Widerspruchsverfahren

  • Hallo Leute,


    ich erwäge nun ernsthaft, Widerspruch gegen die Benotung meiner Lateinklausuren im 2. Durchgang einzulegen.


    Hat jemand von euch Erfahrungen damit gemacht oder kann mir sagen, an wen man sich in Berlin wenden muss in einem solchen Fall?


    Danke für eure Hilfe

  • Ein Widerspruch ist gegen einen Verwaltungsentscheid möglich, die Klausurbenotung ist für sich genommen kein Verwaltungsentscheid - das ist erst die abschließende Examensbewertung. Auf dem Examenszeugnis wird sich dann eine Widerspruchsbelehrung finden.


    Ein Widerspruch ist formlos und wird beim Prüfungsamt eingelegt, sollte aber begründet werden. Der Erfahrung nach, sind inhaltliche Begründungen ("zu schwer", "Stoff nie durchgenommen") mehr oder weniger aussichtslos, Erfolg versprechender sind konkrete Verfahrensfehler bei der Prüfungsdurchführung (z.B. "die versiegelten Umschläge mit den Prüfungsaufgaben waren schon vorher geöffnet.") Wenn man Widerspruch einlegt, sollte man genau die Ausbildungs- und Prüfungsordnung studieren und auf konkrete Verstöße gegen die Vorschriften hinweisen.


    Was genau ist denn schief gelaufen?


    Nele

  • Beim zweiten Versuch wurde die eine Klausur noch schlechter bewertet als beim ersten... das gibt mir zu denken, schliesslich habe ich noch mehr Zeit und Arbeit in die Lernerei investiert... Es hätte also anders ausfallen müssen. Ich hatte während der Klausur auch ein gutes Gefühl, aber das Gefühl ist ja nicht immer ein guter Ratgeber...
    Hast du eventuell eine Ahnung, wie teuer so ein Widerspruch in der Regel ist?


    Maja

  • Kenn die Berliner LPO ja nicht, aber in Bayern ist es so, dass ein Widerspruch in einem gewissen Zeitrahmen eingelegt werden muss. Da solltest du dich mal informieren.


    Kann mir aber nicht vorstellen, dass das als Grund akzeptiert wird. Lernaufwand ist ja relativ und nicht wirklich objektiv und sagt nichts darüber aus, ob man gut abschneidet oder nicht. Sorry, wenn ich das so hart sage.


    Ich denke, dass du da triftigere Gründe anbringen musst, wie Nele schon sagt.
    Wurde sich bei den Klausuren an die Zeitvorgaben gehalten? (Bei uns fing eine Prüfung 10 Min. zu früh an, eine andere dafür 10 Min. zu spät, wir mussten aber immer pünktlich um 12 Uhr abgeben) Waren die Formalitäten in Ordnung (wurden Persos kontrolliert? Klausurbögen nach Kennwörtern verteilt?)? War sonst alles in Ordnung (bei der dritten Prüfung von uns war ein Fehler in der Klausur, was erst während der Klausur bekannt gegeben wurde; bei der 4. war glaub ich nichts, außer Toilettenstau ;))? Weitere Dinge könnten evtl. sein: Hat immer nur eine Person den Raum verlassen, lief das Verlassen des Raumes reibungslos, waren immer alle Aufsichtspersonen anwesend, haben die Aufsichtpersonen Aufsicht geführt oder Kaffeeklatsch gehalten, gab es irgendwelche dauerhaften, schweren Störungen während der Klausur... sowas in der Art müsste da als Grund dienen.


    Aber wie ist das denn, wenn man bei Klausuren widerspruch einlegt? Hat das dann Einfluss auf alle, die die Klausur geschrieben haben, oder nur auf den einzelnen?

  • Zitat

    Original von Fiestabienchen
    Beim zweiten Versuch wurde die eine Klausur noch schlechter bewertet als beim ersten... das gibt mir zu denken, schliesslich habe ich noch mehr Zeit und Arbeit in die Lernerei investiert... Es hätte also anders ausfallen müssen. Ich hatte während der Klausur auch ein gutes Gefühl, aber das Gefühl ist ja nicht immer ein guter Ratgeber...


    Was du tun solltest, ist nach der Bekanntgabe deiner Examensnote Akteneinsicht zu beantragen, damit du die Bewertungsbegründung zur Kenntnis nehmen kannst.


    Du solltest allerdings auch - nachdem du das Ergebnis einige Tage hast sacken lassen - ganz illusionslos und realistisch darüber nachdenken, ob dein zweites Scheitern vielleicht tatsächlich durch Defizite in deiner Leistung begründet sein könnte.


    Zitat

    Hast du eventuell eine Ahnung, wie teuer so ein Widerspruch in der Regel ist?


    Ein Widerspruch ist kostenfrei.


    Nele

  • Ein Widerspruch gegen eine erteilte Note ist nicht möglich. Der Widerspruch kann sich nur auf den Verfahrensablauf beziehen.


    Wurde z.B. etwas abgeprüft, das in der Prüfungsordnung bzw. im Themenkatalog nicht aufgeführt ist?

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Ach, ein Widerspruch kostet nix? Ich dachte, dazu muss man sich einen Anwalt nehmen.
    Mir wurde jetzt von einer Lateinlehrerin der Volksschule empfohlen, auf jeden Fall Widerspruch einzulegen. Sie meinte, eine 6 ist fast unmöglich als Note...
    Es könnte evtl. sein, dass den Profs irgendein Fehler bei der Korrektur unterlaufen ist etc.
    Also Akteneinsicht nehme ich auf jeden Fall, dann sehen wir weiter.
    Die Frage ist bloss, ob ich bei Erfolg des Widerspruchs nochmal diese Klausuren schreiben muss... Das wäre ziemlich fies, finde ich, schliesslich scheint denen ja ein Fehler unterlaufen zu sein...
    Na mal schaun, was sich da machen lässt.

  • Wie sollst du deine Note verbessern, ohne die Prüfung nochmal anzutreten!?
    Ich weiß von jemanden, der Widerspruch bei einer mündlichen eingelegt hat. Der musste beim nächsten Prüfungsdurchgang nochmal antreten, beim gleichen Prüfer...richtig gemein... aber selbst schuld (er hatte ne 2, das hat ihm nicht gepasst, also hat er Widerspruch eingelegt und bei der Wiederholungsprüfung total versch... *sorry*).


    Hast du denn jetzt was gefunden, was nicht gepasst hat? >Sprich, womit begründest du den Widerspruch jetzt?

  • Habe seinerzeit wegen eines mehr als offenkundigen Verfahrensfehlers Einspruch gegen meine Examens-LP eingelegt. Über Nacht waren alle Seminarleiter des Studienseminars Aachen, die sich zwei Jahre erfolgreich vor einer praxisnahen Ausbildung gedrückt haben, solidarisch. Achten sollte man vor allem auf die Themenfestlegung im Rahmen des sog. "Benehmens". In meinem Fall sollte ein Thema nach vermeintlicher Absprache zum Gegenstand der Prüfung gemacht werden, welches es de facto nicht gibt. Der Fachleiter hat einfach tief und fest geschlafen. Einspruch zwecklos.

    "Wir operieren in dem Gebiet, das zwischen den besten Absichten und dummem Zufall liegt. Unser Leben ist ein einziges Glück im Unglück. Und dieser Umstand verleiht all unseren Handlungen etwas unfreiwillig Komisches." (aus: "Die Enzyklopädie der Dummheit")

  • Ich habe nun Widerspruch eingelegt und gleich mehrere Gründe dafür angegeben, alles sehr ausführlich versteht sich... Zum Einen die Länge des lateinischen Textes, dann die undurchschaubare Fehlermarkierung (Fehlerarten), der demnach falsch angesetzte Fehlerquotient, die übertriebene Bewertung des Vokabulars etc.


    Wie lange dauert so ein Verfahren eigentlich? Habe schon einen Referendariatsplatz, aber das zweite Fach noch nicht, so eine Sch...........


    Mir wurde übrigens gesagt, wenn der Widerspruch durchkommt, dann wird die Klausur einfach neu bewertet und ich darf in die Mündliche!!!

  • Tja, es hat nun doch nicht funktioniert mit dem Widerspruch: die Profs haben sich noch einmal zusammengesetzt und sind der Meinung, dass die 6 vollkommen gerechtfertigt sei... Jetzt bleibt mir eigentlich nur noch der Weg über einen Anwalt; das wird allerdings teuer und niemand kann mir garantieren, dass es funktioniert.... Ich denke fast, ich lass es einfach mit Latein, auch wenn die ganzen Semester so umsonst waren.... :(
    Mich ärgert vor allem, dass die Profs sogar in ihrem erneuten Gutachten schreiben, sie hätten sehr milde korrigiert und eigentlich hätte ich sogar noch mehr Fehlerpunkte angerechnet bekommen müssen.... Was soll man dazu sagen??????

  • Ich frage mich gerade, wie du ohne 1. Staatsexamen schon einen Referendariatsplatz haben kannst?????


    Und wenn es so wäre, was passiert jezt mit dem?


    Und wenn du Latein jetzt aufgibst, musst du ein weiteres Fach noch mal komplett neu studieren, oder?


    Irgendwie ist das alles seltsam...

  • Ja, ich hatte die Zusage für den Referendariatsplatz in Baden-Württemberg schon, bevor ich das 1. Examen in der Tasche hatte... Allerdings hätte ich das Zeugnis schon noch einreichen müssen, um wirklich dort anfangen zu dürfen.
    Und ja, eigentlich müsste ich jetzt ein anderes 2. Fach studieren, aber das dauert noch einige Semester mehr, ich denke nicht, dass ich mir das antue, zumal ich hier in Frankreich einen Job als Deutschlehrerin jetzt habe - und Deutsch habe ich NIE studiert!!!

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