Arzttermin am Vormittag - nur in den Ferien?

  • @anna Lisa: So wird Dein Engagement für die Schule belohnt! Du machst extra noch die 2 Stunden und dann darfst Du Dir sowas anhören. Unfassbar!
    An Deiner Stelle würde ich mich nächstes Mal von vornerein für den ganzen Tag krank melden. Deine SSL hat wohl nicht mehr alle Tassen im Schrank.

  • Ich kann dir auf die Schnelle nicht sagen wo das steht, aber Facharzttermine darfst du vormittags wahrnehmen. Ein MRT selbstverständlich auch! Da wartet man ja selbst auf Termine, die vormittags liegen oft wochenlang.


    Frag mal euren Personalrat.

  • Danke für eure Antworten!


    Ich werde mal berichten, wie das Gespräch verlaufen ist. Mir ist schon seit gestern die ganze Zeit schlecht :(

  • Morgen!


    Erst mal wünsche ich dir gute Besserung!
    Ich kann dir sagen, was mein SL zu bemängeln hätte. Die Befreiung von Unterricht muss über ihn erfolgen und nicht über den Vertretungsplaner (keine Befugnisse). Das wäre aber alles. Ich hoffe, das Gespräch wird angenehmer als erwartet.


    LG

  • Das war leider so kurzfristig nicht möglich: Ich haben den Termin ja erst am Mittwoch nachmittag bekommen und war an dem Tag nicht mehr in der Schule. Am Donnerstag morgen war ja der Termin. Ich war um 7.45 in der Schule und um 8.00 fing der Unterricht an. Um kurz vor acht musste ich ja schon loslaufen, um rechtzeitig im Klassenraum zu sein. In den 10 Minuten war das gar nicht anders möglich.

  • Dann sag ihm, dass du deine Bandscheibenvorfälle nicht planen kannst.
    Jetzt bleib mal ganz entspannt. Du gehörst nicht zu denen, die häufig krank sind und jetzt war's halt etwas knapp. So what? Wenn man krank ist, ruft man auch nicht eine Woche vorher an.


    Erkundige dich beim PR, wie das mit solchen Terminen ist und dann redest du mit deinem Chef, wie mit einem Erwachsenen. Das ist doch kein gestrenger Vater oder willkürlicher Herrscher :sterne:

  • §616 BGB: "Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird."


    Das ist die Regelung die den Arztbesuch in der Arbeitszeit erlaubt, das "ohne Verschulden" grenzt es ein wenig ein (einen geplanten Kontrollbesuch beim Zahnarzt kann man damit nicht rechtfertigen), bei akuten Schmerzen ist das aber definitiv der Fall. Frag die Schulleitung doch mal, ob du den Termin bei ihr bekommen hast um deine Dienstaufsichtsbeschwerde über den Vertretungsplaner persönlich vorzubringen... :P

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Unglaublich, was sich hier Schulleitungen erdreisten. Wenn du deinen Unterricht gemacht hast, dann hast du den eben schon gemacht.


    Bitte, lass uns wissen, wie das Gespräch mit der SL ausging.


    Bei uns gibt es die Regelung, dass man dem Planer Bescheid geben sollte, wenn man keine Vertretung machen kann (Notizzettel ist ausreichend.) Aber jemanden einen MRT-Termin zu untersagen, wegen Vertretung, ist schon unverschämt.

  • §616 BGB: "Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird."

    Wie sage ich es jetzt höflich? Also ... wenn man nicht einmal den Unterschied zwischen Zivilrecht und Verwaltungsrecht kennt, sollte man sich mit der Erteilung von Rechtsauskünften sehr zurückhalten, das wird bestenfalls (wie hier) lächerlich, schlimmstenfalls läuft der / die beratene in eine böse Falle.


    Ansonsten heißt das Zauberwort für das Verhalten der Schulleitung "Fürsorgepflicht". Ich persönlich weiß auch gar nicht, wieso da die Schulleitung sich überhaupt so merkwürdig verhält. Da stehen ja schon der Aufwand, einer Kollegin das Leben so schwer zu machen und der Ertrag in keinem Verhältnis.

  • Das Gespräch hat noch nicht stattgefunden.


    Ich bin heute extra ein bisschen eher zur Schule gefahren, um mit meiner Schulleiterin zu sprechen, aber sie war nicht verfügbar. Einen konkreten Termin hatten wir ja auch nicht ausgemacht, das ging alles zu schnell gestern.
    Ich hatte dann angeboten, nach meinem Unterricht nach der 6. Std. zu ihr zu kommen, aber das wollte sie dann auch nicht. Begründung: Sie müsse ja heute abend noch in die Schule, weil Musical-Aufführung ist. Ist klar, schnell nach Hause chillen, aber für ein 10-Minuten Gespräch keine Zeit haben. Grrrr.


    Sie möchte mir jetzt einen Terminvorschlag unterbreiten. Bin mal gespannt. Montag wird das bestimmt nichts. Ich habe von der 2. bis zur 7. durchgängig Unterricht mit Pausenaufsicht dazwischen. Danach muss ich schnell weg, um meine Kinder zu betreuen. Wenn sie möchte, dass ich früher komme, muss sie mir das aber rechtzeitig sagen, am besten heute noch.


    Ich habe heute meinem stellvertretenden die Krankschreibung in die Hand gedrückt und er hat sie kommentarlos entgegengenommen.

  • https://www.anwalt.de/rechtsti…t-fernbleiben_077802.html


    Das BGB scheint tatsächlich zu greifen. Ob im Zweifel ein Arbeitsgericht den Termin für so dringlich hält ist die Frage, schließlich könnte man argumentieren, dass das (schnelle) Ergebnis des MRT keine Auswirkung auf das Wohlbefinden habe oder sowas.


    Aber die Wahrscheinlichkeit, dass es überhaupt zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt ist wohl gering. Außerdem würde ich es darauf ankommen lassen, schon allein deswegen, weil sich die SL aufführt, wie die Axt im Walde.


    Besorg dir gleich einen Rehaplatz, Sport tut jetzt gut :bussi:

  • Na ja, so weit wird es ja nicht kommen. Weder glaube ich, dass die Schulleitung so weit gehen würde noch hätte sie ein Recht dazu.


    Denn ich habe mich ja offiziell krank gemeldet und eine Krankschreibung vorgelegt, da kann man wohl nicht viel machen.


    Das schnelle Ergebnis ist schon wichtig, weil mein Arzt davon die Therapie abhängig macht.

  • Das war leider so kurzfristig nicht möglich: Ich haben den Termin ja erst am Mittwoch nachmittag bekommen und war an dem Tag nicht mehr in der Schule. Am Donnerstag morgen war ja der Termin. Ich war um 7.45 in der Schule und um 8.00 fing der Unterricht an. Um kurz vor acht musste ich ja schon loslaufen, um rechtzeitig im Klassenraum zu sein. In den 10 Minuten war das gar nicht anders möglich.

    Ich kann allerdings auch die Verärgerung des Vertretungsplaners verstehen, wenn ihm 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn erst mitgeteilt wird, dass eine Lehrkraft wegfällt. Der muss schließlich auch pünktlich im Unterricht erscheinen und nun ggf. einen neuen Plan stricken. Wir müssen uns 45 Minuten vor Unterrichtsbeginn abmelden, um jedem Kollegen Planungszeit zu zugestehen.
    Ich denke, eine Abmeldung mit mehr Vorlauf (kurzer Anruf im Sekretariat/beim Direktor zur frühsten Zeit) hätte den Stress aus dem Gespräch genommen.

  • Wenn es hart auf hart kommt, würde ich immer darauf hinweisen, dass du deiner normalen/ planmäßigen Unterrichtsverpflichtung nachgekommen bist. Vertretung ist ja nicht langfristig planbar. Und das nächste Mal rufst du morgens in der Schule an und meldest dich krank. Basta!

  • Das Sekretariat ist ja erst ab 7.30 Uhr besetzt, da bin ich unterwegs. Aber du hast Recht, ich hätte am Vortag anrufen sollen, auch wenn ich da noch nicht eingesetzt war.

  • @Trantor: Du hast Recht, ich find aber weder in der Freistellungs- und Urlaubsverordnung, noch in der Arbeitszeitverordnung die einschlägigen Stellen und auch in der ADO und im LBG steht nichts. Das macht doch keinen Sinn, das nur unter Fürsorgepflicht zu fassen...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

    3 Mal editiert, zuletzt von Valerianus ()

  • Ich bin mal gespannt auf das Gespräch morgen, ich habe da echt Bammel.

    Wovor? Dass die SL ganz doll schimpfen wird? Nimm jemanden vo Lehrerrat mit. Der muss gar nichts sagen. Es reicht, dass du damit zeigst, dass du dich nicht einschüchtern lässt.


    Hör' dir an, was die SL zu sagen hat. Mach' ir gegebenenfalls Notizen, insbesondere, wenn sie sich im Ton vergreift oder etwas sagt, dass nicht passt. Dann sagst du "Danke für Ihre Sichtweise" und gehst.


    Oder eine SL ist an sich ganz vernünftig, dann muss man eigentlich nicht viel sagen, dann versteht sie, dass du dich um deine Gesundheit kümmerst.


    Viel Spaß.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wie seht ihr das: hat die Schulleitung das Recht, mir einen wichtigen Arzttermin zu verbieten, damit ich andere Kollegen vertreten kann, damit diese möglicherweise ihren Arzttermin wahrnehmen können?

    Aus der Fürsorgepflicht, die sie stellvertretend für den Dienstherren dir gegenüber wahrzunehmen hat, lässt sich leicht ableiten, dass sie dir nicht verbieten kann, deine Gesundheit zu erhalten oder wieder herzustellen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Bei Verdacht auf Bandscheibenvorfall vermute ich, dass du Schmerzen, Bewegungseinschränkungen oder Empfindungsveränderungen (Kribbeln, Taubheitsgefühle) hast.

    ... und eh krankgeschrieben gehörst.

  • Ich hatte dann angeboten, nach meinem Unterricht nach der 6. Std. zu ihr zu kommen, aber das wollte sie dann auch nicht. Begründung: Sie müsse ja heute abend noch in die Schule, weil Musical-Aufführung ist. Ist klar, schnell nach Hause chillen, aber für ein 10-Minuten Gespräch keine Zeit haben. Grrrr.

    Jo, so wichtig scheint die Sache also gar nicht zu sein. Wenn die SL mit dir sprechen möchte, wird sie schon einen Termin finden. Dann hörst du dir an, was sie zu sagen hast, und gut.

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