Wann Schwangerschaft mitteilen?

  • Hallo!


    Ich weiß, dass man laut Gesetz die Schwangerschaft so schnell wie möglich anzeigen muss. Nun ist es bei mir folgender Fall:
    - Ich habe noch keinen Mutterpass (erst in ca. 3 bis 4 Wochen) - vorher gebe ich es also auf keinen Fall bekannt
    - Ich werde Mitte September zur Beamtin auf Probe berufen (BW).
    - Mir wurde gestern mein Lehrauftrag mitgeteilt, der ziemlich viele Stunden Sek II beinhaltet.


    Ich bin echt im Zwiespalt. Würde es gern noch vor Schuljahresbeginn mitteilen, einfach der Planung wegen. Wäre auch nicht böse, wenn dadurch umgeplant werden würde, immerhin würde sonst Fachlehrerwechsel in der Sek II stattfinden. Auf der anderen Seite bin ich ja aber noch nicht verbeamtet (die Aufforderung, an welchem Tag ich wo zu erscheinen habe, liegt mir aber vor, und alle Unterlagen von meiner Seite wurden abgegeben) - Muss ich da bei der Anzeige der SS mit einem "Rückzug" rechnen?


    Speziell Bawü: Ich würde nach einem Jahr Elternzeit wieder anfangen, evt. mit etwas reduzierter Stundenzahl. Findet gewöhnlich eine Versetzung statt oder kann ich damit rechnen, an die Schule zurückzukehren?


    Grüße!

  • Hi,


    erst einmal herzlichen Glückwunsch.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass du nicht auf Probe verbeamtet würdest wegen der Schwangerschaft - das wäre ja diskriminierend.


    Der Schulleitung würde ich zügig Bescheid geben, aber mit der Bitte es noch nicht an die Eltern weiterzugeben, bevor die riskante Zeit vorbei ist. So kann der Stundenplan sinnvoll für die Schule (und für dich! Denke z.B. am Aufsichten etc.) geplant werden.


    Ich bin sicher, dass Susannea dir aber wg. Verbeamtung etc. ganz genau Bescheid geben kann - die scheint mir bzgl. Schwangerschaften / Elternzeit etc. sehr genau Bescheid zu wissen.


    LG


    Sina

  • Zitat

    Original von sina
    Ich bin sicher, dass Susannea dir aber wg. Verbeamtung etc. ganz genau Bescheid geben kann - die scheint mir bzgl. Schwangerschaften / Elternzeit etc. sehr genau Bescheid zu wissen.


    Leider nicht wirklich, denn Beamtenrecht ist Ländersache, jedes Bundesland kocht seine eigene Suppe.


    Aber klar ist, es darf keinen Unterschied bei der Verbeamtung machen, egal ob schwanger oder nicht. Im Zweifelsfall muss die Gleichstellungsbeauftragte ran oder ein RA, denn damit würdest du schlechtergestellt und das ist verboten.


    Ansonsten ist auch klar, dass das Gesetz dir gar nicht vorgibt, ob und wann du die SS mitteilen musst, du bist dazu überhaupt nicht verpflichtet, es ist eine "sollte" Bestimmung, keine "muss".


    Aus eigener Erfahrung und den Erfahrungen rundherum würde ich es dem Schulleiter evtl. vorsichtig stecken, aber keinesfalls schon in der Personalabteilung bescheid geben.


    Jetzt habe ich aber was ganz wesentliches vergessen: Herzlichen Glückwunsch.


    Achso, das Attest was der Schulleiter oder das Schulamt evtl. haben wollen müssen die zahlen, wenn sies verlangen. Anrecht auf eine Kopie vom Mutterpass haben sie nicht, dass ist dein Privatraum!

  • hallo sonne!


    herzlichen glückwunsch :D!


    wie susannea schreibt, würde ich es der fairness halber der sl mitteilen, aber denen sagen, dass sie es noch nicht an die große glocke hängen sollen.


    zur handhabung der elternzeit und reduzierter stundenzahl kann ich dir leider auch nichts sagen, nur für nds hätte ich ein bisschen was gewusst.


    du wirst sicherlich, auch wenn du es jetzt schon bekannt gibst, auf probe verbeamtet. alles andere wäre nicht zulässig - es dürfen dir laut gesetz keine nachteile durch eine schwangerschaft entstehen!


    viele grüße, ich freue mich riesig für dich!

  • Hallo!


    Danke für die lieben Antworten!


    Ich warte auf jeden Fall erst mal den Erhalt des Mutterpasses ab. Dann sind ja immer noch Ferien in Bawü, aber ich werde dann wohl mal vorsprechen müssen. Blöd ist halt, dass die mich ja extra aus den Bewerbern ausgesucht haben und ich mir sogar alles mögliche an Stunden und Klassen wünschen durfte und einen absolut traumhaften Lehrauftrag bekommen habe. Ich möchte gerade sehr, sehr stark an den Satz "Jeder ist ersetzbar." glauben... ;)


    Liebe Grüße,
    sonne

  • Ich glaube, dass es viele Frauen gibt, die in einer ähnlichen Situation stecken wie du. Da fühlst du dich moralisch verpflichtet. Deinem Privatleben gegenüber magst du aber nicht zurück stecken.
    Ich finde das richtig. So eine Situation ist unangenehm aber am Ende ist es doch nur eine Arbeitsstelle. Du aber bekommst ein Kind, einen Menschen, der bald mit dir zusammen leben wird.
    Moralische Bedenken in allen Ehren. Mache dir Gedanken aber nur keine Sorgen!
    Herzlichen Glückwunsch.

  • Ich habe meine Schwangerschaft erst mitgeteilt, als es nicht anders mehr ging - als keine Hose mehr passte. Du bist dazu nicht verpflichtet, nur ist es so, dass der Dienstherr nur seiner Fürsorgepflicht nachkommen kann, wenn du es angezeigt hast. Und du selber musst dir überlegen, welches Risiko du tragen möchtest.


    Mir selber war es klar, dass ich so lange es geht in der Schule sein möchte und nicht dauernd wegen irgendwelcher Krankheiten herausgezogen werden wollte. Ich hatte 2 Kinder im gleichen Alter wie meine Schüler, also keine Angst vor irgendwelchen Infektionen . Ich hatte bei meiner Ärztin den Titer von Ringelröteln, Windpocken, Rörteln abnehmen lassen uind wusste, dass ich mir keine Sorgen machen musste.... Die Schulleitung war eher froh, dass ich nichts gesagt hatte, denn sofort wurde ich aus dem Dienst genommen, sollte 3 Wochen auf einen Termin beim BMD warten - ich habe aber Alarm geschlagen und es ging etwas schneller. Gegen alles hatte ich einen Titer, nur bei Scharlach und Keuchhusten lassen sie nicht mit sich reden - auch nicht auf eigene Gefahr. Und so musste ich prompt 3 mal eine Woche aussetzten, weil ein Kind in der Nachbarsklasse Scharlach hatte. Es kam keine Vertretung und meine Kinder mussten so durchgzogen werden. Ich selber lebte ständig in der Angst, dass ich von ein auf die andere Minute wieder aus dem Unterricht entfernt werden sollte. ...


    Eine andere Kollegin durfte auch nicht arbeiten, als in ZEiten der Schweinegrippe Kinder fehlten - ich selber habe gearbeitet, denn niemand wusste von der Schwangerschaft .... , ich hatte keine Sorge, denn ich konnte mich ja nicht aus dem Leben verabschieden, weil meine eigenen Kinder auch Schweinegrippe hatten....


    Übrigens hat nie jemand etwas gesagt.... ä


    flippi (die in den nächsten Tagen Termin hat....)

  • Zitat

    Original von sonne2
    Blöd ist halt, dass die mich ja extra aus den Bewerbern ausgesucht haben und ich mir sogar alles mögliche an Stunden und Klassen wünschen durfte und einen absolut traumhaften Lehrauftrag bekommen habe. Ich möchte gerade sehr, sehr stark an den Satz "Jeder ist ersetzbar." glauben... ;)


    Liebe Grüße,
    sonne


    so ähnlich gings mir auch: ich habe die stelle bekommen (einige bewerber wegen besonderen qualifikationen, die meine schule dringend brauchte, hinter mir gelassen) und sechs wochen später musste ich meiner sl mitteilen, dass ich schwanger bin. ich muss dazu sagen, dass mir gesagt wurde, dass es auf natürlichem wege nicht funktioniert *soviel dazu :D*..


    meine sl hat sehr gut reagiert. meine klasse, die ich gerade erst übernommen hatte, hat eine tolle vertretung bekommen.


    du BIST ersetzbar! mach dir keine sorgen, die kommen auch eine zeit ohne dich aus. frauen kriegen kinder, und es lässt sich nicht immer 100% planen. das hört sich zwar jetzt plump an und hilft dir nicht weiter - aber so ist es nunmal. damit müssen auch sl und schulämter klarkommen. wenn es die anderen erstmal wissen, bekommst du auch wieder einen klareren kopf. aber tu eins nicht: dich dafür entschuldigen, dass du schwanger bist! es ist dein gutes recht und deine privatsache!

    • Offizieller Beitrag

    Dass man ersetzbar ist, kann ich nur unterstreichen. Bei mir waren letztes Schuljahr sechs Kolleginnen inklusive mir schwanger- ich bin letztes Jahr zum Schuljahresende gegangen, da musste man nicht groß umplanen. Aber die anderen Kollegen haben ihren Mutterschutz unterm Schuljahr begonnen und auch das hat meine Schulleitung gewuppt. Mein Direktor ist sogar absoluter Babyfan und hat jeder einzelnen noch nahegelegt, doch bald mal mit dem Nachwuchs vorbeizuschauen. Und die Kollegen waren auch überhaupt nicht sauer- auch dann nicht, als meine Vertretung bereits schwanger ihre Stelle angetreten hat und so insgesamt gerade mal 2 Monate bleiben konnte.
    Liebe Grüße
    Hermine

    "Ein Mann, der noch keinen Fehler begangen hat, hat noch nie etwas getan."
    Sir Robert Baden-Powell, Earl of Gilwell

  • Ich kann mich den Anderen nur anschließen. Du musst eine Schwangerschaft überhaupt nicht bekannt geben. Wann du das tust, bleibt allein dir überlassen. Solange dein Schulleiter nichts davon weiß, darfst du halt nicht von besonderen Schutzmaßnahmen (z.B. keine Pausenaufsichten mehr machen müssen) ausgehen.


    Auf die Verbeamtung darf deine Schwangerschaft ebenfalls keine Auswirkung haben. Du wirst auch wenn du schwanger bist als Beamtin auf Probe eingesetzt. Wenn du Elternzeit nimmst, verlängert sich halt deine Probezeit, aber selbst die sechs Wochen Mutterschutz vor der Geburt und die acht Wochen nach der Geburt werden dir nicht von der Probezeit abgezogen.


    Mache dir also keine Sorgen und freu dich auf deinen Zwerg!

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