Arzttermin am Vormittag - nur in den Ferien?

  • https://www.anwalt.de/rechtsti…t-fernbleiben_077802.html


    Das BGB scheint tatsächlich zu greifen. Ob im Zweifel ein Arbeitsgericht den Termin für so dringlich hält ist die Frage, schließlich könnte man argumentieren, dass das (schnelle) Ergebnis des MRT keine Auswirkung auf das Wohlbefinden habe oder sowas.

    Das sehe ich aber anders.
    Ich hatte letztes Jahr mit 35 einen Bandscheibenvorfall an der HWS. Das zügige MRT war hier äußerst wichtig. Je nach Ergebnis hätte nämlich auch eine Not-OP herauskommen können um einen Querschnittslähmung zu verhindern...

  • Ich kann allerdings auch die Verärgerung des Vertretungsplaners verstehen, wenn ihm 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn erst mitgeteilt wird, dass eine Lehrkraft wegfällt. Der muss schließlich auch pünktlich im Unterricht erscheinen und nun ggf. einen neuen Plan stricken. Wir müssen uns 45 Minuten vor Unterrichtsbeginn abmelden, um jedem Kollegen Planungszeit zu zugestehen.Ich denke, eine Abmeldung mit mehr Vorlauf (kurzer Anruf im Sekretariat/beim Direktor zur frühsten Zeit) hätte den Stress aus dem Gespräch genommen.

    Hängt von der Schulstruktur und Größe ab. Bei uns haben die Vertretungsplaner in der 1. und 2. Stunde keinen Unterricht, damit sie die Pläne in Ruhe erstellen können.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ansonsten heißt das Zauberwort für das Verhalten der Schulleitung "Fürsorgepflicht".

    Uns wurde gesagt, wichtige Fachazttermine sind freizustellen. Gab nie Probleme... Ich suche deswegen jetzt schon ne Weile rum, weil mich das interessiert. Was ich finde, ist der Sonderurlaub und der ist im BGB festgeschrieben, wenn nicht woanders konkreter geregelt. Oder liege ich falsch?

  • Ich kann allerdings auch die Verärgerung des Vertretungsplaners verstehen,

    Verärgert kann er ja sein, das hat er umsonst. Nichts desto trotz muss er professionell und sachlich mit der Situation umgehen, also eine Lösung finden. Danach kann er dann anmerken, dass eine E-Mail am Vorabend hilfreich gewesen wäre.


    Die SL vorzuschicken, weil einem etwas nicht passt, ist schon schlechter Stil. Ein Vertretungsplaner, der es persönlich nimmt, wenn jemand ausfällt, sitzt auf dem falschen Posten.

  • Das ist schon richtig, aber gibt es eine Regelung für Beamte? Ich hab für NRW und den Bund nachgeschaut und in beiden Fällen ist das nicht geregelt (außer man macht einen allgemeinen Rückgriff auf die Fürsorgepflicht oder die "hergebrachten Grundsätze" (womit man übrigens auch den Rückgriff auf die allgemeinen Arbeitnehmerrechte im BGB rechtfertigen könnte)).

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Das ist schon richtig, aber gibt es eine Regelung für Beamte? Ich hab für NRW und den Bund nachgeschaut und in beiden Fällen ist das nicht geregelt (außer man macht einen allgemeinen Rückgriff auf die Fürsorgepflicht oder die "hergebrachten Grundsätze" (womit man übrigens auch den Rückgriff auf die allgemeinen Arbeitnehmerrechte im BGB rechtfertigen könnte)).

    Wo hast Du eigentlich deine Jura-Kenntnisse her?


    Ansonsten: Es muss und kann nicht jeder Fall explizit geregelt sein, daher greift die Fürsorgepflicht, im Zweifelsfall muss dass an ein Verwaltungsgericht (nicht Arbeitsgericht, weil eben keine Arbeitnehmer betroffen sind) klären. Bei Bundesbeamten springt mir da aber §20(1)3 der Sonderurlaubsverordnung ins Auge, im Landesrecht gehe ich von ähnlichen Regelungen aus, komme ich jetzt nicht dazu, das mal nachzuschauen.

  • -> Für Angestellte geregelt im Katalog nach §29 TV-L


    -> Für Beamte beispielhaft NRW (Verordnung für Sonderurlaub...):


    (3) Für die Dauer der notwendigen Abwesenheit vom Dienst bei einer amts-, vertrauens- oder versorgungsärztlich angeordneten Untersuchung oder kurzfristigen Behandlung einschließlich der Anpassung, Wiederherstellung oder Erneuerung von Körperersatzstücken ist Urlaub zu gewähren, wenn zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. ...


    Würde das bedeuten, dass der Chef auch „nö“ sagen kann??

  • Würde das bedeuten, dass der Chef auch „nö“ sagen kann??

    Kann er, wenn zwingende dienstliche Gründe vorliegen. Unterm Strich muss er abwägen, was wichtiger ist. Welcher Vertretungsunterricht aber sollte so wichtgi sein, dass man bleibende Schäden riskiert. Nö, das wollte ich als SL nicht auf meine kleine Kappe nehmen.


    Krabappel, danke für's Raussuchen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wahrscheinlich ist Anna Lisas SL jemand, der gefragt werden will. Am besten kann man ihm/ihr vermutlich den Wind aus den Segeln nehmen, indem man sich entschuldigt und Besserung gelobt... zwingende dienstliche Gründe wird hier wohl niemand finden...

  • Es hat noch kein Gespräch gegeben. Meine SL wollte mir ja einen Terminvorschlag machen, aber weder in meinem Fach in der Schule noch in meinem Mail-Account fand ich heute einen solchen vor.
    Scheint wohl doch nicht so wichtig zu sein......

  • Marie: Hatte ich nicht vor ;)

    Ich würde das lieber klären wollen. Bevor man sich aus dem Weg geht oder ewig auf der persönlichen Ärger-Schiene bleibt „ich lass mich nie krank schreiben, so wird’s mir gedankt...“.


    Man kann doch sagen, ja, ich hätte Sie fragen müssen, kommt nicht noch mal vor. Aber auch: ich fand die Art und Weise mir das (nicht) mitzuteilen nicht okay.

  • Es hat noch kein Gespräch gegeben. Meine SL wollte mir ja einen Terminvorschlag machen, aber weder in meinem Fach in der Schule noch in meinem Mail-Account fand ich heute einen solchen vor.
    Scheint wohl doch nicht so wichtig zu sein......

    Möglicherweise war es ja auch dem Stellvertreter wichtig, denn wie ich es verstanden habe, hat er dir ja eher gedroht?
    Vielleicht sieht es die Schulleiterin nicht so wie er?

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Möglicherweise war es ja auch dem Stellvertreter wichtig, denn wie ich es verstanden habe, hat er dir ja eher gedroht?Vielleicht sieht es die Schulleiterin nicht so wie er?

    ...sowas würde ich vermuten...
    ...der wollte sich wichtig machen...
    ...und hat sich - das wäre für dich am besten - vielleicht direkt nen Rüffel eingefangen, was denn der Quatsch soll...

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

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