Examensarbeit 1. Staatsexamen NRW

  • Hallo,


    ich studiere Lehramt Grundschule (bzw. GHR-G mit Schwerpunkt Grundschule) in Köln und habe jetzt grad mit meinen schriftlichen und mündlichen Examensprüfungen angefangen. Diese Prüfungen sind auch schon so weit durchgeplant, also wann ich was mache.


    Ein großes Fragezeichen ist für mich noch die Examensarbeit. Kann mir jemand sagen, wann ich die schreiben muss? Also ich meine, ob ich sie im Ref noch (zu Ende) schreiben kann oder ob sie vorher schon abgegeben sein muss? Und auch vorher korrigiert sein muss, ich also diese Zeit auch noch einrechnen muss? Ich habe da bisher noch keine verlässlichen Infos zu gekriegt, irgendwie erzählt jeder was anderes (wie immer an der Uni Köln :rolleyes: ).


    Ich würde mich sehr freuen, wenn da jemand was zu sagen könnte!


    Danja

    • Offizieller Beitrag

    http://www.lpa.uni-koeln.de/index.php?id=287


    siehe vor allem hier:


    http://www.lpa.uni-koeln.de/fi…/GHR_Pruefungsverlauf.pdf


    und hier:


    http://www.lpa.uni-koeln.de/fi…ungsleistungenLPO2003.pdf


    Eigentlich sollte Dir da niemand mehr irgendetwas anderes erzählen können, oder habe ich da etwas übersehen?


    Gruß
    Bolzbold

  • Naja, aber dass in diesem beispielhaften Prüfungsverlauf die Examensarbeit schon vor dem Ref geschrieben, abgegeben und korrigiert wird, heißt ja nicht, dass das so laufen MUSS. Und das ist halt meine Frage: bis wann MUSS die Examensarbeit spätestens abgegeben und korrigiert sein?

    • Offizieller Beitrag

    Danja, hast Du Dich wirklich einmal mit dem konkreten Prüfungsablauf auseinandergesetzt?


    Die schriftliche Hausarbeit ist Teil Deiner Ersten Staatsprüfung, insofern MUSS sie vor dem Ref. geschrieben, abgegeben und bewertet werden. Ich bin ehrlich gesagt erstaunt, dass Du glaubst, aus der Prüfungsordnung etwas anderes als das herauslesen zu können.


    Die LPO ist da relativ eindeutig:



    Darf ich also davon ausgehen, dass Du bislang keinen Blick in die Prüfungsordnung geworfen hast?


    Gruß
    Bolzbold

    • Offizieller Beitrag

    Was ja auch nicht einer gewissen Logik entbehrt, wenn man bedenkt, dass die Referendariatsplätze nach Examensnote vergeben werden. Eine Examensnote bekommt man übrigens immer dann, wenn man ein vollständiges Examen absolviert hat... ;)

    • Offizieller Beitrag

    Irre ich oder ist das überall so, also nicht nur an der Uni Köln. Und mal abgesehen vom Lesen der Studienordnung. Bei uns wusste das jeder, da gab es keine verschiedenen Versionen der Geschichte. Aber vielleicht waren wir auch alle nur schlau genug, uns nie ernsthaft zu fragen, ob man die Examensarbeit auch nach der Aufnahme des Refs fertig schreiben könnte. Ach ne, jetzt erkenn ich´s: wir konnten die Examensklausueren erst schreiben, nachdem die Examensarbeit abgegeben war!

  • Bei uns hieß der Spaß "Zulassungsarbeit", vielleicht hat das vielen Studierenden das Grübeln abgenommen... ;)

  • Uns wurde vor kurzem in einer Info-Veranstaltung gesagt, dass die schriftliche Hausarbeit möglichst eine der ersten Prüfungsleistungen sein sollte, die man absolviert (wegen relativ langer Bearbeitungs-/Korrekturzeiten etc.)


    Btw: Die o.g. Info-Veranstaltung war - durchgeführt vom Landesprüfungsamt - für alle LA-Studenten der Uni Köln.

    • Offizieller Beitrag

    gorp


    Das würde unter Umständen erklären, wieso Danja uns erzählt, dass angeblich jeder etwas anderes erzählt.


    Wenn ich mir überlege, dass 2000 noch nicht alle Studienordnungen und Prüfungsordnungen im Netz standen und man das dennoch alles herausfinden konnte und heute ein einfacher Klick auf die Seiten des Landesprüfungsamts Köln - nebenbei die Behörde, unter deren Federführung die Prüfungen stattfinden - ausreicht...


    Gruß
    Bolzbold

  • Wer mir was erzählt hat, kann ich wohl am besten noch selbst beurteilen - das "angeblich" hättest du dir also sparen können, Bolzbold.


    Aber vielen Dank an die (wenigen), die ernsthaft auf meine Frage eingegangen sind.

    • Offizieller Beitrag

    8o War die Frage ernst gemeint?
    Sollte mir den Kommentar vielleicht verkneifen, aber mir ist beim Lesen wirklich die Kinnlade nach unten geklappt.


    "Zulassungsarbeit" hieß es bei uns übrigens auch. Es hätte aber auch so niemand in Frage gestellt, ob die 1. Examensarbeit zum 1. Staatsexamen gehört.


    Zudem muss man das 2. Stattsexamen gar nicht machen. Es dient eigentlich "nur" der späteren Einstellung als beamtete Lehrerin.

  • Ich dachte, das wäre vielleicht ein nettes Forum. Aber da hab ich mich scheinbar geirrt. Wenn ihr alle so toll und unfehlbar seid, dann macht euren Scheiß doch einfach alleine weiter und erzählt euch, wie toll ihr seid. Viel Spaß dabei.

    • Offizieller Beitrag

    :rolleyes: Deine Reaktion unterstreicht jedenfalls eine gewisse Unreife. Man darf doch von studierten Menschen wohl erwarten, dass sie die Studien- oder Prüfungsordnung lesen?
    Kein Problem, wenn man dann etwas nicht versteht und andere um rat fragt. Aber deine Frage klang, als hättest du davon gar nichts gelesen. Ist schon ein bisschen peinlich für angehende Lehrer.

    • Offizieller Beitrag

    Sorry,ich sitz gerade kichernd am Rechner, weil ich mit solchen rotzreaktionen vielleicht noch bei meinen 7ern rechne, aber nicht bei jemandem, der kurz vorm Abschluss seines Studiums steht.


    nd um wieder ernst zu werden: jemand, der kurz vorm Ende des Studiums steht, sollte in der Lage sein, seine Belange auf weniger oeinliche Art und Weise klären zu können. In der Prüfungsordnung steht alls drin, unerreichbar ist sie auch nicht, es gibt auch ein Prüfungsamt, dasman fragen kann und Bolzboild hat alles direkt velinkt. Albern wurde es, als wir angefangen haben, zu interpretieren, ob man die Examensarbeit auch erst im Ref ageben könnte.

  • Habe ich denn jemals gesagt, ich hätte die Studienordnung noch nie gesehen?? Meinetwegen bin ich zu blöd, sie zu verstehen - aber für mich ging eben der späteste Abgabezeitpunkt nicht klar daraus hervor.
    Und wofür ist denn ein Forum da, wenn nicht um Unklarheiten zu erfragen bzw. diese zu "Klarheiten" zu machen? Von daher finde ich den reinen Verweis aufs Prüfungsamt (im Sinne von "da kann man anrufen und fragen") nicht besonders sinnig. Klar kann ich das - aber ich kann doch erstmal hier fragen, bevor ich mich beim Prüfungsamt in der spärlich gesäten Telefonsprechstundenzeit in die Warteschleife hänge. Wenn man nämlich außerhalb dieser Zeiten da anruft, werden die SEHR ungehalten, bei uns zumindest.
    Und ich fand meinen Eingangspost auch nicht "peinlich".

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Danja
    Habe ich denn jemals gesagt, ich hätte die Studienordnung noch nie gesehen?? Meinetwegen bin ich zu blöd, sie zu verstehen - aber für mich ging eben der späteste Abgabezeitpunkt nicht klar daraus hervor.
    Und wofür ist denn ein Forum da, wenn nicht um Unklarheiten zu erfragen bzw. diese zu "Klarheiten" zu machen? Von daher finde ich den reinen Verweis aufs Prüfungsamt (im Sinne von "da kann man anrufen und fragen") nicht besonders sinnig.


    Liebe Danja,


    der Verweis aufs Prüfungsamt mit der Übersicht über den Prüfungsablauf war eine erste Hilfestellung zur Orientierung. Du hast dann Deine Frage präzisiert und eine erneut präzisere und unmissverständliche Antwort mit dem Auszug aus der für Dich gültigen Prüfungsordnung erhalten.


    Dass Deine Frage hier auf ein gewisses "Unverständnis" oder Amüsement stößt, darfst Du gerne als charakterliches Defizit bei uns auffassen. Unsere Haltung kennst Du dazu ja.


    Zitat

    Und ich fand meinen Eingangspost auch nicht "peinlich".


    Es WAR peinlich, weil Du anhand dessen, was Du geschrieben hast, sehr deutlich gezeigt hast, dass Du nicht weißt, was in der Prüfungsordnung steht - und die ist da SEHR eindeutig - und dass Du nicht weißt, woraus sich die Prüfung, die Du in Kürze ablegen willst, zusammensetzt.
    Eine weniger peinlich Frage wäre eine konkrete Frage zu einzelnen Bestimmungen der Prüfungsordnung gewesen.


    Ich denke, wir können das Thema aber jetzt auch gut sein lassen.


    Viel Glück und Erfolg für Deine Prüfungen.


    Gruß
    Bolzbold

  • Gut, wenn ihrs peinlich findet, bitte. Ich finde eure Antworten aber auch nicht minder peinlich, so im direkten Vergleich mit meiner "peinlichen Frage".

  • Auch wenn das Thema bereits einige Zeit alt ist, möchte ich für Leute, die wie ich über eine Suchmaschine hier landen, eine vernünftige Antworten geben. Wobei ich auch nicht verstehe, warum das nicht gleich jemand machen kann, wenn hier schon alle scheinbar nebenbei auch noch Jura studieren. :thumbdown:


    Ich habe mich kürzlich mit dem Thema Examensarbeit nach LPO 2003 beschäftigt und heute mit dem Prüfungsamt telefoniert. Im Folgenden gebe ich mal wieder, was ich aus der Prüfungsordnung, den Leitfäden und Handreichungen dazu und dem Telefongespräch entnommen habe (daher auch keine 100%ige Garantie - informiert euch sicherheitshalber auch nochmal selbst beim PA)



    Die schriftliche Hausarbeit ist eine Teilleistung der Prüfungen im Rahmen des Ersten Staatexamens. Abgeschlossen werden diese Prüfungen mit dem Abschlusskolloquium. Ohne dieses Kolloquium ist ein Antritt des Vorbereitungsdienstes nicht möglich und die Anmeldung dazu kann erst mit Bestehen aller anderen Prüfungsleistungen (also auch der schriftlichen Hausarbeit) erfolgen. Somit ist es nicht möglich die Examensarbeit erst während des Referendariats zu schreiben!



    Nicht ganz so klar ist allerdings folgender Absatz der Prüfungsordnung, der hier auch bereits zitiert wurde und um den es mir hauptsächlich ging:

    Zitat

    (4) Die Prüferin oder der Prüfer teilt das vorgeschlagene Thema dem Prüfungsamt schriftlich mit. Die Mitteilung soll spätestens im vorletzten Studiensemester der Regelstudienzeit erfolgen.

    Da es sich hierbei um eine "Soll-Bestimmung" (nicht um eine "Muss-Bestimmung") handelt und in der Handreichung des Landesprüfungsamts zum Prüfungsverfahren Forumlierugen wie "in Ihrem eigenen Interesse" und "zur Vermeidung der Verlängerung der Studiendauer" zu finden sind, habe ich nochmal nachgefragt.
    Und tatsächlich geht es nur darum, dass man in Hinsicht auf das Abschlusskolloquium und den Vorbereitungsdienst die lange Bearbeitungs- und Korrekturzeit der schriftlichen Hausarbeit (7-9 Monate) bedenken sollte und falls man plant die Regelstudienzeit einzuhalten, das vorletzte Semester dieser der letzte Termin für die Mitteilung des Prüfungsthemas ist. Ein späteres Anfertigen der Arbeit ist also prinzipiell schon möglich, wenn auch (wie von mir) nicht empfohlen.



    Übrigens wurde ich vom PA sehr freundlich, kompetent und ohne Warteschleife beraten. Es ist also nicht nötig, sich vor den garnicht so spärlich gesäten Sprechstunden zu fürchten.

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