nicht parallel setzen mit dem "Befehl" (als Liebesbeweis) Lady macbeths, Duncan zu töten? Sie hätte es ja sogar vielleicht selbst getan, wenn Duncan sie nicht an ihren vater erinnert hätte (steht das nicht auch irgendwo im Text..?)
    6) Inwiefern trifft evtl. auch Banquo Mit-Schuld, weil er die ganze Zeit geschwiegen hat?


    Ich denke schon, dass sich hier genügend Argumente (auch im Text) finden lassen, um die Schuldfrage kontrovers zu diskutieren. Ist dies denn nicht generell ein zentraler Punkt in der Literatur - die Determiniertheit des menschen
    Ich finde das schon spannend...inwiefern konnte er nicht anders, wieviel Schuld trägt Lady Macbeth, welche Rolle spielen die Hexen?



    Zudem waren meine Schüler nach Besuch des Thaterstücks der Meinung, macbeth habe den Mord nicht begangen, er hätte Duncan nur "angepiekst" und als er mit den blutigen Dolchen ankam, sei Lady macbeth in das Zimmer gegangen und habe die tat zu Ende gebracht, "finished him off" sozusagen. Alleine dies wäre meiner Meinung nach eine Diskussion wert.


    Zu alledem stellt sich mir die Frage: wenn ich mir heute einen Serientäter vorstelle, von dem man weiß, dass er eine absolut schändliche tat begangen hat, wird ihm doch auch hierzulande der Prozess gemacht...d.h. es muss auch rechtsanwälte geben, die dieses Monster zu verteidigen versuchen, auch wenn sie wissen, dass er eigentlich der Schuldige ist. Und ich hatte den task-based approach bisher so verstanden, dass gerade der reiz darin liegt, ein Event (auch aus der elisabethanischen Zeit) in das Hier und Jetzt zu holen und zu überlegen, was dies heute mit der Lebenswelt der Schüler zu tun hat...


    Lieben Gruß
    Gerontion

  • Inwiefern sich das bei Macbeath gut umsetzen lässt, weiß ich nicht.


    Ich hab es in einer 8. klasse erlebt, dass sie Anklageschrift und Plädoyer verfassen sollten für Wenzel in "Kleider machen Leute". Das hat sehr gut funktioniert und die Schüler hatten Beobachtungsbögen, um festzuhalten, wen oder was sie überzeugend fanden und hinterher klären zu können, was aus welchen Gründen gut war und sich eben auch mit den entlastenden Aspekten auseinander zu setzen.


    Liebe Grüße,


    Dalyna

  • Zitat

    Gerontion schrieb am 31.10.2006 20:42:
    Hi Meike,
    Stundenziel ist: Die SuS sollen den Aspekt von Verantwortung und Schuld Macbeths versprachlichen, indem sie eine fiktive Gerichtsverhandlung vorbereiten und Plädoyers der Verteidigung und Staatsanwaltschaft formulieren.


    So mal bis hierhin:


    Den Aspekt von Schuld und Verantwortung zu versprachlichen ist ja im Grunde kein schlechtes Ziel. Das in einer fiktiven Gerichtsverhandlung zu machen halte ich ebenso wie Meike für nicht wirklich sinnvoll. Das Problem könnte nämlich sein, dass die Gerichtsverhandlung als Solches im Vordergrund stünde und nicht die Frage nach Schuld und Verantwortung. Dann stellt sich noch die Frage, ob die anderen Schüler die bloße Rolle von Beobachtern hätten und wie Du diese dann in die Diskussion einbinden willst.


    Es hört sich für mich so an, als fändest Du die Methode der Gerichtsverhandlung toll und willst sie unbedingt verwursteln. Das geht schnell nach hinten los.


    Mach einen Schritt zurück zum inhaltlichen Stundenziel und überlege Dir einmal, ob Du nicht auf einem anderen Weg zu diesem Ziel gelangen könntest..



    Die Frage ist hier, ob das aus damaliger Sicht ebenfalls zählen würde. Aus heutiger Sicht mit modernen Ansätzen mag man die Schuld so diskutieren können. Wenn wir aber die moralischen Werte der Shakespearezeit anwenden, greift das nicht.
    Und dann ist noch die Frage, ob eine Verfilmung (die im Übrigen auch nur eine individuelle Interpretation des Stoffes ist) unbedingt als Argument herhalten kann.


    Zitat


    Zu alledem stellt sich mir die Frage: wenn ich mir heute einen Serientäter vorstelle, von dem man weiß, dass er eine absolut schändliche tat begangen hat, wird ihm doch auch hierzulande der Prozess gemacht...d.h. es muss auch rechtsanwälte geben, die dieses Monster zu verteidigen versuchen, auch wenn sie wissen, dass er eigentlich der Schuldige ist. Und ich hatte den task-based approach bisher so verstanden, dass gerade der reiz darin liegt, ein Event (auch aus der elisabethanischen Zeit) in das Hier und Jetzt zu holen und zu überlegen, was dies heute mit der Lebenswelt der Schüler zu tun hat...
    Lieben Gruß
    Gerontion


    Wenn DU der Überzeugung bist, dass das eine runde Stunde werden kann, dann plane sie so. Grundsätzlich musst Du Dir überlegen, ob Du mit Maßstäben von Heute Dich dem Drama näherst oder ob Du es mit Maßstäben der elisabethanischen Zeit machen möchtest. Das müsstest Du aber auch im Entwurf entsprechend begründen können.


    Nebenbei:
    Sowohl Meike als auch meine Wenigkeit haben Bedenken angemeldet. Insbesondere Meike solltest Du hier vertrauen, denn sie ist im Fach Englisch an Kompetenz bislang (zumindest hier im Forum) nicht zu überbieten. Und da sie auch schon genug Referendare bei diesem Thema betreut hat, solltest Du vielleicht Meikes Meinung wirklich Ernst nehmen.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
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  • Zitat

    Gerontion schrieb am 31.10.2006 20:42:
    Stundenziel ist: Die SuS sollen den Aspekt von Verantwortung und Schuld Macbeths versprachlichen, indem sie eine fiktive Gerichtsverhandlung vorbereiten und Plädoyers der Verteidigung und Staatsanwaltschaft formulieren.


    Hallo Gerontion


    In meinem Studienseminar hätte man zu diesem "Lernziel" (das Du ja auch nicht als Lern-, sondern Stundenziel benennst) gesagt: ist kein Lernziel, sondern ein Handlungsziel ("versprachlichen" - etwas, das die Sch tun), welches Du operationalisierst. In *meinem* Studienseminar hätte es keine guten Noten gegeben...


    Bezüglich der Stunde stimme ich Bolzbold in seiner "Methodenvermutung" zu und vor allem natürlich auch Meike in der Frage nach dem Lernziel. Am Ende des Referendariats musst Du in der Lage sein, den Unterricht so zu planen, dass Du erst Lernziele hast, deren Erreichen Du mithilfe geeigneter Methoden sicherstellst.


    LG, das_kaddl.

  • Uns (NRW, Jahrgang 05-07) wurde ebenfalls von einer "methodischen Grossform in 45 Min. Examen" dringend abgeraten. Man KANN einem Podiumsdiskussion, einer Gerichtsverhandlung etc. in dieser Kuerze der Zeit nicht gerecht werden, wenn man an Erarbeitung, Durchfuehrung und va. AUSWERTUNG denkt.


    Gruss,
    Schnupsel

  • Zitat

    Schnupsel schrieb am 01.11.2006 08:19:
    Uns (NRW, Jahrgang 05-07) wurde ebenfalls von einer "methodischen Grossform in 45 Min. Examen" dringend abgeraten. Man KANN einem Podiumsdiskussion, einer Gerichtsverhandlung etc. in dieser Kuerze der Zeit nicht gerecht werden, wenn man an Erarbeitung, Durchfuehrung und va. AUSWERTUNG denkt.
    Gruss,
    Schnupsel


    Da muß ich mal widersprechen, es geht schon, wenn man das entsprechend konzipiert.
    Ich habe eine Podiumsdiskussion im Examen (ist noch nicht so lange her) gemacht (LK).
    Allerdings: Habe ich die Erarbeitung in die Vorstunden bzw. die Hausaufgabe verlegt und zur Auswertung in der 2. FS argumentiert, dass die SuS nach der Diskussion eines anspruchsvollen Themas in der 2. FS mehrheitlich nicht in der Lage sind, sich in dieser metasprachlich über ihr Agieren in einer Rolle zu äußern. Die Stunde schloss mit einer kurzen Gruppenarbeit, in der die (inhaltliche) Auswertung in der Hausaufgabe vorbereitet wurde.


    Gerontion
    Ich finde an diesen Methoden im Examensstundenzusammenhang auch problematisch, dass man als Lehrer alle Fäden aus der Hand geben aber in der Stunde zu vorzeigbaren Ergebnissen kommen muss. Ich persönlich hatte das damals so gelöst, dass ich die Diskussionsleitung übernommen habe. Natürlich mit passender Begründung in der Lerngruppenbeschreibung.


    Eine solche Methode setzt auch eine sehr genaue Antizipation möglicher kontorverser Punkte zwischen den einzelnen Rollen voraus, damit es funktionieren kann. Aus deinen Ausführungen entnehme ich, dass du das noch nicht gemacht hast. Im Zusammenhang mit der Lernzielformulierung schließe ich mich dem kaddl an.


    LG
    ML

    Was man zu verstehen gelernt hat, fürchtet man nicht mehr. Marie Curie

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  • Vielen Dank erstmal für die vielen kritischen Meinungen zu meinem Posting.


    Zunächst möchte ich kurz anmerken, dass ich auf jeden Fall alle Eure Meinungen und Bedenken ernst nehme und auch niemandes Kompetenzen (v.a. nicht Meikes) in Frage stellen wollte, sondern (im Gegenteil) absolut davon überzeugt bin, dass ihr aufgrund Eurer Erfahrung vieles antizipieren könnt, was für mich (auch nach 2 Jahren Ref) halt noch sehr schwer ist.
    Falls sich das bei meiner ersten Antwort so angehört haben sollte, entschuldige ich mich natürlich dafür.


    Die Idee Gerichtsverhandlung zur Schuld Macbeths stammt aus erster hand auch nicht von mir, sondern ist sowohl bei Klett, als auch bei Rex Gibson (Teaching Shakespeare) als Mock Trial vorgeschlagen. Auch wenn ich mit Quellen sehr vorsichtig umgehe, hinterfrage ich dennoch die jeweiligen Vorschläge in den Lehrwerken und prüfe, ob das so Sinn macht und ob ich mir das für meine Lerngruppe vorstellen kann bzw. was der Lernzuwachs in der Stunde sein könnte. Ich habe dies natürlich auch mit meinen Ausbildungslehrern durchgesprochen, die diesen Ansatz alle sinnvoll fanden (aber trotzdem poste ich gerne die Ideen nochmal hier, da ich - wie gesagt - auf Eure Meinung großen Wert lege).


    In erster Linie geht es für mich um den Sprachzuwachs und zu einer Einsicht in den Wendepunkt des Dramas (mit dem Mord an Duncan geht für Macbeth alles bergab - sein Geisteszustand, seine Ehe usw.). Deshalb finde ich diese Stelle sehr spannend und bedeutsam. Ich glaube, meinen Schülern ist das nicht so klar - welche Auswirkungen diese Aktion auf Macbeth als Person hat. Daher fand ich die Gerichtsverhandlung and der Stelle passend. (Macht er sich schuldig? Bekommt er das, was er verdient?) In meinem Vor-posting habe ich mich auch mit einer anderen methode (Zeugenbefragung nach Duncans Tod in Cluedo-Manier) auseinandergesetzt - auch hier habt ihr nachvollziehbare und sehr richtige Bedenken angemeldet, sodass ich letztlich zu der Überzeugung kam, das dies zu keinem Lerngewinn meiner Schüler führt.


    Ich habe auch noch einmal kurz meine fachleiterin angerufen - sie ist der Meinung, dass es für die Schüler gut ist, die Schuldfrage vor dem hgeutigen Hintergrund zu diskutieren, d.h. heutige Maßstäbe anzulegen und anhand eines englischen oder amerikanischen Gerichtssystems zu überdenken. Im zweiten Schritt müsste man natürlich darauf kommen, dass Shakespeares Wertvorstellungen natürlich andere waren, das Stück aber trotzdem auch heute noch Gültigkeit hat.


    Wie gesagt, die Schuldfrage finde ich nach wie vor spannend, bin aber nicht auf die Gerichtsverhandlung festgelegt. Für die Themenformulierung habe ich noch knappe 24 stunden Zeit...


    LG Gerontion

  • Gerontion


    Dann lass die Schuldfrage doch als inhaltlichen Schwerpunkt bestehen und überlege Dir, ob es nicht auch noch weitere Methoden bzw. Möglichkeiten gibt, das zu diskutieren.
    Ich kenne die Ausgaben von Rex Gibson. Viele Aufgaben sind wirklich gut, aber aus meiner Sicht mitunter auch sehr komplex (meine 10er haben Vieles davon gar nicht verstanden).


    Ein Gerichtsprozess steht unter der Prämisse eines Urteils in strafrechtlicher Hinsicht. Wenn die Schuld aber nicht strafrechtlich sondern moralisch diskutiert werden soll, ist ein Prozess m.E. hinderlich.


    Gehen wir davon aus, Du würdest den Prozess trotzdem machen, wie würdest Du die Schüler aufteilen bzw. wer macht was?
    Sechs Schüler auf die Bühne zu stellen und 20 Schüler als Beobachter fände ich nicht so sinnig, weil dann im Grunde die Beobachtungsaufgabe im Vordergrund stünde, was vor allem die Performance der Leute auf der Bühne im Blickfeld hätte und weniger die moralische Schuld.


    Wäre es eine Idee, wenn man keinen Prozess macht, aber die Schüler sich dennoch in die Rolle eines Staatsanwalts bzw. Verteidigers versetzen (arbeitsteilige GA) und entsprechende Plädoyers schreiben (und dabei die entsprechenden Textstellen zitieren bzw. einbauen)? Die Arbeit von Staatsanwalt und Verteidiger beschränken sich ja nicht auf ihr Auftreten im Gerichtssaal sondern beinhalten ja auch das Studium von Aktenbergen.


    Theoretisch könnte man die Punkte, die für die Schuld bzw. für die "Nicht-Schuld" sprechen nach der Gruppenarbeitsphase als rote und grüne Karten an die Tafel pinnen, thematisch sortieren, evaluieren und dann in einer Abschlussdiskussion die Schuld erörtern.


    Als Hausaufgabe für die nächste Stunde könnten die Schüler dann ein Urteil fällen und entsprechend begründen.


    Andererseits wäre es auch möglich, die Plädoyers des Staatsanwalts und des Verteidigers als vorbereitende Hausaufgabe zu geben (im Entwurf so deklarieren, aber im Idealfall in der vorherigen Stunde schon fertigstellen).
    Dann würde man etwas Zeit sparen und die Schüler könnten in der Stunde ein Urteil fällen auf der Basis der Hausaufgabe (und den roten und grünen Karten zwecks Sicherung und Visualisierung) und das dan entsprechend diskutieren.
    Theoretisch wäre dann noch ein Perspektivwechsel möglich (damalige Sicht, heutige Sicht) und man könnte den Blickwinkel auf heutige Prozesse bzw. Verfahrensweisen lenken.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

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  • Bolzbold


    Hallo lieber Bolzbold, bin begeistert von deinen Ideen - das hört sich super an und 1000 X danke, dass du dir soviel Mühe gemacht hast, dich so in diese Stunde reinzudenken.


    Ich finde beide von dir vorgeschlagenen Ideen echt gut und werde da jetzt nochmal tieftauchen.


    Zu meinen Schülern bleibt zu sagen, dass es nur 14 Leute im LK sind (wenn alle kommen; theoretisch kann ich da auch mit 10 Leuten sitzen...so 100% glaube ich nicht, dass alle da sein werden...). D.h. wenn bei der Präsentation 6 Leute vorne stehen und 6 Leute Beobachter sind, wäre das doch gut verteilt, oder?


    Meine FL hat am Telefon gesagt, sie fände Zeugeninterviews toll, wenn es passt (z.B. Macbeth, der nur aus seiner Rolle heraus sprechen könnte und dann die elisabethanische Dimension ja aufwerfen könnte) wegen des "noch größeren Sprachumsatzes".


    Danke nochmal an dieser Stelle (auch an alle)
    LG Gerontion

  • Gerontion


    Was die Hinweise Deiner FL angeht, so wäre ich da insofern vorsichtig, als dass Du ja je nach Prüferwahl a) diese FL nicht mit in der Prüfungskommission hast und b) drei Fremdprüfer in der Prüfung sitzen.
    Fachleiter tendieren mitunter dazu, ihre eigenen Präferenzen zum Nonplusultra zu deklarieren. Stellt sich also die Frage, ob es hier nicht taktisch klüger wäre, eine "solide" Stunde zu planen, bei der die Kommission nicht ideologische Grabenkämpfe auf Deinem Rücken austragen kann.


    Zurück zum Lernziel:
    Was sollen die Schüler am Ende eines fiktiven Gerichtsprozesses mit Zeugenbefragung gelernt haben? Wird die Schuld da angemessen diskutiert?
    Problematisch ist, dass Du bei einem solchen Szenario als Lehrer darauf angewiesen wärest, dass das Ganze auch gut läuft. Du hast da m.E. kaum Möglichkeiten zu lenken, es sei denn Du unterbrichst den Prozess.
    Wenn Du darüber hinaus sagst, es wäre eine schwache Lerngruppe, würde ich das Gelingen der Stunde nicht vom Verlauf des Prozesses abhängig machen.


    Gehen wir also davon aus, dass sechs Leute vorne stehen und sechs Beobachter da sind.
    Welche Arbeitsaufträge hätten die Beobachter und wie würdest Du das nach der Gerichtsverhandlung einfließen lassen?
    Was passiert, wenn die Schüler die vorgegebene Zeit im Prozess nicht einhalten? Dann müsstest Du die Reflexion stark verkürzen (und glaub mir, das gibt seitens der Kommission Punktabzug!) oder aber den Prozess mittendrin abbrechen. (Da kommst Du auch in Teufels Küche).


    Neben den Lernzielen und den Stundenzielen müsstest Du Dir also noch sehr gründlich überlegen, wie weit Du den Schülern vertrauen kannst bzw. wie weit Du Dich aufs Eis wagst.
    Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass ich in der UPP in Englisch alles auf eine Karte gesetzt hatte (Ich hatte den Videoclip von den Cranberries "Zombie" im Zusammenhang mit dem Nordirlandkonflikt) und die Schüler leider nicht alles in der geplanten Zeit erarbeitet hatten. War dann eben nicht so dolle.


    Stellt sich die Frage, ob Du nicht lieber auf Nummer sicher gehst und eine Stunde planst, wo Du die Fäden stärker als bei dem Prozess in den Händen behältst. Ferner würde ich empfehlen, einen solchen Prozess als Methode vorher (!) zu üben. Wenn die Schüler das vorher nie gemacht haben, kann da einiges schief gehen. (Z.B. konzentrieren sie sich auf ihr "Rüberkommen" vor dem Publikum und weniger auf die Sache an sich). Die Vorbereitung müsste anhand von Rollenkarten laufen, dass die Rollen und die Handlungsspielräume sehr eng gefasst sind und die Schüler wissen, was sie zu tun haben. Jede Rolle müsste doppelt besetzt sein, damit im Falle des Fehlens von Schülern das kompensiert werden kann.


    Gerade bei einem so kleinen Kurs wäre es fatal, wenn es an der Anwesenheit bzw. Abwesenheit der Schüler scheitern würde.


    In diesem Sinne wünsche ich noch frohe Inspiration.


    Gruß
    Bolzbold


    P.S. Wieso gibst Du nicht ein recht offen gehaltenes Thema als UPP an? z.B. Die Frage der moralischen Schuld des Protagonisten Macbeth...
    Damit würdest Du Dir methodisch alle Möglichkeiten offen lassen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

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  • Ich kann Bolzbold da nur in jeder Hinsicht zustimmen: eine Gerichtsverhandlung ist eine gute Sache, wenn man viel, viel Zeit hat, die Schüler gründlich vorbereitet sind und die Perspektiven klar sind.
    Ob sich das vor der Examensstunde so leisten lässt, dass ein angemessenes Abstraktionsniveau erreicht wird, ist fraglich.
    Zumal Gerichtsverhandlungen in Gruppenarbeit in der Fremdsprache immer den Nachteil haben, dass man da auf ganz, ganz vielen Baustellen arbeiten muss:
    1. die Schüler müssen den Text (das Stück = die Gerichtsakten) saugut kennen - sonst lesen die die ganze Stunde nur und blättern im Buch
    2. Sie müssen sich angemessen ausdrücken (juristisches Vokabular). Das ist schwer und kann in der Examensnervosität auch schön schief gehen - da sitzen ja die ganzen Prüfer drin, das macht die Schüler wibbelig. Wenn die dann nur in ganz "flachem" Englisch argumentieren, gibt es dafür Abzüge. Zumal sie dann zweifach gefordert sind (Shakespearean English, legal English) - das ist eine echte Herausforderung, wenn die ungeübt sind.
    3. Sie müssen inhaltlich am Stück argumentieren, sprachlich und inhaltlich juristisch denken und argumentieren, auf die Gegenargumente reagieren (bzw sie antizipieren), zu einem Schluss kommen, die Zeitperspektive, die eigene Perspektive, die Rollenperspektive und die juristische Perspektive berücksichtigen, alles nicht verwechseln, und den Überblick und ihre Rolle im Griff behalten: das ist eine Riesenherausforderung (=> Examensstunde + Nervosität?)
    4. Die Verhandlungsbeobachter müssen all das mitkriegen, es verdauen, reflektieren und versprachichen können. Aber Holla!


    Und dann müssen sie das Ganze am Ende auch noch gemäß Lernziel zusammenfassend beurteilen und einen Transfer leisten können.


    Das stellt auch an dich hohe Ansprüche: wie leitest du, wo lenkst du, was lässt du so stehen, was greifst du auf - und hast du überhaupt noch Zeit dazu?
    Hast du mal einen Zeitplan gemacht? Wie soll das aussehen?
    Wenn du am Ende noch gescheit reflektieren und etwas an der Tafel festhalten willst, muss das aber zack-zack passieren.


    Also nehmen wir mal an:


    20 Minuten Vorbereitung der Aussagen, Rollenstichpunkte in GA (und dann wird's schon schön flach, bei dem Umfang an Arbeitsauftrag, mit Formulieren in juristischer Sprache)
    15 Minuten Vortrag (sonst kann nicht viel diskutiert werden und alle leiern nur einen kurzen Text herunter, das ist dann keine Verhandlung, das ist dann was anderes, wenig sinnvolles)
    Bleiben max. 10 Minuten Reflexion im Plenum: wie tief soll das gehen? Und wird da noch was verschriftlicht? Wie wird gesichert? Wann wird ausgewertet?


    Das wird arg knapp, wenn es auf einem hohen Niveau passieren soll. Und du musst ja auch noch sprachlich verbessern, evtl Vokabeln anschreiben, hinterfragen, um die Ecke denken, was Zusammenfassendes an die Tafel schreiben. Wenn du die Hauptargumenmte vorher auf Plakaten oder Folien verschriftlichen lassen willst, kann die GA nur wesentlich mehr als 20 Minuten dauern, sonst wird das nix Gehaltvolles (die Schüler müssen ja auch zitieren und auf Gesagtes verweisen können "Macbeth said that ... this is enough evidence for his ...") - und dann bleibt gar keine Zeit mehr zum Werten... das wäre fatal.


    Ich sehe eine wirklich ausgereifte Gerichtsverhandlung nicht in 45 Minuten ...

    Zitat

    P.S. Wieso gibst Du nicht ein recht offen gehaltenes Thema als UPP an? z.B. Die Frage der moralischen Schuld des Protagonisten Macbeth...
    Damit würdest Du Dir methodisch alle Möglichkeiten offen lassen.


    Halt ich für äußerst schlau!


    Viel Glück!
    Meike

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  • @ Meike


    Hallo Meike, bin auch dir sehr dankbar für deine super Anregungen und beeindruckt von deiner Fachkompetenz (wollte diese niemals in Frage stellen, nochmals sorry falls das an anderer Stelle so rübergekommen ist). Ich denke, dass ihr Recht habt und finde eure Einwände absolut berechtigt. Momentan kaue ich die ganze Angelegenheit von hinten nach vorne durch. (Thema habe ich wie von Bolzbold vorgeschlagen absolut offen formuliert, so dass ich es morgen einreichen kann). Bin - wie gesagt, auf Gerichtsverhandlung nicht festgelegt, sodass ich die Methode dem Ziel entsprechend unterordnen und anpassen kann.


    Wenn ich das Ganze so überdenke kommt dabei heraus, dass man, wenn man denn dann doch eine Verhandlung machen würde, die Erarbeitung bzw. Präsentation und Auswertung wirklich auf mehrere Tage (zwei mal zwei Doppelstunden? (und vorbereitende Hausaufgaben) verteilen müsste: z.B. erstmals die Problematisierung des Ganzen und die Klärung der Shakespeareschen Textstellen (sehe es genauso, dass dies absolute Voraussetzung für eine solche Stunde überhaupt ist.) Zudem muss das juristische Vokabular vorher sitzen und eingeübt werden. Hausaufgabe bzw. evtl. Beginn und Hilfestellung auch in einer Vorstunde bereits möglich: das Verfassen der entsprechenden Plädoyers.
    In der UPP selber dann Vorstellung, Auswertung und Reflexion dieser (ob als "Verhandlung" oder eher analytisch oder diskutierend muss noch überlegt werden. (Falls Verhandlung wäre die Urteilsfindung dann, wie Bolzbold sagt, in Hausaufgabe möglich; zudem falls Verhandlung, dann im Plan begründend in deutlich abgespeckter Version, d.h. ledigliches Vortragen der Plädoyers ohne Einberufung und Kreuzverhöre von Zeugen etc.).
    Momentan denke ich, müsste auch die Schuldfrage selber revidiert werden, denn - wie du richtig sagst - Schuld hat er auf jeden Fall (egal ob damaliges Gericht oder heutiges). Demnach dürfte die Frage nicht mehr lauten: schuldig - nicht schuldig; sondern evtl. Todesstrafe oder "nur" lebenslänglich (also nicht den Freispruch zu erwirken versuchen, sondern strafmildernde Umstände z.B. durch Manipulation durch seine Frau oder dadurch, dass er durch Geisteskrankheit/Halluzination eingeschränkt schuldfähig wäre.). Das Ganze wäre dann wirklich erstmal nur nach heutigem Rechtssystem zu bewerten, das dann aber m.E. später auch im Kontext und im Kontrast zum elisabethanischem Denken bzw. der doppelten Zeitebene (11. Jahrhundet) gesetzt werden könnte.


    Ist es eventuell so durchführbar? Bin auf jeden Fall immer offen für Eure Kritik, Meinungen und Anregungen, ihr helft mir total. Ihr seid super.
    Danke nochmals
    LG Gerontion

  • Du magst Gerichtsverhandlunge, was?


    Im Moment habe ich den Eindruck, Du könntest womöglich durch die Fixierung auf die Gerichtsverhandlung "betriebsblind" werden und damit andere gute Alternativen außer Acht lassen.


    Deine jetzigen Überlegungen wären sicherlich grundsätzlich machbar, jedoch bleiben die Risiken. Die Evaluation und die Reflexion hängen vollständig von der Peformance - sei es ein gespielter Prozess oder seien es vorbereitete Hausaufgaben - ab.


    Überlege Dir, wieviel Du vor der UPP von den Schülern bereits vorbereiten lassen könntest und was dann konkret in der UPP gezeigt würde.


    Was die Schuldfrage angeht, so ist das (und hier rede ich als Historiker) in der Tat kompliziert drei (!) Ebenen zu berücksichtigen. Viele Schüler können nicht einmal zwei Ebenen auseinanderhalten bzw. ihnen fällt der sogenannte Perspektivwechsel schwer.
    Stellt sich auch die Frage, ob die Bewertung aus dem Blickwinkel des 11. Jhs. und dem des 16./17.Jhs. so viel anders sind.
    Die Aspekte der verminderten Schuldfähigkeit oder die Anstiftung durch Lady Macbeth sind wirklich moderne Ansätze, die man im Mittelalter und der frühen Neuzeit so nicht kannte. (Königsmörder ist Königsmörder).
    Was soll dabei herumkommen, wenn man die drei Ebenen betrachtet und wie soll das geschehen? (Abgesehen davon würde dann auch noch die Rezeption des Mittelalters in der frühen Neuzeit eine Rolle spielen...)
    Es würde womöglich reichen, zwei Ebenen zu betrachten - heute und im 16./17. Jh.


    Es stellt sich nachwievor die Frage, was die Schüler am Ende gelernt haben sollen.


    Überlege Dir doch einmal zwei oder drei Alternativen und formuliere die Lernziele aus. Auf diese Weise stellst Du auch schnell fest, ob die Stunde einer UPP angemessen ist oder nicht.


    Was mit gerade noch auffällt, ist, dass ich selber ad hoc tatsächlich keine zündende Idee habe, wie man das Ganze als Gerichtsverhandlung in 45 Minuten sicher machen könnte.


    Die Plädoyers zu erarbeiten auf der Basis der Textstellen und diese zu diskutieren halte ich immer noch für den sichersten Weg. Vielleicht kannst Du daran anknüpfen.
    Man könnte im Anschluss an die Plädoyers noch diskutieren, wie eine Urteilsfindung aussehen kann und was sie berücksichtigen könnte/sollte. Da könnte man dann wiederum den Perspektivwechsel in die frühe Neuzeit machen und das mit der heutigen Zeit vergleichen. => Heute würden alle mildernden Umstände berücksichtigt werden, damals wäre ein Königsmörder sicherlich nicht mit dem Leben davongekommen.


    Naja, ich schlafe auch nochmal eine Nacht drüber. Die Inspiration kann einen ja ständig packen...


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Hallo,
    wenn ich auch noch meinen Senf dazu geben darf. Ich habe es auch in einer LP gemacht, genau dasselbe:-). Ich bin leider durchgefallen und zwar hauptsächlich, weil Schüler ganz dumme, wirklich dumme Argumente gefunden haben warum MacBeth unschluldig ist. Als es darum ging kontrovers zu diskutieren (und leider wurde es mit der Zeit dann doch knapp) haben sich die Schüler meilenweit vom Text entfernt und irgendwie konnte ich das ganze auch nciht mehr retten. Es war dann sehr lustig (haha, nicht für mich) und die Schüler haben noch lustigere Ideen gehabt warum Macbeth schuldig ist/unschuldig, ob er gehängt werden sollte usw... Dabei dachte ich, dass ich es gut vorbereitet hatte. Jedenfalls ich bin durchgefallen, weil kein Lernzuwachs stattgefunden hat. Allerdings habe ich das auch am Ende der Reihe gemacht und wie Meike schon sagte, die Schüler wußten ja sowieso, dass er schuldig ist. Das Plädoyer hat dann den Hexen die Schuld gegeben, Lady Macbeth usw (so wie du es auch gesagt hast) aber die Argumente waren sowas von falsch und es gab ein richtiges Durcheinander (wurde zwar viel Englisch gesprochen, aber das ist nciht alles:-) ). ALso das Dumme war, mir war gar nicht bewußt, dass die Schüler total abgewichen sind vom Thema und ich war richtig schockiert als ich dann durchgefallen bin, weil meiner Meinung nach die Stunde ok lief (schüler viel Englisch gesprochen, ne lustige Atmosphäre:-) ). Ich dachte irgendwie in so einer Stunde in der die Schüler "alles machen" kann ich gar nciht durchfallen:-D. Ich habe das natürlich schon moderiert und Fehler verbessert aber irgendwie habe ich das wohl nicht gut genug gemacht.
    Du musst jedenfalls SEHR aufpassen, dass die Schüler dann nicht rumphantasieren:-). Es ist jetzt schon fast 2 Jahre her und daher kann ich dir leider keine Tipps geben wie du es besser machen sollst, aber das Thema ist nicht ganz einfach...
    Das Schockierende für mich war auch, dass die Klassenlehrerin keinen Mucks gesagt hatte und alles ganz gut fand und dann in der LP meinte "ja, also ich dachte mir schon, dass es nicht klappen wird, aber ich wollte Frau x nicht verunsichern javascript: x()
    javascript: x()". Ich glaube aber, wenn du alles gut vorbereitest und irgendwie sicher stellst, dass die Schüler sich noch am Text halten, dass es gut klappen kann. Viel Erfolg.

  • Gerontion: Wie hast du die Stunde denn eigentlich durchgeführt? Auch zehn Jahre später behandelt man noch Shakespeare :) und ich bin gerade am Überlegen, auch eine Gerichtsverhandlung zu Macbeth zu planen und wollte fragen, wie es bei dir gelaufen ist.


    Liebe Grüße :)

  • Gerontion: Wie hast du die Stunde denn eigentlich durchgeführt? Auch zehn Jahre später behandelt man noch Shakespeare :) und ich bin gerade am Überlegen, auch eine Gerichtsverhandlung zu Macbeth zu planen und wollte fragen, wie es bei dir gelaufen ist.

    Ein Blick in das Profil der Userin sagt:


    Letzte Aktivität14. März 2007


    - also ich würde hier nicht direkt auf eine Antwort warten.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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